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u.A.:
Ich begrüsse das ausserordentlich, dass da endlich was festgeschrieben wird*, allerdings haben die da wohl einen Denkfehler. Die Regeln "gegen" einspurige Fahrzeuge müssen endlich angepasst werden. Es gibt auch Mopeds, Motorräder. Die sind bspw. auf Landstraßen bei unangemessenem Überholabstand um Längen mehr gefährdet als Radfahrer.
Des weiteren die max-Geschwindigkeit für Plastemopeds von 45, die dafür sorgt, dass man mit so einem Plasteding innerorts immer ein Verkehrshindernis ist. Entweder generell 45 in der Stadt für alle, oder generelles Überholverbot etc.
* bisher steht in der STVO: "angemessener Abstand"
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stvo-novelle-1688854
einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,
Ich begrüsse das ausserordentlich, dass da endlich was festgeschrieben wird*, allerdings haben die da wohl einen Denkfehler. Die Regeln "gegen" einspurige Fahrzeuge müssen endlich angepasst werden. Es gibt auch Mopeds, Motorräder. Die sind bspw. auf Landstraßen bei unangemessenem Überholabstand um Längen mehr gefährdet als Radfahrer.
Des weiteren die max-Geschwindigkeit für Plastemopeds von 45, die dafür sorgt, dass man mit so einem Plasteding innerorts immer ein Verkehrshindernis ist. Entweder generell 45 in der Stadt für alle, oder generelles Überholverbot etc.
* bisher steht in der STVO: "angemessener Abstand"
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stvo-novelle-1688854