• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Hartz 4: Bestimmte Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde

Mit einem Verweiß auf Artikel 1 GG, hat das Bundesverfassungsgericht bestimmte Sanktionen gegen Hartz 4 Empfänger für ungültig erklärt.

Im Prinzip geht es darum, dass Hartz 4 empfänger, bei bestimmten verstößen, wie dem Ausschlagen von Jobangeboten, oder dem verpassen von Terminen heftige Sanktionen von z.T. 30%-60% drohen, was bei einem Satz von 424€ eine reduktion auf unter 200€ bedeuten würde und dies z.T. über Monate.

Sanktionen dieser Größenordnung, bzw. Sanktionen welche in ihrer wirkung das Existenzminimum unterschreiten lassen, seien mit dem Grundgesetz ins besondere Artikel 1, nicht vereinbar.






Quelle
 

Steeve

Vereinsheimer
Barkeeper

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
41.121
Bis das jetzt klar ist, haben aber schon viele Menschen geblutet.

Gute Sache das aber, also dass es NICHT vereinbar mit dem Gesetz ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Na, das ist doch mal eine klare Aussage.

Sanktionen sind erlaubt und auch wenn dadurch das Existenzminimum unterschritten wird, welches verfassungsmäßig geschützt ist, aber wenn die Sanktionen das Existenzminimum zu weit und/oder zu lange unterschreiten lassen, dann ist das unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Folter widerspricht der Verfassung. Intensive Verhörmethoden, z.B. Waterboarding, gehen aber klar.
 

dexter

Cloogshicer®
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.319
Sanktionen sind erlaubt und auch wenn dadurch das Existenzminimum unterschritten wird
Jein. Wenn jmd. 30% gekürzt wird, dann ist er nicht zwingend unter dem Minimum. Zu den dann ca. 300,- muss man noch (Warm-)Miete und Krankenkasse (und wahrscheinlich weiteres, was ich grad nich aufm Schirm hab) dazurechnen. Dann ist man im Normalfall nur knapp unter oder oberhalb des EM.

Disclaimer: Ich will die Kürzung nicht schönreden und ein EM von 7xx finde ich auch etwas dürftig.
 

saddy

Bekannter NGBler

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
4.029
Ort
*.*
Sehr guter Teilerfolg. Schande über alle die das ermöglicht haben.
Aber waren/sind ja nicht nur Politiker sondern auch der von Blöd&RTL beeinflusste Pöbel.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
@dexter:

Wieso "jein"?

In der Quelle steht das Zitat:""Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen."

Und auch verstehe ich nicht, was Du damit meinst, daß mit einer 30% Kürzung das EM nicht unterschritten werden müßte. Afaik ergibt sich aus der Berechnung des EM der Satz. Es gibt darüber hinaus zwar auch noch eine Übernahme von weiteren Kosten, aber die sind ja fix und die gesamte Unterstützung setzt sich zusammen aus diesen Kosten (Wohnungskosten (was sonst?)) und dem EM.
 

dexter

Cloogshicer®
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.319
KaPiTN: ich verstehe nicht was Du meinst, aber ich versuchs:

Afaik ergibt sich aus der Berechnung des EM der Satz.
Möglich, aber nicht der sanktionierte Satz. Der sanktionierte Satz ist bei mir als Hartzi jeden Monat auf dem Konto. Der Rest vom EM ist beim Vermieter und bei der Krankenkasse&Co.

die gesamte Unterstützung setzt sich zusammen aus diesen Kosten (Wohnungskosten (was sonst?)) und dem EM.
Nein! Das EM ist nicht das was ich zum Fressen brauch, sondern zum (Über-)Leben.
EM=Hartz4+Miete+KK+X nicht "und EM".

Edit: übertriebene Milchmädchenrechnung:
300,- (H4-30%) + 450 Kaltmiete + 50,- Krankenkasse (grob überschlagen) +Heizkosten = ca. 50 Euro über EM ... sanktioniert!
 
Zuletzt bearbeitet:

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
  • Thread Starter Thread Starter
  • #8
Miete, Heizkosten und sowas können schwerlich sanktioniert werden,
man will ja nicht den Vermieter, oder die Stadtwerke bestrafen.
Damit bleibt für die Sanktionen nur noch das Geld, welches frei zur verfügung steht.

Aus dem Artikel geht klar hervor, dass Sanktionen, auch welche die das Existenzminimum unterminieren immernoch erlaubt sind.
Das Urteil bezieht sicht sich auf die angemessenheit der Sanktionen,

man kann also nicht mehr jemanden 30-60% von dem sowieso schon wenigen wegnehmen,
man kann diese Sanktionen nicht mehr unverhältnismäßig lange aufrecht erhalten.


Auch wenn das Urteil ein guter Schritt in die richtige Richtung ist, geht es mir mmn. nicht weit genug,
meiner Meinung nach sollte ein definiertes Minimum überhaupt nicht unterschritten werden dürfen.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
@dexter:

OK. Der Regelsatz ist also nicht das Existenzminimum, sondern sämtliche Bezüge. Angekommen. Aber liegt man doch mit einer Kürzung dennoch unter dem EM, oder gerade deswegen, da die anderen Kosten ja fix sind, wie Seedy ja auch gerade schrieb. Die können ja nicht zum Ausgleich herangezogen werden.

Also habe ich es doch richtig interpretiert, das EM sollte durch die Verfassung geschützt sein, aber irgendwie nicht so sehr, daß es nicht unterschritten werden darf, sondern halt nicht zu extrem. Dann wird gesagt, was wohl zulässig ist, und auch, was dies wohl nicht ist, aber festgelegt wurde nichts.
Das könnte man jetzt ausloten und die Grenze nur ein in senken und in 15 Jahren wissen wir dann, ob der Gesetzgeber diesmal richtig lag.*


Ein bißchen Folter ist OK


EDIT: * Oder wurde 30% als Grenze festgelegt? Ich habe bislang noch nicht mehr zu dem Thema gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dr. M.

Weltmaschinenfahrer

Registriert
30 Juli 2018
Beiträge
188
Das spielt keine Rolle. Das Existenzminimum bezieht sich ja nicht das Geld, was nach Miete und Krankenkasse übrig bleibt - sondern auf die gesamten Ausgaben inklusive aller Fixkosten. Das wird wie dexter sagte bei 30% Kürzung gerade noch nicht unterschritten, bei 60% (oder gar 100%) schon. Dass das Existenzminimum mit ~750 EUR in Deutschland recht tief angesetzt ist eine andere Sache. In der Schweiz sind wir bei ~2500 CHF, also gut einen Faktor 3 drüber (natürlich sind auch die Lebenshaltungskosten höher, aber nicht so viel).

Sinnvoller wäre eh, den ganzen Bürokratiemist abzuschaffen und stattdessen ein Grundeinkommen einzuführen :)
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Das Existenzminimum bezieht sich ja nicht das Geld, was nach Miete und Krankenkasse übrig bleibt - sondern auf die gesamten Ausgaben inklusive aller Fixkosten. Das wird wie dexter sagte bei 30% Kürzung gerade noch nicht unterschritten, bei 60% (oder gar 100%) schon.

Ich kann da gerade nicht folgen.

Das Existenzminimum berechnet sich aus dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs, der sich zusammensetzt aus dem Regelbedarf (hauptsächlich Nahrungsmittelleistungen, Körperpflege, Hausrat), Kosten für Wohnraum und Kosten für Heizung und Warmwasser, oder?

Wenn ich da irgend etwas kürze, wie kann dann das Existenzminimum nicht unterschritten werden?

Und woher kommen diese ~750 EUR Existenzminimum in Deutschland? Liegt der ALG II über dem EM?
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
  • Thread Starter Thread Starter
  • #12
Ich hab grade mal versucht informationen über "Existenzminimum" zu finden,
im https://www.juraforum.de/lexikon/existenzminimum fand ich folgenden Absatz:

Das Existenzminimum für Alleinstehende, das für die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 herangezogen wird, liegt seit 1.1.2019 bei 424 Euro. Mit diesem Geld soll es Beziehern möglich sein, sämtliche grundlegende Lebensbedürfnisse zu begleichen.

Leider kenne ich mich bei Hartz 4 wenig aus, daher weiß ich nicht, ob das jetzt als
"400 Euro freiverfügbares vermögen, vorgesehen für Essen und sowas" ist.
Ich glaube das zwar, da nach abzüge von den 400 quasi nix überig bliebe von dem man essen kaufen könnte,
aber sicher bin ich mir nicht.

Finde aber 424€ wirklich Arg wenig.
 

Abul

(Threadleser)

Registriert
20 Sep. 2013
Beiträge
4.087
424€ ist das Geld was man bekommt um Essen, Körperpflege, Kleidung, Telefon, Strom, ÖVP/Pkw, Möbel und so dinge zu bezahlen. Miete und Heizkosten, meine ich, übernimmt das Amt. Krankenkasse ebenso. Sanktioniert werden sollten nur die 424€. Also stell dir vor du wohntst Mietfrei und hast monatlich 424€ um zu überleben.
 
Zuletzt bearbeitet:

RedlightX

Bekannter NGBler

Registriert
18 Juli 2013
Beiträge
1.185
Mit 424 Euro zum "verleben" sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben, sofern man nicht raucht oder säuft und ein KFZ besitzt. Alles andere ist schlechtes wirtschaften.
Es ist ja auch nur als Übergangslösung angedacht und dient nicht dazu, sich ohne Gegenleistung ein Vermögen aufzubauen.

Und ja, das ist meine Meinung. Ich habe selbst einmal H4 bezogen.
 

Jan_de_Marten

Aktiver NGBler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.106
@RedlightX:
Ich sehe das auch so und auch ich habe vor Jahren für 2.Wochen Hartz4 bezogen. Hier im (Nord)Osten ist allerdings der Verdienst so gering, daß man eigentlich überlegt überhaupt zu arbeiten. Da nützt selbst der Mindestlohn nicht viel.
 

dexter

Cloogshicer®
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.319
@RedlightX:
Ich sehe das auch so und auch ich habe vor Jahren für 2.Wochen Hartz4 bezogen.
In 2 Wochen kannst Du aber nicht abschätzen, ob das auch auf längere Sicht ausreicht, bis Deine Rücklagen aufgebraucht sind.
Mit Rücklagen meine ich nicht nur Geld aufm Konto, sondern Mehl, Zucker, Pfeffer, Schuhe und all die Dinge.
Auf längere Sicht sind 400,- ziemlich knapp. Da gibt's nicht nur 2 Urlaube im Jahr nicht, sondern gar keinen.
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
  • Thread Starter Thread Starter
  • #17
Ob 400 Euro ausreichend sind ist mmn. eine andere Frage,

Es geht viel mehr darum, dass der Hartz4 Satz bereits als Minimum definiert wurde,
damit eine Strafe die jenes unterbietet nicht in frage kommen sollte.

Das Problem von prinzipien ist halt, dass sie ab und an im Wege dessen stehen, was man eigentlich tun möchte.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
4.823
Ort
Midgard
...
Sinnvoller wäre eh, den ganzen Bürokratiemist abzuschaffen und stattdessen ein Grundeinkommen einzuführen :)

Aber die heiligen Jobs!
Und was noch viel schlimmer ist: Wie soll man die Untermenschen Sklavenmenschen Lebensunwürdigen Hartz4 Empfänger dann schikanieren?!

Jetzt mal im Ernst, wenn man die Bürokratie wegspart wofür soll man dann den Adel Sachbearbeiter bezahlen? Soll der dann auch ein BGE bekommen? WIE DER PÖBEL?! Hast du Lack gesoffen? Durch ihr Geburtsrecht steht denen diese Position zu! Untermenschen Sklavenmenschen Lebensunwürdige Hartz4 Empfänger müssen schikaniert werden, sonst fühlen die sich nicht wohl!
 
Zuletzt bearbeitet:

Bernd

NGBler

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
849
Ich bin gegen Sanktionen. Man kann einem Menschen der am minimum lebt nichts wegnehmen. Und wenn sich wirklich Menschen entscheiden lebenslang von Harz 4 zu leben, wie einige immer befürchten, dann bedeutet das, dass wir ganz andere Probleme haben. Weil in einer Welt in der Arbeit gerecht bezahlt wird sich fast niemand für sowas entscheiden sollte.

Vielleicht würde das sogar unserer Gesellschaft helfen? Alle Mindestlohnler kündigen. Der Industrie fehlen Arbeitskräfte -> Gehälter steigen.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
@Bernd:

Ich habe immer gesagt, daß die der ganze Druck, wie durch die Sanktionen, nicht zur Disziplinierung der Leistungsbezieher gedacht war, sondern zu der, der (Niedrig-)lohnempfänger.
 
Oben