• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Welche Rechte hat Vater bei Trennung?

Äther

...hat kein real life!

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Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Rechte u. Pflichten der leibliche Vater -ich- bei einer Trennung hat, bzgl. Besuchsrechte und sowas. Das Sorgerecht liegt leider ganz bei der Mutter und das Kind ist 4 Monate alt.
Wäre für Hilfe dankbar!

Mfg Äther
 

The_Emperor



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Wenn du kein geteiltes Sorgerecht hast gibt es weder Rechte noch Pflichten da das Sorgerecht wie der Name schon sagt regelt wer für das Kind zu sorgen hat. Wie das aber aussieht wenn dich deine Freundin/(Ex)Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet könnte sich das ändern.
 

Äther

...hat kein real life!

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  • #3
Naja, ich habe die Vaterschaft anerkannt und bin Unterhaltspflichtig.
 

The_Emperor



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Ich nehme an das ihr beide nicht verheiratet ward. Dann könntest du lediglich bei einem Familiengericht geteiltes Sorgerecht beantragen. Bin in dem Gebiet nicht sattelfest aber sofern es keine triftigen Gründe gibt dir das geteilte Sorgerecht zu verwehren (du bist vorbestrafter Gewalttäter, wohnst in einer vermüllten 25 m² Wohnung, ...) solltest du das geteilte Sorgerecht auch bekommen.

Aber wenn dein Sohn/Tochter erst 4 Monate alt ist würde ich damit einfach noch abwarten. Wenn es zwischen euch beiden richtig gekracht hat und ihr nicht gut gemeinsam recht kommt könnte das zu einem großen Nachteil für das Kind werden wenn deine Freundin/(Ex)Frau zB. mit dem Kind nicht einfach zum Arzt gehen kann oder es für den Kindergarten anmelden kann weil du erst dazu zustimmen musst.
 

P3rsona

Inventar

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Vaterschaft und Sorgerecht sind, soweit ich das richtig verstanden habe, 2 paar Schuhe.
Mit der Anerkennung bist du rein rechtlich der Vater.
Das Sorgerecht hast du damit aber nicht.
Dementsprechend gilt das was the_emperor sagt.

Gleich der erste Satz.

--- [2013-12-01 15:23 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

.. könnte das zu einem großen Nachteil für das Kind werden wenn deine Freundin/(Ex)Frau zB. mit dem Kind nicht einfach zum Arzt gehen kann oder es für den Kindergarten anmelden kann weil du erst dazu zustimmen musst.
Andersherum aber auch.
Wenn er mal mit seinem Kind unterwegs ist und es passiert etwas, hat er nicht das Recht eine Entscheidung zu treffen.
 

Chegwidden

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Lass das mit dem (geteilten) Sorgerecht erst mal außen vor. Bis Ihr die Situation/Trennung einigermaßen
im Griff habt. Da kann man sich später drum kümmern.

Rein rechtlich hast Du ein Umgangsrecht. Früher Besuchsrecht genannt.
Das haben Deine Eltern als Großeltern übrigens auch.

Wenn Ihr Euch nicht einig seid was das Umgangsrecht (Zeiten, Übernachtungen, Unternehmungen) betrifft,
dann muss das gerichtlich geregelt werden.
Zu raten wäre aber, dass Du jetzt schon teilnimmst. Mal mit der Kröte an die Luft, damit Mama sich ausruhen
kann, etc. Dann bist Du von Anfang an im Leben des Kindes.

Rechtlich steht Dir auch noch ein halber Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte zu. Du zahlst ja Unterhalt.
Sollte die Mutter nicht arbeiten gehen und Ihr geht einigermaßen ordentlich miteinander um, dann kann
sie Dir auch die andere Hälfte Freibetrag überschreiben. Auch zeitlich.

Was die Höhe des Unterhalts betrifft, orientiere Dich jährlich an der *Düsseldorfer Tabelle*

Solltest Du aus Frust, Wut oder sonstwas nicht zahlen, bekommt die Mutter vom Amt Unterhaltsvorschuss.
Und den holt das Amt sich bei Dir wieder!
Solltest Du länger nicht zahlen, dann kannst Du u.U. auch den Führerschein loswerden.

Egal wie die beziehungstechnische Situation ist: immer besser höflich, distanziert und sachlich miteinander umzugehen :)
 

Äther

...hat kein real life!

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  • #9
danke für die Infos, ich lese mir die ganzen links erstma durch... ^^
 

lionhead

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Spätestens wenn sie einen Freund hat, normalisiert sich das wieder etwas.
Hab schon mehrfach gehört, dass ein "Vater" von der "Kindesmutter" plötzlich wieder als sehr "nützlich" angesehen wird, wenn es darum geht den neuen Lover zu vögeln..
Ihr Freund ist dein bester Freund. Warum? Weil sie dann wieder normal im Kopf wird ;) ;)

Der Tipp mit "immer schön sachlich bleiben" ist sehr gut..
Ein paar Rationale Worte für Beleidigungen im Petto zu haben ist auch nützlich ("Du mußt nicht gleich beleidigend werden" -> und sofort zurück zum Thema...)

ciao,
lionhead
 

accC

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MMn solltest du dich jetzt darum kümmern. Klar, bei 4 Monaten wirst du wohl kaum den/die Kleine/n übers Wochenende mit zu dir nehmen können, aber nachmittags einen Spaziergang, Windelwechsel, etc. sind auf jeden Fall drin.

Dass das mit dem geteilten Sorgerecht schlecht ist, wie einige hier darstellen, würde ich jetzt pauschal anzweifeln. Dadurch dass du Mitbestimmungsrechte bezüglich Kindergarten, Schule, Taufe etc hast, kannst du auch darauf achten, dass für euer Kind das Beste heraus kommt.
Das soll nicht heißen, dass du pauschal gegen alles sein sollst, was die Mutter plant, aber dir sollte ja primär das Wohl des Kindes ein Interesse sein und demnach solltest du auch Einfluss üben können, wenn die Mutter das Kind auf eine Schule mit schlechter Reputation schickt oder Entscheidungen trifft, die eben nicht im Wohle des Kindes sind.


@Chegwidden: Ich finde es mies, dass du hier gleich mit dem mahnenden Zeigefinger gegen den TS gehst.
Er sagte selbst, dass er Unterhalt zahlt. Er hat sich hier gemeldet, weil er auch den Kontakt zu seinem Kind möchte, nicht weil er sich vor Unterhaltszahlungen drücken möchte!


@Äther: Wie ist denn die Situation zur Zeit? Hast du denn im Moment Kontakt zu dem Kind und wie steht es zwischen dir und der Mutter?
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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accC, ich bin nicht gegen den TS vorgegangen.

Er hat nach Rechten und Pflichten gefragt, ohne nähere Angaben zu machen.
Ich weiß nicht, wie die Situation zwischen den Eltern ist, das Kind ist auch erst 4 Monate.

Also hat er das Recht auf Umgang. Die Mutter hat die Pflicht dieses zu ermöglichen.
(Sofern keine relevanten Dinge dagegen sprechen)

Er hat die Pflicht der Unterhaltszahlungen. Das Kind hat ein Recht auf diese.

Leider ist es häufig so, dass Mütter aus Frust den Vätern den Umgang erst mal verweigern.
Ebenso ist es häufig so, dass Väter aus Frust erst mal nicht zahlen.
Für beide Fälle habe ich die rechtlichen Aspekte gepostet.

Übrigens muss ich (als Frau) Lionhead zustimmen. Die Erfahrungen in meinem Umfeld geben ihm recht :D
 

Cybercat

Board Kater

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@Äther:
Auch auf die Gefahr hin jetzt selber zu trollen:

Du hast deine eigene Frage eigentlich schon selber beantwortet.
Ich kenne das aus meinem Bekanntenkreis und von einigen Arbeitskolegen.
Du hast das Recht pflichtbewusst zum Monats ersten deine Zahlungen zu leisten:coffee:
 
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