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Kommentiert: Europäischer Gerichtshof: Cookies brauchen aktive Einwilligung des Nutzers - SPIEGEL ONLINE
Einwilligungen und Bestätigungen in Formularen:
Quelle
Kommentar:
Ein kleiner aber feiner Schritt der, theoretisch (erstmal) nur für Cookies gilt. Persönlich im großen Ganzen aber, sehe ich hier auch rechtliche Handhabe gegen das Aufzwängen von Einwilligungen in Formularen die für den Nutzer, vom Anbieter, vorausgefüllt werden wie Beispielsweise ein Email Abo, Erlaubnis für Telefonischen Kontakt, Datenverarbeitung in jeglicher Form - die aber auch laut Gericht, "übersehen" werden bzw. gar nicht verstanden werden.
Ein klein wenig mehr Schutz mehr für Onlinenutzer - wünscheswert - Meinungen?
Edit:
Hier noch eine anderes Vollzitat aus der Quelle, welches ich sehr wichtig finde:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen - und dass es nicht reicht, wenn Nutzer diesem Vorgang nur nicht widersprechen (hier finden Sie das Urteil). Vorausgefüllte Felder, bei denen Nutzer ein Häkchen entfernen müssen, wenn sie keinen Cookie-Einsatz wünschen, sieht der Gerichtshof als unzulässig an. Mittels solcher Voreinstellungen werde keine wirksame Einwilligung erteilt, fasst eine Pressemitteilung das Urteil zusammen.
Einwilligungen und Bestätigungen in Formularen:
Wo beginnt eine aktive Zustimmung?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte angesichts des Planet49-Gewinnspiels auf Unterlassung geklagt (Rechtssache C-637/17), nicht nur wegen des Cookie-Häkchens, sondern auch mit Blick auf ungewöhnlich weitreichende Nutzungsbedingungen des Unternehmens: Nutzer sollten die Erlaubnis geben, dass zahlreiche Unternehmen sie telefonisch, per E-Mail oder per Post kontaktieren dürfen.
Beim Thema Cookies war die Frage, wann von einer ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers ausgegangen werden kann. EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hatte bereits im März nahegelegt, dass es nicht ausreiche, wenn die Einwilligungserklärung des Nutzers vorformuliert sei und der Nutzer aktiv widersprechen müsse, falls ihn die Datenverarbeitung störe.
"Im letztgenannten Fall weiß man nämlich nicht, ob ein solcher vorformulierter Text gelesen und verstanden wurde", schrieb Szpunar damals. Die Situation sei nicht frei von Zweifeln. "Ein Nutzer kann den Text gelesen haben oder auch nicht. Er kann dies aus reiner Nachlässigkeit unterlassen haben. In einer solchen Situation lässt sich nicht ermitteln, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde."
Quelle
Kommentar:
Ein kleiner aber feiner Schritt der, theoretisch (erstmal) nur für Cookies gilt. Persönlich im großen Ganzen aber, sehe ich hier auch rechtliche Handhabe gegen das Aufzwängen von Einwilligungen in Formularen die für den Nutzer, vom Anbieter, vorausgefüllt werden wie Beispielsweise ein Email Abo, Erlaubnis für Telefonischen Kontakt, Datenverarbeitung in jeglicher Form - die aber auch laut Gericht, "übersehen" werden bzw. gar nicht verstanden werden.
Ein klein wenig mehr Schutz mehr für Onlinenutzer - wünscheswert - Meinungen?
Edit:
Hier noch eine anderes Vollzitat aus der Quelle, welches ich sehr wichtig finde:
Das Telemediengesetz als rechtliche Grundlage
Deutsche Anbieter berufen sich beim Thema Cookies bislang meistens auf Paragraf 15 des Telemediengesetzes. Darin heißt es, Diensteanbieter dürften zum "Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht". Der Diensteanbieter habe den Nutzer aber auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Außerdem dürften die Nutzungsprofile nicht mit Daten über denjenigen, der hinter dem Pseudonym steckt, zusammengeführt werden.
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