• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

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KaPiTN

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Oder man macht die Notifikationen kostenpflichtig.
Was umsonst ist hat ja keinen Wert, aber wenn man dafür bezahlt hat, dann archiviert man die vlt. sogar und legt sich eine Sammlung zu. :D
 

drfuture

Zeitreisender
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Wenn die Seite nun ein schönes ja/nein einbaut, wo wird dann die Wahl *Nein* gespeichert? Die kommt dann bei jedem Klick wieder... Super :D

Bin ebenfalls der Meinung das das eher in Richtung Browser geregelt gehört, wobei das cookie nur nervig ist. Für Tracking brauche ich kein Cookie, für Infos über die usersession schon.
 

KaPiTN

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Dies ließe sich ja über ein Cookie speichern, sofern man es zuläßt.

Wenn ich Szpunar richtig verstehe, soll es ja keine Notifikation geben, die man wegklickt, sondern das müßte ja formularartig bzw. wie eine Checkliste sein.
Zu jeder Cookie-Art gibt es einen erklärenden Text und eine nicht vorausgewählte Checkbox, mit der man zustimmen muß.

Da könnte dann eine Box sein, daß die getroffenen Einstellungen gespeichert werden dürfen.

Es ist nicht explizit gefordert, aber man könnte da auch noch Formulierungen einbauen, die verhindern, daß man stumpf einfach alle Kästchen anklickt.

z.B.
Ich habe nichts von dem hier gelesen und einfach alles angehakt

Damit würde die Weiter/Speicher -Schaltfläche gesperrt
 

one

Querulant

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Das müsste aber der Seitenbetreiber einbauen, der eigentlich will, dass du alles abnickst und der wird das nicht machen. Und um diese Seitenbetreiber geht es ja, nicht um die seriösen, die dir keine Cookies unterschieben, die du nicht brauchst.
 

theSplit

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@c1i: Die DSGVO erfordert aber eine Kennzeichnungspflicht und auch eine Aufklärung über die Datennutzung so fern Daten (für analytische Zwecke oder Tracking) erhoben werden. Ansonsten kann man dagegen rechtlich angehen. Zumindest ist dies so geregelt, was gut ist!

Ich will gar nicht so in Richtung DSGVO plädieren und habe auch Wind davon bekommen, wie viele sich darüber den Kopf zerbrochen haben und teilweise auch ich. Allerdings ist bzw. kann die DSGVO in diesem Fall ein Vorteil für den Verbraucher darstellen.

Im Grunde ist die DSGVO zu scharf für kleine bis mittelständische Unternehmen, ja leider. Aber es weist auch Internetfirmen und Webseitenbetreiber in ihre Schranken was erlaubt ist und auch was (von Seitens der Firmen) getan werden darf und wenn Sie Daten weiterarbeiten dies ebenfalls auch so schriftlich zu deklarieren und oder zu anonymisieren. Und dann kann jeder selbst entscheiden, unterstütze ich dass bzw. willige ich ein, oder widerspreche ich dem.

Und ohne die Grundverordnung, hätten wir keine Informationen darüber wer was wie wo mit uns regelt und schaltet und aufzeichnet.

Nur noch mal ein Auszug:

Datenschutz ist für alle Webseitenbetreiber, Unternehmer sowie Shopbetreiber und Dienstleister bereits seit Jahren ein wichtiges Thema. Nutzertracking, Kundenbestellungen, E-Mail Kampagnen: überall spielt der Datenschutz eine wesentliche Rolle.

2018 kamen auf alle Unternehmen weitreichende Änderungen zu: Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland verbindlich. Diese stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf.

Vor allem die hohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro und viele offene Fragen bereiten vielen Unternehmen Kopfschmerzen. [...]

Quelle e-recht24.de

Ich hab das nur zitiert wegen den Verwendungszwecken und den "drakonischen Strafen". (Bußgeldern.)
 
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one

Querulant

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Ich rede aber von dem "Ich habe nichts gelesen"-Kästchen. Und das würde kein Seitenbetreiber einbauen, der dir möglichst viel unterschieben will. Denn die DSGVO schreibt ein solches Kästchen ganz sicher nicht vor.
 

KaPiTN

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Ich habe das Urteil als Aufforderung gesehen, neue nationale Regeln zu erstellen, die, wie von mir beschrieben, festlegen, wie die verschiedensten Einverständnisse zu geben sind. Das "Ich habe nichts gelesen"-Kästchen wird in dem Urteil nicht explizit gefordert, könnte dies aber bei einer nationalen Regelung sein.
 

theSplit

1998
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  • #29
Ich rede aber von dem "Ich habe nichts gelesen"-Kästchen. Und das würde kein Seitenbetreiber einbauen, der dir möglichst viel unterschieben will. Denn die DSGVO schreibt ein solches Kästchen ganz sicher nicht vor.

Ne da hast du schon Recht, die DSGVO schreibt das nicht vor aber deshalb auch das Zitat bezüglich von "Betreiberseite vorausgefüllter Formulare/Opt-in Formulare" - die einem wenn nicht explizit ausgeschaltet/deaktiviert irgendwelche Dienste ans Bein heften. - Die Richter haben in so fern (indirekt) mitentschieden, das explizites Opt-in erforderlich ist, also der Nutzer sagen soll, wenn er zusätzliche Dienste wie Newsletter/Abo oder ähnlichem haben will, nicht andersherum (durch den Betreiber voraus gewählt und direkt augezweungen, wenn man nicht aufpasst).

Die DSGVO regelt aber, dass ein Betreiber der entsprechendes Tracking oder Profiling einsetzt, dies explizit Kennzeichnen bzw. im Datenschutz aufklären muß. Darum ging es mir. Und das ist grundsätzlich ein Gewinn.
 
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