• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig möglicherweise eine Straftat

fashion-731827_640.jpg Upskirting, also das heimliche Fotografieren von Frauen unter den Rock, ist derzeit in Deutschland kein Straftatbestand. Es handelt sich dabei bislang schlimmstenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Dies soll sich künftig nach Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ändern.

Die Bilder würden derzeit straffrei fotografiert und im Netz verbreitet, was laut Lambrecht "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" darstelle. Hier existiert aktuell eine Gesetzeslücke.

Ursprünglich forderten Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg in einer Petition, die bereits über 90.000 Mal unterzeichnet wurde, ein Verbot des Upskirtings. Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Eine sexuelle Belästigung laut § 184i StGB liegt hier ebenfalls nicht vor, da die Opfer zur Erstellung der Aufnahmen nicht von den Tätern berührt werden.




Bild. Pixabay
Quelle: Heise
 
Zuletzt bearbeitet:

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.730
Ort
in der Zukunft
Andere Beispiele sind
§ 168 Störung der Totenruhe
oder
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Ebenfalls strafbare Handlungen, wo ich erst einmal keinen Schaden erkennen kann.

Hier dürfte der Schaden bei Angehörigen / Verwandten oder anderen die ihn kannten bestehen in Form eines Psychischen "Schadens".
Ohne nun Rechtskommentare zu diesen Paragraphen gelesen zu haben währe daher interessant ob diese Paragraphen auch angewendet werden können wenn keiner im Verfahren existiert der einen Bezug zur Person hat -> Gibt es verurteilungen aufgrund verunglimpfung des Andenkens Verstorbener wenn der Verstorbene eine Person ist die keine Freunde, Angehörige oder Bekannte hat?
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
Wohlgemerkt, die Frage richtet sich auf den Schaden, nicht die Bewertung der Tat, moralisch oder rechtlich.

Ich muss dem Vorposter zustimmen:
Störung der Totenruhe richtiet sich wohl mehr an die Hinterbliebenen, bzw. die Gesellschaft.

Ich weiß auch net wirklich wo wir eigentlich drüber diskutieren.

Nur weil der geschädigte nicht weiß, dass er geschädigt wurde macht die Tat weder OK, noch rechtfertigbar.

Klar gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter und die meisten werden wohl unaufgeklärt bleiben,
aber wie du schon sagst: moralisch ist das was ganz anderes.

Und der pure Fakt, dass es zur Anzeige gebracht wurde, heißt ja, dass zumindest ein Kläger anwesend ist.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Es geht nicht nur um das Nichtbemerken, sondern darum, daß u.U. gar kein Schaden erzeugt wurde.

Das bedeutet nicht, daß es kein Vergehen gab.

Die hier bereits genanten nennt man Ehrdelikte.

Und bei Ehre kann es ganz schnell schwierig werden, weil es an nachweislichem Schaden und Objektivität fehlt.

Du siehst da schon ein Problem bei einem unbemerktem Photo.
Der nächste vielleicht, wenn jemand die Nummer seiner Schwester im Handy gespeichert hat.

Du hast bereits vergessen, worum es geht? Du bist darauf angesprungen, daß ich fehlenden Schaden festgestellt habe.
Dem liegt die fälschliche Unterstellung zugrunde, ich hätte auch ein Vergehen negiert.

Wenn allen klar ist, daß das 2 Paar Schuhe sind, brauchen wir an der Stelle nicht zu diskutieren.
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
@KaPiTN:
Wenn fehlender Schaden irgendwie wichtig wäre,
dann könnte man ja jede versuchte Straftat auch Strafrei stellen, weil der Versuch ja keine durchführung und damit kein Schaden ist.. :unknown:
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
@Seedy:

Es gibt zwar Vergehen, wo bereits der Versuch strafbar ist, aber das ist hier wohl vernachlässigbar.
Die Unterscheidung wird sich hier dadurch ausdrücken, daß es sich um Antragsdelikte handelt.

Wenn die Frau nichts davon mitbekommt und sie also keine Anzeige erstattet, kann es auch keine Strafe geben.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Dann bekommt sie es ja mittelbar mit.
 
Oben