• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig möglicherweise eine Straftat

fashion-731827_640.jpg Upskirting, also das heimliche Fotografieren von Frauen unter den Rock, ist derzeit in Deutschland kein Straftatbestand. Es handelt sich dabei bislang schlimmstenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Dies soll sich künftig nach Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ändern.

Die Bilder würden derzeit straffrei fotografiert und im Netz verbreitet, was laut Lambrecht "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" darstelle. Hier existiert aktuell eine Gesetzeslücke.

Ursprünglich forderten Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg in einer Petition, die bereits über 90.000 Mal unterzeichnet wurde, ein Verbot des Upskirtings. Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Eine sexuelle Belästigung laut § 184i StGB liegt hier ebenfalls nicht vor, da die Opfer zur Erstellung der Aufnahmen nicht von den Tätern berührt werden.




Bild. Pixabay
Quelle: Heise
 
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one

Querulant

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Das sag ich nachher dem Typen, der hier immer im Schottenrock rum läuft und hole ne externe Meinung ein. :D
 

KaPiTN

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@drfuture:

Wie sieht es denn aber mit der Beweisführung mei sexueller Belästigung aus? Bei einem Griff in den Schritt ergeben sich auch nicht mehr Beweise, als wenn man dort eine Kamera hinhält.
 

KaPiTN

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Wenn sie nur ein Bild von ihrer Unterseite im Netz findet, sieht die Beweisführung schwieriger aus.

Es geht ja wohl um inflagranti. Da hast Du nur eine Aussage und möglichst Zeugen. Bei Upskirt wenigstens noch Bild, mit Glück

Bei Bildern im Netz ist ja nicht nur die Beweissicherung schwierig, sondern aus gleichem Grund wird die ja keine Frau von sich im Netz finden. ;)
 

one

Querulant

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Aussage gegen Aussage ist juristisch ohne Beweis.

Nein. Aussage gegen Aussage ist Blödsinn, denn sowas gibt es juristisch gar nicht.

Es geht ja wohl um inflagranti.

Das eine kann als Körperverletzung ausgelegt werden, ein Tritt in die Kronjuwelen dann als Notwehr. Ich würde auch davon ausgehen, dass die Bilder möglichst heimlich geschossen werden, was bei einem Griff unmöglich ist.
 

KaPiTN

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Was auch immer, jedenfalls ist die Beweisführung bei Berührung nicht leichter als bei "lediglicher" Annäherung mit einem Aufnahmegerät für Bilder.
 

KaPiTN

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Dann hast Du bei 99% auch keine Geschädigten.
 

KaPiTN

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Deine Impulsivität brauchst Du hier nicht mehr unter Beweis zu stellen, die Fähigkeit Gedanken, oder sogar Argumente, zu formulieren, dagegen schon. ;)
 

Seedy

A.C.I.D

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Nur weil man es NICHT merkt, heißt es nicht das man nicht geschädigt ist.

Edit: Fehlendes Wort ergänzt, danke
 
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KaPiTN

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Nur weil man es merkt, heißt es nicht das man nicht geschädigt ist.

Da dies keinen Sinn ergibt, nehme ich mal an, Du meinst

"Nur weil man es nicht merkt, heißt es nicht das man nicht geschädigt ist."

Darüber können wir doch diskutieren, ohne gleich ausfällig zu werden, oder?


Punkt 1: Der Gesetzgeber sieht momentan nicht einmal einen Schaden, selbst wenn man es bemerkt?

d'accord ?

Punkt 2:


Wo ich zustimme ist, daß man sich eines Schadens grundsätzlich nicht bewußt sein muß, um ihn zu erleiden.
Wenn Dir jemand Geld unterschlägt oder stiehlt, dann ist der Schaden da und sogar meßbar.

Welchen Nachteil, welchen Verlust oder welche Beeinträchtigung hat man davon, wenn es eine Abbildung von einem Stück Stoff und/oder Haut geben sollte , wobei man zwar Eigentümer von beidem ist, man aber von ihr keine Kenntnis hat, noch irgend eine andere Person und /oder niemand eine Zuordnung wischen ihr und der Person herstellen kann?
 

drfuture

Zeitreisender
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Ich sage ja nicht das ich es gut finde die Mädls zu fotografieren - wir haben nur mehr als genug Gesetze die leicht zu ahnden sind und trotzdem nur selten geahndet werden (k.a z.B. zu schnelles Fahren).
Hier dürfte es kaum möglich sein den Täter zu finden und sich selber als Opfer zu finden - daher ist das Gesetz für mich eher nur Wahlkampf oder Pressearbeit.
Viele werden die Kamera auch nicht in der Hand halten - dann ist es nicht nur schwer zu merken das man Aufgenommen wird sondern selbst wenn man es merkt muss man den Inhaber der Kamera finden.
 

one

Querulant

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Welchen Nachteil, welchen Verlust oder welche Beeinträchtigung hat man davon, wenn es eine Abbildung von einem Stück Stoff und/oder Haut geben sollte

Mal was von Persönlichkeitsrecht, Mobbing, etc. gehört? Ist das für dich kein Nachteil oder eine Beeinträchtigung deiner Person? Du hast eine seltsame Einstellung.
 

Seedy

A.C.I.D

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Welchen Nachteil, welchen Verlust oder welche Beeinträchtigung hat man davon, wenn es eine Abbildung von einem Stück Stoff und/oder Haut geben sollte , wobei man zwar Eigentümer von beidem ist, man aber von ihr keine Kenntnis hat, noch irgend eine andere Person und /oder niemand eine Zuordnung wischen ihr und der Person herstellen kann?


Also, als Vorschlaghammer würde ich jetzt mal pauschal:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Hervorkramen.


Wir sind uns jetzt schonmal einig, dass man einen Schaden haben kann ohne ihn zu merken.
Erinnert sich noch jemand an dieses skandälchen, dass Medizinstudenten bewustlose Frauen begrapscht haben zu "ausbildungszwecken"?


Ich könnte jetzt so weit gehen und sagen: "was wenn ich eine bewustlose frau vergewaltige, natürlich mit verhütung".
Die wird nicht merken, dass sie gefickt worden ist, daher ist ihr ja auch kein Schaden entstanden.

Das ist natürlich ein extrembeispiel, aber die grobe richtung ist das gleiche.

Ein Verbot sollte ebenfalls auch nicht davon abhängen ob man den Täter identifizieren kann,
kleine Diebstähle werden idr. auch nicht aufgeklärt, weil die täter fast unmöglich zu finden sind,
dennoch sind verboten.


Also für mich ist die Sache relativ eindeutig:
Es ist eine massive Verletzung der Würde der Opfer und sollte daher verboten seind,
ob man die Täter findet, oder die Opfer ihren Schaden überhaupt bemerken ist dabei mmn. zweitrangig.
 
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KaPiTN

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Mal was von Persönlichkeitsrecht, Mobbing, etc. gehört? Ist das für dich kein Nachteil oder eine Beeinträchtigung deiner Person? Du hast eine seltsame Einstellung.

Meine Einstellung hat da erst einmal gar nichts zu tun. Ich bewerte ja auch nicht die Tat, sondern stelle die (akademische) Frage nach dem Schaden.

Die wird nicht merken, dass sie gefickt worden ist, daher ist ihr ja auch kein Schaden entstanden.

Also sogar bei extremeren Beispiel kann könnte man sagen, daß kein Schaden entstanden ist. Dann gilt das doch sicher erst recht für die Photos, oder?

Wohlgemerkt, die Frage richtet sich auf den Schaden, nicht die Bewertung der Tat, moralisch oder rechtlich.

Andere Beispiele sind
§ 168 Störung der Totenruhe
oder
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Ebenfalls strafbare Handlungen, wo ich erst einmal keinen Schaden erkennen kann.
 
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