• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Sport] Nach "Sieg Heil"-Rufen: TuS Holzhausen/Porta meldet komplette Mannschaft ab

football-428314_640.jpg Nachdem am 4. September ein Video aufgetaucht ist, in dem Teile des TuS Holzhausen/Porta bei der Aufstiegsfeier im Mai 2019 mehrfach "Sieg heil" riefen, wollte der Vorstand zuerst die betroffenen Spieler aus der Mannschaft werfen. Da auf dem Video aber nicht genau zu erkennen ist, um wen es sich handelt und sich die Betroffenen auch nicht gemeldet haben, hat man nun kurzerhand die komplette Mannschaft abgemeldet.

Das "nicht zu tolerierende Fehlverhalten Einzelner" führte zu diesem Entschluss, heißt es in einer offiziellen Erklärung. Daher wurde die 1. Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom laufenden Spielbetrieb zurückgezogen und der Trainer freigestellt.

Der Staatsschutz ermittelt ebenfalls.



Bild: Pixabay
Quelle: WDR
 
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Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Respekt :T

Im Gegensatz zu den ewig labernden, aber nichts unternehmenden Politikern, hat da mal wer Rückgrat bewiesen.

(Als nächsten Trainer schlage ich eine farbige Jüdin vor. Da gibt es sicher die ein oder andere gute Sportlerin :D )
 

KaPiTN

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Das trifft beides nicht zu. Wenn sie Pech habe hat das sogar strafrechtliche Auswirkungen und es droht ihn eine Verurteilung als Mittäter.
 

alter_Bekannter

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Auf welcher Grudlage?
Ich dachte hier gilt eine Unschuldsvermutung?

Demnach bräuchte man doch zuerst mal den Nachweis das "der Mittäter" überhaupt wusste wer es war. Oder von welcher Mittäterschaft sprichst du?
 
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KaPiTN

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@alter_Bekannter:

§ 25 StGB.

Es hat da in der Vergangenheit bei Demonstrationen schon Urteile gegeben, auch wegen Volksverhetzung, wo nicht die individuelle Schuld nachgewiesen werden mußte.

Daß man z.B. zu zweit jemanden umbringen könnte, und sich dann wahlweise gegenseitig beschuldigen oder aber jeweils die Alleintäterschaft gestehen, ist nett für amerikanische Krimis, aber ist nichts für das deutsche Rechtssystem.
 

alter_Bekannter

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Damit bist der der Frage lediglich ausgewischen. Die Möglichkeit einer Mittäterschaft habe ich nicht ausgeschlossen, ich wollte wissen wie die hier nachgewiesen werden soll.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht wie man den Beitrag so missverstehen kann, woran hings? Unschuldsvermutung habe ich doch extra erwähnt.

Oder Präziser:
Ich sehe hier keine Möglichkeit für eine offensichtliche Mittäterschaft die nicht jeden mit rein zieht der mit der Truppe zu tun hat im weitesten Sinne.

Nach dem Motto: Du hättest ja die Stimme in der Aufnahme erkennen können beschließt aber zu schweigen!
 

KaPiTN

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Deine Behauptungen sind falsch und ich kann nicht verstehen, warum Du sie so aufstellst.

Du hast nach der Grundlage gefragt, womit man guten Glaubens die rechtliche Grundlage verstehen darf. Diese habe ich Dir genannt und bin somit keinesfalls ausgewichen.

Die Mittäterschaft könnte durch die Anwesenheit begründet werden, womit deren Nachweis hinreichend wäre.
 

alter_Bekannter

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Anweseneheit? Das klingt nach einem ziemlich schlechten Witz. Das war doch nach meiner Kenntnis kein treffen des KKK oder?

Wie willst du das mit Anwesenehit begründen das klingt immer absurder. Galt der Verein vorher schon als so zweifelhaft das man "mit sowas rechnen musste"?

Oder auch:
Pardon, aber Leute als Mittäter zu sehen. Nur weil sie auf einem harmlosen Event waren. Wo was verbotenes gemacht wurde. War mir einfach zu absurd.:unknown:
Bin ich der einzige den dieser Zusammenhang stört?

A: Wir haben eine Nazi gefunden, dürfen wir ihn verbrennen?
B: Ja sicher.
A: Okay, wir fackeln dann mal den Verein ab!
B: Halt, halt, halt, ich dachte ihr hättet einen Nazi gefunden?
A: Naja, so quasi, ungefähr halt. Lieber Safe then sorry oder?
B: Wie ungefähr?
A: Na, der war da irgendwo, wir fackeln den Verein ab dann erwischen wir ihn! Sind ja damit irgendwie alle schuldig.
 
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KaPiTN

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Anwesenheit. Wenn man bei etwas zugegen ist. Was ist daran unklar?

Die Anwesenheit ist nicht ausschlaggebend für eine Beteiligung aber Voraussetzung. Die Beteiligung kann durch Billigung stattgefunden haben oder durch eine fehlende Distanzierung nach der Tat.

Wenn alle Schweigen, dann kann dies als Schutzmaßnahme verstanden werden.

Liest Du auch mal Zeitung oder bekommst etwas von der Welt mit?

Schon mal gehört, daß jemand wegen multiplen Mordes angeklagt wurde, weil er an dem Ort des Verbrechens gearbeitet hat? (Auschwitz)

Da kann es jetzt Unterscheidungen zwischen Beihilfe, Mittäterschaft oder anderem geben, aber ja, Anwesenheit ist ein Kriterium.
 

drfuture

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in der Zukunft
Hier geht es aber gar nicht darum wer angeklagt wird sondern das der Vorstand den ganzen Verein sperrt. Das dürfte er auch weil er der Meinung ist das der Spielbetrieb in der aktuellen Qualität keinen Sinn macht oder weil die Trikots nicht nass werden sollen.

Bei so einer Party bekommt man auch meist nur einen Bruchteil davon mit - das heißt auch wenn 200 Leute im Raum sind werden vermutlich nur ein Bruchteil davon die Aktion überhaupt mitbekommen haben - diese können den der das gemacht hat gar nicht verpeifen weil sie es selber nicht genau wissen.
Selbst angrenzende höhren es evtl. können aber die Stimme im gerede ebenso nicht identifizieren.
Es gäbe von irgendwelchen radikalen Fans sicher Aufschreie wenn vermeintlich Rechtsradikale auf dem Spielfeld stehen - da man den Schuldigen aktuell nicht so schnell finden kann ist die Reaktion doch richtig die gesamte Manschaft erst einmal zu sperren.
 

alter_Bekannter

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@KaPiTN:
Und Verhältnismäßigkeit?!

Du vergleichst es mit einem KZ, also war das so eine Art Klantreffen und die beteiligten wussten das?
Oder habe ich schlicht verpasst das "Fussball gucken" Neusprech für "Juden vergasen" ist?
 
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KaPiTN

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Ich vergleiche hier nichts mit einem KZ.

Was bei Dir nicht ankommt, ist, daß u.U. bereits die Billigung strafbar sein kann.
Wenn Du das unverhältnismäßig findest, dann kann ich damit leben. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe dafür zu sorgen, daß Du Dich mit dem deutschen Rechtssystem wohl fühlst.
 

alter_Bekannter

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Nö, das habe ich bereits ausgeschlossen.

Drfuture hat das auch nochmal etwas erklärt. Um es zu billigen muss man davon wissen, oder nicht?

Also meintest du nicht das KZ in Auschwitz? Soso, hat man da jedem im Umkreis von X km einen Prozess gemacht? Der Radius würde mich interessieren. Klingt für mich zwar etwas pervers wenn der Verdächtigenkreis zu 98% aus Opfern der Taten besteht aber hey, so perverse Sachen wurden gemacht. Siehe Hinrichtung von Witold Pilecki.

Google ergibt übrigens bei Auschwitz als erstes:
https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz

Meinste nicht da hste dich dann vielleicht ein bischen Unvorteilhaft ausgedrückt wenn du nicht das KZ meintest? Also im Kontext von Straftaten...
 
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KaPiTN

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Wenn ich das Video kenne, dann werden die Anwesenden sicher auch davon Kenntnis haben. Die Möglichkeit und Zeit sich zu distanzieren hat es sicher gegeben.

Unterlasse doch bitte Deine Versuche, das was in Auschwitz passiert ist, ins Lächerliche zu ziehen. Umkreis von X km? Radius? Was soll das?
Das könnte ansonsten i.ü. und u.U. wiederum wegen § 189 als eine Straftat gewertet werden.

Ich dachte bei dem Hinweis an Auschwitz insbesondere an Oskar Gröning, der wegen Beihilfe zu 300.000 fachem Mord verurteilt wurde, wobei er bei den einzelnen Taten nicht direkt anwesend war und den meisten der Opfer nie persönlich begegnet ist.

Alleine durch seine Tätigkeit als Buchhalter soll er aber das System der Vernichtung unterstützt und sich so mitschuldig gemacht haben.
 

alter_Bekannter

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Würdest du dann bitte die Freundlichkeit besitzen mir zu sagen was du gemeint hast?

Was war mit "(Auschtitz)" in Beitrag: #10 gemeint?

Jetzt bist du deifinitiv nur ausgewischen. Vergiss nicht das du sagtest du meinstest nicht das KZ. Denn sonst hättest du das Event mit einem KZ verglichen. Wie hat der Mann sonst an 300.000 Morden mitgewirkt, laut Wikipedia über das KZ...
 

KaPiTN

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Was ich gemeint habe, steht in #15.

Der Vergleich der Örtlichkeit wo die Feier stattfand mit einem KZ verbietet sich schon daher, daß bei ersterem kein Verbrechen zu erwarten war, bei letzterem unmöglich welche auszuschließen.
 

alter_Bekannter

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Das war mein Punkt, woher die plötzliche 180° Drehung?

Hast du wegen dem Drachenlord Thread verpennt für welche Seite du gerade argumentierst?

Sorry, aber das hat ne gewisse Komik. Aber ich respektiere trotzdem was du tust. Dadurch werden die Diskussionen hier nur höchst selten zum Internet üblichen Kreiswichsen.
 

KaPiTN

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Da gibt es keine Drehung. Der Unterschied ist, daß es beim Fußball nicht etwas wie eine Verabredung zu einem Verbrechen gab oder welche zu erwarten waren. Aber in beidem Fällen muß nicht nur die direkte Tat ein Verbrechen sein.

Übrigens, wenn Du zu einem Volltrunkenen in den Wagen steigst, kann Dir bei einem Unfall eine Teilschuld angelastet werden, egal ob Du etwas getrunken hast.
 
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