• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] LKA-Mitarbeiter: Rassistische Kommentare auf Facebook kein Grund für fristlose Kündigung

hammer-471884_640.jpg Wie das Bundearbeitsgericht in Erfurt entschied, darf ein Mitarbeiter des LKA nicht aufgrund rassistischer Kommentare auf Facebook fristlos gekündigt werden. Damit wurde die Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts bestätigt. Der Kündigungsschutzklage wurde stattgegeben.

Der Mann, der seit Juli 2000 beim Land Thüringen beschäftigt ist, gehört seit September 2014 als Schichtleiter zum IT-Dauerdienst des LKA. Im August 2016 diskutierte er öffentlich auf Facebook und äußerte abfällige Bemerkungen wie "Brut" und "Abschaum" über Muslime.

Dies führte zu einem Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Darüber wurde auch der Arbeitgeber des Mannes informiert. Nachdem er eine Geldbuße in Höhe von 4000 Euro gezahlt hatte, wurde das Verfahren zwar eingestellt, allerdings wurde kündigte ihm sein Arbeitgeber im März 2017 fristlos. Der damals 52-Jährige klagte dagegen. Er war der Auffassung, dass seine Kommentare dem Recht auf freie Meinungsäußerung unterliegen würden.

Das Landesarbeitsgericht vertrat die Meinung, dass dem Kläger zwar die persönliche Eignung für seine Arbeit fehle, dies aber keine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.



Bild: Pixabay
Quelle: Spiegel Online
 

Jan_de_Marten

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Na da wird aber eine Nachzahlung fällig ........ für ihn 2,5 Jahre Gehalt, von dem er je nach Famillienstand davon ca. 60% ans A-Amt zurück zahlen darf.
 

KaPiTN

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Da hat der Arbeitgeber formal falsch reagiert, aber wenigstens hat er reagiert.
 

The_Emperor



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Die 4.000€ Strafe sollte der Arbeitgeber zahlen. Mit welcher Begründung wurde der Mitarbeiter gekündigt? Eine Firma die sich als Sittenwächter sieht sollte erheblich härter bestraft werden oder sind unsere Grundwerte bereits so wert- und bedeutungslos geworden dass man schon straffrei davonkommt wenn andere auf Grund ihres Rechts auf eine eigene Meinung benachteiligt werden? Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für alle.
 

alter_Bekannter

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Ich finde das rassistisch gegenüber Pastafarianern!
Wir reagieren allergisch auf Bullshit in der Luft!

Oder auch:
Religionen sind nicht genetisch. Sondern psychische Schäden und als solche zu behandeln.
In der Regel verursacht durch Misshandlung im Kindesalter.
 

theSplit

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Wie ich diese Ausrede hasse: "Freie Meinungsäußerung" - natürlich. Immer doch. Gerne doch. Ein Freifahrtsschein!
Und "Volksverhetzung" wiegt weniger auf?

Er ist ein Staatsdiener und als solcher hat man sich auch entsprechend so zu verhalten. Und selbst wenn nur in seiner Freizeit und "nur im Internet" solche Aussagen getätigt werden, ist es eine öffentliche Aussage die auch entsprechend geahndet werden sollte. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und Meinungsfreiheit hört da auf, wo die (Grund)Rechte anderer mit Füßen getreten werden.

Meiner Meinung nach gehört er aus dem Staatsdienst enthoben.
 

The_Emperor



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Ich kann weder dem Startpost noch der Quelle einen Verweis dazu entnehmen dass er zu Gewalt gegen Moslems aufgerufen hat. Eine rassistische Äußerung ist keine Verhetzung.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
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Oh doch!

Unter dem 6. Februar 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Kläger wegen Volksverhetzung und Beleidigung. [...] Das Strafverfahren gegen den Kläger wurde in der Folgezeit gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt.

Quelle

Laut Spiegel soll er 4.000 Euro gezahlt haben.
 

darksider3

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@The_Emperor: Ich denke, ein Mensch der gegenüber anderen Leuten beruflich unser Justizsystem in der exekutiven vertritt, ist durchaus verpflichtet sich öffentlich, ob nun Privat oder nicht, sich so zu verhalten, dass man sich durchaus dem Grundgesetz entsprechend verhält und keine Personengruppen(ob nun Minderheit, Ausländer oder braune Aliens vom Planeten X0128-Kackophilia) beleidigt oder diskriminiert.
Wenn er das Privat in einem Gespräch mit seiner Ehefrau tut, könnte mir das nicht egaler sein; Allerdings geschah das hier ja durchaus öffentlich, nicht im geschlossenen Rahmen, wodurch man seine Tauglichkeit durchaus anzweifeln kann, und auch sollte.

Übrigens sind rassistische Aussagen im StGB als Volksverhetzung verstanden. Das geschieht bereits auch durch das beschimpfen von Personengruppen. Konsultiere dazu bitte https://www.juraforum.de/lexikon/volksverhetzung, besonders Absatz Nr. 2, oder Google es Dir selbst zusammen.

Anders herum: Wenn er sagen würde: "Diese miese weiße Brut, man sollte diesen Abschaum direkt abschieben", wäre das dann für dich auch akzeptabel?
 

darksider3

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@KaPiTN: Auf den Fall gemünzt wäre es zumindest Beleidigung ;) Immernoch eine äußerst fragwürdige Aussage für einen LKA-Mitarbeiter, wenn man mich fragt. Es ging darum zu zeigen, dass es egal ist, gegen wen gewettert wird auf diese Art und Weise; Sie ist weder valide, noch angebracht.
 

KaPiTN

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Wieso?
Beleidigung ist ein Absolutes Antragsdelikt. Wer soll da ernsthaft Anzeige erstatten?
 

KaPiTN

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Zeitverschwendung.
Wie willst Du den Nachweis führen, daß ausgerechnet Du das Ziel sein solltest?
 

nachtmasse

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Er ist ein Staatsdiener und als solcher hat man sich auch entsprechend so zu verhalten.
Das hat er ja auch. Jedenfalls was die sogenannten Sicherheitsbehörden angeht. Hier mal einige Beispiele aus Berlin zusammengefasst. Wie gesagt nur aus Berlin. Ich frage mich wirklich häufig, ob eine rechtsgerichtete Gesinnung ein Einstellungskriterium der Polizei ist?

Meiner Vorstellung nach, sollte doch gerade in Deutschland darauf geachtet werden, dass wir in den sogenannten Sicherheitsbehörden auch wirklich neutrale Menschen und einen breiten Schnitt der Gesellschaft vorfinden.
 

darksider3

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@KaPiTN: Indem ich den Link zu dem Facebook Post mitgebe. Wenn Du oben nachsehen magst, ich habe das relativ speziell auf diesen Fall bezogen. Sehr einfacher Beweis, findest Du nicht? Die 15 Minuten, um diese Anzeige auszufüllen kriege ich sicher auch noch aufgewandt, ohne mich deren Verlust zu grämen.

[...]
Meiner Vorstellung nach, sollte doch gerade in Deutschland darauf geachtet werden, dass wir in den sogenannten Sicherheitsbehörden auch wirklich neutrale Menschen und einen breiten Schnitt der Gesellschaft vorfinden.

Eben genau das ist auch meine.
 

KaPiTN

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@darksider3:

Damit beweist Du nur, daß die Aussage getroffen wurde, nicht daß Du damit beleidigt werden solltest. Die Äußerung bezieht sich nicht auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe und es fehlt eine personalisierten Zuordnung.
 

theSplit

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Ich kann weder dem Startpost noch der Quelle einen Verweis dazu entnehmen dass er zu Gewalt gegen Moslems aufgerufen hat. Eine rassistische Äußerung ist keine Verhetzung.

Oh doch²

Dazu braucht man nicht mal graben, weil es exakt so im Artikel (der Newsquelle) steht:

Am 31. August 2016 hatte der Mann an einer öffentlichen Diskussion auf Facebook teilgenommen. Dort bezeichnete er unter anderem Muslime als "Brut" und "Abschaum". Außerdem beleidigte er einen anderen Diskussionsteilnehmer.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelte daraufhin wegen Volksverhetzung und Beleidigung und informierte den Arbeitgeber.
 

The_Emperor



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Anders herum: Wenn er sagen würde: "Diese miese weiße Brut, man sollte diesen Abschaum direkt abschieben", wäre das dann für dich auch akzeptabel?

Akzeptabel nicht, aber ich sehe da keine Verhetzung sondern eine Beleidigung. Ob das bei einem LKA-Mitarbeiter besonders verwerflich ist oder nicht ist irrelevant da wir damit wieder beim Thema Sittenwacht sind.

Was mich an diesem Korinthengekacke stört ist die Schaffung äußerst pikanter Präzedenzfälle. Wenn man hier nicht schnell einen juristischen Riegel vorschiebt entdeckt demnächst irgendein Trottel antisemitische Aussagen in einem Wetterbericht.
 
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