Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
(3) Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk, der unter die Abschrift zu setzen ist. Der Vermerk muss enthalten
1.
die genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt wird,
2.
die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
3.
den Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,
4.
den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
Schwer vorstellbar, dass nicht irgendeine Behörde in deiner Gegend an einem Tag nicht länger geöffnet hat. Wo lebst Du denn?
Dann frag halt deinen Chef, ob Du mal früher gehen und die Zeit ggf. an einem anderen Tag nachholen kannst.
Man könnte meinen, Du hättest KaPiTNs Erklärungen nicht gelesen. Vom Ausdruck wird eine Kopie gemacht und deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Um nichts anderes geht es dabei. Mach dich mal endlich von den Fälschungsfantasien frei.
Meine Güte, welches Gedöns wegen einer simplen Beglaubigung.
Habe lediglich auf den "SchlaDo" hingewiesen, den es in allüberall in Deutschland gibt.
Doch zurück zum Thema und weiteren Lösungsansätzen:
Man könnte [...] schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.
Natürlich könnte ich den zweiten Ausdruck abgeben, der mir extra mitgegeben wurde. Warum sollten die den denn aber anerkennen?
Oder man verwendet b) schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.
Wird er nicht anerkannt, kann man bei der alten FH c) immer noch auf Vorlage einer formgerechten Bestätigung mit Stempel und Unterschrift bestehen.
Ausserdem käme d) nach vorheriger telefonischer Abklärung auch noch der Postweg in Frage, um an die begehrte Beglaubigung zu kommen.
Langsam stocken meine Ideen, e) fällt also fürs Erste aus.