EquiNoX
NGBler
- Registriert
- 18 Juli 2013
- Beiträge
- 256
Moin,
ich hab mal eine Frage über beglaubigte Kopien.
Für meine Einschreibung an der FH brauche ich eine beglaubigte Kopie meiner Exmatrikulationsbescheinigung, da ich vor ein paar Jahren schonmal studiert habe.
Die Exmatrikulationsbescheinigung wurde allerdiings maschinell erstellt und hat daher keine Unterschrift, Stempel, oÄ. Dort steht halt nur in etwa "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig".
Kann mir mal jemand erklären, wo jetzt der Sinn liegt, sich das beglaubigen zu lassen? Wenn ich das fälschen wollte, könnte ich mir doch ganz einfach das Schreiben am PC bearbeiten, ausdrucken und dann die Fälschung beglaubigen lassen.
(Natürlich könnte man das Dingen auch fälschen, wenn ein Stempel + Unterschrift drauf wären, dass wäre aber wohl um einiges aufwändiger).
Oder nochmal als konkrete Frage:
Muss man Kopiien von maschinell erstellten Bescheiden beglaubigen lassen, oder sind die Kopien (ebenso wie die Originale) ohne Unterschrift gültig?
ich hab mal eine Frage über beglaubigte Kopien.
Für meine Einschreibung an der FH brauche ich eine beglaubigte Kopie meiner Exmatrikulationsbescheinigung, da ich vor ein paar Jahren schonmal studiert habe.
Die Exmatrikulationsbescheinigung wurde allerdiings maschinell erstellt und hat daher keine Unterschrift, Stempel, oÄ. Dort steht halt nur in etwa "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig".
Kann mir mal jemand erklären, wo jetzt der Sinn liegt, sich das beglaubigen zu lassen? Wenn ich das fälschen wollte, könnte ich mir doch ganz einfach das Schreiben am PC bearbeiten, ausdrucken und dann die Fälschung beglaubigen lassen.
(Natürlich könnte man das Dingen auch fälschen, wenn ein Stempel + Unterschrift drauf wären, dass wäre aber wohl um einiges aufwändiger).
Oder nochmal als konkrete Frage:
Muss man Kopiien von maschinell erstellten Bescheiden beglaubigen lassen, oder sind die Kopien (ebenso wie die Originale) ohne Unterschrift gültig?