• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Maschinell erstellte Dokumente beglaubigen?

EquiNoX

NGBler

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Moin,

ich hab mal eine Frage über beglaubigte Kopien.
Für meine Einschreibung an der FH brauche ich eine beglaubigte Kopie meiner Exmatrikulationsbescheinigung, da ich vor ein paar Jahren schonmal studiert habe.
Die Exmatrikulationsbescheinigung wurde allerdiings maschinell erstellt und hat daher keine Unterschrift, Stempel, oÄ. Dort steht halt nur in etwa "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig".
Kann mir mal jemand erklären, wo jetzt der Sinn liegt, sich das beglaubigen zu lassen? Wenn ich das fälschen wollte, könnte ich mir doch ganz einfach das Schreiben am PC bearbeiten, ausdrucken und dann die Fälschung beglaubigen lassen.
(Natürlich könnte man das Dingen auch fälschen, wenn ein Stempel + Unterschrift drauf wären, dass wäre aber wohl um einiges aufwändiger).
Oder nochmal als konkrete Frage:
Muss man Kopiien von maschinell erstellten Bescheiden beglaubigen lassen, oder sind die Kopien (ebenso wie die Originale) ohne Unterschrift gültig?
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Der ganze Beglaubigungsprozess ist antiquiert und für die Tonne, aber es ist eine Tradition die man zur Sicherheit einhalten sollte. Siehs wie Anzug und Krawatte beim Vorstellungsgespräch.

Ist letztendlich das gleiche aber die Beglaubigung ist billiger = besseres Preis/Leistungs Verhältnis.

Willst du also wirklich da sparen?
 

NoName1954

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Die Vorlage ist keine Tradition, sondern eine Voraussetzung und das mit dem "billiger" verstehe, wer will. :unknown:

Für meine Einschreibung an der FH brauche ich eine beglaubigte Kopie meiner Exmatrikulationsbescheinigung

Damit sollte sich deine Frage von selbst beantwortet haben, Wenn du verunsichert bist, ruf doch einfach an und frage nach. Geht schneller als eine Diskussion und du bist auf der sicheren Seite.
 

KaPiTN

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Muss man Kopiien von maschinell erstellten Bescheiden beglaubigen lassen, oder sind die Kopien (ebenso wie die Originale) ohne Unterschrift gültig?

Bei dieser Art der Beglaubigung geht es nicht um die Gültigkeit, sondern es wird nur beglaubigt, daß die Kopie mit der Vorlage übereinstimmt.
Die beglaubigte Kopie eines Personalausweises ist kein gültiges Ausweisdokument.
 

EquiNoX

NGBler

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  • #5
Es ist eigentlich mehr ein Zeit- als ein Geldproblem. Das Amt hat von 8-16 Uhr geöffnet, genau dann, wenn ich am Arbeiten bin. Und da ich auf dem Land wohne ist es eben auch nicht mal eben zu erreichen. Von der Arbeit zum Amt und wieder zurück dauert dann halt mal eine Stunde.
Ich dachte halt es gibt einige Hochschulen, deren EM-Bescheinigungen originale Stempel oder Unterschriften haben und das mit dem beglaubigen eben nur für diese gilt. Denn eigentlich ist es ja wie schon gesagt sinnlos, Kopien beglaubigen zu lassen, bei denen das Original ungeschützt vor Fälschungen ist.

@KaPiTN:
Nur wie viel Sinn macht denn eine Beglaubigung, wenn die Vorlage gefälscht ist?
Das Beispiel ist halt auch nicht das beste, da ein Personalausweis ja durchaus Schutzmechanismen (Hologramme, etc) hat, die eine Kopie auf einem Blatt eben nicht hat.

Stell euch mal vor der Personalausweis einfach nur ein ausgedrucktes Word-Dokument: WIe sinnvoll soll es dann sein, sich ein Kopie davon beglaubigen zu lassen, wenn sich doch jedermann die "originalen" Ausweise selber ausdrucken bzw. fälschen kann. Wie kann der Beglaubiger (:)) denn sicher sein, dass das Original das ihm vorgelegt wird auch wiklich von der angegebenen Stelle ausgestellt wurde und eben keine Fälschung ist. Bei Dokumenten mit Sichherheitsmerkmalen kann er diese ja prüfen (wobei man die ja auch mit einem gewissen Aufwand fälschen kann), bei einem einfachen Ausdruck kann man aber gar nichts machen.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Hast du an der FH schon mal angerufen und nachgefragt? Steht vllt irgendwo so auf der Website, juckt die Verwaltung aber gar nicht (mehr).
 

KaPiTN

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Du kannst die FH auch einfach anschreiben und Dir Deine Studienzeiten bestätigen lassen. Machen die ja laufend wegen z.B. Rente.
 

Chegwidden

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Uih, vielleicht hätte ich da aufs Datum oder so gucken sollen. Sorry :dozey:

Kann man dann vielleicht bei der Ex-Uni anfragen, ob die eine Mail zur neuen Uni schicken? Aber wird auch zuviel Aufwand sein.
 

KaPiTN

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Wie in #8 geschrieben, kannst Du ein Original anfordern, welches Du dann verschicken kannst. Die Bestätigung Deiner Studienzeit beinhaltet auch die der Exmatrikulation.
 

EquiNoX

NGBler

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  • #14
@KaPiTN:
So ein Wisch hab ich ja schon. Da ist aber wie gesagt kein Stempel und nix drauf. Wenn ich davon eine Kopie mache, siehts genauso aus wie das Original.
Als ich die damals bekommen hatte, habe ich sogar direkt 2 bekommen. Wahrscheinlich eine zum behalten und eine um sie bei einem AG oder sonstwo einzureichen. Nur sind das halt einfach ausgedruckte Seiten.

Da ich mir aber auch Leistungen aus der Ausbildung anerkennen lassen kann muss ich wahrscheinlich sowieso nochmal aufs Amt und mein Ausbildungszeugnis beglaubigen lassen. Muss ich halt mal einen Tag Urlaub für machen :cool:
Einen langen Behördentag gibts bvei uns nämlich leider nicht.
 

NoName1954

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Muss ich halt mal einen Tag Urlaub für machen :cool:
Einen langen Behördentag gibts bei uns nämlich leider nicht.

Schwer vorstellbar, dass nicht irgendeine Behörde in deiner Gegend an einem Tag nicht länger geöffnet hat. :eek: Wo lebst Du denn?
Dann frag halt deinen Chef, ob Du mal früher gehen und die Zeit ggf. an einem anderen Tag nachholen kannst.

Nur sind das halt einfach ausgedruckte Seiten.
Man könnte meinen, Du hättest KaPiTNs Erklärungen nicht gelesen. Vom Ausdruck wird eine Kopie gemacht und deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Um nichts anderes geht es dabei. Mach dich mal endlich von den Fälschungsfantasien frei.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Schwer vorstellbar, dass nicht irgendeine Behörde in deiner Gegend an einem Tag nicht länger geöffnet hat. :eek: Wo lebst Du denn?

Was du dir alles vorstellen oder auch nicht vorstellen kannst ist erstaunlich. Und wie schnell du Urteile und Vermutungen fällst....

Ja, auch bei uns in der Großstadt gibt es den sogenannten SchlaDo (Scheiß langer Donnerstag).
Und wir haben 10 große Bürgerämter über die Stadt verteilt.
Und es gibt bis in die erste Oktoberwoche keine freien Termine mehr. Egal ob Perso, Ummeldung, etc.
Anstellen ohne Termin lohnt sich, wenn man ab etwa 5:30/6:00 Uhr auf eine der wenigen begehrten Marken wartet, die man bei Öffnung ziehen kann.
Nachmittags, also auch Donnerstag, wird nur nach Termin abgearbeitet.

Wenn ich dringend eine Beglaubigung bräuchte, würde ich beim Gericht nachfragen. Da sind die Chancen vermutlich besser.
 

NoName1954

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Meine Güte, welches Gedöns wegen einer simplen Beglaubigung. :rolleyes:

Was du dir alles vorstellen oder auch nicht vorstellen kannst ist erstaunlich. Und wie schnell du Urteile und Vermutungen fällst....

Habe lediglich auf den "SchlaDo" hingewiesen, den es in allüberall in Deutschland gibt. In Österreich und der Schweiz kenne ich mch diesbezüglich nicht aus und habe daher nach dem Wohnort gefragt.
Wartezeiten (hier sind sie sehr kurz) habe ich überhaupt nicht angesprochen. Es gibt auch keinen Grund, mir angebliche "Urteile und Vermutungen" unterzujubeln und mich anzupieseln.

Doch zurück zum Thema und weiteren Lösungsansätzen:

Man könnte a) auch zu einem Notar gehen. Die Kanzlei hier direkt umme Ecke ist z.B. Mo-Fr von 09-17 Uhr geöffnet.
Oder man verwendet b) schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.
Wird er nicht anerkannt, kann man bei der alten FH c) immer noch auf Vorlage einer formgerechten Bestätigung mit Stempel und Unterschrift bestehen.
Ausserdem käme d) nach vorheriger telefonischer Abklärung auch noch der Postweg in Frage, um an die begehrte Beglaubigung zu kommen.
Langsam stocken meine Ideen, e) fällt also fürs Erste aus. :coffee:
 

BurnerR

Bot #0384479

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Hier in Burstadt geht es nur noch mit Termin. Vorzugsweise Online. Man kann bis zu 4 Wochen im Voraus einen Termin vereinbaren. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin liegt jedoch bei ca. 6 Wochen. Ja ,das führt dazu, dass es nie freie Termine gibt außer morgens wenn jemand spontan abgesprungen ist just in dem Moment der neue Tag freigeschaltet wurde o.ä. :-D.
Sehr kafkaest, ich liebe es.
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich möchte mal reinschmeißen, dass auch die ausstellende Stelle eine Beglaubigung vornehmen kann, ebenso wie jeder Notar und merkwürdigerweise sogar Geistliche und im weiteren Sinne auch alle beamten, insbesondere Postbeamten.

Wenn ihr auf der Post noch nen alten, verbeamteten, Boten sitzen habt, dann darf der das auch stempeln (nach dem er seine erste Verwirrung überstanden hat) und Notare nehmen dafür idr. nen 10er.

Ich würde davon abraten ein befreundeten Berufsfeuerwehrmann zu fragen: Der darf das zwar, aber das wissen so wenige, dass es am Ende mehr ärger durch verwirrung verursachen könnte :D
 

KaPiTN

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Daß das nicht mehr ganz aktuelle ist, daß Pfarrer und andere beglaubigen dürfen, hatten wir bereits erwähnt. Ein Postamt auf dem Lande ist auch anachronistisch.

Und Notare machen eigentlich öffentliche Beglaubigungen, keine amtlichen, also beglaubigt er nicht, daß ein Dokument echt ist, oder die Kopie dem Original entspricht, sondern, daß eine Unterschrift auch von der Person stammt, die unterschreiben muß.

Außerdem hat er eine Gebührenordnung und für einen 10er macht da keiner eine Tür auf.
 
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