• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Maschinell erstellte Dokumente beglaubigen?

Chegwidden

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Außerdem dürften in Postämtern, Feuerwachen und ähnlichem die gültigen Beglaubigungsstempel rar sein.
 

Seedy

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@Chegwidden:
Eine beglaubigung muss nicht gestempelt werden, ist nicht vorgeschrieben.
Sie muss zwar durch eine Siegelführende Behörde ausgestellt werden, stellvertretentent durch einen Beamten oder bevollmächtigte Person, aber das heißt nicht, dass es auch gestempelt sein muss (Die Stadtverwaltung stempelt idr. auch nicht mit Siegel)
Erklärung, Datum und Unterschrift reicht völlig aus.

In manchen Bundesländern darf das sogar die Sparkasse, bzw. einige Genossenschaften durchführen.
Postbeamten dürfen das generell, ebenso standesbeamte und auch Vollzugsbeamten. Beamten müssen im gegensatz zu angestellten dafür nichtmal bevollmächtigt werden.


Wie ich sagte: Ich würde davon abraten das bei der örtlichen Berufsfeuerwehr zu machen, weil es unnötige verwirrung stiftet, aber möglich ist es.
 

KaPiTN

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Das Thema war ja wohl eigentlich durch, aber jetzt kommt der Seedy. :rolleyes:

(3) Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk, der unter die Abschrift zu setzen ist. Der Vermerk muss enthalten

1.
die genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt wird,
2.
die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
3.
den Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,
4.
den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
 

Seedy

A.C.I.D

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wie du meinst :T
erschreckend, dass dann wohl alle meine Zeugnisse über Jahrzehnte ungültig beglaubigt sind. :eek:
 

Chegwidden

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Deine Zeugnisse oder die Kopien deiner Zeugnisse? Die Schulzeugnisse, die in diesem Fall die ausstellende Schule selber beglaubigen darf?
 

EquiNoX

NGBler

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  • #27
Schwer vorstellbar, dass nicht irgendeine Behörde in deiner Gegend an einem Tag nicht länger geöffnet hat. :eek: Wo lebst Du denn?
Dann frag halt deinen Chef, ob Du mal früher gehen und die Zeit ggf. an einem anderen Tag nachholen kannst.


Man könnte meinen, Du hättest KaPiTNs Erklärungen nicht gelesen. Vom Ausdruck wird eine Kopie gemacht und deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Um nichts anderes geht es dabei. Mach dich mal endlich von den Fälschungsfantasien frei.

Meine Güte, welches Gedöns wegen einer simplen Beglaubigung. :rolleyes:

Habe lediglich auf den "SchlaDo" hingewiesen, den es in allüberall in Deutschland gibt.

Doch zurück zum Thema und weiteren Lösungsansätzen:

Man könnte [...] schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.

Ich wohne halt auf dem Land (in Deutschland). Das Stadtgebiet, zu dem unser Dorf gehört hat halt nur ~6000 Einwohner. Da brauchts dann normalerweise keine lange Öffnungszeiten.
Aber warten muss man bei uns nicht. Die 7, 8 mal die ich schon auf dem Amt war, war nie einer da. Man kommt direkt dran.
Hat wohl alles seine Vor- und Nachteile. :unknown:
Und die nächste etwas größere Stadt (25k+ Einwohner) ist dann auch wieder weiter entfernt (1.30h Fahrtzeit Hin/Zurück). Da hab ich dann auch nichts bei gewonnen, weshalb ioch da nachd en Öffnungszeiten auch noch gar nicht geguckt habe.

Ich könnte auch problemlos von der Arbeit mal eine Stunde abhauen (Gleitzeit sei Dank :cool:), nervig ist es jodoch trotzdem da man so einfach mal eine ganze Stunde Zeit fürs Herumfahren verschenkt, die man sich auch sparen kann.

Natürlich könnte ich den zweiten Ausdruck abgeben, der mir extra mitgegeben wurde. Warum sollten die den denn aber anerkennen? Woher wollen die wissen, dass der direkt von der Uni kommt und keine einfache Kopie ist, die ich selbst gemacht habe?
Der ist ja nicht beglaubigt. Der sieht halt 1:1 genauso aus wie das Original.
Bzw. weiß ich gar nicht, was davon das Original ist und was die Kopie :rolleyes:

Solche Sinnlosigkeiten regen mich enorm auf.
Ich kann da wahrscheinlich auch das Original abgeben und die würden das nicht anerkennen, weils halt nicht beglaubigt ist und es wie eine einfache Kopie aussieht.
Wenn ich dann aber eine Kopie von Original mache, das sowieso schon wie ein Kopie aussieht, und diese dann beglaubigen lasse, dann ist es natürlich in Ordnung :rolleyes:
 

Chegwidden

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Vielleicht rufst du einfach mal kurz an und fragst, ob die zweite Ausfertigung, die du bekommen hast, genügen würde.
Du bist sicher nicht der einzige Mensch, der diese Bescheinigung bekommen hat.

(Also anrufen ist dieses altmodische Gedöns. Wo man so einen Knochen in die Hand nimmt und so Tasten tippt. Manchmal schneller als ne Mail/Mailantwort)
 

Seedy

A.C.I.D

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Heil, alles dokumentiert, alles dppelt alles richtig und nur keine hat ahnung, ahnung ist selten...

Ich hab keine Ahnung was ich damit sagen wollte :unknown:
War aber auch 4 Uhr Nachts, sry
 
Zuletzt bearbeitet:

NoName1954

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Es war wohl nicht nur kurz vor vier Uhr, sondern auch etwas über zwei Promille. :D Prost Seedy. :beer:

KaPiTNs Einwurf "Das Thema war ja wohl eigentlich durch, aber jetzt kommt der Seedy" musst Du dir nicht vorhalten lassen. Er hat vorher durch falsche Behauptungen genügend für Verwirrung gesorgt.

Es wäre schön, wenn KaPiTN und Du nun auch all die anderen Falschaussagen und Fehlinterpretationen streichen würdet.
Der ganze Kram stimmt nämlich von vorne bis hinten nicht. Tlw. schreit er laut zum Himmel.
Post, Feuerwehr, ich hau mich weg. :m Warum nicht gleich zum Schaffner, an die Penny-Kasse, zum freundlichen Apotheker oder Loddel im Dorfpuff?

Es ist übrigens für den Fall hier in keiner Weise relevant, wer Beglaubigungen ausstellen darf, sondern was von der jeweiligen Hochschule akzeptiert wird und wie EquiNoX am elegantesten an das Teil gelangt.

Hier gibt es nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch den einzelnen Hochschulen erhebliche Unterschiede. Am ehesten werden noch Beglaubigungen durch Pfarrämter akzeptiert. Banken, Spar- und Krankenkassen u.a. kann man i.d.R. knicken. Habe z.B. gelesen, dass eine Hochschule explizit etwas gegen Kopien der Polizei hat. :D

In den meisten Fällen ist dies auf der Homepage der Hochschule angegeben. Wenn nicht, fragt man nach. Doch das wurde EquiNoX mindestens 3x empfohlen.

In jedem Fall werden Beglaubigungen anerkannt, die durch

a) die ausstellende Hochschule
b) siegelführende Behörden (die meisten, aber nicht alle!) Mit dem Rathaus, Ortsvorsteher, Bürgermeister, Bürgeramt u.ä. ist man aber auf der sicheren Seite.
c) Notare (sie leben davon :rolleyes: )

ausgestellt wurden.

Ein Dienstsiegel muss natürlich drauf. Ohne den Symbolstempel kann man den Wisch nur noch den (oder dem :D ) Hasen geben.

Beim Notar zahlt man 10 Euro + MwSt für ein einseitiges Dokument. Eventuell lässt er sich noch Auslagen (Kopien oder weiss der Geier was) honorieren. Bei Behörden ist es etwas günstiger. Könnte mir vorstellen, dass die ausstellende Hochschule es für umme macht.

Natürlich könnte ich den zweiten Ausdruck abgeben, der mir extra mitgegeben wurde. Warum sollten die den denn aber anerkennen?

Anfangs dachte ich wie ähnlich wie KaPiTN, dass es in Ordnung geht, da nur die Übereinstimmung und nicht die Echtheit bestätigt wird.
Du läufst in der Sache jedoch im Kreis und kaust sie zu Brei. Das hat mich zugegeben immer mehr verunsichert.
Und tatsächlich finden sich Widersprüche im Netz. Manche Behörden (z.B. Stadt Nürnberg) beglaubigen nur unterschriebene und gestempelte Dokumente, andere alles, was ihnen vor die Flinte, sprich das Dienstsiegel kommt.

Um ganz sicher zu gehen, rate ich Dir dazu, dich nicht erst an die neue, sondern gleich an die alte Hochschule zu wenden und Dir dort eine beglaubigte Kopie geben zu lassen. Dann knallt dort einer auf einen Ausdruck seinen Friedrich-Willem nebst Siegel drauf. Das sollte sich leicht telefonisch oder per Mail und ohne irgendwelche Fehl- und Fahrtzeiten arrangieren lassen

Doch das habe ich auch dort schon gepostet:

Oder man verwendet b) schlicht und ergreifend den zweiten vorliegenden Ausdruck. Dafür und ähnliche Zwecke ist er nämlich gedacht.
Wird er nicht anerkannt, kann man bei der alten FH c) immer noch auf Vorlage einer formgerechten Bestätigung mit Stempel und Unterschrift bestehen.
Ausserdem käme d) nach vorheriger telefonischer Abklärung auch noch der Postweg in Frage, um an die begehrte Beglaubigung zu kommen.
Langsam stocken meine Ideen, e) fällt also fürs Erste aus. :coffee:

Nochmal langsam zum mitschreiben: Pkt b) ausfallen lassen, gleich weiter mit Pkt. c) ;)

So, jetzt mache ich mich auf den Weg, ein Postamt suchen. :p
 

KaPiTN

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Leichenfledderer

Ich habe jetzt genug Behauptungen anderer korrigiert. Irgend wann ist auch mal gut.
 

NoName1954

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Kneif mich mal bitte einer.
Hat der notorische Besserwisser und Threadschredderer tatsächlich :eek: "korrigiert" gesagt?
Das einzige, was an seinen Auslassungen stimmt, ist die Dienstsiegelpflicht.
Wenn der Oberlehrer hier einen Rechtschreibfehler findet, korrigiert er ihn bestimmt rot, wie in der Kneipe.
 

KaPiTN

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to be fly != to be a fly

Das hat nichts mit Rechtschreibung zu tun.
 

one

Querulant

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ja
So wie ihr euch hier rumstreitet ist es schneller seine Rechnungen nicht zu bezahlen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und der darf... tada... sein Dienstsiegel setzen und beglaubigen. :D
 
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