• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mahnbescheid wegen Torrent Download eines Filmes in 2011. Was tun?

Mahnbescheid

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Hallo,

ich habe einen Mahnbescheid vorliegen wegen eines heruntergeladenen Films am 28,02.2011. Der Schadensersatz ist vom 28.02.2011. Der Film heißt Centaurion und ich habe ihn über Torrent illegal heruntergeladen.. Der Mahnbescheid ist von dem Rechtsanwälten Waldorf Frommer. Es ist bereits der Zweite Mahnbescheid (heute im Briefkasten). Den ersten habe ich ignoriert. Da ich zwischenzeitlich in der Privatinsolvenz war, hat sich der Gläubiger nicht gemeldet. Die Insolvenz ist vorbei und ich bekam diesen Mahnbescheid. Die Hauptforderung beträgt 1.000,00 €. Die Verfahrenskosten betragen + 172,00 €.. Ich bitte um eure Hilfe, was muss ich tun, habe ich überhaupt Chancen mich vor einem Gerichtstermin zu bewahren um dann auch angeklagt zu werden? Dieser Account ist ein zweiter Nickname. Ich gehe von aus, dass mich hier einige erkennen werden. Ich möchte dieses Thema allerdings anonym behandelt und bitte das ngb um Nachsicht.

Gruß,
ein User
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Dürfte verjährt sein. Google mal die Verjährungsfristen.

Und lege Widerspruch ein. Einen Mahnbescheid sollte man nicht ignorieren.
 

KaPiTN

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Die Anwaltskosten verjähren nach 3 Jahren, der Lizenzschaden aber erst nach 10.

Aber wieso Mahnbescheid? Meinst Du eine Abmahnung?


Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht, nicht von einem Anwalt.
Und bei einer Abmahnung kann es keine Verfahrenskosten geben. Es gibt ja noch kein Verfahren.

Kannst Du grob den Inhalt des Schreibens darstellen?
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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Dürfte verjährt sein. Google mal die Verjährungsfristen.

Nicht unbedingt:
Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer gewinnen dadurch, dass sie beim zuständigen Amtsgericht den Erlass von Mahnbescheiden beantragen, zunächst einmal Zeit im Kampf gegen die herannahende Verjährung etwaiger Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. Deshalb erhalten besonders solche Adressaten, die fast schon vergessen hatten, dass sie vor Jahren abgemahnt wurden, jetzt Post vom Amtsgericht Coburg. Die Einleitung dieser gerichtlichen Schritte hemmt den Lauf der Verjährung für einige Zeit.

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/mahnbescheid-waldorf-frommer

Da es sich um einen Mahnbescheid handelt, musst Du auf jeden Fall innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch einlegen.
 

musv

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Dürfte verjährt sein. Google mal die Verjährungsfristen.
Nein! KaPiTN hat Recht (dass ich das mal sagen würde. :))

Und lege Widerspruch ein. Einen Mahnbescheid sollte man nicht ignorieren.
Ist korrekt, sonst folgt der Vollstreckungsbescheid.

Wenn du hier die letzten Seiten durchblätterst, dürftest du weitere Leidensgenossen finden.

Mal kurz die Zusammenfassung
Die Verjährungsfrist für die Anwaltskosten ist 3 Jahre bis zum Jahresende. Allerdings hat das BGH mit einem Urteil 2016 festgestellt, dass der Anspruch auf Lizenzschaden erst 10 Jahre nach seiner Entstehung verjährt. Entsprechend wirst du in der Forderungsaufstellung jetzt auch keine Anwaltskosten mehr finden. Dafür ist der Lizenzschaden interessanterweise um genau diesen Betrag gestiegen (oder noch etwas höher).

Auf dieser Basis kramt Waldorf Frommer sämtliche Altfälle, die bereits verjährt geglaubt waren, noch mal aus den verstaubten Aktenschränken hervor. Ein Mahnbescheid ist dann die gesteigerte Stufe zu den alten Bettelbriefen.

Als erstes solltest du dem Mahnbescheid möglichst schnell vollständig widersprechen.

Dann hast du die Wahl:
Wenn du Angst hast, oder die Gelegenheit aus der Welt schaffen willst, dann versuchst du mit denen, einen Vergleich auszuhandeln.

Falls du weiterhin nicht zahlen willst, versuchst du die Sache wieder auszusitzen. WF muss sich dann entscheiden, ob sie Dich vor Gericht zerren. In dem Fall wirst du eine Klageschrift vom Amtsgericht in Deiner Nähe erhalten. Falls das der Falls ist, solltest du entweder einen Anwalt einschalten und Dich auf den Prozess vorbereiten, oder du versucht dann einen Vergleich mit WF auszuhandeln.

Sofern du Dich für einen Prozess entscheidest, kommt es sehr auf die Laune des Richters an. Im BGH-Urteil wurde nämlich auch noch die sekundäre Darlegungslast angesprochen. D.h. wenn mehrere Leute im Zeitraum des Filesharings Zugriff auf den Anschluss hatten, kannst das kurz vor dem Prozess Waldorf Frommer mitteilen. Und je nach Laune des Richters entscheidet der dann, ob du der sekundären Darlegungslast genügt hast. Das hängt aber zumindest nach den Ausführungen im iggdaw-Forum einzig und allein von der Willkür des Richters ab.

Im iggdaw gab's bisher noch keinen Bericht der Altfälle-Opfer, in denen jemand nach einem abgelehnten Mahnbescheid tatsächlich verklagt wurde.
 
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Mahnbescheid

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Es ist bereits ein Vollstreckungsbescheid!
Aber krass ich habe mittlerweile ein Fundus an Filmen und jeder hier https://ngb.to/threads/498-Welchen-Film-habt-ihr-zuletzt-gesehen-mit-Bewertung! berichtet über das gucken illegaler Downloads. Verteidigen kann ich mich nicht. Ich war es, eindeutig. Bei Torrent damals konnte man die IP nachweisen. Später ist man zu One-Click Hostern übergegangen und seitdem saugt jeder bedenkenlos Filme und Serien wie ihm beliebt. Sollte ich dafür in den Knast landen, werde ich hier berichten. "Hey ich bin im Knast wegen eines imdb 5.0 Films "Centurion". Knaller.
 

MingsPing

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lol Du wirst wegen sowas nicht im Knast landen ^^.

Wie die anderen sagen, versuch es außergerichtlich zu regeln und bissl den Preis zu drücken, so auf die Hälfte werden die sich sicherlich einlassen.
 

KaPiTN

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Dann kommt es aber zu dem Gerichtsverfahren, welches er vermeiden möchte.

Da ist das Kind wohl im Brunnen. Da müßte man schon mit ärztlichen Attesten kommen, um eine Zahlungspflicht noch abzuwenden.
 

Goetz-Expat

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Jeder baut mal Scheisse im Leben !
Wichtig ist dass Du jetzt auch die Folgen davon akzeptierst.

Wie Du selbst schreibst warst Du bereits mal in Privatinsolvenz. Die Zahlung wirst Du nicht verhindern können, denn die Fristen laufen.
Da Du als juristischer Laie eh schlechte Karten hast, geh zu den Leuten die Dich damals bzgl. Der Privatinsolvenz beraten haben.

Die werden Deine Lage verstehen und Dir zumindest Informationen geben können wer Dir hilft - falls sie das nicht sogar auch machen.
 

Italia_90

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Wundert mich dass die erst nach so vielen Jahren damit angetanzt kommen. Nach 8 Jahren, also bitte. :rolleyes:
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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Wär mal interessant, wenn du widersprichst, dass du das runtergeladen hast - immerhin passieren a) oft Fehler bei der Ermittlung der IP, b) kann man dir die IP nach 8 Jahren sowieso nicht mehr zuordnen und c) ist der Rechner, mit dem das angeblich runtergeladen wurde, ja auch schon weg. Ich glaub, ich würde das mit nem Anwalt auf nen Gerichtstermin ankommen lassen...
 

KaPiTN

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Das mit der IP wird doch heute gar nicht mehr in Frage gestellt, oder? Bzw, haben wir doch da längst die Umkehr der Beweislast, so daß einem nicht die Tat nachgewiesen werden muß, sondern man selber, warum das jemand anderes gewesen sein müßte.

Sofern man jetzt aber z.B. Leistungsempfänger sein sollte und man wegen der Gerichtskostenbeihilfe die Verfahrenskosten nicht scheuen muß, könnte man es vielleicht darauf ankommen lassen.

Aber dies stellt keinen Ratschlag dar, sondern nur meine Überlegung zu dem Thema. ;)
 

Goetz-Expat

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Klar Anwalt nehmen und dagegen angehen. Nur bezweifle ich dass der Threadstarter eine Rechtsschutzversicherung hat.
UND die muss erstmal der Kostenübernahme zustimmen - und da glaube ich das wird keine Rechtsschutzversicherung tun.
Und als Nicht Millionär ist dann die Entscheidung leicht, wenn man im Endeffekt auf allen Kosten sitzen bleibt - oder ?
 

musv

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Der Mahnbescheid ist von dem Rechtsanwälten Waldorf Frommer. Es ist bereits der Zweite Mahnbescheid (heute im Briefkasten). Den ersten habe ich ignoriert.

Es ist bereits ein Vollstreckungsbescheid!

Gut, ich glaub, du hast jetzt selbst den Unterschied zwischen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gelernt.

Mahnbescheid: Kann jeder beantragen. Ist noch "harmlos". Bei Widerspruch muss der Kläger ein Gerichtsverfahren beantragen.

Vollstreckungsbescheid: Legst du hier Widerspruch ein, geht's fast direkt ins Gericht.
Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid bewirkt, dass das strittige Verfahren in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergeht. … Dieses sogenannte Streitgericht prüft nun, ob der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid zulässig ist und die Einspruchsfrist eingehalten wurde. Ist der Einspruch nicht zulässig, so verwirft ihn das Streitgericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Hat das Streitgericht indes Zweifel, dass der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid zulässig ist, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch anberaumt. Wird in der Verhandlung die Zulässigkeit verneint, wird der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid durch ein Endurteil verworfen. Ist der Einspruch hingegen zulässig, wird das Gericht den Schuldner auffordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich seinen Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. Kommt der Schuldner dieser seitens des Gerichts erhobenen Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nach, wird die Klage auch dann als unzulässig abgewiesen.

Falls du keinen Widerspruch einlegst, oder Dich sonst nicht mit WF einigst, dann geht der Vollstreckungsbescheid nach der Widerspruchsfrist in einen vollstreckbaren Titel über:
Vollstreckbarer Titel
WF hat dann 30 Jahre Zeit, sich von Dir die Kohle zu holen (Pfändung). Der vollstreckbare Titel ist abstrakt, d.h. es interessiert niemanden mehr, wie es dazu gekommen ist.

Die Grundregel, sofern man solche Angelegenheiten aussitzen will:

Briefe von Abmahnanwälten sollte man abheften, bis die Angelegenheit verjährt ist (also die 10 Jahre). Jegliche Kommunikation mit den Anwälten ist zu vermeiden. Sobald allerdings ein gelber Brief vom Gericht kommt, muss man reagieren. Mit dem Erhalt des Vollstreckungsbescheids hast du jetzt schon richtig ins Klo gegriffen. Du solltest jetzt abwägen, ob du zu einem Fachanwalt gehst oder selbst versuchst, bei WF ein Vergleichsangebot auszuhandeln. Eventuell kannst du auch über diesen Verein einen Vergleich aushandeln lassen. Hab davon aber auch nur im iggdaw gelesen.

Auf jeden Fall solltest du schnellstmöglich Deinen Allerwertesten hochkriegen. Hat WF erst mal den vollstreckbaren Titel, dann hast du ganz verloren. D.h. dann musst du entweder die 2000€ zahlen oder wieder in die Privatinsolvenz gehen.

…jeder hier https://ngb.to/threads/498-Welchen-Film-habt-ihr-zuletzt-gesehen-mit-Bewertung! berichtet über das gucken illegaler Downloads. Verteidigen kann ich mich nicht. Ich war es, eindeutig. Bei Torrent damals konnte man die IP nachweisen. Später ist man zu One-Click Hostern übergegangen und seitdem saugt jeder bedenkenlos Filme und Serien wie ihm beliebt. Sollte ich dafür in den Knast landen, werde ich hier berichten.
Das Runterladen der Filme interessiert die Anwälte herzlich wenig. Denn damit können Sie kein Geld verdienen. Mit dem Runterladen würdest du maximal für einen Schaden haften, der dem Verkaufspreis entspricht, d.h. ca. 20€. Deswegen sind ja OCH für die Downloader auch ungefährlich.

Verknackt wirst du wegen des Hochladens. Torrent ist halt P2P, d.h. jedes Paket, was du runterlädst, lädst du auch wieder hoch. Rechtlich betrachtet wird Dir damit unterstellt, dass du als gewerblicher Händler auftrittst. Als "Schaden" wird Dir dann der Fantasiebetrag in Rechnung gestellt, der fällig werden würde, wenn du vom entsprechenden Film/Musikalbum Kopien legal verkaufen würdest. Aus dem Grund verwendet man Torrent und Emule entweder gar nicht mehr oder nur noch mit VPN.

Im Knast wirst du dadurch nicht landen. Denn das Verfahren von WF ist zivilrechtlich, d.h. es zielt nur auf "Schadensersatz" - also Dein Konto. WF hat kein Interesse, Dich in den Knast zu bringen. Sie wollen nur die soziale Bedürftigkeit ihrer Mitarbeiter lindern.
 
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Cessila

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Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist, aber es kann ja vielleicht nicht schaden, noch etwas dazu zu schrieben. Mahnbescheide flattern immer öfter mal ins Haus und die wenigsten wissen, was es damit auf sich hat.

Mangels Kenntnis werden in der Regel Rechtsanwälte mit der Erstellung eines Mahnbescheides beauftragt, auch Inkassounternehmen handhaben das so. So ganz einfach ist es nämlich nicht, einen Mahnbescheid korrekt auszufüllen. Der Mahnbescheid geht dann zum Gericht, wird dort geprüft und kann von da aus moniert werden, sollte er falsch sein. Gläubiger entscheiden sich immer dann für einen MB, wenn die Chance möglichst gross ist, dass der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch einlegt. Dann nämlich erwirbt man einen Vollstreckungsbescheid und (solange kein Einspruch erfolgt) somit einen Titel, ohne dass man lange Fristen bei Gericht abwarten muss. Wenn man hingegen davon ausgeht, dass der Schuldner auf jeden Fall Widerspruch einlegen wird, hat man mit einem Mahnbescheid nicht viel gewonnen. Ein Titel ist wichtig für die Zwangsvollstreckung, denn hierfür werden Titel, Klausel und Zustellung benötigt. Ein Vollstreckungsbescheid ist im Grunde also nichts anderes als ein "schnelles Urteil".Der Titel liegt somit dem Gläubiger innerhalb kurzer Zeit vor, die Klausel ist eine amtliche Bescheinigung, dass die Zwangsvollstreckung aus dem vorliegenden Titel zulässig ist und die Zustellung ist eben die amtliche Zustellung an den Schuldner. Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man wiederum Einspruch einlegen. Wird weder ein Widerspruch noch ein Einspruch eingelegt, so wird mit dem Vollstreckungsbescheid ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Im einfachsten Fall wird dieser zu Besuch kommen. Man wird aufgefordert, sein Vermögen offen zu legen, Einsicht in Bankkonten zu gewähren und der GV prüft ob sich pfändbare Gegenstände in dem Haus / in der Wohnung befinden. Ist bei dem Schuldner keine Pfändung möglich, geht Titel wieder zurück zum Gläubiger. Dieser bleibt in diesem Fall übrigens auch auf die Kosten des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung sitzen, kann aber 30 Jahre lang immer wieder versuchen, aus diesem Titel zu vollstrecken.

Sollte also alles zu spät sein, ist es immer noch möglich, mit dem Gerichtsvollzieher zu verhandeln. Ich kenne nicht die genaue Quote, aber mittlerweile dürfte fast jede 3. oder 4. Gerichtsvollzieherbeauftragung ins Leere gehen, so dass Gläubiger mittlerweile froh sind, wenn überhaupt etwas dabei herausspringt, sei es eine Ratenzahlung oder auch eine Verringerung der Hauptforderung.

Sollte man also nicht widerlegen können, dass man den oder die Filme downgeloadet hat ist man Schuldner und muss zahlen. Je länger man die Zahlung herauszögert, desto höher werden die Kosten. Es ist also immer sinnvoll, die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid zu bezahlen. Ist man ein Schuldner ohne pfändbares Vermögen kommt man nicht ins Gefängnis, sondern hat "nur" den Gläubiger sein halbes Leben im Nacken sitzen.
 

musv

Bekannter NGBler

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Hallo Cessila:
Dein Text ist leider ziemlich ungenau.

Mangels Kenntnis werden in der Regel Rechtsanwälte mit der Erstellung eines Mahnbescheides beauftragt, auch Inkassounternehmen handhaben das so. So ganz einfach ist es nämlich nicht, einen Mahnbescheid korrekt auszufüllen.
Stimmt zwar. Wenn man aber einmal einen ausgefüllt hat, dann ist der nächste ziemlich einfach. Es ist eher so, dass jeder (auch ohne Anspruch) einen Mahnbescheid ausfüllen kann. Das Gericht prüft zwar auf korrektes Ausfüllen, aber nicht darauf, ob der Anspruch überhaupt besteht.

Gläubiger entscheiden sich immer dann für einen MB, wenn die Chance möglichst gross ist, dass der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch einlegt.
Der Mahnbescheid ist immer der Anfang der Kette. Ohne Mahnbescheid gibt's keinen Vollstreckungsbescheid. D.h. wenn jemand zivilrechtlich einen Anspruch per Gericht durchsetzen will, ist der erste Schritt immer der Mahnbescheid.

Im einfachsten Fall wird dieser [Gerichtsvollzieher] zu Besuch kommen. Man wird aufgefordert, sein Vermögen offen zu legen, Einsicht in Bankkonten zu gewähren und der GV prüft ob sich pfändbare Gegenstände in dem Haus / in der Wohnung befinden.
Das ist zwar der Lehrbuchfall. In der Praxis werden aber eigentlich immer die Bankkonten gepfändet. Alles andere ist meist sinnlos und zu aufwändig. Bei der Kontenpfändung sperrt die Bank sämtliche Konten des Schuldners. Und alles was über dem Pfändungsfreibetrag liegt, wird an den Gläubiger überwiesen. Ansonsten bleiben die Konten solange gesperrt, bis die Schuld getilgt ist. Der Gläubiger muss dazu eigentlich nur die Bank wissen, bei der der Schuldner seine Konten hat. Die Konten werden dann selbständig durch die Bank gesperrt.

Sollte man also nicht widerlegen können, dass man den oder die Filme downgeloadet hat ist man Schuldner und muss zahlen. Je länger man die Zahlung herauszögert, desto höher werden die Kosten. Es ist also immer sinnvoll, die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid zu bezahlen.
Siehe vorherige Beiträge.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Ich hab mal einen ausgefüllt, als die Uni mir als studentische Hilfskraft einfach mal wieder monatelang kein Geld überwiesen hat. Das ist recht simpel und die Vorlage kann man im Schreibwarenladen für 7 Euro oder so kaufen.
Habe ihn letztendlich allerdings nicht eingereicht, das Fass hatte ich dann doch nicht aufmachen wollen :D.
[/anekdote]
 
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