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@Goetz-Expat: Irgendwie wirds lächerlich mit den Aussagen, Skimaske? - Und Influencer?
Vermutlich verklagt hier niemand niemanden, nur bekommt man auf den Kopf, weil man sich gegen Brandschutzprüfung verwehrt obwohl das Pflicht ist.
Siehe hier:
https://www.hfs-hannover.de/rechte-und-pflichten-bei-der-rauchmelder-ueberpruefung/
Also wird das Recht durchgesetzt, in diesem Fall geht es aber um die Rauchmelderüberprüfung, was ebenfalls zum Brandschutz gehört. Also ist hier davon auszugehen, das richterlich ein Beschluß zur forcierten Inspektion getätigt wird. Ob es gar eine Geldbuße gibt, bzw. für die Gerichtskosten, I dont know.
Vermutlich verklagt hier niemand niemanden, nur bekommt man auf den Kopf, weil man sich gegen Brandschutzprüfung verwehrt obwohl das Pflicht ist.
Siehe hier:
https://www.hfs-hannover.de/rechte-und-pflichten-bei-der-rauchmelder-ueberpruefung/
Ein Mieter sah die Notwendigkeit **der Rauchmelderüberprüfung** durch einen angekündigten Techniker jedoch nicht ein und verwehrte konsequent den Zutritt zur eigenen Wohnung. Er berief sich hierbei auf das eigene Hausrecht. Die Folge: Die Wohnungsgesellschaft entschied sich für den gerichtlichen Weg.
Das Amtsgericht Frankfurt gibt der Gesellschaft im Urteil vom 26. Juni 2017 Recht. Der Mieter muss als aus dem Mietvertrag resultierende Nebenpflicht dem Techniker den Zutritt zur Wohnung gewähren. Allerdings stellte das Gericht im selben Urteil klar, dass gewisse Uhrzeiten und Fristen obligatorisch sind.
Also wird das Recht durchgesetzt, in diesem Fall geht es aber um die Rauchmelderüberprüfung, was ebenfalls zum Brandschutz gehört. Also ist hier davon auszugehen, das richterlich ein Beschluß zur forcierten Inspektion getätigt wird. Ob es gar eine Geldbuße gibt, bzw. für die Gerichtskosten, I dont know.
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