• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutter hat Abmahnung von Sasse und Partner erhalten

MisterM

NGBler

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Hallo liebe ngb-Gemeinde,

meine Mutter hat mich heut panisch angerufen und mir erzählt, Sie hat von Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH eine Abmahnung erhalten da "The Walking Dead Staffel 4 Folge 1" von ihrem Anschluss geladen wurde.

Ich kann jedenfalls mit Sicherheit sagen, dass meine Mutter nicht wirklich in der Lage ist sich The Walking Dead über Torrent zu saugen. Zu mal sie die Serie wohl gar nicht interessiert. :D Außerdem bin ich bei meiner Mutter schon vor 3 Jahren ausgezogen. Es könnte aber auch an mir gelegen haben, nur bezweifle ich das sehr stark.

Ich habe viel gegoogelt zu dem Thema und natürlich nur viel Mist und diverse Youtube Videos von diversen Anwaltskanzleien gefunden die einem versprechen pauschal für 200 Euro alles vom Hals zu schaffen. Ist natürlich Unsinn und ich denke, wenn überhaupt zahlt man dann doppelt.

Die Forderung beläuft sich auf sage und schreibe 1500 Euro für eine Serie welche ganz normal im amerikanischen TV läuft. Natürlich wird einem wie immer die "Verbreitung" vorgeworfen.

Was kann ich da jetzt genau machen? Habe vieles von diversen modifizierten Unterlassungserklärungen gelesen. Ist das wirklich so hilfreich?

Auch was das ignorieren angeht, habe ich feststellen müssen dass man da wohl eine 50:50 Chance hat nicht vor Gericht zu landen.

Abgesehen von dem technischen Verständnis ist meine Mutter aktuell Arbeitslos und beginnt irgendwann im April mit der Meisterschule und ist somit Schüler. Hätte Sie also ein Recht auf Prozesskostenbeihilfe?

Beim Provider handelt es sich um Alice und bei dem WLAN-Modem um das Standard Modem von Alice mit eingebautem WLAN-Router. Welche Verschlüsselung da genutzt wird weiß ich jetzt leider auch nicht aus dem Stehgreif.

Den Abmahn-Laber-Thread gibt es ja wohl hier leider noch nicht, daher hoffe ich einfach hier mal auf ein paar Tipps wie mit der Sache umzugehen ist.

Generell wäre es mir einfach am liebsten, dass nichts bezahlt wird oder nur ein Teil der 800 Euro.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Standardprozedere? Also modifizierte UE und anschließend warten usw.?

Gruß,
MisterM
 

The_Emperor



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1. Auf keinen Fall irgendwas zahlen
2. Eingeschriebenen Brief wegen Nichtigkeit an die Kanzlei schicken.
3. Keinesfalls eine Unterlassungserklärung unterschreiben (gilt als Schuldeingeständnis).

Dafür gibt es vorgefertigte Musterbriefe. Weiß aber momentan keine Adresse wo man diese beziehen kann.
 

Ruby

Just add Sun

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Sie soll die modifizierte UE schicken und der Forderung widersprechen würde ich mal sagen.

Und dann erst wieder reagieren, wenn Mahnbescheid vom Gericht kommt.
 

cavin

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Das alte leidige Thema mit den Abmahnanwälten.
Wenn deine Mutter nichts gesaugt hat, ist sie unschuldig und muss auch nichts zahlen.
Das zu beweisen wird aber schwer wenn IP und alles gespeichert ist.
Auf jedenfall Antwaltshilfe holen, diese "wir-boxen-Sie-raus-für-200€" bieten meist ein gratis Vorgespräch,
ist (leider) meistens die günstigste Alternative.
Alternativ eigenen Anwalt befragen, auf jedenfall keine UE von denen unterschreiben und auch keine,
die man selbst ohne anwaltliche Hilfe verfasst hat!!
Und auch nicht die die man im Internet so findet von denen der Emperor geschrieben hat, das reitet dich nur tiefer in die Scheiße.
Das spielt denen nur zu!

Die Frage ist, hast du besagte Serie über torrent geladen?
 

MisterM

NGBler

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  • #5
Erst mal bin ich froh, dass es "uns" wieder gibt - lange lebe das ngb! (hoffentlich)

Mal wieder helft ihr mir nämlich in schwerer Zeit.

Ob ich die Serie geladen habe? Gut möglich. Normalerweise investiere ich aber in einen share-online Account und lade darüber alles. Serien habe ich manchmal der Bequemlichkeit halber über torrent geladen. Ich persönlich war mir auch stets sicher, dass eine Serie welche im Fernsehen läuft und im Internet gratis zu sehen ist, auch kein Problem darstellt.

Ich habe aktuell also wirklich nicht das geringste Schuldgefühl. Bei ner Blu Ray hätte ich es ja sofort verstanden und hätte gesagt: blöd gelaufen... was lade ich denn auch über Torrent?

In dem konkreten Fall weiß ich es aber einfach nicht mehr, da ich nicht mal weiß ob ich an besagtem Tag bei meiner Mutter zu Besuch war.

Mit der altbewährten mod. UE von abmahnwahn scheinen ja viele recht gut gefahren zu sein, nur scheint Sasse und Partner eine der klagefreundlicheren Kanzleien zu sein. Das Risiko dass tatsächlich was passiert, ist wohl gering, nur ist es mir (bzw. meiner Mutter) viel lieber 200, 400 oder 800 zu zahlen, als 1400 mit Anwaltskosten.

Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese 200€-Pauschal-Anwälte auch lohnen? Denn wenn die es schaffen den Preis auf 400 zu drücken, selbst aber 200€ kosten, habe ich ja persönlich nicht viel gewonnen.

Ich habe mich jedenfalls viel informiert und viel zu dieser Guardeley ltd. oder wie die heißt gefunden und gelesen. Letztlich sind das aber Theorien und keiner ist wohl die volle Distanz gegangen. Ich bzw. wir können es uns leider auch nicht leisten.

Gibt es Möglichkeiten "risikofrei" das ganze hinauszuzögern? Ich habe nämlich weder eine UE von denen erhalten, noch die Kopie der Erlaubnis des jeweiligen Gerichts die IP meiner Mutter zu verfolgen. Bei meinem Cousin war nämlich das Schreiben vom Landgericht München dabei als beglaubigte Kopie. Kann man mit sowas Zeit schinden?

EDIT: Es ist auch wirklich lustig zu sehen, dass Sasse und Partner behaupten, dass es unbillig wäre hier die 100€ Grenze einzuführen, da es sich um einen hohen Schaden handelt. Das wird mit den vielen Auszeichnungen begründet.. unteranderem mit dem "Streamy-Award".... wtf?!

Gruß,
MisterM
 
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Ruby

Just add Sun

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Hat dem Schreiben eigentlich eine unterzeichnete Originalvollmacht vorgelegen? Und zwar keine Massenvollmacht, sondern eine im Fall von XY gegen deine Mutter. Muss so benannt sein.
 

MisterM

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Meinst du damit eine Vollmacht im Sinne von "Wir erlauben Ihnen die IP XXXXX zu verfolgen und den Anschlussinhaber zu ermitteln"? Wenn du das meinst, dann kann ich nur sagen: Es war nichts dabei!

Auf einer Seite standen nur die Standarddaten: Downloadzeitpunkt, Dateiname, Provider, IP, Programm mit dem das geladen wurde, Name meiner Mutter usw.

Es war aber sonst nichts mit einem Stempel oder einer Unterschrift dabei.
 

MistaKanista

Guest

M
Also sorry, du musst doch wissen ob du diese Serie geladen hast oder nicht? Die Folge 1 der Staffel 4, ist ja nun erst ein paar Wochen her.
Und warum besteht überhaupt die Möglichkeit, dass du bei deiner Mutter via Torrent runterlädst, obwohl du dort gar nicht mehr wohnst?
 

MisterM

NGBler

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Ich bin halt noch 2-3 mal im Monat bei ihr.

Höchstwahrscheinlich war ich es ja selbst, da meine Mutter es wohl nicht gewesen sein konnte. Ich lade nur eben normal alles mit SO und nicht über torrent und wenn überhaupt, dann seede ich nicht. Will da aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen. Ich hätte hier ja sicherlich keinen Grund zu lügen!
 

Ruby

Just add Sun

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Nicht mal das Anschreiben unterschrieben und auch keine Originalvollmacht dabei? Au backe. Also ich würde in dem Fall warten bis was vom Gericht kommt und erst dann reagieren bzw. wenn wieder was von denen kommt.

Sie müssen sich mit Vollmacht (Original !!!) legitimieren. Die Vollmacht muss auf den Fall ausgestellt und unterschrieben sein.
 

accC

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Nun zunächst kommt es mal darauf an, ob deine Mutter im Rechtsschutz ist oder eventuell Armenrecht (ich glaube es gibt einen anderen Fachausdruck dafür) geltend machen kann (dann wird der eigene Anwalt nämlich vom Sozialsystem bezahlt). Wie viel der kostet, spielt spätestens dann keine Rolle mehr. Aber auch im anderen Fall wird eine Kanzlei darauf achten, dass du mit ihr billiger aus der Sache heraus kommst, als ohne sie. Auf der Abmahnung steht genau drauf, welches Werk, woher (Torrent/HTTP/...) und vor allem wann es bezogen oder verbreitet wurde. In der Regel wirst du nicht wegen dem Download sondern eben wegen dem Upload, der bei Torrents in der Regel paralell zum Download erfolgt, abgemahnt.


Wurdest du tatsächlich nur wegen dem Download abgemahnt musst du maximal den Kinopreis dafür zahlen, was ungefähr nichts ist. ;)
Ich nehme an, dass es viel eher um den Upload geht.


Natürlich kann Sasse und Partner auf der Abmahnung erst mal alles von deiner Mutter fordern. Ob sie damit letztlich durchkommen würden, steht auf einem anderen Papier.


Zunächst muss, möglichst zeitnahe, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. In dieser sichert deine Mutter jedoch lediglich zu, dass sie das Werk nicht zur Verfügung stellen/ verbreiten wird. Diese ist eigentlich immer abzugeben, egal, was man danach noch macht. Schwer ist daran eigentlich nichts, das sind im Wesentlichen ein paar formelle Dinge, die man beachten muss und natürlich sollte darin nichts stehen, das einem später negativ ausgelegt werden kann. Sprich man sollte auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis hinein packen. Wer sich gut (präzise) ausdrücken kann und ein bisschen über seine Wortwahl nachdenkt, kann so eine mod UE eigentlich selbst schreiben. Es gibt für mod. UEs Mustervorlagen, die ganz gut sind. Allerdings ist es immer sinnvoller sich diese vom Fachanwalt formulieren zu lassen, wenn man sich nicht wirklich 100% sicher ist. Eine falsche Bezeichnung oder ein falscher Ausdruck können eben als Schuldeingeständnis interpretiert werden oder die UE ungültig machen. Mit der mod UE ist das Wichtigste auch erst mal erledigt. Diese sollte zunächst als Fax und anschließend als Einschreiben (+ Rückschein) gesendet werden. Im Übrigen reicht hier der Beleg, dass das Schreiben abgeschickt wurde. Der Abmahner hat hier afaik das gleiche "Problem", wie der Abgemahnte "Nicht angekommen" zählt nicht als Argument. Trotzdem würde ich die sichere Variante (Fax und Einschreiben+Rückschein) wählen. Sicher ist sicher.


Jetzt geht es nur noch um die geforderte Summe. Bei einigen Kanzleien ist die Sache mit der mod. UE erledigt. Diese Arbeiten nach dem gleichen Prinzip wie Phishing Sites. Sende 1.000.000 Nachrichten raus, wenn du nur eine Rücklaufquote von 0,1% hast, hat sich die Aktion gelohnt.
Andere Abmahner reagieren da anders und dann gibt es prinzipiell mehrere Möglichkeiten:
1. Auf deren Forderung eingehen
2. Sich auf eine geringere Forderung einigen
3. Sich tot stellen
4. Verjährungstaktik

Erste Möglichkeit bedeutet natürlich für dich das geringste Risiko und den geringsten Aufwand, gleichzeitig allerdings maximalen Verlust.
Für Möglichkeit zwei brauchst du schon Argumente, warum du nun weniger zahlen willst/wirst. Hier kann der Fachanwalt in der Regel am ehesten eine für dich erträgliche Summe aushandeln.
Möglichkeit 3 birgt das größte Gefahrenpotential, die Auswirkungen schwanken zwischen nichts passiert oder es geht zum Mahnbescheid / Gericht. Hier kommt es doch sehr darauf an, wer abmahnt. Außerdem hast du erst Sicherheit, dass wirklich nichts mehr kommt, wenn der Fall verjährt ist. Das heißt u.U. aber, dass eventuell 1 Tag vor Fristablauf für Verjährung noch etwas kommen kann.
Möglichkeit 4 ist im Prinzip wie 3 nur eben "sicherer". Dein Anwalt kümmert sich so lange darum die Sache heraus zu zögern, bis sie ohnehin verjährt ist und sorgt im Wesentlichen dafür, dass du davon nichts mit bekommst. Auch hier besteht natürlich das Risiko, dass doch noch mal irgendwann etwas kommt und sich die Sache doch nicht im Sand verläuft. Allerdings bist du hier durch den eigenen Anwalt besser abgesichert.


Prinzipiell würde ich dir bzw. deiner Mutter zum Fachanwalt raten.



Noch eine Anmerkung zum Schluss: Ich bin Laie! Oben beschriebenes beruht auf Beobachtungswerten. Ich kann dir keine Rechtsberatung oder Sicherheit, dass die Informationen vollständig oder überhaupt korrekt sind, geben.
 

Ruby

Just add Sun

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Ähm, weder waren das Anschreiben vom Anwalt unterzeichnet noch wurde eine Vollmacht im Original mitgeschickt. Somit besteht aus Sicht des Empfängers keine Legitimation. Behaupten kann man ja viel. Vollmacht fehlt, Anschreiben ist nicht unterschrieben. So what?

Hab mal den § rausgesucht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html
 

Baer

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Jetzt wirft das Destiny666 auch schon mit Gesetzesbüchern um sich. :rolleyes:

InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn schrieb:
2. Die mitgeschickte(n) Vollmacht(en) ist (sind) keine Originale

Die Wirksamkeit der Abmahnung wird auch ohne Originalvollmacht entfaltet zumal davon auszugehen ist, dass der Abmahner – sollte man das Fehlen des Originals rügen – jederzeit in der Lage ist, den Beweis anzutreten und die Abmahnung erneut zu verschicken.
Der damit erzielte, zweifelhafte Zeitgewinn ist nicht in der Lage der Abmahnung nachhaltig zu begegnen. Ebenso wenig solche Einzelentscheidungen wie die des LG Düsseldorf vom 03.12.2008 mit AZ: 12 O 393/07 „Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung ohne Originalvollmacht?“
Weiterführende Informationen dazu von RA Sachse, Rosenheim vom 04.01.2010.
LG Köln, (Urteil vom 13.01.2010; Az. 28 O 688/09) entschied, dass der Abmahner im Rahmen der Abmahnung lediglich darlegen muss, warum er sich für berechtigt hält, das Beanstandete zu verfolgen. Beweise dafür seien vorgerichtlich nicht zu erbringen.

Quelle - Fragenkatalog

@MisterM
accC hat es recht gut beschrieben. Viel Glück!

Gruß
Baer
 

Ruby

Just add Sun

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Hallo? Es wurde wohl zwar im Forderungsschreiben versichert, dass man Firma XY vertritt (gehe ich mal von aus), dieses Forderungsschreiben war aber nicht unterzeichnet vom Anwalt!!! Und es lag keine Originalvollmacht bei.
 

musv

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Da ich grad keine Zeit hab, um den ganzen Brei hier ausführlich zu schreiben:

http://abmahnwahn-dreipage.de/
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=84
http://board.gulli.com/thread/1730874-abmahung-von-waldorf-frommer

Du solltest das auf alle Fälle nicht auf die leichte Schulter nehmen. Deine Mutter haftet als Anschlussinhaberin. Inwieweit die 100-Euro-Haftungsbeschränkung mittlerweile eine Bedeutung hat, weiß ich nicht. Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass die Politiker den Abmahnanwälten ihr tägliches Brot klauen wollen. Damit würde ja 'ne ganze Industrie (die Anwälte, nicht die Medien) zugrunde gehen.

Willst du Risiko:
  1. mod. UE ausfüllen, unterzeichnen und abschicken.
  2. Alles weiteren Schreiben von den Anwälten ignorieren.
  3. Sofern kein Schreiben vom Gericht (Mahnverfahren) kommt und sich Deine Mutter nicht auf Teilzahlungen usw. einlässt, ist die Sache am 31.12.2016 verjährt.

Willst du Sicherheit:
  1. mod. UE ausfüllen, unterzeichnen und abschicken.
  2. Zum Fachanwalt gehen, der dann einen Vergleich mit den Abmahnanwälten aushandelt. Kannst du auch selbst machen, allerdings wirst du da vermutlich teurer kommen als mit Anwalt.
 

MisterM

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  • #16
Auf die leichte Schulter nehmen will ich das ganze sicherlich nicht. Da es sich hier um kein Standard-Inkasso Büro wie bei der PvZ handelt sondern um etwas ernstes, informiere ich mich jetzt erst mal. Laut Brief ist bis zum 26.11. Zeit für eine Zahlung, somit muss ich wohl generell spätestens bis zu dem Zeitpunkt reagieren.

Für den Fall der Fälle: Kennt jemand eine gute und seriöse Kanzlei welche wirklich in der Lage ist die 800€ vollständig zu eliminieren bzw. auf einen akzeptablen Betrag zu reduzieren? Es kann sich hier bei gerne um eine Pauschal-Kanzlei handeln, Hauptsache seriös. Logischerweise ohne, dass man Ende summa summarum noch teurer davon kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

accC

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Originale Vollmachten müssen nicht mitgeschickt werden. Auch (erstmal) keine Kopien. Normalerweise steht in den Abmahnungen drin, dass der Abmahnende die Interessen des Rechteinhabers bezüglich des in der Abmahnung erwähnten Werks vertritt. Das reicht in der Regel auch aus. Trotzdem ist man natürlich verpflichtet auf eine Abmahnung zu reagieren. Insbesondere muss man trotzdem eine Unterlassungserklärung abgeben.

Der Fachanwalt auf Seiten des Mandanten wird jedoch, unabhängig von der Unterlassungserklärung, anzweifeln, dass der Abmahner tatsächlich berechtigt ist, die Interessen des Rechteinhabers zu vertreten. Der Hintergund ist der, dass mit Abgabe der Unterlassungserklärung weitere Abmahnungen des selben Falls nicht mehr geltend gemacht werden können, insbesondere können keine Strafen mehr geltend gemacht werden. Außerdem verschafft das, wenn auch nur im geringen Umfang, Zeit. Der Ablauf ist etwa der: Der Anwalt schreibt dem Abmahner, dass er anzweifelt, dass dieser eben über eine solche Vollmacht verfügt, der Abmahner schickt eine Kopie dieser Vollmacht, fertig.
Allerdings zieht so ein hin und her Geschreibe den Fall ein bisschen in die Länge. Das Schreiben landet erst mal bei der Post, die 3-4 Tage braucht um es zu überbringen, dann landet es in der Verwaltung des Abmahners, dort mit duzenden anderen Briefen im Postfach des Abmahners, bis es der abmahnende Anwalt schließlich liest, dem Sekreteriat den Auftrag gibt die Vollmacht rauszusuchen und zurück zu schicken vergehen dann schon mal ein paar Tage.


@musv: Von Sicherheit würde ich bei einer selbst verfassten mod. UE nicht unbedingt sprechen. Hier haftest du für das, was auf dem Papier steht, vollumfänglich.
Lässt du die UE vom Anwalt verfassen und es stellt sich später heraus, dass da ein Fehler(!) drauf war, der negative Konsequenzen für dich zur Folge hat, dann haftet der Anwalt (bzw. dessen Versicherung). Abgesehen davon wissen die normalerweise natürlich ganz genau, wo wann was wie in einer UE stehen muss. Wie gesagt, prinzipiell sind die UEs nicht schwer zu verfassen, wenn man sich jedoch nicht wirklich 100%ig sicher ist, sollte man es dem Anwalt überlassen.


@MisterM: Pauschal kann man das nicht sagen. Natürlich kommt es auf den Einzelfall an und da insbesondere, was du vorher gemacht hast. Unterschreibst du jetzt die UE des Abmahners und damit ein Schuldeingeständnis, dann kann dich auch der Fachanwalt nur schwer wieder heraus manövrieren. Prinzipiell können alle Fehler, die du gemacht hast, sich negativ auf die Basis auswirken, von der aus der dich verteidigende Anwalt arbeitet.
 

Cybercat

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Eventuell sollte man auch so langsam die Routereinstellungen prüfen.
Also schnell zu Mutter und das mal prüfen, bevor sich das rumspricht und noch mehr passiert.
 

musv

Bekannter NGBler

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Wozu? MisterM hat doch schon angedeutet, dass er das vermutlich gezogen hat.

Im diversen Abmahnforen wird immer wieder das Thema angesprochen, dass man die Störerhaftung ausschließen kann/soll, in dem man halt ein Routerprotokoll schickt. Das ist eigentlich immer Mist. Zumindest meine Fritzbox loggt nur ein paar Tage, wer sich per Wlan Netzzugang verschafft hat. Wer was gesaugt hat, ist damit nicht ersichtlich. Und im Normalfall wurden die Abmahnungen ja auch nicht einfach so an die Leute verschickt. Gesaugt hat das Zeug ja irgendjemand aus der Familie.
 

Pleitgengeier

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Und im Normalfall wurden die Abmahnungen ja auch nicht einfach so an die Leute verschickt.
Es wurde auch schon eine alte Frau abgemahnt, die nichtmal einen Computer besitzt und nur einen Internetzugang hat, weil das Komplettpaket billiger ist als ein Telefonanschluss alleine...
 
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