• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutter hat Abmahnung von Sasse und Partner erhalten

musv

Bekannter NGBler

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So ein Blödsinn. Zuerst zum Anwalt, nur ein Narr schickt selber etwas raus und geht danach zum Anwalt. Oder wäre dein nächster Tipp noch dies dem Anwalt zu verschweigen?

Also schick ja nichts raus bevor du bei einer Rechtsberatung warst die NICHT wie hier durch Laien durchgeführt wird. Wie du siehst bekommst du da nur Ratschläge die dich in die Scheisse noch weiter reinreiten.
Auch oder gerade weil du hier Mod bist, solltest du nicht gleich pampig werden. Es sollte wohl klar sein, dass wir hier keine Fachleute sind.

Die von mir verlinkte modifizierte Unterlassungserklärung wurde vermutlich schon Tausende Male benutzt und dürfte ihren Zweck sicher erfüllen.

Mir hat damals, als bei mir die Abmahnung ins Haus flatterte, das Gulli-Board mit den relativ ausführlichen Informationen erst mal einen Einstieg gegeben, damit ich nicht an dem 30-Seiten-Drohbrief verzweifel. Ein Glück, dass es damals und auch heute solche Leute gibt, die zwar keine Anwälte sind, aber wenigstens einem aufgrund eigener Erfahrungen erst mal erklären, woran man überhaupt ist. Es hat mir damals für meine weitere Vorgehensweise sehr geholfen.
 

musv

Bekannter NGBler

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Ich buddel mal den Thread wieder aus, da es hier irgendwie reinpasst.

Ich hatte im November oder Dezember 2010 eine Abmahnung von Waldorff-Frommer bekommen. Sie wollten damals gern 1.500 € von mir haben. Nach deren 10-Punkte-Plan kam ich bis zum Abschluss der Klagevorbereitung. Der nächste Schritt wäre der gerichtliche Mahnbescheid gewesen.

Die dreijährige Verjährungsfrist ist zum 31.12.2013 abgelaufen, da es keinerlei fristverlängerte Maßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid, Ratenzahlung oder Teilschuldanerkennung durch mich) gab. Geht man davon aus, dass da nichts auf dem Postweg seit 31.12. unterwegs ist, dann dürfte ich damit dieses Damoklesschwert von mir abgestoßen haben. :beer:

Also Leute! Kopf hoch. :T Es gibt noch gute Nachrichten.
 

loopzone

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Ich hatte von WF Anfang 2010 meine Abmahnung im Briefkasten. Für eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus dem Juni 2009. Naja, ich bin unterdessen auch verjährt. Mod. UE ausfüllen, per Fax und Einschreiben rausschicken, alle weiteren Drohbriefe ignorieren und hoffen, dass die Zeit vorbei geht. Ich wünsche allen Abgemahnte gute Nerven: niemals Zweifeln!!!

Edit: In diese Zusammemhang möchte ich mich gerne und ausdrücklich für die Hilfe und die Anleitungen auf Netzwelt.de bedanken. "Princess15114" hilft unterdessen woanders aus. Ihre sachlichen Kommentare sind Gold wert...

http://www.iggdaw.de/iggdawforum/index.php?page=Thread&threadID=813&e3022a9d
 
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Ruby

Just add Sun

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Gibt ja genug Leute, die sich einschüchtern lassen und bezahlen. Also braucht man momentan auch keine Angst haben, dass sie bei Verweigerern vor Gericht ziehen, da viel zu Unsicher - vor allem jetzt auch mit dem Redtube Fiasko im Nacken.
 

MisterM

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  • #65
Hey Leute,

ich denke mal dass dieser Thread hier recht relevant ist und wir eventuell einen neuen Abmahn-Laber-Thread draus machen könnten.

Ich würde hier jetzt einfach mal meine Erfahrungen Schildern:

Die mod. UE wurde angenommen und auf die Forderung wurde weiterhin beharrt.

Letztlich kam irgendwann eine Mail, meine Mutter müsse der sekundären Darlegungslast nachkommen. Halte ich für Schwachsinn, denn meine Mutter muss sicherlich nicht dem Gegner ihre Verteidigungsstrategie erläutern.

Irgendwann kam dann ein Brief von wegen: Sie haben sich nicht mehr gemeldet, wir haben deswegen das Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet.

Der Brief kam mir ernst vor und tatsächlich war 1-2 Wochen später ein MB im Briefkasten. S&P warnt nun also tatsächlich vor und macht auch ernst bezüglich des MB.

Ich habe ihr daraufhin einen Strafbewährten Vergleich aufgesetzt ohne Schuldeingeständnis. Der erste Vergleich wurde abgelehnt sie kamen einem aber entgegen... von 1400€ im MB auf 1000€...

Da das Gericht sowieso einen Vergleich anordnen sollte, macht das also keinen Sinn. Denn das Risiko beläuft sich auf ca. 1300€ und bei 1000€ zahl ich lieber eventuell 300€ mehr, hab aber die Chance dass es abgelehnt wird. Meine Mutter hat diesen Verstoß ja definitiv nicht begangen und daher bleibt es dabei. Eventuell war ich es, eventuell war es meine Freundin, eventuell ein Geist. Man weiß es nicht und dazu werde ich mich auch nicht weiter äußern. Es steht zumindest außer Frage, dass meine Mutter es war.

Habe auch im Vergleich geschrieben, dass noch andere das WLAN nutzen, aber bezüglich P2P aufgeklärt wurden. S&P behauptet nun, dass sie diese Verdächtigen auch namentlich benennen muss. Das kann meine Mutter natürlich und sowohl ich als auch meine Freundin werden den Zugang zum Internet bestätigen, das muss aber sicherlich nicht mit S&P abgeklärt werden, sondern wird direkt mit der eigenen Verteidigung besprochen und nicht mit der Gegenseite.

Der fliegende Gerichtsstand findet schon Anwendung, denn als AG wurde das örtliche hier angegeben.

S&P sollte man so wie auch WF nicht unterschätzen. Die mahnen recht wenige ab, dafür ist es dann aber richtig Aggro, vor allem in letzter Zeit und seit dem neuen GguGP (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?) oder wie das heißt.

Auf die Ablehnung des Vergleichs habe ich noch mal einen Vergleich geschrieben mit einer Summe deutlich unter den anfänglich geforderten 800€ oder 850€, aber definitiv nicht zu weit drunter. Es ist also noch realistisch. Dank aktueller Arbeitslosigkeit und Studenten Status, hätten sowohl ich als auch meine Mutter Anspruch auf Prozesskostenhilfe und co.

Habe schon überlegt ob ich Ihnen die Sachlage schildere und Ihnen klar mache, dass wir es ernst meinen. Habe aber Angst dass sie das als Affront auffassen und das am Ende gegen meine Mum verwenden.

Mit der WvG Medien GmbH hat man wohl noch Glück, da die nicht so häufig auf Klagen pochen wie zB Splendid. Aber man kann nie wissen und heraufbeschwören will ich es mal auch nicht.. *auf Holz klopf*

Mal schauen was passiert, ich hoffe auf das beste.
 

accC

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Nur mal aus Spaß, dann benenne doch mal 100-200 Freunde, die theoretisch in Frage kommen könnten. Die können ja wohl kaum jeden anschreiben und von jedem fordern, dass er/sie sich verteidigt.

Aber mal im Ernst, wenn du es wirklich so weit kommen lassen möchtest, solltest du zum Anwalt gehen. Spätestens vor Gericht wirst du den so oder so brauchen.
 

foobar

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Ich möchte nur nochmal darauf hinweisen dass man möglichst wenig kommunizieren sollte. Das können die alles gegen einen verwenden - insbesondere ein Vergleichsangebot ohne entsprechende Formulierungen bezüglich der Rechtsverbindlichkeit kann einem den Arsch aufreissen - denn wenn die Klage abgelehnt wurde nehmen sie den Vergleich an und dann darf man trotzdem zahlen. Zudem kann man bereits den Vergleich an sich als Schuldeingeständnis sehen. Also kläre das mit einem Juristen ab, gib dem aber auch alles was du denen geschickt hast oder sonst was (bei Telefongesprächen ein Gesprächsprotokoll und lass dabei nichts weg, der braucht alle Informationen, lieber zu viel als zu wenig).
 
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MisterM

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  • #68
Hallo foobar, auf solche Sachen wurde natürlich geachtet. Wie zB "ohne Rechtsverbindlichkeit und Anerkennung einer bla bla bla" und natürlich, dass das ganze nur 4 Wochen gilt. Habe eine Strafbewährte Vergleich-Vorlage verwendet die bislang noch niemanden irgendwo reingeritten hat.

Telefonate und E-Mail verkehr gab es auch nicht mit der Gegenseite. Ich setze mich ja nun schon fast 6 Monate damit auseinander..

Finde es aber gut, dass du es noch mal erwähnst. Ich habe lediglich vergessen solche punkte noch anzuführen.

Sollte also ein Neuling hier ankommen: Bitte achtet darauf was foobar gesagt hat. Wenn der Geldbeutel nicht allzu leer ist, lasst es lieber gleich von einem RA machen. Aber nur wenn er das komplett abwenden kann. Einen Vergleich kann man durchaus selber machen, wenn man sich entsprechend damit befasst und auch mal befreundete Juristen unverbindlich fragt etc. Vergleiche per RA sind meist eine Nullrechnung da die kosten für den RA meistens dem entsprechen, was die für einen rausholen. Dann lieber einfach mod UE und anbieten bisschen weniger zu zahlen. Ist aber nur MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

Das alles ist natürlich immer vom Einzelfall abhängig und kann nie pauschal beantwortet werden und im Falle dieses Forums hier auch nicht verpflichtend da hier niemand unerlaubte Rechtsberatung geben kann/will/darf.
 

loopzone

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Du hast schlicht und ergreifend kalte Füße bekommen. Ein Mahnbescheid kostet S+P nur ein paar Euro und wird ohne rechtliche Prüfung des Sachverhalts vom Gericht ausgestellt.

Wärst du Anwalt: Wen würdest du verklagen?
a) Denjenigen der sich nicht meldet und bei dem du vor Gericht eine große Überraschung erleben könntest? Die Gerichtskosten zahlt schließlich der Unterlegene.
b) Oder denjenigen der dir vorab Geld geboten hat, aus Angst vom Gericht verurteilt zu werden?

Meine Antwort fällt ganz klar auf den zweiten Kandidaten.
 
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musv

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Da ihr den Thread mal wieder ausgebuddelt hab, wollte ich mal mitteilen:

Bei mir ist die Sache verjährt. :D :beer:
 

bevoller

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Das können die alles gegen einen verwenden - insbesondere ein Vergleichsangebot ohne entsprechende Formulierungen bezüglich der Rechtsverbindlichkeit kann einem den Arsch aufreissen - denn wenn die Klage abgelehnt wurde nehmen sie den Vergleich an und dann darf man trotzdem zahlen.
Quatsch...
Der Vergleich ist der außergerichtliche Versuch einer Einigung. Wurde die Klage abgelehnt, kam es zu einer Klage, die verloren wurde. Somit ist auch ein Vergleichsangebot hinfällig.
Ich würde allerdings tatsächlich kein Vergleichsangebot machen, wenn ich Beschuldigter wäre. Hier ergibt sich ein Indiz gegen den Beschuldigten. Wieso sollte man ein paar Hundert Euro zahlen, wenn man unschuldig ist?

Bei mir ist die Sache verjährt. :D :beer:
Das wissen wir schon längst. :p :p :p

Es spielt übrigens keine Rolle, ob noch etwas auf dem Postweg unterwegs ist. Es ist vor dem Ablauf der Verjährungsfrist nicht zugestellt worden und damit ein Fall für Ablage P.
 

accC

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Da ihr den Thread mal wieder ausgebuddelt hab, wollte ich mal mitteilen:

Bei mir ist die Sache verjährt. :D :beer:

Sicher? Soweit ich mich erinnere bedeutet Verjährung zum 1.1.2014, dass du spätestens zum 31.12.2011 das letzte mal etwas von denen gehört hast. 3 Jahre, aber erst gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du das letzte mal gehört hast. Etwa: 3.1.2011 letztes Schreiben => Verjährungsfrist beginnt am 31.1.2011 zu laufen.
Aber sicher bin ich mir nicht mehr.
 

Naddel81

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Sicher? Soweit ich mich erinnere bedeutet Verjährung zum 1.1.2014, dass du spätestens zum 31.12.2011 das letzte mal etwas von denen gehört hast. 3 Jahre, aber erst gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du das letzte mal gehört hast. Etwa: 3.1.2011 letztes Schreiben => Verjährungsfrist beginnt am 31.1.2011 zu laufen.
Aber sicher bin ich mir nicht mehr.

verjährungsfrist beginnt nach deiner erläuterung am 31.12.2011. hast wohl die 2 vom dezember vergessen. verjährt ist es also erst am 1.1.2015.
 

loopzone

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Da irrst du dich. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt zu dem der Abmahner deine Daten erhalten hat. Man sollte also immer vom Zeitpunkt des Erhalts der Abmahnung rechnen. Beispiel:

Verstoß begangen am 7.8.2009
Abmahnung erhalten am 2.2.2010

Verjährungsfrist von 3 Jahren läuft also schlimmstenfalls ab 31.12.2010. Ab 01.01.2014 ist die Sache sicher verjährt. Es könnte sein, dass es bereits ein Jahr zuvor verjährt ist. Da müsstest du aber nachweisen, dass der Abmahner deine Daten auch schon im Jahr 2009 erhalten hat...
 
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musv

Bekannter NGBler

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Sicher? Soweit ich mich erinnere bedeutet Verjährung zum 1.1.2014, dass du spätestens zum 31.12.2011 das letzte mal etwas von denen gehört hast. 3 Jahre, aber erst gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du das letzte mal gehört hast.
Ja bin mir sicher. Bei mir kam das ganze Bettelpamphlet im Dezember 2010. Es kamen dann zwar noch einige Briefchen im Laufe der folgenden Jahre, darunter waren aber keine vom Gericht. Von meiner Seite aus gab es keinerlei Reaktion auf deren Briefe, damit also auch keine verjährungshemmenden Maßnahmen. Und somit bin ich seit 1.1.2014 wieder ein Stück sorgenfreier.
 

Shaker0815

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Hab den Thread nur überflogen aber was noch wichtig ist zu erwähnen ist, dass wenn ein Mahnbescheid von den Abmahnern beantragt worden ist und zugestellt wurde, sich die Verjährung um weitere 6 Monate verlängert, heißt wären dann bei 3,5 Jahren Verjährung.
 

1Bratwurstbitte

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Ich würde mich da auf gar keinen Vergleich einlassen!
Entweder man bringt das vor ein Gericht, oder nicht, alle Zugeständnisse die du da machst, können zum negativen ausgelegt werden.
Bei diesem Streitwert müssen die Abzocker aber locker mit 300€ in Vorkasse gehen!
 

musv

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Hab den Thread nur überflogen aber was noch wichtig ist zu erwähnen ist, dass wenn ein Mahnbescheid von den Abmahnern beantragt worden ist und zugestellt wurde, sich die Verjährung um weitere 6 Monate verlängert, heißt wären dann bei 3,5 Jahren Verjährung.

Ist korrekt, wobei es noch andere verjährungshemmende Maßnahmen gibt. Ganz falsch wäre z.B. auch eine Teilzahlung, da das eine teilweise Schuldanerkenntnis bedeutet.
 

MisterM

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  • #79
Ist nicht auch jedes Vergleichsangebot verjährungshemmend? aber addiert sich das dann zusammen oder wie oder was? Oo

Ich würde natürlich am liebsten gar nichts zahlen und am aller liebsten die Leute von S&P..... naja ist ja hier ein öffentliches Forum.

Die Sache ist nur die: Ich hab keine Lust das meine Mutter vor Gericht deswegen kommt und der Richter sieht, dass sie einen technisch versierten Sohn hat und es am ende eben nicht in dubio pro reo heißt! Mich stimmen bisherige Urteile in dem Bereich nicht optimistisch und es kommt mir wie ein Kampf gegen Windmühlen vor.
Wir kennen alle die Urteile wie: Verdächtig wegen des familiären Bandes oder die Oma die keinen Anschluss hatte und verklagt wurde etc.

Langsam hab ich das Gefühl, dass die nach Einkommen oder sonst was gehen, denn es erwischt immer die, die sich keinen Prozess leisten können.. oder die, die es sich leisten können, zahlen sofort und man hört nichts von ihnen.. wer weiß.
 

musv

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Ich weiß natürlich nicht, wie das in den Geschäftsräumen der Abzockanwälte abläuft. Du musst Dir einfach mal so vorstellen:

Die kriegen 'ne Liste mit IP-Adressen und hochgeladenen Dateien. Also basteln die einen Serienbrief, legen noch 30 Seiten Präzidenzfälle rein, datieren das anderthalb Wochen zurück, damit die Frist schön kurz ist und schicken das ab.

Ideal für die Anwälte wäre, wenn die Abmahnopfer die beiligende Unterlassungserklärung unterzeichnen und alles zahlen. Dann haben sie für 10 oder 20€ Kosten (Drucker, Porto, IP-Liste) einen satten Gewinn eingefahren und gleichzeitig mit der Unterlassungserkärung einen Freibrief, dass sie den Gemelkten bei der nächsten Missetat bis aufs Blut aussagen können.

Nicht ganz so gut, aber immer noch brauchbar läuft es, wenn das Opfer einen Vergleich aushandeln will. Dann müssen sie neben Briefe eintüteln auch noch Zeit am Telefon verschwenden und kriegen weniger Kohle als die ursprünglich verlangte.

Dumm ist's für die Abzockanwälte, wenn das Opfer gar nicht reagiert. Dann müssen sie mit weiteren Drohserienbriefen versuchen, noch mehr Angst zu verbreiten. Das ist langwierig und verursacht weitere Kosten.

Die nächste Stufe ist das gerichtliche Mahnverfahren. Da entstehen dann auch noch die Gerichtskosten. Im Widerspruchsfall können sich die Anwälte dann überlegen, ins Gericht zu gehen. Die Kosten sind verglichen mit den obigen Einnahmequellen exorbitant und der Ausgang ungewiss. Also werden die Anwälte versuchen, diesen Fall zu vermeiden. Wenn genügend Leute zahlen, können sie auch auf die paar Hanseln verzichten, die sich bis ins Gericht schleifen lassen würden.

In meinem Fall war es jetzt so, dass im Abmahnjahr 2010 durch Waldorff-Frommer überdurchschnittlich viele Leute abgemahnt wurden. Soweit ich das mal irgendwo gelesen hab, müssen WF wohl so um die 36 Anwälte beschäftigen, um den ganzen Abmahnstapel abarbeiten zu können. Realistisch betrachtet können die nur eine Teilmenge der Abmahnungen vors Gericht ziehen. Bei z.B. 10.000 Abmahnungen in einem Jahr mit 230 Arbeitsagen, wären das 44 Prozesse pro Arbeitstag. Und in meinem Fall hatte ich dann vermutlich Glück, dass ich in dem Stapel gelandet bin, der nicht abgearbeitet wurde.

Meldet man sich aber schon vorab bei den Anwälten, lecken die natürlich Blut. Dann kommt man mit der Ignoriertaktik logischerweise nicht besonders weit. Kommt gleich das Mahnbescheid vom Gericht, sieht's natürlich erst mal dumm aus. Denn darauf muss (sollte) man auf jeden Fall reagieren. Sofern die Anwälte eine gute Chance für den Prozessgewinn haben, folgt dann danach auch der Gerichtsprozess, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde.
 
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