• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutter hat Abmahnung von Sasse und Partner erhalten

MisterM

NGBler

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  • #41
Leute beruhigt euch erst mal.

1. ich habe bereits mehrfach erwähnt, dass ich es wohl selbst war. Meine Mutter hat es nicht sein können. Höchstens der eine Nachbar könnte es gewesen sein, denn der kann wirklich hacken.
Der Grund warum ich bislang nicht "erwischt" wurde, war dass ich für Serien eine App auf dem iPad verwende, bei dem es keinen Upload gibt.

2. Der Grund warum ich diese App nicht verwendet habe bei meiner Mutter war sicher, dass sie eine schlechte Bandbreite hat es war also definitiv keine bösartige Absicht dahinter. Was zur Hölle? Wer würde seine Mutter aufs Kreuz legen?
Ich wusste es einfach nicht besser. Dachte bei Serien die es überall LEGAL umsonst zum betrachten wird, interessiert sich keiner für einen Download. Hatte das wie eine Videorekorder-Aufnahme gewertet. Das war wohl einfach mein Fehler.
Bei einer DVD, BD war mir der Sachverhalt immer klar, bei einer Serie leider nicht.

Meine Mutter nimmt es nicht schwer und sieht es locker, da ich mich ja darum kümmern werde entweder in dem ich die 800€ zahle oder in dem ich weniger zahle.

Ich lüge jedenfalls nicht und sehe auch keinen Grund darin jemanden hier anzulügen, da mir ja ansonsten nicht geholfen werden kann.

Torrent habe ich selber auch bei mir öfter verwendet für Serien und es ist nichts passiert. Ich nutzte es aus bequemlichkeit und weil ich nichts erwartet habe bei einer Fernsehserie - wie gesagt mein Fehler.

Ich kann aber immer noch nicht sagen, ob ich wirklich zum besagten Zeitpunkt TWD bei meiner Mutter geuploadet habe, wenn überhaupt dann lief es wohl im Hintergrund am MacBook.

Ein Prozess ist ja das letzte was ich will und ein niedrigerer außergerichtlicher Vergleich wäre mir einfach lieber. Dann hatte ich eben ein Lehrgeld und weiß, dass ich nie mehr auf Tauschbörsen zurückgreifen werde sondern bei Lovefilm und SO bleibe.

Einen auf Moralapostel zu machen finde ich hier etwas unangebracht, da die wenigsten sich noch nie was haben zu Schulden kommen lassen. Es gibt sicher Leute hier die sich eine amerikanische IP besorgen und dann gebührenpflichtig auf Netflix TWD schauen und jeden Song auf iTunes kaufen usw.

Bei ner Serie war für mich einfach keine bösartige Absicht dahinter im Gegensatz dazu wenn man sich eine DVD oder BluRay oder aktuellen Kinofilm lädt.

Ich brauche hier also keine Scheinheiligen die mich an den Pranger stellen und lieber alles als Recht betrachten, was so entschieden wird, anstatt den Einzelfall zu betrachten. Ist nicht böse gemeint.

Zurück zu meiner Frage an die, welche Erfahrung: Wie viel Zeit konntet ihr so im Schnitt mit mod UE und co. schinden?

Ich weiß, dass es viele Foreneinträge zu dem Thema gibt, aber solche Einträge sind nicht individuell. Hier geht es ja um was anderes: Mutter kein Geld, Mutter lebt allein, Mutter hat kein technisches Verständnis. Kann man in der Hinsicht irgendwie was nutzen?

Gruß und vielen vielen Dank an alle die mir bislang wirklich weiterhelfen konnten, im Gegensatz zu denen die nur ihre Beitragszahl erhöhen wollen!

Gruß,
MisterM

EDIT: Sollte es also zu einer Klage kommen, wäre das AG hier in Unterfranken zuständig. Danke dir bevoller!!
 

simpliziss

gelangweilt

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MisterM schrieb:
Gruß und vielen vielen Dank an alle die mir bislang wirklich weiterhelfen konnten, im Gegensatz zu denen die nur ihre Beitragszahl erhöhen wollen!

Witzig? :p

Es ist doch nichts dagegen zu sagen, daß Du Dich da herauswinden willst. Nur taugen einige Deiner Argumente überhaupt nichts für das Verfahren.

Ob diese Dateien woanders "kostenlos" zu haben sind oder sowieso nicht so toll sind spielt für die Ansprüche der Gegenseite überhaupt keine Rolle.

Du solltest durch die Brille der anderen Seite schauen.
 

MisterM

NGBler

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  • #43
@Simpliziss sorry! Das stimmt natürlich. Ich will da raus aber vor allem weil ich es in dem Fall nicht einsehen mag. Das mir das nichts hilft und dass Dinge wie: "das gibt es doch überall umsonst" der Gegenseite wenn überhaupt zuspielen würden ist mir bewusst.

Wäre es wegen einem Film, würde ich sofort auf eine Ratenzahlung eingehen und die 800€ bezahlen. Die Argumente die ich angeführt haben, dienen nur dazu, zu verstehen woher meine Motivation stammt möglichst wenig oder nichts zu zahlen.

Ich will einfach auf Zeit spielen und den Betrag verringern. Letztlich sind es auch nur paar hundert Euro und nicht die Welt, das steht wohl in keinem Verhältnis zu dem was später mal auf mich zu kommt wie KFZ Reparaturen usw. Daher nehme ich das alles auch nicht zu schwer.
 

accC

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Aussageverweigerung im Zivilrecht?
Da bin ich im Moment überfragt. Im Strafrecht ist das klar.
Afaik auch im Zivilrecht: Zeugnisverweigerungsrecht unter Umfang Persönliche (Mutter) Gründe und Sachliche (Sohn) Gründe.
Wer darf: "wer mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat" (Punkt 3 auf Wikipedia)

Abgesehen von der Zumutung seiner Mutter gegenüber ist eine uneidliche Falschaussage auch strafbar.
Das habe ich ja auch bereits erwähnt, Falschaussage ist so oder anders strafbar.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/104a.html
Gibt es gegen Verbraucher nicht mehr. Nur noch im Bereich UWG.
104a
(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Damit wäre wohl auch klar, dass das Gericht zuständig ist, das möglichst Nahe am Wohnsitz des Angeklagten liegt. Was wohl im Interesse des TS liegt.

Ich wusste es einfach nicht besser. Dachte bei Serien die es überall LEGAL umsonst zum betrachten wird, interessiert sich keiner für einen Download. Hatte das wie eine Videorekorder-Aufnahme gewertet. Das war wohl einfach mein Fehler.
Bei einer DVD, BD war mir der Sachverhalt immer klar, bei einer Serie leider nicht.
Okay, dann noch mal für dich mit einfachen Worten: Was nicht dir gehört, das darfst du weder an dich nehmen/kopieren/vervielfältigen noch in irgendeiner Weise verbreiten. [Einzige Ausnahme: Dir überlässt der Rechteinhaber explizit diese Rechte.] Egal, was in irgendeiner Weise kommerziell vertrieben wird, hier kannst du davon ausgehen, dass dir dazu nicht die Rechte überlassen wurden. Was im TV läuft nicht und was im Kino, Radio oder sonst wo läuft ebenfalls nicht.

Ich brauche hier also keine Scheinheiligen die mich an den Pranger stellen und lieber alles als Recht betrachten, was so entschieden wird, anstatt den Einzelfall zu betrachten. Ist nicht böse gemeint.
Was willst du denn hören? "In deinem total individuellen Einzelfall - und nein, so individuell ist der nicht, so geht es täglich tausenden Abgemahnten! - bist du natürlich total arm dran und eigentlich hättest du das goldene Ehrenverdienstkreuz verdient."? Sorry, aber so tickt die Welt eben nicht. Natürlich gibt es von Fall zu Fall Variationen, der eine kommt mit 80 Euro Strafe davon, der andere mit 75, der andere mit 120, vielleicht auch 74,98. So genau kann man dir das nicht im Voraus sagen. Was man dir aber mit Sicherheit sagen kann, dass dich keiner begnadigen wird. Selbst die Sache mit der angesprochenen Verjährung ist ja nur ein zugegebener Maßen schmutziger Trick, dessen man sich bedient und eigentlich nicht als Strategie zur Verteidigung vorgesehen.

Zurück zu meiner Frage an die, welche Erfahrung: Wie viel Zeit konntet ihr so im Schnitt mit mod UE und co. schinden?
Ich habe da keine persönliche Erfahrung, durfte aber einigen Anwälten dabei über die Schulter schauen, was die Abläufe dieses Verfahrens betrifft.
Wie ich schon gesagt habe, konnte ich beobachten, dass einige Fälle damit in die Verjährung gezogen wurden.

Mutter kein Geld, Mutter lebt allein, Mutter hat kein technisches Verständnis. Kann man in der Hinsicht irgendwie was nutzen?
Kein Geld => Ja, du/sie kann Beratungshilfe beantragen. Sie geht auf das nächste Gericht, besorgt sich einen Antragsformular für Betratungshilfe.
Entweder kann sie es dann dort direkt ausfüllen und abgeben, das zuständige Personal kann auch helfen, wenn man Fragen hat. Dann bekommt man in der Regel unmittelbar einen Schein (für den Anwalt) mit oder man läuft mit dem Antrag zum Anwalt, der darf den nämlich auch für dich ausfüllen und abschicken.
Jetzt packt deine Mutter die Abmahnung und den Antrag oder Schein ein und geht zum Fachanwalt. Diesem schildert man den Fall, überlässt ihm die Abmahnung und eben den Antrag/ Beratungshilfeschein. Der Anwalt wird, normalerweise eine Sache von 10-15 Minuten, eine UE anfertigen und diese per FAX und anschließend per Brief abschicken. Normalerweise bekommt man die Abmahnung wieder zurück, der Anwalt sollte davon eine Kopie anfertigen.
Dann wird ihr der Anwalt in der Regel sagen, welche Möglichkeiten bestehen (volle Summe zahlen, Vergleich, Verjährung) und sie nach Hause lassen. Je nachdem hörst du dann irgendwann noch mal von deinem Anwalt oder eben (erst mal) nicht mehr.
 
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Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@Destiny666: Genau aus diesen Fällen hätte man was machen müssen.
Strafanzeige gegen den Abmahner, um zu Beweisen dass diese zweifelhaften Logger keinen Beweis darstellen.

Dann wäre der Beweisaufwand für den Abmahner in jedem Einzelfall so hoch dass sich das alles nicht mehr lohnen würde.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Das Abmahnrecht hat sich vor ein paar Monaten für private Menschen geringfügig geändert.
Die Kanzleien dürfen nur noch die Anwaltskosten für einen Streitwert in Höhe von 1000€ veranschlagen, was dann einen Betrag nur für die Anwaltskosten in Höhe von 115,xx€ ausmacht.
Als erstes würde ich die Abmahnung checken, ob mehr als diese 115,xx€ als Anwaltspauschale veranlagt wurden, denn dann ist diese Abmahnung gleich nichtig.

ist das pauschal so?
Also wenn ein "privater Mensch" gewerbsmäßig scheiße betreibt, dann ist die Abmahnung auf 1000€ Streitwert begrenzt?
Ich würde mit solchen pauschalen Aussagen aufpassen, da geht es gleich mal um Existenzen.
Ob eine zu hohe Forderung gleich mal die Abmahnung nichtig macht weiß ich nicht, auch hier würde ich mit Tipps aufpassen.
Nichtmal ein Anwalt würde so einen Tipp in einem Forum geben.
 

Abul

(Threadleser)

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Bei ner Serie war für mich einfach keine bösartige Absicht dahinter im Gegensatz dazu wenn man sich eine DVD oder BluRay oder aktuellen Kinofilm lädt.

Wäre es wegen einem Film, würde ich sofort auf eine Ratenzahlung eingehen und die 800€ bezahlen. Die Argumente die ich angeführt haben, dienen nur dazu, zu verstehen woher meine Motivation stammt möglichst wenig oder nichts zu zahlen.

wo genau ist denn der unterschied? TWD gibt es auch auf BD/DVD zu kaufen...

mal als erklärung damit du das verstehst.
AMC ist ein paytv sender, der millionen in eigene serien investiert.
das ist nichts anderes als bei einem kinofilm, die möchten ihr geld wieder rein bekommen.
das geht eben über den eigenen sender, wofür man geld zahlen muss um den empfangen zu können,
über vermarktung per netflix/itunes oder lizenzen und son zeuch.
wenn ne aktuelle folge TWD "legal" für "umme" im internet findest und anschaust,
ist es nichts anderes als wenn du "legal" für "umme" einen aktuellen kinofilm im internet findest und anschaust.
man kann sich halt alles schön reden :T
 

1Bratwurstbitte

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...
Nichtmal ein Anwalt würde so einen Tipp in einem Forum geben.
Da ich kein Anwalt bin, brauch ich mich auch nicht an irgendwelche Eide halten, die ich bei meiner Doktorarbeit oder Job Einführung geleistet habe.
Das ein Forum keine verbindliche Rechtsberatung bieten kann und soll, ist bekannt.
Wenn Jemand gewerblich organisierten Betrug oder eine gewerblich aufgezogene Masche durchzieht, muss er sich glaube ich sowieso über ganz andere Streitwerte Gedanken machen! Wir wollen jetzt nicht eine ledige Mutter und Hausfrau mit einem Internetanschluss mit Betreibern von Seiten wie kino.to und Co. vergleichen ;).

Natürlich ist eine Abmahnung nichtig, wenn nicht mal die gesetzlichen Formalitäten beachtet werden.
Wenn ich einem Kunden eine Rechnung schicke wo ich 23% USt ausweise, braucht dieser die Rechnung auch nicht so in dieser Form begleichen, weil dieses Dokument schlichtweg ungültig ist. Mein Anspruch auf Zahlung der Rechnung / erbrachten Leistung bleibt zwar weiterhin bestehen, kann von mir aber erst angemahnt, oder durchgesetzt werden, wenn ich ihm eine vernünftige Rechnung schicke. Versäume ich das in meinem Fall 4 Jahre lang ihm meine Leistung VERNÜNFTIG in Rechnung zu stellen, muss er GAR NICHTS zahlen!

Schickt mir ein Abmahner eine total zerwürfelte und nicht rechtskräftige Abmahnung ( Habe schon einige von diesen schnellen "Massen-Access-Datenbank-Briefen" gesehen! ), werde ich einen Teufel tun und mich bei dem melden, damit er mir eine neue berichtigte schickt. Besonders dann nicht, wenn ich die Verjährungsfristen für die angemahnten "Verstöße" nicht kenne. Ist der Abmahner dann noch so blöde und zieht mich mit diesem fehlerhaften Dokument vor ein Gericht, stehen die Chancen sehr gut, dass der Richter das Verfahren gar nicht erst eröffnet, weil das Dokument einen Formfehler beinhaltet, oder während der Verhandlung die Formsache auffällt und der Abmahner meinen Anwalt, seinen, das Gericht und meine Spesen zahlen muss!

Das deutsche Recht ist so dermaßen kompliziert, dass meistens nicht mal Anwälte selbst da vernünftig durchblicken, deswegen haben schlaue Menschen die es sich leisten können auch mehrere Anwälte, die zur gleichen Zeit am gleichen Fall arbeiten wenn es um die Wurst geht, damit man mit möglichst vielen Augen und Gehirnen an einem Sachverhalt arbeiten kann. Daher der Spruch, "Recht haben und bekommen..."

Ein tolles Beispiel für so ein § Wirr Warr ist so ein Sonderfall im Steuerrecht ( Ich wette das wissen von 5 Steuerberatern nur 2 auf Anhieb! ) :
Bis vor ein paar Tagen wusste ich z.B auch noch nicht, dass man im schlimmsten Fall bei gewerblichen Rechnungen von Handwerkern über 10.000€ die Umsatzsteuer doppelt bezahlen muss, wenn der Unternehmer seine Steuerschulden nicht vernünftig begleicht. Denn dann muss man als Auftraggeber die an den Unternehmer abgeführte Steuer nochmal an das Finanzamt gesondert abführen und dann in einem Zivilprozess diese von einem selbst doppelt verauslagte Steuer vom Unternehmer zurückfordern. Dem Finanzamt ist das scheiss egal, die bekommen ihr Geld, egal von wem, notfalls mit Gewalt... Wenn man dann auf Nummer sicher gehen will, darf man dem Unternehmer die Steuer nicht auf die Kralle geben und die direkt mit dem Finanzamt begleichen! Das muss man aber erstmal wissen.
 

accC

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Da ich kein Anwalt bin, brauch ich mich auch nicht an irgendwelche Eide halten, die ich bei meiner Doktorarbeit oder Job Einführung geleistet habe.
Das ein Forum keine verbindliche Rechtsberatung bieten kann und soll, ist bekannt.
Du bist nicht das Forum. Du kannst, wenn du dich blöd genug anstellst durchaus Rechtsberatung leisten und das ist im Zweifelsfall illegal.
Davon abgesehen solltest du bedenken, dass es Menschen da draußen gibt, die das, was wir hier schreiben, nur mehr oder weniger reflektiert für absolut gültig halten und die reitest du mit solchen Aussagen ganz schön in die Scheiße. Das ist auch der Grund, dass ich beispielsweise immer versuche kenntlich zu machen, dass es sich um persönlich-subjektive Einschätzungen handelt und ich an vielen Stellen einfach nicht das nötige Fachwissen habe. "Genaueres sagt dir ..", "soweit ich weiß", etc.

Natürlich ist eine Abmahnung nichtig, wenn nicht mal die gesetzlichen Formalitäten beachtet werden.
Jein. Nicht die gesamte Abmahnung wird per se ungültig. Ich schätze mal lediglich eine bestimmte Forderung in dieser Abmahnung wird ungültig.
Etwa wenn ich NGB wegen Verwendung eines Bildes abmahne und fordere, dass mir dafür die Domain überlassen wird.. Würde die Abmahnung wegen des Bildes weiterhin Gültigkeit behalten, allerdings müsste man mir sicherlich nicht die Domain überlassen.

Wenn ich einem Kunden eine Rechnung schicke wo ich 23% USt ausweise, braucht dieser die Rechnung auch nicht so in dieser Form begleichen, weil dieses Dokument schlichtweg ungültig ist. Mein Anspruch auf Zahlung der Rechnung / erbrachten Leistung bleibt zwar weiterhin bestehen, kann von mir aber erst angemahnt, oder durchgesetzt werden, wenn ich ihm eine vernünftige Rechnung schicke. Versäume ich das in meinem Fall 4 Jahre lang ihm meine Leistung VERNÜNFTIG in Rechnung zu stellen, muss er GAR NICHTS zahlen!
Wir reden hier von einer Abmahnung also dem Urheberrecht und du bist irgendwo bei Steuer-/ Unternehmens-/ Handelsrecht.
Unabhängig davon gibt es afaik kein Gesetz, das dir verbietet mehr Steuern zu zahlen, als du musst. Ob der Unternehmer das dann auf der Rechnung ausweisen kann/darf, weiß ich allerdings nicht. Nur wie gesagt, eigentlich spielt das keine Rolle. Wir sind bei der Abmahnung im Urheberrecht und nicht irgendwo anders. Die Mutter hat ja keine falsche Rechnung geschrieben/erhalten.

Schickt mir ein Abmahner eine total zerwürfelte und nicht rechtskräftige Abmahnung ( Habe schon einige von diesen schnellen "Massen-Access-Datenbank-Briefen" gesehen! ), werde ich einen Teufel tun und mich bei dem melden, damit er mir eine neue berichtigte schickt. Besonders dann nicht, wenn ich die Verjährungsfristen für die angemahnten "Verstöße" nicht kenne.
Du solltest beachten:
- formal inkorrekt (wobei ich bezweifele, dass das bei Urheberrechtsabmahnungen überhaupt möglich ist)
- Massenabmahnung, illegal, allerdings müsstest du nachweisen, dass es eine Massenabmahnung ist und das ist im Zweifelsfall schwer
- "nicht rechtskräftige" Abmahnung, die gibt es in dem Sinne afaik nicht.. Sobald dein Recht (z.B. Urheberrecht) verletzt wurde, kannst du abmahnen - unabhängig davon, ob du das als Privatperson oder von einem Anwalt tun lässt. Die Abmahnung erhält Legitimation durch die Verletzung deiner Rechte. Rechtskräftig kann beispielsweise ein Urteil werden: "Ziel der Rechtskraft ist es, die Endgültigkeit richterlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen.." (Wikipedia)

Ist der Abmahner dann noch so blöde und zieht mich mit diesem fehlerhaften Dokument vor ein Gericht, stehen die Chancen sehr gut, dass der Richter das Verfahren gar nicht erst eröffnet, weil das Dokument einen Formfehler beinhaltet, oder während der Verhandlung die Formsache auffällt und der Abmahner meinen Anwalt, seinen, das Gericht und meine Spesen zahlen muss!
Hast du vielleicht einen § oder ein Urteil bezüglich der Obergrenze für Anwaltsgebühr bei Abmahnungen?
 
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musv

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Ich will erst mal auf Zeit spielen! Bis zum 26.11. muss die Zahlung erfolgt sein. Reicht es also wenn ich am 21. oder so den Brief mit der modifizierten UE raus schicken per Einschreiben? Wie viel Zeit gewinne ich dann damit ca.? So 14 Tage?
Ganz falscher Ansatz. Die Anwälte schicken normalerweise die Briefe schon rückdatiert ab, um Dich noch zusätzlich in Panik zu versetzen. D.h. von den eigentlichen 14 Tagen hast du meist nur noch 4 zum Antworten.

Im Abmahnforum wurde sogar dazu geraten:
  1. modUE ausfüllen und abschicken - per Einschreiben mit Rückschein!
  2. die modUE gleichzeitig per E-Mail an die Anwaltskanzlei als Vorabinformation zu schicken, um die Frist einhalten zu können.

1. Mod UE abschicken
2. Abwarten
3. Abwarten
4. Vergleich in Höhe von 400 bis 500€ anbieten (Mutter ist ja arbeitslos und im Anschluss der Arbeitslosigkeit wird sie Schülerin sein)
5. Eventuell eine befreundete Anwältin fragen ob sie mir ein wenig helfen kann, da ich nicht denke, dass es sich hier um was großes handeln wird für sie (ich hoffe es zumindest) oder einen Fachanwalt einschalten und dann eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 300 bis 400 anbieten.
6. Falls partout auf die außergerichtliche Einigung nicht eingegangen wird, lass ich es zum Prozess kommen. Bis dahin werde ich einfach Geld zurücklegen für die SE, FALLS es zu einer Verurteilung kommt. Vielleicht habe ich Glück und die 100€ Grenze wird von einem rechtschaffenden Richter mal eingesetzt, was ich aber in Bayern bezweifle..
Hmm, auch nicht so optimal.

Erst mal solltest du beachten, dass es teurer wird, je länger du wartest. Wie ich schon oben geschrieben hab, kannst du natürlich auch alle nachfolgenden Drohungen der Anwälte ignorieren und darauf hoffen, dass die Sache nach 3 Jahren verjährt. Mit etwas Glück ist das bei mir der Fall. Ich muss noch einen anderthalben Monat ausharren, dann ist meine Abmahnung nichtig. Wenn du aber einen Vergleich anstrebst, solltest du das relativ zeitnah machen.

Übrigens ist ein Vergleich auch das, was die Anwälte anstreben. Denn damit haben sie mit ein paar wenigen Serienbriefen ein paar Hundert Euro Gewinn eingefahren. Wenn man mal davon ausgeht, dass die Sekretärin da nur die Stammdaten (Name + gezogene Sachen) einträgt, ist der Stundenlohn schon 4- oder 5-stellig. Die Unterschrift sparen sich die Anwälte ja schon von vornherein. Ein Gerichtsverfahren ist in Betracht des zu erwartenden Aufwandes für die Anwälte ein viel zu geringer Gewinn.

Ab sofort müssen ja solche Prozesse im lokalen Gericht, also bei mir hier in Unterfranken, geführt werden oder? Nach Hamburg muss ich da nicht mehr? Kam mir zumindest so vor, dass ich da mal was gelesen habe.
Ist das so? Ich hab in den Nachrichten gehört, dass es wohl in den letzten Monaten ein paar Änderungen gab. Zumindest bis vor ein paar Monaten (und vermutlich auch jetzt noch) ist in dem Fall der fliegende Gerichtsstand gültig.

Die Begründung:
Der Tatort, wo das Werk illegal angeboten wurde, ist entscheidend. Das bedeutet nicht, dass das Dein Tisch ist, wo der Rechner steht. Vielmehr ist mit dem Angebotsort das Internet gemeint. Und das ist bekanntlich nicht an einen Ort gebunden. Damit kann sich der Kläger aussuchen, wo er klagen will. Das kann dann in Deinem Fall auch Hamburg sein, wenn sich die Kanzlei dort wohlfühlt.

Kurze Frage, angenommen es kommt zur Verurteilung, ist das dann eine Straftat wegen der man Vorbestraft ist, also mit Akteneintrag oder ist das in dem Fall egal?
Ist egal, weil das Verfahren ein Zivilverfahren und kein Strafverfahren ist. Da wird nur entschieden, wieviel Kohle du blechen musst.
 

MisterM

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  • #51
@musv: Danke für die ausführliche Antwort! Habe deinen Fall auch im G:B schon verfolgt und ich wünsche dir alles erdenkliche Glück, dass es bei dir verjährt! Wie hast du es denn geschafft, dass so lange hinauszuzögern?

Das mit dem Zivilverfahren beruhigt mich schon mal sehr, denn zur Not kann es also doch auf mich geschoben werden ohne dass meine Zukunft ruiniert ist. Ich bin Bafög-Bezieher und das für die nächsten 2,5 Jahre. Anschließend werde ich entweder kurzzeitig Arbeitslos sein oder hoffentlich gut verdienen. Daher wäre eine Klage für mich kein Ende der Welt.

Ich habe nun verstanden worum es vorhin ging.. Verstoß gegen das UhG ist nun mal ein Verstoß, ob Serie oder Film ist egal. Nun weiß ich das auch endlich! Die Lektion hat mich ja nur ein paar hundert Euro gekostet :D Ein Schuldgefühl habe ich dem konkreten Fall aber dennoch nicht.

Ja die mod UE gebe ich bereits am nächsten Montag oder Dienstag postalisch und als E-Mail bzw. Fax ab. Reicht nicht Fax eigentlich schon? Dachte immer ein Fax ist genau so viel wert wie ein Brief per Einschreiben. Lasse mich gerne eines besseren belehren!

Dann werde ich vielleicht auf die finanzielle Situation aufmerksam machen und auf einen Vergleich in höhe von 400€ oder 500€ hinarbeiten.

Ich habe nun aus mehreren Artikeln den Schluss gezogen, dass der fliegende Gerichtsstand nun endgültig sein Ende gefunden hat. Die ganzen Blog-Einträge und Artikel waren alle aus dem Oktober oder September. Auch hier freue ich mich über genauere Informationen.

Ich werde jedenfalls die nerven behalten und versuchen Schadensbegrenzung zu leisten.

Danke schon mal für die vielen hilfreichen Antworten!
 

1Bratwurstbitte

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...Hast du vielleicht einen § oder ein Urteil bezüglich der Obergrenze für Anwaltsgebühr bei Abmahnungen?
Ne keinen § aber ein Dossier einer Anwaltskanzlei, die sich zum neuen Abmahnrecht äußert, außerdem habe ich mich mit den 115,xx€ vertan, es sind dann doch 155,40€, ist ein wenig her, dass ich das gelesen hatte.

Meine Beispiele haben sich lediglich auf die Rechtssprechung an sich bezogen um zu demonstrieren, wie sinnlos normaler Menschenverstand in unserem Rechtssystem sein kann.
Als privater Otto-Normalo hat man eigentlich nur glaubhaft zu machen, dass man geistig nicht in der Lage ist einen Sachverhalt erfassen zu können, obwohl man nach 3 wöchiger Erklärungsphase mit seiner Unterschrift eigentlich das Gegenteil bekundet hat, um aus fast jedem Vertrag raus zu kommen. Da spielt es dann auch keine Rolle, dass der Vermittler, Verkäufer oder sonst wer mit dem man den Vertrag eingegangen ist die Vertragsbedingungen gestöhnt, getanzt in Gebärdensprache oder in Blindenschrift auf die eigene Glatze oder in das Vakuum in der Matschbirne projiziert hat. "Herr Richter, ich bin dumm und wusste nicht, was ich tat," sprach der private Verbraucher und der Richter hob die Arme und fast alle Verträge und Pflichten verpuffen zu Staub...

Unser Rechtssystem basiert in verdammt vielen Vorschriften und Paragraphen auf uralte Urteile oder Gesetze, die sich teilweise seit nahezu unendlich vielen Dekaden kaum verändert haben und sich dem Wandel der Zeit kaum angepasst haben. Wenn Richter, die kurz vor der Rente stehen, in ihrem Leben noch nie einen Gameboy in der Hand hatten, oder gar mit der Bedienung absolut überfordert sind, ( Ein Spielsystem mit einem Steuerkreuz und 2 Knöpfen um Aktionen aus zu führen! ) über Schicksale / Urteile zu entscheiden haben, die Cyberkriminalität bestrafen sollen, muss man sich doch fragen, wo der Fehler im System liegt. Was bleibt diesem Richter denn anders über, als ein Referenzurteil / Präzedenzfall heranzuziehen und sich daran zu orientieren? Wie ist es sonst möglich das eine Oma, die nicht mal einen Computer besitzt als Störer belangt wird, wenn Hooligan-Filme über ihren Anschluss gesaugt werden? Solche Entscheidungen oder Vorfälle zeugen doch von purer und willkürlicher Bürokratie. Ein Richter hat das Recht und die Macht sich auch über solche vorausgegangen Urteile hinweg zu setzen und ein eigenes Urteil nach bestmöglichem Gewissen und Rechtslage zu fällen. Das Recht ist dehnbar, nämlich genau soweit, wie es einem Richter in den Kram passt und im Namen des Volkes vertretbar ist.

Wie kann und soll man denn auch als uninformierter Verbraucher anders reagieren, als solchen Abzockern erstmal die kalte Schulter zu zeigen? Sobald etwas von einem Gericht kommt, kann bzw. muss man aktiv werden und sich dagegen wehren.
Die beste Option ist in meinen Augen bei solch einer Abmahnung erstmal, selbst soweit dies möglich erscheint die Rechtsgültigkeit zu prüfen. Bin ich dazu nicht in der Lage, muss ich eben halt einen Spezialisten aufsuchen, der das für mich tut. Ein Mensch der ein wenig klug im Kopf ist, wird dann zu einem Anwalt gehen ( sich vorher ausgiebig über die Spielregeln von Anwälten und deren Bezahlung informieren ) und sich dann dann erstmal einen Kostenvoranschlag einholen. Dann wird er die Situation bewerten und für sich entscheiden, was er nun weiter tun wird.

Es gibt Menschen, die zahlen lieber eine 40€ Gebühr, weil ihr Ticket vom Lesegerät des Kontrolleurs nicht gelesen werden konnte und es ihnen zu peinlich ist, sie zu faul oder zu dumm sind das nach zu zeigen,
und es gibt Menschen die gehen dann zu den Stadtwerken, zeigen das Ticket nach und latzen nur 2,50€ Bearbeitungsgebühr ( Wohl wissend, dass es zwar nicht ihr Verschulden war, aber damit der Sachverhalt schnell abgeschlossen werden kann ).
Oder es gibt Menschen der dritten Gattung, die einfach gegen alles und jeden sind und auf ihr vermeintliches Recht beharren. Die sitzen dann zwei Jahre später nicht im Liegestuhl auf Mallorca, sondern Zuhause auf Balkonien, ziehen die größte Kackfresse und bewerfen Nachbars Katze mit keimenden Kartoffeln weil der Gerichtsvollzieher die entstandenen Kosten für das Gerichtsverfahren mit den Stadtwerken ne Woche vorher vom Weihnachtsgeld gepfändet hat und sie deswegen nicht in den Urlaub fliegen konnten!
Das muss jeder für sich entscheiden...

Ich bin ein Mensch der dann ziemlich laut flucht, zu den Stadtwerken läuft die 2,50€ zahlt und dann dem nächsten Kontrolleur in der Bahn oder im Bus klar macht, dass es sein letzter Tag auf diesem Planeten sein wird, wenn er auf die Idee kommen sollte, dass sein Lesegerät kaputt sein sollte...

Lange Rede, kurzer Sinn.
Meistens ist es die klügste Option eine Sache oder einen Verhalt erstmal zu beobachten, sich dumm zu stellen und erst dann aktiv zu werden, wenn es zu unnötigen oder spätestens Kollateralschäden kommt / kommen könnte. Denn es gibt viele Menschen, die haben große Freude oder Brot daran, andere auf die Palme zu bringen, oder sie aus der Reserve zu locken ( Dann schnappt nämlich die Falle zu ). Ich für meinen Teil habe gelernt, dass ein Angriff zur Verteidigung in fast jeder Lebenslage oder Situation gesellschaftlich anerkannt wird und man dann nicht geächtet wird. Wenn man dann aber mal selbst zuschlägt, sollte der Angriff schnell, unerwartet, präzise und so mächtig wie möglich sein :D.

EDIT:
Liebe Leute, bitte verinnerlicht endlich, dass der fliegende Gerichtsstand bei privaten Abmahnungen in diesem Gebiet abgeschafft worden ist. Was wohl nun als Fortschritt und Verbesserung für die privaten Leute hingestellt wird, was wohl auch eigentlich so ist und sein sollte. Sicherlich ist das aber nur gemacht worden, weil die Kanzleien gewisse Gerichte teilweise so zu gebombt haben, dass die Sachbearbeiter der Gerichte teilweise über Monate hinweg nur noch deutschlandweite Abmahnungen einer einzigen Kanzlei bearbeiten mussten und hinterher zum Schluss gar keine Abmahnungen mehr entgegen genommen haben und auf andere Amtsgerichte verwiesen haben...
 
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musv

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Ja die mod UE gebe ich bereits am nächsten Montag oder Dienstag postalisch und als E-Mail bzw. Fax ab. Reicht nicht Fax eigentlich schon? Dachte immer ein Fax ist genau so viel wert wie ein Brief per Einschreiben. Lasse mich gerne eines besseren belehren!
Das Fax kannst du anstatt der E-Mail als Vorabinfo schicken. Vermutlich würde das Fax auch ganz ausreichen. Aber wie das nun mal so ist, ist die Post bei bestimmten Sachen, z.B. Abmeldung bei der GEZ, ziemlich schludrig. Die wollen einfach nicht ankommen. Von daher schickt man bei sowas immer ein Einschreiben mit Rückschein.

Dann werde ich vielleicht auf die finanzielle Situation aufmerksam machen und auf einen Vergleich in höhe von 400€ oder 500€ hinarbeiten.
Ich hab da keine persönliche Erfahrung. Aber die Anwälte wollen da schon den Hartz-IV-Bescheid Deiner Mutter, damit sie eine niedrigere "Serienbriefprovision" akzeptieren. Du solltest auch noch dabei bedenken, dass jegliche Information, die du den Anwälten gibst, die gegen Dich bzw. gegen Deine Mutter verwenden werden. Jedes falsche Wort macht's teurer.

Sofern du auf eine außergerichtliche Einigung abzielst, sollte "Deine Mutter":
  • sich unterwürfig und reumütig zeigen
  • um eine Ratenzahlung bitten
  • mit dem H-IV-Bescheid und eventuellen Schuldennachweisen belegen, dass sie pleite ist.
Irgendwo gab's mal einen Vordruck für sowas. Find den aber grad nicht.
 

accC

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@1Bratwurstbitte: Bitte mehr Polemik.
Störerhaftung gibt es genau dafür, dass du nicht auf einem Schaden sitzen bleiben musst, der durch Dritte verursacht wurde. Die Oma haftet (zur Zeit noch) deshalb, weil sie einer dritten Person, wenn auch unfreiwillig, ermöglicht hat dem Kläger Schaden zu verursachen.
Natürlich sehe ich den Fehler nicht bei der älteren Dame, die nicht mit Technik umgehen kann, die sie sich in die Wohnung stellt - obwohl das schon nicht die klügste Idee ist. Viel mehr sehe ich den Fehler jedoch bei den Personen/Unternehmen, die der Dame diese Technik andrehen.

Abgesehen davon sollen doch wlan Anbieter nicht mehr haftbar gemacht werden können.

Auf alle anderen Punkte braucht man wohl nicht einzugehen, aber es scheint ein wenig, als lebtest du in einer Traumwelt. ;)

Ja die mod UE gebe ich bereits am nächsten Montag oder Dienstag postalisch und als E-Mail bzw. Fax ab. Reicht nicht Fax eigentlich schon? Dachte immer ein Fax ist genau so viel wert wie ein Brief per Einschreiben. Lasse mich gerne eines besseren belehren!
Bei der Abmahnung selbst ist es so, dass diese als erhalten gilt, sobald sie abgeschickt wurde. Sellbst wenn der Brief tatsächlich auf dem Postweg verloren geht.
Afaik müsste das bei der UE genauso gelten. Trotzdem möchte man als Abgemahnter ja doch auf Nummer sicher gehen, daher gewöhnlich FAX + Einschreiben mit Rückschein.
 

MisterM

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@musv:

HIV Bescheid? :P Nein Spaß! Sind aber dokumente wie ALGI Bescheid nicht irgendwo auch gefährlich in so einem Fall? Ich habe halt Bedenken, dass sie alles gegen einen verwenden könnten, auch wenn natürlich das Risiko einer Klage dank des abgeschafften fliegenden Gerichtstands nun merklich gesunken sind wird.. hoffe ich :D

Bei der mod UE... soll ich da den genauen Dateinamen angeben? Also im Sinne von: Ich versichere, dass ich die Datei: TWD.720p.S04E03[BLABLUBHDTEAM] weder Ganz noch in Teilen zur verfügen stelle oder muss ich dass genereller Fassen und sagen: "Ich versichere dass ich The Walking Dead Staffel 4 Folge 3 nicht....."

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Formulierung möglichst präzise sein da man sich ja für 30 Jahre daran halten muss, falls also irgendwas blöd formuliert ist wie "das versichere auch für Sonstige werke ihres Mandanten" und man wird erneut erwischt (wobei ich nie mehr in meinem leben Torrent anfassen werde, außer ich bin auf Togo), wird man quasi pleite sein, da man horrende Summen zahlen muss.

Cool wäre es gewesen, wenn das Fax reichen würde.. aber naja dann gehts eben noch mal zur Post die Woche.

Schließt man die Zahlung mit der mod UE eigentlich automatisch aus oder muss man das selber noch mal betonen und sagen "aufgrund der dargelegten Sachlage widerspreche ich ihrer Zahlungsaufforderung" ?
 

accC

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Was hast du denn in die mod UE rein geschrieben?
Wenn du das nicht weißt, woher sollen wir das denn wissen?
 

foobar

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Willst du Sicherheit:
  1. mod. UE ausfüllen, unterzeichnen und abschicken.
  2. Zum Fachanwalt gehen, der dann einen Vergleich mit den Abmahnanwälten aushandelt. Kannst du auch selbst machen, allerdings wirst du da vermutlich teurer kommen als mit Anwalt.

So ein Blödsinn. Zuerst zum Anwalt, nur ein Narr schickt selber etwas raus und geht danach zum Anwalt. Oder wäre dein nächster Tipp noch dies dem Anwalt zu verschweigen?

Also schick ja nichts raus bevor du bei einer Rechtsberatung warst die NICHT wie hier durch Laien durchgeführt wird. Wie du siehst bekommst du da nur Ratschläge die dich in die Scheisse noch weiter reinreiten. Nur ein Jurist haftet auch für seine Beratung, denn dieser ist entsprechend versichert. Hier wirst du selbst wenn tausende Euro zahlen darfst keinen Cent wegen Beratungsfehlern bekommen, du hast ja nicht mal die echten Namen der beratenden Personen.
 
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MisterM

NGBler

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Ich bin hier sicherlich nicht mit der Erwartung her dass ich eine rechtsverbindliche Aussicht erhalte. Ich habe hier nur Tips und persönliche Erfahrungen gesucht und keine gratis Rechtsberatung :D

Die mod UE ist einfach die gängigste Praxis und mit genügend Menschenverstand kann man das auch selber machen. Zur Not lass ich noch einen Juristen drüber schauen und gut ist. Des Risikos bin ich mir wohl bewusst.

Die meisten Anwälte benutzen selber die strafbewährte mod UE. Da muss ich niemandem noch 200€ bezahlen.

EDIT: noch habe ich gar nichts reingeschrieben! Wollte nur wissen ob man generell eher den genauen Dateinamen angibt der angeblich geuploadet wurde oder den offiziellen Titel des Werks welches in der Datei erhalten war.
 

bevoller

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Damit wäre wohl auch klar, dass das Gericht zuständig ist, das möglichst Nahe am Wohnsitz des Angeklagten liegt.
Eben... :m
Es gibt eben keinen fliegenden Gerichtsstand mehr.

Trotzdem möchte man als Abgemahnter ja doch auf Nummer sicher gehen, daher gewöhnlich FAX + Einschreiben mit Rückschein.
Einwurfeinschreiben! Das gilt nämlich ab dokumentierter Abgabe (z.B. Einwurf) durch den Zusteller als zugestellt.
Ein Einschreiben mit Rückschein kann man nicht annehmen und dann gilt es folgerichtig auch als nicht zugestellt.
 

foobar

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Zustellung per Gerichtsvollzieher ist immer noch das sicherste, aber auch teuerste. ;) Aber wie ich schon sagte - geh zum Fachmann.
 
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