• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutter hat Abmahnung von Sasse und Partner erhalten

musv

Bekannter NGBler

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Die Geschichte ist mir bekannt. Trotzdem dürfte in den meisten Fällen wohl die Abmahnung deswegen ins Haus geschneit sein, weil irgendjemand aus der Familie halt doch den Esel oder Torrent laufen lassen hatte.

MisterM:
Wie oben erwähnt, hast du im Grunde 2 Möglichkeiten:

1. Aussitzen und hoffen.
2. Versuchen, über eine außergerichtliche Einigung die Forderung der Abzockanwälte zu verringern und die Sache als Lehrgeld abzustempeln.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Es könnte aber auch an mir gelegen haben, nur bezweifle ich das sehr stark.

na dann mal Butter bei die Fische.
Torrent in letzer Zeit über den Anschluss deiner Mutter genutzt oder nicht?
Mal mit dem Lappy bei ihr im Netz gewesen und versehentlich torrent laufen gehabt?

Sollte man vielleicht schon wissen, sonst wäre die Forderung von Sasse natürlich absolut haltlos.

edit:
gabs da nichtmal was mit ner 100 (oder 200?)€ Grenze bei geringfügigen Verstößen?

Wer heute noch öffentliche torrent-server nutzt für sowas ist meiner Meinung nach eh selbst schuld.
 

MisterM

NGBler

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  • #23
Ich will erst mal auf Zeit spielen! Bis zum 26.11. muss die Zahlung erfolgt sein. Reicht es also wenn ich am 21. oder so den Brief mit der modifizierten UE raus schicken per Einschreiben? Wie viel Zeit gewinne ich dann damit ca.? So 14 Tage?

Das mit dem Lehrgeld will ich in dem Fall nicht einsehen. TWD läuft über all im Internet für Umme wieso soll ich dann zahlen. Ein wirklicher schaden ist ja der so genannten WVG Medien GmbH nicht entstanden. Vor allem Dinge wie "Streamy Award" sprechen für sich.

Hätte ich einen Film gesaugt, der im Kino läuft oder als BD bzw. DVD zu kaufen ist, hätte ich es verstanden. Mal Hand aufs Herz.. die meisten saugen weit über 800€. Ich selber habe aber eine riesige BD und DVD Sammlung und Lovefilm Abonnements usw. Da will mir das einfach nicht in den Kopf.

Falls ich das richtig verstanden habe, ist einfaches warten die dümmste Variante, denn das wird sofort zu meinem Nachteil gewertet. Insofern habe ich folgenden Plan:

1. Mod UE abschicken
2. Abwarten
3. Abwarten
4. Vergleich in Höhe von 400 bis 500€ anbieten (Mutter ist ja arbeitslos und im Anschluss der Arbeitslosigkeit wird sie Schülerin sein)
5. Eventuell eine befreundete Anwältin fragen ob sie mir ein wenig helfen kann, da ich nicht denke, dass es sich hier um was großes handeln wird für sie (ich hoffe es zumindest) oder einen Fachanwalt einschalten und dann eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 300 bis 400 anbieten.
6. Falls partout auf die außergerichtliche Einigung nicht eingegangen wird, lass ich es zum Prozess kommen. Bis dahin werde ich einfach Geld zurücklegen für die SE, FALLS es zu einer Verurteilung kommt. Vielleicht habe ich Glück und die 100€ Grenze wird von einem rechtschaffenden Richter mal eingesetzt, was ich aber in Bayern bezweifle..

Ab sofort müssen ja solche Prozesse im lokalen Gericht, also bei mir hier in Unterfranken, geführt werden oder? Nach Hamburg muss ich da nicht mehr? Kam mir zumindest so vor, dass ich da mal was gelesen habe.

Kurze Frage, angenommen es kommt zur Verurteilung, ist das dann eine Straftat wegen der man Vorbestraft ist, also mit Akteneintrag oder ist das in dem Fall egal?

EDIT: Ich will nicht ausschließen, dass ich es per Torrent geladen habe, verwende aber normalerweise Streams oder SO für sowas. Tatsache ist aber, dass ich ausgezogen bin vor 3 Jahren und meine Mutter keinen Computer bedienen kann. Nutzt das etwas? Minderjährige habe ich leider keine im Haus. Kann höchstens sagen, es war der 9 jährige Bruder meiner Freundin :D
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
ist doch völlig juck was du einsiehst und was nicht, ob du nen Kinofilm sharest oder nen alten Schinken.
Fakt ist, du hast das Teil gezogen und geshared, das ist illegal, die IPs wurden geloggt, du hast das also nachweislich begangen.

Ob und wie man in so nem Fall glimpflich rauskommt, keine Ahnung.
Schwierige Sache.
Allerdings, wenn man eine "befreundete Anwältin" hat, dann frage ich mich warum nicht zuerst diese konsultiert wird?
 

MisterM

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  • #25
So juck finde ich das eben nicht. Nicht alles was Gesetz ist sollte auch als gerecht betrachtet werden.

Ich renne nur nicht gleich mal zu ihr, da mir das ihr gegenüber etwas peinlich ist...
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
So juck finde ich das eben nicht. Nicht alles was Gesetz ist sollte auch als gerecht betrachtet werden.

richtig, aber darum geht es gar nicht.
Das Gesetz ist nun mal da. Und da juckt es bez. "Verfolgung" eben nicht was du gezogen hast.
Womöglich wird auch kein Richter dein Argument strafmildernd werten.

Darum ging es mir. Wie du jetzt reagierst solltest du KEINESFALLS auf der Grundlage dessen machen dass TWD nicht so wertvoll ist.
Das juckt weder Richter noch Anwalt noch Kläger.
 

MisterM

NGBler

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@elgitarre: Ach so sorry! Hatte es falsch verstanden.

Ja ob das einen bay. Richter interessiert ist die andere Frage...

Meine Vorgehensweise basiert aber nicht auf einem Affekt sondern auf purer Spieltheorie.. Das Verhältnis von Abmahnung zu Klage spricht für sich.

Meine Prioritäten sind aber natürlich folgende: nichts bezahlen --> die hälfte +/- 100€ zahlen --> 800 € zahlen --> Volle SE

Wobei 0€ unwahrscheinlich ist, genauso ist es aber bezüglich der Klage.

Die befreundete Anwältin ist zwar im Inkassorecht unterwegs, aber irgendwelchen Standardmist kann sie sicher auch so raushauen. Bei ihr melde ich mich aber erst wenn es mir nicht mehr so peinlich ist sie zu fragen :D

Weiß jemand Rat zu meinen vorherigen Fragen wie ob es im Gericht vor Ort ist und ob man dann "vorbestraft" ist?

Gruß
 

kuhmuh

milch

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sondern auf purer Spieltheorie

wie das? du kannst nicht auschliessen, dass du es dort gezogen hast.

aber mal ein anderer denkansatz, der schon angeschnitten wurde: TWD. staffel4 folge 1? deutsch - wovon ich ausgehe?

das release ist keine 4 wochen alt. kommt mir für einen regulären abmahnvorgang verdammt schnell vor. ip loggen, antrag stellen, ip zuordnen, etc.

die abmahnung ist wirklich echt? kein betrug/scam? hast du das schreiben gelesen? kam die abmahnung eigentlich per post oder email? mal da angerufen?
 

MisterM

NGBler

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  • #29
Die Abmahnung ging per Post ein. Anrufen werde ich da sicherlich nicht ;)

Ich kann nicht ausschließen, dass ich es dort mal gezogen hab, bzw. wenn überhaupt dann zum Upload bereit gestellt habe, aber das mit der Spieltheorie bezog ich auf die Möglichkeit einer Klage vor Gericht.

Tatsächlich aber wurde der angebliche Download am 02.11.2013 / 17:30:02 getätigt. Das LG München hat den Beschluss schon am 05.11.2013 herausgegeben. Daher Ist der Brief am 12.11.2013 verfasst und am 13.11.2013 zugestellt worden. Ging tatsächlich etwas sehr schnell.

Es handelt sich übrigens um TWD S04E03 und nicht um Episode 1. Mal wieder war die Guardaley Ltd. im Spiel.

Finde 10 Tage für so einen Prozess tatsächlich etwas schnell. Meine Mutter meint aber dort angerufen zu haben und die meinten, das wurde wiederholt gemessen und bla bla bla.
 

Cybercat

Board Kater

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Der Abmahnwahn ist doch schon in 100 Foren 10000x durchgekaut worden.
Warum immer noch so viele nicht die Finger aus Tauschbörsen lassen können erschließt sich mir einfach nicht.
Es gibt genug Quellen wo man saugen kann die (noch) nicht verfolgt werden weil es sich nicht lohnt und die Anwälte nicht an die Daten kommen.
 

accC

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Ich will erst mal auf Zeit spielen! Bis zum 26.11. muss die Zahlung erfolgt sein. Reicht es also wenn ich am 21. oder so den Brief mit der modifizierten UE raus schicken per Einschreiben? Wie viel Zeit gewinne ich dann damit ca.? So 14 Tage?
Mit der mod UE solltest du nicht warten. Eventuell wurden weitere Rechte verletzt (etwa geschützte Songs, die innerhalb der Folge abgespielt wurden). Diese können natürlich ebenfalls von Rechteinhabern bzw. deren Vertretern abgemahnt werden. Daher jetzt die UE raus schicken. Dann sind nachträgliche Forderungen nichtig.

Das mit dem Lehrgeld will ich in dem Fall nicht einsehen. TWD läuft über all im Internet für Umme wieso soll ich dann zahlen.
Nun a. zahlen Sender und auch (legale!) Online-Streamingdienste eine gewisse Gebühr für das Ausstrahlen der Sendung. Du nicht.
In diesem Sinne geht dem Rechteinhaber tatsächlich Geld verloren. b. Darf ein Rechteinhaber mit seinem Werk tun und lassen, was er will. Er darf es auch verschenken. Das ist erst mal sein exklusives Recht. Dir steht das Recht (auch hier: erstmal) nicht zu.

Ein wirklicher schaden ist ja der so genannten WVG Medien GmbH nicht entstanden.
Wie ich oben schon erklärt habe, ist tatsächlich ein Schaden entstanden. Aber selbst wenn, würde das überhaupt keine Rolle spielen.

Hätte ich einen Film gesaugt, der im Kino läuft oder als BD bzw. DVD zu kaufen ist, hätte ich es verstanden. Mal Hand aufs Herz.. die meisten saugen weit über 800€. Ich selber habe aber eine riesige BD und DVD Sammlung und Lovefilm Abonnements usw. Da will mir das einfach nicht in den Kopf.
Nochmal, es geht hier nicht um das Downloaden. Das wäre nämlich bei einem Streitwert von vielleicht 5Euro (Zivilrecht!) lächerlich, da rentiert es sich nicht mal eine Abmahnung zu schreiben. Es geht darum, dass du bei dem Torrent den Film gleichzeitig verbreitet hast.

@elgitarre: Ich glaube, auch wenn es eine befreundete Anwältin ist, wird die sich hüten irgendetwas "so" zu sagen. Das hat einerseits etwas mit Haftung zu tun und andererseits, dass eine Rechtsberatung afaik nicht kostenlos durchgeführt werden darf. Kann also böse ausgehen, wenn man da seinem Mandanten etwas falsches sagt.

So juck finde ich das eben nicht. Nicht alles was Gesetz ist sollte auch als gerecht betrachtet werden.
Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 verschiedene Dinge. Das erste spielt in unserem Staat leider absolut keine Rolle. Für dich ist nur das zweite relevant.

@MisterM: Wenn die Sache vor Gericht gehst, bist du auf einem Kosten- und Zeitniveau, das du beim besten Willen nicht möchtest. Egal, ob du letztlich siegreich (und nein, das ist nicht der Fall!) raus gehen wirst, oder nicht. Tu dir das nicht an!

Das Problem mit "irgendwelchem Standardmist" ist eben, dass die Gegenseite sich genau auf dieses Gebiet spezialisiert hat und du mit irgendwelchem Standardmist wesentlich teurer und häufig nachteiliger aus der Sache heraus gehst, als wenn du selbst den Fachanwalt auf deiner Seite hast. Wie gesagt, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.

@kuhmuh: Auch eine Abmahnung per Mail entfaltet volle Wirksamkeit. Manche Abmahner schicken dir gerne, sofern sie an deine Mail kommen, zuerst eine Mail und ein paar Tage später ist das Schreiben dann auch per Post in deinem Briefkasten. Eigentlich darfst du dich freuen, wenn das Schreiben per Mail kommt, weil du da doch einen wesentlich größeren Zeitraum zum reagieren hast. Per Post kommt das Schreiben häufig so knapp, dass du meist nur 1-2 Tage bis zum Fristende hast.
Dort anzurufen halte ich für eine denkbar schlechte Idee. In der Regel laufen solche Gespräche stets zu deinem Nachteil ab. Mod. UE ist ohnehin unerlässlich und damit, wenn keine nachteiligen Formulierungen oder Formfehler enthalten, sicherlich nie schädlich.

1. Mod UE abschicken
2. Abwarten
3. Abwarten
4. Vergleich in Höhe von 400 bis 500€ anbieten (Mutter ist ja arbeitslos und im Anschluss der Arbeitslosigkeit wird sie Schülerin sein)
5. Eventuell eine befreundete Anwältin fragen ob sie mir ein wenig helfen kann, da ich nicht denke, dass es sich hier um was großes handeln wird für sie (ich hoffe es zumindest) oder einen Fachanwalt einschalten und dann eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 300 bis 400 anbieten.
6. Falls partout auf die außergerichtliche Einigung nicht eingegangen wird, lass ich es zum Prozess kommen. Bis dahin werde ich einfach Geld zurücklegen für die SE, FALLS es zu einer Verurteilung kommt. Vielleicht habe ich Glück und die 100€ Grenze wird von einem rechtschaffenden Richter mal eingesetzt, was ich aber in Bayern bezweifle..
Eine mod. UE musst du in jedem Fall abschicken, das ist ohnehin unerlässlich. Wie genau das Prozedere ist, um einen Vergleich auszuhandeln, weiß ich leider nicht. Allerdings musst du dir da schon ein paar Argumente mehr zurecht legen. Beispielsweise solltest du auf die 100E Deckelung der Abmahngebühr (mit Urteilen dazu) verweisen, außerdem solltest du Argumente anführen, wieso, weshalb und warum die geforderte Summe zu viel ist.

Ab sofort müssen ja solche Prozesse im lokalen Gericht, also bei mir hier in Unterfranken, geführt werden oder? Nach Hamburg muss ich da nicht mehr? Kam mir zumindest so vor, dass ich da mal was gelesen habe.
Fliegender Gerichtsstand
 

simpliziss

gelangweilt

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Ich könnte mir vorstellen, daß Du hier nicht die ganze Wahrheit erzählt hast. Man könnte auch vermuten, daß Du für "giftige" Downloads absichtlich zu Deiner Mutter gehst; oder hast Du keinen PC?

Vielleicht spekulierst Du ja auch, daß ein Richter "niemals" Deiner alten Mutter unterstellen würde "sowas" downzuloaden und sie dann freisprechen würde?

Das würde ich als Anwalt der Gegenseite vortragen. :D

Außerdem müßte Deine Mutter vor Gericht erscheinen. Was würde sie denn antworten wenn sie gefragt wird, ob Du gelegentlich an ihren PC sitzt? Sie könnte vereidigt werden.

Eigentlich tut mir Deine Mutter leid; Du jedenfalls nicht.

Das Internet ist bekannt dafür, daß viele Lügengeschichten verbreitet werden.
 

1Bratwurstbitte

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aufm GRiLL (in NRW)
Das Abmahnrecht hat sich vor ein paar Monaten für private Menschen geringfügig geändert.
Die Kanzleien dürfen nur noch die Anwaltskosten für einen Streitwert in Höhe von 1000€ veranschlagen, was dann einen Betrag nur für die Anwaltskosten in Höhe von 115,xx€ ausmacht.
Als erstes würde ich die Abmahnung checken, ob mehr als diese 115,xx€ als Anwaltspauschale veranlagt wurden, denn dann ist diese Abmahnung gleich nichtig.
Auch müssen nun die genauen Gesamt-Kosten der ganzen Forderung haargenau aufgelistet sein!
Existiert keine oder eine fehlerhafte Auflistung ist die Abmahnung ebenfalls nichtig und zu ignorieren.
Ebenfalls wurde der fliegende Gerichtsstand abgeschafft, das heißt ein anhängiges Verfahren ist nun IMMER in der Stadt ( dem zuständigen Gericht ) wo sich der Beklagte befindet zu führen!

Erhält man eine Abmahnung sollte man auf KEINEN FALL Kontakt mit den Abzockern aufnehmen, irgendwelche Beträge bezahlen, oder irgendetwas unterschreiben.
Wenn man sich entscheidet das Ganze aus zu sitzen, sollte man erst einen Anwalt einschalten, wenn man Post von einem Gericht bekommt ( gelbe Briefumschläge, dann aber unverzüglich! )

Eine Rechtsschutzversicherung macht bei der Abmahnung selbst keinen Sinn, denn diese übernimmt in dieser ersten Stufe sowohl den Anwalt, als auch die Auslagen nicht!
Denn eine Abmahnung ist kein Prozess der sich auf ein Verfahren direkt beruft, eine Abmahnung ist eine Vorstufe, die es den Parteien erlauben soll, sich außergerichtlich zu einigen. Die Rechtsschutzversicherung macht nur dann Sinn und wird einem weiterhelfen, wenn man es auf einen Prozess ankommen lässt!
Trotzdem gibt es bei manchen Versicherungen Abteilungen, die ihren Kunden den Service der "Forderungs-Abwehr" anbieten. Hier sitzen Anwälte der Versicherungen, deren Meinungen und Hilfe man im begrenzten Sinne kostenlos in Anspruch nehmen kann, um einen sich anbahnenden Prozess aus dem Weg zu gehen. Diese Anwälte sitzen sowieso da und werden dann aktiv, wenn es zu einem Fall für die Rechtsschutzversicherung kommen sollte. Da aber mittlerweile viele Versicherungen begriffen haben, dass ihre Kunden schon vor einem Rechtsstreit gravierende Fehler machen, versucht man so den Schaden schon von vornherein zu minimieren, abzuwenden.

Zur Not kann man auch eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Diese wird von den zuständigen Amtsgerichten angeboten und kostet einen Bruchteil dessen, was man sonst für einen anderen Anwalt latzen müsste. Diese Auskünfte sind meistens aufgrund der begrenzten Zeitfenster meistens nicht sehr ergiebig, können aber für einen Pauschalbetrag in Höhe von 10-20€ schon eine Menge hilfreiche Tipps und Hinweise geben. Entweder sitzt dann ein abgestellter Anwalt direkt vor Ort am Amtsgericht an bestimmten Wochentagen, oder bei kleineren Gemeinden ist eine Anwaltskanzlei benannt, die zu den besagten Zeiten diesen Service anbietet. Informationen dazu gibt es beim zuständigen Amtsgericht!

Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit bei geringem Einkommen einen "Gerichtskostenbeihilfe-Gesuch" zu stellen, oder auch Gutscheine für anwaltliche Beratungen zu erhalten. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland anders geregelt und muss beim zuständigen Amtsgericht in Erfahrung gebracht werden!
 

accC

gesperrt

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Außerdem müßte Deine Mutter vor Gericht erscheinen. Was würde sie denn antworten wenn sie gefragt wird, ob Du gelegentlich an ihren PC sitzt? Sie könnte vereidigt werden.
Ja, allerdings brauchst du nicht gegen dich selbst und/oder Familienangehörige auszusagen. Nicht mal unter Eid. Du darfst halt nur nicht lügen. ;)
 

simpliziss

gelangweilt

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Aussageverweigerung im Zivilrecht?

Da bin ich im Moment überfragt. Im Strafrecht ist das klar.

Abgesehen von der Zumutung seiner Mutter gegenüber ist eine uneidliche Falschaussage auch strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Abul

(Threadleser)

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TWD läuft über all im Internet für Umme wieso soll ich dann zahlen. Ein wirklicher schaden ist ja der so genannten WVG Medien GmbH nicht entstanden. Vor allem Dinge wie "Streamy Award" sprechen für sich.

Hätte ich einen Film gesaugt, der im Kino läuft oder als BD bzw. DVD zu kaufen ist, hätte ich es verstanden. Mal Hand aufs Herz.. die meisten saugen weit über 800€. Ich selber habe aber eine riesige BD und DVD Sammlung und Lovefilm Abonnements usw. Da will mir das einfach nicht in den Kopf.

kinofilme laufen über all im Internet für Umme wieso soll ich dann zahlen. Ein wirklicher schaden ist ja der so genannten WVG Medien GmbH nicht entstanden. Vor allem Dinge wie "Streamy Award" sprechen für sich.

Hätte ich eine folge TWD gesaugt, die beim Pay TV sender AMC läuft oder als BD bzw. DVD zu kaufen ist, hätte ich es verstanden. Mal Hand aufs Herz.. die meisten saugen weit über 800€. Ich selber habe aber eine riesige BD und DVD Sammlung und Lovefilm Abonnements usw. Da will mir das einfach nicht in den Kopf.


merkste selbst oder?
 

bevoller

Neu angemeldet

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4 Aug. 2013
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So juck finde ich das eben nicht. Nicht alles was Gesetz ist sollte auch als gerecht betrachtet werden.
Darüber muss man wohl nicht wieder mal diskutieren oder? Sich etwas nehmen, was einem weder rechtlich noch moralisch zusteht, kann wohl nicht als gerecht betrachtet werden.

kinofilme laufen über all im Internet für Umme wieso soll ich dann zahlen. Ein wirklicher schaden ist ja der so genannten WVG Medien GmbH nicht entstanden. Vor allem Dinge wie "Streamy Award" sprechen für sich.
Siehe oben. Die Diskussion ist im Grunde vollkommen überflüssig.
Natürlich entsteht ein Schaden, wenn mit einem Gewinn (durch Einnahmen an der Kinokasse) kalkuliert wird, der Rechteinhaber aber nur Kosten hat, weil Leute wie du sich die Welt schönrechnen. Villa Kunterbunt ist nicht, hier geht es um das reale Leben.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/104a.html

Gibt es gegen Verbraucher nicht mehr. Nur noch im Bereich UWG.
 

Ruby

Just add Sun

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14 Juli 2013
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Gallifrey
Es wurde auch schon eine alte Frau abgemahnt, die nichtmal einen Computer besitzt und nur einen Internetzugang hat, weil das Komplettpaket billiger ist als ein Telefonanschluss alleine...

Oder die alten Leute, die nachweislich im Urlaub waren und in der Zeit zu Hause einen Schwulenporno gezogen haben und sie konnten nachweisen, dass niemand in ihrer Wohnung war.
 

Abul

(Threadleser)

Registriert
20 Sep. 2013
Beiträge
4.087
Siehe oben. Die Diskussion ist im Grunde vollkommen überflüssig.
Natürlich entsteht ein Schaden, wenn mit einem Gewinn (durch Einnahmen an der Kinokasse) kalkuliert wird, der Rechteinhaber aber nur Kosten hat, weil Leute wie du sich die Welt schönrechnen. Villa Kunterbunt ist nicht, hier geht es um das reale Leben.

.... lies dir mein post doch nochmal samt quote durch, danke.
evtl hätte ich noch ein :rolleyes: smiley einbauen sollen.
 
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