In Personalausweisen sollen zukünftig neben einem digitalen Gesichtsbild auch zwei Fingerabdrücke auf einem RFID-Chip gespeichert werden. Für die Speicherung hat sich am Montag in Straßburg der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments ausgesprochen und damit die Annahme des Dossiers durch die Vollversammlung der Abgeordneten empfohlen. Zugriff auf die Daten sollen etwa Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden erhalten. Referenzdaten bei Meldebehörden sollen eigentlich hochsicher verwahrt und spätestens 90 Tage nach Ausgabe der Dokumente gelöscht werden. Die EU-Gremien haben aber einen Zusatz in Artikel 10 eingebaut, wodurch Mitgliedsstaaten die Informationen auch für andere, nicht näher bestimmte Zwecke verwenden dürfen, solange sie mit dem allgemeinen EU-Recht und nationalen Gesetzen in Einklang stehen. Bürgerrechtsorganisationen warnen vor der Speicherung und weiteren Verwendung dieser sensiblen Daten.
Parallel dazu baut die EU bereits eine biometrische Masterdatenbank mit Verknüpfung zahlreicher Informationssysteme im Sicherheitsbereich auf.