Hannovers Pilot - und Vorzeige Projekt "Section Control" auf der B6 bei Laatzen (Hannover) muss wieder abgeschaltet werden.
Das Verwaltungsgericht Hannover gab einem Eilantrag eines Anwalt aus Laatzen recht, stellt das Streckenradar doch einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und somit in bürgerliche Grundrechte dar. Er stützte sich hierfür ein ein urteil des Bundesverfassungsgericht zum Thema Kennzeichenabgleich.
Die Anlage funktioniert wie folgt: Sie misst auf einer Strecke von 2,2km die durchschnittliche Geschwindigkeit der erfassten Fahrzeuge. Hierfür wird beim Ein - und Ausfahren in diesen Bereich ein Foto des Kennzeichen vorgenommen. Liegt kein Verstoß vor so wird nach Aussage des Innenministeriums das Kennzeichen umgehend gelöscht. Bei einem Verstoß werden die Daten gespeichert und es erfolgt ein Bußgeldbescheid.
Eben jenes Ablichten der Kennzeichen war hier Stein des Anstoßes welcher die seit Januar arbeitende Anlage nun das Aus bescherte. Auch aufgrund der Erstellung eines Bewegungsprofil und anderen Möglichkeiten bekam die Ladesdatenschutzbeauftrage Kopfschmerzen.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/nied...ge-gegen-Streckenradar,sectioncontrol124.html
--- [2019-03-13 10:22 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
Imho: SC ist eine tolle Sache. Im Gegensatz zu stationären Blitzer wird so eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf einer Strecke realisiert. Beim klassischen Blitzer nur punktuell.
Aber mal am Rande. Warum fällt denen das erst JETZT auf das das Ding bedenklich ist anstatt IM VORFELD das mal prüfen zu lassen!? So hätte man knappe 450k sparen können. Nur DAUs in der Regierung.
Das Verwaltungsgericht Hannover gab einem Eilantrag eines Anwalt aus Laatzen recht, stellt das Streckenradar doch einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und somit in bürgerliche Grundrechte dar. Er stützte sich hierfür ein ein urteil des Bundesverfassungsgericht zum Thema Kennzeichenabgleich.
Die Anlage funktioniert wie folgt: Sie misst auf einer Strecke von 2,2km die durchschnittliche Geschwindigkeit der erfassten Fahrzeuge. Hierfür wird beim Ein - und Ausfahren in diesen Bereich ein Foto des Kennzeichen vorgenommen. Liegt kein Verstoß vor so wird nach Aussage des Innenministeriums das Kennzeichen umgehend gelöscht. Bei einem Verstoß werden die Daten gespeichert und es erfolgt ein Bußgeldbescheid.
Eben jenes Ablichten der Kennzeichen war hier Stein des Anstoßes welcher die seit Januar arbeitende Anlage nun das Aus bescherte. Auch aufgrund der Erstellung eines Bewegungsprofil und anderen Möglichkeiten bekam die Ladesdatenschutzbeauftrage Kopfschmerzen.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/nied...ge-gegen-Streckenradar,sectioncontrol124.html
--- [2019-03-13 10:22 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
Imho: SC ist eine tolle Sache. Im Gegensatz zu stationären Blitzer wird so eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf einer Strecke realisiert. Beim klassischen Blitzer nur punktuell.
Aber mal am Rande. Warum fällt denen das erst JETZT auf das das Ding bedenklich ist anstatt IM VORFELD das mal prüfen zu lassen!? So hätte man knappe 450k sparen können. Nur DAUs in der Regierung.