Ab Mai müssen passive Geräte, wie Stecker und Schalter, die Strom nur durchleiten, registriert und regelmäßige Verkaufsmeldungen abgegeben werden. Nach der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) müssen die EU-Mitgliedstaaten die Direktive in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die gemeinsame Stelle im Bereich ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). Die stiftung ear registriert Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Importeure und Bevollmächtigte, koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und Abholung der Altgeräte.
Ab Mai sind nun auch passive Geräte betroffen. Die WEEE-Richtlinie bezieht sich auf fertig konfektionierte Produkte und Bausätze. Kabel als Meterware sind damit nicht betroffen, fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Video- und Audiokabel, LAN- und USB-Kabel, Antennen jeglicher Art, Schmelzsicherungen, Adapterstecker sowie Zwischenstecker jedoch schon. Zusätzlich fallen die Stromzuleitungskabel mit Kaltgeräte- oder Elektrostecker unter den Anwendungsbereich des ElektroG. Der Markenname muss neben der Registrierung auch fest auf dem jeweiligen Produkt angebracht werden.
Die Gebührenverordnung dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/ElektroGGebV.pdf