Durch offene E-Mail-Verteiler kann der Schutz personenbezogener Daten auch bei Privatpersonen verletzt werden. Harald von Bose, der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, hat aus diesem Grund mehrere Geldbußen gegen einen Mann aus Merseburg festgesetzt, der wiederholt Mails mit Hunderten personenbezogenen E-Mail-Adressen im offenen Verteiler verschickt hat.
Fast täglich hat der Mann Mails mit Teils bis zu 1.600 Empfängern verschickt, um Beschwerden, Stellungnahmen, Verunglimpfungen und Strafanzeigen gegen Vertreter aus Wirtschaft, Presse, Kommunal- und Landespolitik loszuwerden. Der Inhalt sei legitim, aber nicht der Umgang mit den Daten der Empfänger. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung findet nach Artikel 2 zwar keine Anwendung bei der Datenverarbeitung im privaten Umfeld, aber außerhalb dieses Bereichs gilt diese Ausnahme nicht.
Laut einer Umfrage des Handelsblatts unter den Datenschutzbeauftragten der Länder ergingen bundesweit in 41 Fällen Bußgeldbescheide auf Basis nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Allein beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht laufen derzeit 85 Bußgeldverfahren nach DSGVO. Beim Bayerischen Landesamt wurden knapp 300 Beschwerden und 2.500 Datenpannen gemeldet. Die große Klagewelle blieb bisher jedoch aus.
Quelle: https://www.golem.de/news/datenschutz-hohes-bussgeld-wegen-offenem-mail-verteiler-1902-139399.html