• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Bundesverfassungsgericht: IP-Adressen müssen von E-Mail-Anbietern gespeichert werden

email.jpg Bei einer ordnungsgemäß veranlassten Telekommunikationsüberwachung muss ein E-Mail-Anbieter neben sämtlichen gespeicherten Daten auch die IP-Adresse des Nutzers übermitteln. Mit der Begründung, dass die IP-Adresse einer Telefonnummer entspräche, wies die 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines E-Mail-Anbieters ab, welcher durch Nichterheben der IP-Adresse mit einem besonders hohen Schutz der Kundendaten warb.

In einem Verfahren um Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Kriegswaffenkontrollgesetz konnte der Anbieter nach einer amtsgerichtlichen Anordnung zwar sämtliche mit der E-Mail-Adresse verbundenen Daten an die Behörden übermitteln. Die IP-Adresse fehlte aber, da sie nicht gespeichert wurde, sondern bereits beim Eingang anonymisiert wurde. Amts- und Landgericht Stuttgart verpflichteten den Betreiber daraufhin, zukünftig IP-Adressen zu speichern und setzten ein Ordnungsgeld fest. Mit der Begründung, dass der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit im Interesse einer effektiven Strafverfolgung gerechtfertigt sei, bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun dieses Urteil.

So wie Telekommunikationsunternehmen bei einer Telekommunkationsüberwachung die damit verbundenen Rufnummern liefern müssten, seien auch beim E-Mail-Verkehr laut Gesetz die näheren Umstände der Telekommunikation relevant, unter anderem die IP-Adresse. Zwar verpflichte das Gesetz, nur vorhandene Daten den Behörden auszuliefern, allerdings muss zum Abwickeln des Datenverkehrs zumindest temporär die IP-Adresse aus technischen Gründen gespeichert werden und daher auch weiterhin für die Behörden zugänglich sein - so weiter die Urteilsbegründung.


Quelle: Zeit.de
Bild: Email by Nick Youngson CC BY-SA 3.0
 

BurnerR

Bot #0384479

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Ich würde ja hingehen und irgendwo - sagen wir Russland - eine Firma gründen, die Anonymisierungsdienstleistungen anbietet und die nichts anderes macht, als den Traffic anzunehmen und umzuleiten.
Sicherlich halbwegs kostenintensiv. Andererseits könnte man diese quasi-eigene ausländische Firma ja bezahlen und dadurch die Steuerlast deutlich senken, also Steuern sparen.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Die IP-Adresse fehlte aber, da sie nicht gespeichert wurde, sondern bereits beim Eingang anonymisiert wurde. Amts- und Landgericht Stuttgart verpflichteten den Betreiber daraufhin, zukünftig IP-Adressen zu speichern und setzten ein Ordnungsgeld fest.

Nur um das klar zu stellen, der Anbieter muß jetzt nicht anfangen die IPs seiner Nutzer zu loggen, sondern nur für den Einzelfall einer angeordneten Überwachung auch diese erheben.
 

Cybercat

Board Kater

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Der E-Mail Anbieter kann ja den Zeitstempel weg lassen. Somit wäre die IP-Adresse zimlich nutzlos.
 

Teufelskreis

NGBler

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Missgönnt, nein, kann man nicht. Wenn du über den Webmailer deines Anbieters eine Mail schreibst, ist deine IP-Adresse nicht zwingend Teil des Headers.

Spannend finde ich, was Posteo dazu sagt (https://posteo.de/blog/erster-kommentar-zur-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts):
Nutzer-Verkehrsdaten dürfen wir nach § 96 TKG nur dann erheben, wenn wir sie für betriebliche Zwecke benötigen.
Wir benötigen solche Daten aber nicht – deshalb dürfen wir sie aus unserer Sicht auch nicht erheben.

Auch durch eine TKÜ werden die IP-Adressen nicht für betriebliche Zwecke benötigt... seltsames Urteil in meinen Augen.

Auch der Vergleich mit Telefonnummern hinkt aus dem selben Grund...
 

BurnerR

Bot #0384479

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Plottwist: Posteo schickt jedem regelmäßig die DSGVO-Auskunft zu. Die enthält dann natürlich auch die gespeicherten IP-Adressen. Falls vorhanden.
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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@Cybercat: Unseren Behörden traue ich zu, dass die kurzerhand alle Wohnungen stürmen lassen, von denen sie die IP haben. Getreu dem Motto: "Der Richtige wird schon dabei sein".
 
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