• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

ALG1 läuft aus - Was tun? (Im Ausland leben?)

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Chegwidden

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Unter 23 und bei abgelaufenem ALG1 kannst du kostenfrei familienversichert sein. Wie der Troll schon weiter oben schrieb.

Und dann geh halt als Ziviler zur Bundeswehr. Die suchen ohne Ende. Kannst ja, da du soviel Ahnung von IT hast, einen Bürojob machen erst mal.

Dann hast du Wohnung und all so was, bekommst gutes Geld und kannst auch studieren, wenn du weiter kommen willst.
 

der

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Leistungsansprüche als Einzelperson hast Du keine. Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig. .

Wie ich mich erinnern kann stimmt das nur bedingt. Hatte mal so nen Fall im Bekanntenkreis.
Wenn er im Haus seiner Eltern nur wohnt, Miete an sie zahlt und alles andere auch selbst zahlt wird da kein Einkommen der Eltern geprüft.
Allerdings muss man dem Amt beweisen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Z.B. durch Mietzahlungen usw.


da unter 25 wohl hinfällig. Lesen sollte man können :D

https://www.hartziv.org/sgb-ii/paragraph7.html
 

BurnerR

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Allerdings muss man dem Amt beweisen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Z.B. durch Mietzahlungen usw.
Da muss man vermutlich recht ausgebufft sein und genau wissen, was verlangt wird, was ausreicht etc.
Ich würde ja eventuell den Ordner noch finden, wo die Begleichung der monatlichen Miete in Bar gegengezeichnet wurde in den letzten X Jahren.
Andererseits würde ich als Elternteil keinen Stift dafür in die Hand nehmen im Jahr 2019 (so würde ich seine Eltern jetzt nach der Beschreibung auch einschätzen).
 

CPU

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@GoPro: Ja, kam etwas unerwartet. Und dass es zu solchen Problemen kommt, hätte ich nicht gedacht. Ich habe jetzt noch mal genauer nachgeschaut, ich habe zwei Wochen Zeit eine Stelle zu finden. -> Sonst kein Geld.
 

der

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Da muss man vermutlich recht ausgebufft sein und genau wissen, was verlangt wird, was ausreicht etc.
Ich würde ja eventuell den Ordner noch finden, wo die Begleichung der monatlichen Miete in Bar gegengezeichnet wurde in den letzten X Jahren.

Letzte X Jahre?
Unerheblich. Bei Antragsstellung darf keine Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
D.H. wenn sich Mami überlegt nicht mehr für das Kind aufzukommen und das Kind Miete usw. zahlen muss und dann sofort zum Amt geht reicht das doch.

@CPU
Dein Vater muss ja nicht mit zum Amt kommen.
Geh einfach selbst hin und schildere deinen Fall. Zu Hause überprüfst du dann, ob auch alles rechtens ist was die sagen und verlangen.
Wenn du Bedarf hast, hast du auch Anspruch wie die das dann prüfen ist ja erstmal deren Sache.
 

GoPro

visual basic

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@CPU:

Hast Du das verdrängt? Das kann ja gar nicht, dass man so etwas nicht weiß.
 

CPU

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@GoPro: Ich habe es nicht verdrängt, aber ich dachte mir alles läuft glatt. Dass die mir jetzt sagen, dass es nicht geht, hätte ich nicht gedacht. Ich dachte, ich geh zum Jobcenter und melde mich dort an und alles ist gut. Ich komme jetzt aktuell frisch aus der Fortbildung zum JavaScript/Node.js Entwickler, ich habe zwei Zertifikate mit der Note "sehr gut" (die Bestnote übrigens) erhalten. Das dürfte ja für mich sprechen. Ich suche jetzt einfach weiter nach Stellen, vielleicht finde ich ja noch etwas.
 

Chegwidden

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@CPU: Vielleicht ein wenig deine Ansprüche runterschrauben während du suchst.

Von einer bezahlten Anstellung aus lässt es sich entspannter nach einer neuen Stelle suchen.
Meiner persönlichen Meinung nach bist du noch zu viel Traumtänzer ;)
 

CPU

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@Chegwidden: Erkläre mal inwiefern ich meine Ansprüche runterschrauben soll und was du mit dem Wort Traumtänzer meinst.
 

Chegwidden

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@CPU:
Du träumst davon, dass du einen hochdotierten Job in genau dem Berufsfeld bekommst, in dem du deine wertvollen XXL-Zertifikate anwendest,
willst nichts anderes machen, willst nicht umziehen, obwohl vermutlich ledig ohne Anhang, bist verschuldet bis zur Organspende und und und.

Warum nimmst du nicht erstmal eine Stelle an, in der du Geld verdienst und deine Schulden abbaust, bevor du drei Finger heben musst?
Während du irgendwo arbeitest, kannst du dich in Ruhe und mit weniger Geldsorgen nach einer passenden Stelle umgucken und dich bewerben.
Und zwar: aus ungekündigter Stellung ;)

Je länger du rumhängst, umso größer wird deine Lücke im Lebenslauf.
Glaub mir, selbst wenn da im Lebenslauf eine minderwertigere Stelle steht, heißt das für zukünftige Arbeitgeber: Oh, der bricht sich keinen Zacken aus der
Krone und malocht fleißig. Das ist kein Faulpelz und Jammerlappen.
 

poesie noire

vivo forlasis

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Die Formel ist einfach. Arbeit ergibt Geld. Findest du nicht die Arbeit die du möchtest, hast du 2 Möglichkeiten. 1. Du nimmst einen anderen Job an und suchst derweil nach dem passenden -> Geld! 2. Du machst nichts und suchst bist du etwas passendes gefunden hast -> kein Geld!

Vielleicht bist du ja auch kreativ und versuchst es mit einem Crowdfunding.

Viel Glück.
 

CPU

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Ich habe mich in den letzten Stunden bei jeder erdenklichen Zeitarbeitsfirma hier im Umkreis initiativ beworben. Ich denke das reicht erst mal für heute.
 

CPU

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Jetzt mal angenommen ich finde innerhalb von zwei Wochen keine Stelle, was mache ich dann? Bekomme ja dann kein Geld mehr und die Verträge müssen ja bezahlt werden. Wenn ich jetzt morgen zum Jobcenter gehe und dort sage, dass das Verhältnis zu meinen Eltern extrem schlecht ist. Wie seht ihr da die Chancen, dass ich ALG2 bekomme?

--- [2019-01-16 18:12 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

EDIT

Ich habe gerade gegoogelt und ich habe Anspruch auf ALG2!!!! Warum haben diese zwei Personen vom Jobcenter am Telefon gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr habe?!

Hallo,

ich bin 23 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und lebe noch bei meinen Eltern. Ich habe momentan einen festen Job als Angestellter. Da ich das Arbeitsverhältnis aus bestimmten Gründen auflösen möchte, werde ich bald keinen Job mehr haben. Jetzt stellt sich mir die Frage, habe ich dann Anspruch auf ALG II, also Hartz4? Wenn ja, wird mir dann auch eine Wohnung finanziert? Was genau wird finanziert? Also auch die Einrichtung der neuen Wohnung? Oder muss ich bei den Eltern bleiben? Kann es sein, dass meine Eltern mir Unterhalt bezahlen müssen, da ich unter 25 bin? Außerdem: Könnten mich meine Eltern einfach so auf die Straße setzen?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bezüglich ihrer Eltern habe ich keine guten Nachrichten für sie. Diese brauchen keinen Unterhalt zahlen und sind nicht mehr in der Betreuungspflicht, so dass ein "Rauswurf" durchaus möglich ist.

Kann es sein, dass meine Eltern mir Unterhalt bezahlen müssen, da ich unter 25 bin? Außerdem: Könnten mich meine Eltern einfach so auf die Straße setzen?

Grundsätzlich sind Eltern nur bis zum 18. Lebensjahr, also dem Eintritt der Volljährigkeit für sie Verantwortlich. Dennoch bleiben sie bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung Unterhaltspflichtig. Dies gilt unabhängig davon, welche Alter das Kind bei Abschluss der Berufsausbildung erreicht hat, solange es volljährig ist. Eine zeitliche Grenze ( z.B: bis 25 Jahre) gibt es hier nicht, diese wird nur vom Ende der ersten Berufsausbildung gesetzt.
Mit 25 Jahren endet lediglich die Kindergeldzahlung und die Möglichkeit der Familienversicherung bei der Krankenkasse. Aber dies hat mit der Unterhaltspflicht nichts zu tun.
Ein Unterhaltsanspruch über die Erstausbildung hinaus kommt nur in engen Ausnahmetatbeständen in Betracht, nämlich dann wenn nach der Lehre in engem zeitlichen ( i.d. R: als Faustformel 4 Monate) und sachlichem Zusammenhang ( Krankenpflegerin macht Medizinstudium, Erzieher studiert Sozialpädagogik) steht.

Ein Unterhaltsanspruch kann sich nur daraus ergeben, dass das Kind trotz ernsthafter und bundesweiter Bemühungen keine Arbeit gefunden hat. Hier hat die Grundsicherung ( Hartz IV/ Arbeitslosengeld II ) jedoch Vorrang. Der Sachbearbeiter wird die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Eltern abfragen. Nur wenn das Amt und sie belegen können, dass sie sich ernsthaft und bundesweit um Arbeit bemüht haben, die auch branchenfremd ist ( also nicht zum Lehrberuf passt) und vielleicht auch nur einfachste Tätigkeit darstellt, ist überhaupt ein Anspruch denkbar.

Dies sehe ich bei ihnen nicht. Denn grundsätzlich trifft sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die sie verletzen, wenn sie das Arbeitsverhältnis von sich aus lösen, also eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag planen.

Fazit: Da sie eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und über 18 Jahre alt sind, haben sie regelmäßig keinen Anspruch auf Unterhalt gegen ihre Eltern. Ihre Eltern sind auch nicht mehr für ihre Betreuung verantwortlich, so dass sie sie "vor die Tür setzen" dürfen.

Nun zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Habe ich dann Anspruch auf ALG II, also Hartz4?

Da sie keinen Anspruch mehr auf Unterhalt gegen die Eltern haben, sind sie für ihren Lebensunterhalt selbst verantworlich. Dennoch wird das Jobcenter prüfen, ob nach § 33 II SGB i.V.m. mit dem §§ 1601 ff BGB besteht und durchsetzbar ist. Wird dieser Anspruch verneint, so stehen ihnen Leistungen nach dem SGB II zu.

Hier erhalten sie zunächst einen Regelsatz in Höhe von 416 € für Alleinstehende.

Bitte beachten sie, dass ihnen Vermögen, dass über bestimmte Freibeträge ( 150,00 € pro Lebensjahr + 750,00 € pro Person ihrer Bedarfsgemeinschaft) angerechnet wird §12 SGB II)

Da sie noch keine 25 Jahre alt sind, wird die Wohnung vom Amt nur übernommen, wenn sie zuvor die Zustimmung vom Jobcenter zum Umzug eingeholt ( § 22 Abs. 2 SGB II) haben. Hierbei sind schwerwiegende Verwerfungen mit den Eltern einer der Hauptgründe, warum eine neue Wohnung erforderlich ist. Ganz wichtig für sie ist, dass sie die Genehmigung vor dem Umzug einholen und hierfür wichtige Gründe vortragen. Gerade bei Zerwürfnissen zwischen ihnen und den Eltern kann die Behörde auch versuchen zu vermitteln. Ziehen sie ohne die Genehmigung aus, wird das Amt eine Wohnung nicht bezahlen. Dabei ist durch die Rechtsprechung noch nicht entschieden, ob dies auch gilt, wenn sie vor dem Bezug von Hartz IV Leistungen erstmals zu Hause ausziehen, die Behörden weigern sich hier in der Regel aber ebenfalls die Wohnung von U 25-Jährigen zu übernehmen.

Liegt ihnen die Genehmigung vor, so werden die Kosten der Unterkunft für eine Wohnung ( §22 SGB II) übernommen. Diese muss angemessen sein, also nicht zu groß und nicht zu teuer. Dies ist regional stark verschieden, während in ländlichen Gegenden oft Wohnungen ab 5€/ m² schon als teuer gelten, kann dies in Großstädten bei 9,00 € / m² noch angemessen sein. Bei der Wohnungsgröße wird für eine Person eine Wohnung bis maximal 50 m² für angemessen erachtet.

Übernommen werden hier die Miete und die Heizkosten, Wasserkosten ( ! nicht Strom und Warmwasserkosten!).

Eine Kranken-/Pflegeversicherung wird ebenfalls übernommen. Für sonstige Versicherungen werden sonst nur Freibeträge gestellt.

Eine allererste Wohnungsausstattung wird übernommen,wenn vor her kein eigener Hausstand bestand ( § 24 SGB II) .Die Beihilfe für die Erstausstattung variiert von Region zu Region sehr stark und kann als Sach- oder Geldleistung ausgegeben werden. Bitte gehen sie nicht von Anschaffen neuer Möbel aus, es ist zumutbar diese auch gebraucht zu kaufen, daher sind die Beihilfen recht knapp bemessen. Zudem werden nur notwendige Sachen (Lampen, Tisch, Stuhl, Bett, Waschmaschine) übernommen, keineswegs sind PC, Fernseher oder Teppich enthalten. Diese müssen aus dem Regelsatz beschafft werden. Sie sollten daher den Sachbearbeiter aufsuchen ( nachdem der Umzug bewilligt wurde) und mit ihm besprechen in welcher Form und Höhe die Erstausstattung zu übernehmen ist.

Bitte beachten sie dass Ersatzbeschaffungen vom Regelsatz zu decken sind. Nur bei höherer Gewalt ( Brand, Diebstahl, Rohrbruch) kann eine Ersatzbeschaffung vom Amt bewilligt werden.

Fazit: Ihnen steht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu. Sie müssen zwingend vor dem Auszug bei ihren Eltern die Kostenzusicherung für eine Wohnung ( Auch Umzugserlaubnis) einholen). Dann haben sie neben dem Regelsatz auch Anspruch auf Miet- und Heizkosten (Achtung nicht auf Strom und WARMWASSER). Auch eine Erstausstattung muss ihnen gewährt werden. Hier sind notwendige Möbel entweder als Sachleistung oder als Mehrbedarf zu erbringen, wenn sie das erste Mal einen eigenen Hausstand gründen.

Ergebnis: Ihre Eltern sind nicht in der Pflicht sie weiter in ihrem Haushalt zu dulden oder Unterhalt zu zahlen. Ihnen steht Arbeitslosengeld II zu. Allerdings muss ich von einer eigenen Kündigung/ Aufhebung des Arbeitsvertrages zwingend abraten , hier können auch beim ALG II Kürzungen bis zu 30 % oder eine Rückforderung drohen, wenn beim ALG I eine Sperrzeit gedroht hätte und das tut sie bei Aufhebung/ Eigenkündigung immer, wenn nicht ein wichtiger Grund vorlag oder die Kündigung durch den Arbeitgeber ohnehin zu erwarten war.
Daneben ist zwingend erforderlich einen Antrag auf Genehmigung eines Umzugs aus der elterlichen Wohnung einzuholen, wenn sie absehen können, dass sie unter 25 eine ALG-II Leistung beanspruchen müssen. Versuchen sie mit ihren Eltern zu verhandeln, dass sie noch bis zum Vorliegen der Genehmigung in der Wohnung bleiben können, damit sie nicht buchstäblich auf der Straße landen, weil das Amt die Wohnung nicht übernimmt.

Der beste Weg für sie wäre aber vermutlich, mit den Eltern eine Frist zum Umzug zu vereinbaren und den ungeliebten Job doch zu behalten, um erstmal eine eigene Wohnung finanzieren zu können. Sollte das Geld aus dem Job nicht reichen, so kann mit ALG II- Leistungen aufgestockt werden, z.B. bezüglich der Wohnungserstausstattung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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poesie noire

vivo forlasis

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Wird dir das Jobcenter erklären. Am besten mal Kontak zu den Schuldnern aufnehmen und die Situation erklären. Damit kommst du Mahnungen zuvor und kannst eventuelle Stundungen aushandeln.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

@CPU:

Lebst du noch zuhause bei den Eltern? Ich gehe mal davon aus, dass dem so ist.

Dann kein dein Vater zwar sagen, dass er dir das nicht zahlen will, aber er muss. Er ist dazu verpflichtet.
Er kann dich aber auch rausschmeißen bzw dafür sorgen, dass du eine eigene Wohnung hast.
Dann muss das Amt zahlen und deine Eltern müssen auch nicht beim Amt dabei sein.

Edit: Seite 2 übersehen.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Das Amt wird wohl eine Haushaltsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaft vermuten. Das ist hier der Knackpunkt.

Edit: Nochmal nachgelesen. BG müsste es sein.
 
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Flip

Aktiver NGBler

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Der Vater ist unterhaltspflichtig und kann sich dem nicht durch Rauswurf entziehen.
Das Jobcenter ist da aber die falsche Stelle, weil da hat er ja keine Ansprüche. Sofern der Vater sich weigert, wäre die Sozialhilfe der Stadt wohl die Anlaufstelle. Die zahlen im Zweifelsfall auch Unterhaltsvorschuß und wenden sich spätestens dann an den Vater (die Eltern).
 

Levron

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Re: ALG1 läuft aus - Was tun?

Das Amt hat notWohnungen für so was....
Würde aber Obdachlosigkeit vorziehen weil was da in den Not Unterkunft abgeht ist recht hart und der Winter bis jetzt recht mild.
 
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