Im November 1918 wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Bis dahin haben viele Akteurinnen der Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts dafür gekämpft.
Die Frauenrechtlerin Louise Dittmer schrieb anlässlich der Wahl zur Nationaversammlung in der Frankfurter Paulskriche 1848: "Wohl spricht man viel von Freiheit für alle, aber man ist gewöhnt unter dem Wort "alle" nur die Männer zu verstehen." Alle waren damals nur besitzende Männer ab 25 Jahren; Frauen waren sozial und ökonomisch abhängig von ihren Ehemännern oder ihren Vätern. Ein knappes Jahr vor der Reichsgründung trat am 11. März 1870 das Preußische Vereinsgesetz in Kraft. Natürlich waren Frauen auch nicht in Vereien erwünscht. Dies wollen sich einige Frauen nicht gefallen lassen, wie beispielsweise Hedwig Dohm, die an die Frauen appelliert. Wir schreiben das Jahr 1891. Die SPD nimmt auf ihrem Erfurter Parteitag die Forderung nach dem Frauenstimmrecht in das Parteiprogramm auf. 1894 wird die Dachorganisation der gemäßigten bürgerlichen Frauenbewegung, Bund Deutscher Frauenvereine (BDF), gegründet. 1904 findet in Berlin der Internationale Frauenkongress, ausgerichtet durch den BDF, statt. Vertreterinnen aus 25 Ländern diskutieren über Themen wie Frauenbildung, soziale Einrichtungen und die rechtliche Stellung der Frau. Am 19. März findet der erste Internationale Frauentag statt, der von sozialdemokratischen Frauen als Kampftag für das Frauenwahlrecht eingeführt wurde.
1917, Mitten im Ersten Weltkrieg, wird deutlich, dass der Deutsche Kaiser zwar eine Reform des Wahlrechts anstrebt, aber die Forderungen der Frauen ignoriert. Daraufhin schlossen sich bürgerliche und sozialistische Aktivistinnen am 22. September zusammen, um sich für das Frauenwahlrecht einzusetzen. Gefordert wird ein "allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für alle gesetzgebenden Körperschaften". Im Oktober 1918 forderten 58 deutsche Frauenorganisationen in einem gemeinsamen Schreiben an den Reichskanzler Max von Baden das Frauenwahlrecht. In Berlin versammelten sich mehrere tausende Menschen und forderten das sofortige Stimmrecht für die Frauen. Als sich der militärische Zusammenbruch abzeichnete, revoltierten im November die Matrosen in Kiel, was zum Sturz der Monarchie führte. Wenige Tage später stellt der Rat der Volksbeauftragtem am 12. November 1918 in einem Aufruf an das deutsche Volk sein Regierungsprogramm vor. Ein wichtiger Teil ist das Frauenwahlrecht. Wahlberechtigt waren alle Frauen und Männer ab 20 Jahren. Wenige Wochen später verankterte der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürger in der Verordnung. Im Artikel 109, Abs. 2 der Weimarer Verfassung findet sich schließlich der Satz: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
Zu diesem Thema gibt es auch eine Sonderausstellung im Historischen Museum Frankfurt. Sie wurde am 29. August eröffnet; man hat noch bis zum 20. Januar 2019 die Gelegenheit sich die Ausstellung anzuschauen. Die Ausstellung ist Teil der bundesweiten Kampagne "100 Jahre Frauenwahlrecht" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin. Mehr zu den einzelnen Aktionen findet ihr unter https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.html
Im internationalen Vergleich:
Colorado war 1893 der erste Staat, in dem sich Männer für das Frauenwahlrecht entschieden. Neuseeland entscheidet sich ebenfalls für das Frauenwahlrecht.
1902 folgte der Commonwealth of Australia dem neuseeländischen Beispiel.
Als erstes europäisches Land gilt Finnland mit 1906.
Ach ja, 2015 hatten die Frauen in Saudi-Arabien zur Kommunalwahl erstmals das aktive und passive Wahlrecht.
Und die Themen heutzutage? -innen, free bleeding, Tamponsteuer und vieles mehr.