• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

GEZ - Anmeldung bekommen

Stitch

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Da wo dein Weihnachtsbaum wech kommt
Wenn man umzieht meldet man sich doch recht bald um. Also kann man daran auch erkennen, wie lange man dort schon wohnt. Sollte man noch nie umgezogen sein gilt wohl die 01.01.2013 Regel, also rückwirkend nachzahlen.
LG Stitch
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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das war nicht die aussage - die aussage war, dass anteilig gezahlt wird, und davon steht genau garnichts im gesetz, insbesondere steht dort nicht, wer denn nun genau von den bewohnern zahlen muss, wenn keiner zahlen will
Mhm. Naja, da steht, dass jeder Haushalt pauschal einen Beitrag bezahlt. Wie sich das jetzt genau auf die Einwohner verteilt :unknown:
Wäre aber doch auch ein bisschen aufwändig, für alle Fälle gesetzlich zu regeln. Eine WG z.B. muss doch ganz anders behandelt werden als ein Einfamilienhaus. Wäre trotzdem mal interessant zu wissen, wie das dann gemacht wird.

Ach, hab grad was dazu gefunden:
Beitragsschuldner ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsäch-
lich wohnt. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r
Miete/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung.
Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft/ Wohngruppe– mehrere Inhaber/innen, so haften sie
gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder der Wohnungsinhaber/innen für die Beitragszah-
lung herangezogen werden kann und diesen einen Betrag vollständig und für alle zahlen muss;
untereinander sind die Inhaber/innen dann ausgleichsverpflichtet.
Quelle
 

Mr_J

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Wenn man umzieht meldet man sich doch recht bald um. Also kann man daran auch erkennen, wie lange man dort schon wohnt. Sollte man noch nie umgezogen sein gilt wohl die 01.01.2013 Regel, also rückwirkend nachzahlen.
LG Stitch

Äh nein, auch wenn man sich bei Umzug meldet, geht daraus nicht zwangsläufig hervor, dass man in einer eigenen Wohnung wohnt. Man könnte auch z.B. bei einem Freund, den Eltern, usw. wohnen. Man wird schon einen Mietvertrag brauchen um das Datum feststellen zu können.

MfG
Mr. J
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wie ich darauf komme? Ist Bekannten schon so passiert, dagegen machen konnte man nichts wegen der Nachweispflicht.

oh gut, dann hast du sicher auch eine quelle, wo explizit die vorlage des mietvertrags durch einen richter verlangt wurde und dies nicht etwa freiwillig geschah.. :rolleyes:

Eine Aussage ist kein Nachweis und sie können tatsächlich die Vorlage des Mietvertrags verlangen, ob dir das nun passt oder nicht. Die Befugnisse wurden hier offensichtlich im Vergleich zu vorher erweitert.

das ist immernoch quatsch, es wurde garnichts erweitert, nur von fernsehern auf wohnungen umgeändert.. wenn man sich früher abmelden wollte, musste man ebenso "nachweisen", dass die geräte nicht mehr vorhanden waren, und für den nachweis reichte eine entsprechende aussage.. ich muss garnichts vorlegen, ob es dir oder der GEZ passt oder nicht, denn die gebührenpflicht ist nicht an einen mietvertrag gekoppelt, die existiert auch ohne mietvertrag ;).. ich könnte ihn vorlegen, wenn ich mir davon einen vorteil erhoffe, aber wenn ich einen mündlichen mietvertrag habe oder ihn "verloren" habe, können die mich mal, so einfach ist das.. sie können nicht einmal beweisen, dass ein mietvertrag existiert, wie um alles in der welt können sie dann eine herausgabe erzwingen!? eine aussage im rahmen der auskunftspflicht ist selbstverständlich ein "nachweis", so lange keine berechtigten zweifel bestehen (z.b. zeugenaussagen - sind das etwa auch keine nachweise/beweise? sag das mal einem richter ;))..
es geht am ende nur darum, ob die aussage (ggf. inkl. zeugen) ein glaubwürdiger nachweis ist - und wenn sie ihnen nicht gefällt, müssen sie den nachweis erbringen, dass ich schon länger wohne als laut aussage angegeben, z.b. wenn sie doch das meldedatum von den meldeämtern bekommen oder ihre eigenen zeugen befragen (aussagen über aussagen :rolleyes:).. liegt nichts von all dem vor, ist lediglich der zeitpunkt der auskunft beim meldeamt gerichtsverwertbar (wenn überhaupt - man könnte ja eigene zeugen holen, die bestätigen, dass man seit jahren woanders wohnt, ohne sich umgemeldet zu haben, falls das einen billiger kommt als die GEZ).. insbesondere können sie die beitragspflicht nicht rückdatieren, wenn es keine beweise (also ggf. auch aussagen) dafür gibt..

es ist genauso wie früher das auskunftserzwingungsverfahren, wo man ggf. vor gericht darlegen musste, welche empfangsgeräte man besitzt - bei einer falschaussage riskierte man eben eine strafe.. aber insbesondere war da die aussage auch der nachweis, ohne dass man irgendwelche kaufbelege vorlegen musste oder seine wohnung durchsuchen lassen musste - warum sollte das bei wohnungen anders sein?

Wäre aber doch auch ein bisschen aufwändig, für alle Fälle gesetzlich zu regeln. Eine WG z.B. muss doch ganz anders behandelt werden als ein Einfamilienhaus.

Ach, hab grad was dazu gefunden:
Quelle

das wäre überhaupt nicht aufwendig, es wäre ein einziger weiterer satz im gesetzestext, der festlegt, welcher bewohner für die wohnung beitragspflichtig ist - oder eben dass alle beitragspflichtig sind, solange bis sich einer anmeldet (was aber gegen den grundsatz "ein beitrag pro wohnung" verstößt).. naja, wer ein bescheuertes gesetz macht, muss eben mit den konsequenzen rechnen, aber wir sind es ja vom merkel gewohnt, dass das BVerfG alle seine gesetze nochmal "überarbeitet" :rolleyes:..

und das was du gefunden hast, ist nur eine vage interpretation.. der status quo ist, dass alle bewohner zwangsangemeldet werden können (und werden) und nicht bloß irgendeiner.. man könnte zwar dann dagegen klagen und sich darauf berufen, dass hier mehrfach für eine wohnung gezahlt werden soll (s.o.), aber in sachen GEZ (wie in vielem anderen auch) hat das BVerfG noch nie den gesunden menschenverstand eingeschaltet, also würde ich mich nicht darauf verlassen.. auf keinen fall kann sich aber einer, der sich z.b. freiwillig anmeldet, den beitrag von den anderen anteilig zurückholen - man kann entsprechendes im untermietvertrag o.ä. zivilrechtlich vereinbaren, aber ohne so eine einigung im vorfeld sind die mitbewohner eben nicht ausgleichsverpflichtet, genausowenig wie die oma oder die erwachsenen kinder den eltern den GEZ-beitrag anteilig erstatten müssen..
 

Novgorod

ngb-Nutte

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teurer als wenn sie einen sowieso ab dem auskunftsdaum anmelden würden? ;)

nein, "teuer" wirds nur, wenn man falsch aussagt und es auffliegt (dürfte eine straftat sein, oder?), das muss natürlich jeder selbst wissen.. vielleicht werden die GEZ-kontrolleure ja gerade alle umgeschult, um fleißig die nachbarn zu befragen.. :D
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Na gut, die Seite der GEZ sagt nix von einer Ausgleichspflicht. Dort wird einfach nur davon gesprochen, dass die WG jemanden auswählt, der den vollen Beitrag bezahlt, und die anderen melden sich dann ab.

Trotzdem weiß ich nicht, ob das so einfach mit einer entsprechenden Klausel im Gesetz wäre. Es geht ja auch nicht nur um Singles, WGs und Familien. Gibt ja noch andre Arten des Zusammenlebens. Außerdem riecht das auch schon wieder so nach Überregulierung. Sollen sich die Leute halt mal mit sich gegenseitig beschäftigen, statt sowas vor die Gerichte zu zerren ;)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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na klar, die klausel fehlt aus gutem grund, denn damit würde sich das gesetz selbst widersprechen - das kann bei bescheuerten schnellschuss-gesetzen schonmal passieren.. die hoffen eben darauf, dass sich alle einig sind (zu zahlen)..
aber es ist eben eine gesetzeslücke, eine WG müsste das mal konsequent vor gericht durchziehen..
 

Stitch

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Äh nein, auch wenn man sich bei Umzug meldet, geht daraus nicht zwangsläufig hervor, dass man in einer eigenen Wohnung wohnt. Man könnte auch z.B. bei einem Freund, den Eltern, usw. wohnen. Man wird schon einen Mietvertrag brauchen um das Datum feststellen zu können.

Dann würde der Inhaber dieser Wohnung schon GEZ zahlen und man braucht nur anzugeben, dass für diese Wohnung schon gezahlt wird. Falls für diese Wohnung bisher noch nicht gezahlt wurde ist also der jetzige Mieter zahlungspflichtig.
LG Stitch
 

godlike

Warp drölf
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So, nun hat es mich auch erwischt. Gerade den Brief von der GEZ aus dem Briefkasten geholt. Auch bei mir haben sie die Daten vom Einwohnermeldeamt. Naja, ich glaub ich zahl den Mist einfach. Irgendwie isses mit bei den 17,ungrad€ den Stress nicht wert hier irgend einen Heckmeck zu veranstalten.

Auch frage ich mich wie man sich überhaupt raus reden sollen könnte. Soweit ich das verstanden habe ich jeder Erwachsene eh verpflichtet den Dreck zu zahlen. Da ich ja irgendwo wohnen muss komme ich da doch sowieso nicht raus. Jetzt vom logischen Standpunkt her. Oder?
 

Bobby

c7:c5

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Du hast wirklich keine Chance.

Die derzeit einzig verbliebene "Gruppe", die sich befreien lassen kann, sind Schwerbehinderte.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei:

Blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung.

Hörgeschädigten,

die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist.

Behinderten Menschen

mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

Hierzu gehören unter anderem:

Behinderte Menschen, bei denen schwere Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere Lungenfunktionsstörung) - bestehen und die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel: Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen können,


Behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken (zum Beispiel: durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche etwa bei Asthmaanfällen oder nach einer Tracheotomie),


Behinderte Menschen, mit - nicht nur vorübergehend - ansteckungsfähiger Lungentuberkulose sowie geistig oder seelisch behinderte Menschen, bei denen befürchtet werden muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören.

Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, das sich die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen -bestimmter Art- verbietet.

Und selbst dann ist die Haushaltspauschale zu entrichten, sobald eine nicht-behinderte Begleitperson im selben Haushalt lebt. Man kommt nicht raus.

Gruß

Bobby
 

Der3Geist

always feed the fish

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Ich glaube auch, dass man nach der neuen Regelung sogut wie keine chance hat drumrum zu kommen.
Früher hab ich es auch nicht eingesehen, für etwas zu Zahlen, was ich nicht nutze. ( TV Vorhanden aber nur zum Video schauen und Zocken )

Darum habe ich mich ( wenn auch wiederwillig ) anfang des Jahres angemeldet, da ich keinen Bock habe Rückwirkend zahlen zu müssen.
Denn leider sitzen die Fuzzis der GEZ am Längeren Hebel.
 

Mr_J

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Du kommst raus, wenn du im Haushalt einer bereits zahlenden Person wohnst oder wenn du aus einem der anerkannten Gründe von der Bezahlpflicht freigestellt bist. Ansonsten zahlst du.

MfG
Mr. J
 

gelöschter Benutzer

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G
ist es eigentlich legal GEZ nicht zu bezahlen wenn man es eigentlich laut aktueller Gesetzeslage machen müsste?

Versucht man auch um andere Abgaben/Steuern auf illegale Art und Weise rumzukommen, wie man es bei der GEZ versucht?
 

accC

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in welchem gesetz steht denn bitteschön das!? :eek:
Es geht um einen Haushalt. Es gibt zwar kein eindeutiges Gesetz, aber wenn du dir mit mehreren Personen einen Haushalt teilst, dann teilweist du dir gewöhnlich Kosten, die auf den gesamten Haushalt entfallen. Etwa Müll, Strom, Wasser, Gas etc.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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@elgitarre:

Um eine Straftat wird es sich hierbei aber nicht handeln, ist wohl nur eine Ordnungswidrigkeit.

keine Ahnung, daher frage ich ja.

Es geht ja auch nicht darum zu entscheiden ob die GEZ Abgabe toll ist oder nicht, sondern darum dass man vielleicht in einem Forum gar nicht auf diese Art und Weise behandeln sollte wie man um diese Abgabe illegal drumrum kommt.
 

Mr_J

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Da man sowieso nicht wirklich drumherum kommt (außer man ist bereit sich das Augenlicht zu nehmen), ist die Frage danach schon unsinnig.

MfG
Mr. J
 
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