Wie ich darauf komme? Ist Bekannten schon so passiert, dagegen machen konnte man nichts wegen der Nachweispflicht.
oh gut, dann hast du sicher auch eine quelle, wo explizit die vorlage des mietvertrags durch einen richter verlangt wurde und dies nicht etwa freiwillig geschah..
Eine Aussage ist kein Nachweis und sie können tatsächlich die Vorlage des Mietvertrags verlangen, ob dir das nun passt oder nicht. Die Befugnisse wurden hier offensichtlich im Vergleich zu vorher erweitert.
das ist immernoch quatsch, es wurde garnichts erweitert, nur von fernsehern auf wohnungen umgeändert.. wenn man sich früher abmelden wollte, musste man ebenso "nachweisen", dass die geräte nicht mehr vorhanden waren, und für den nachweis reichte eine entsprechende
aussage.. ich
muss garnichts vorlegen, ob es dir oder der GEZ passt oder nicht, denn die gebührenpflicht ist nicht an einen mietvertrag gekoppelt, die existiert auch ohne mietvertrag
.. ich
könnte ihn vorlegen, wenn ich mir davon einen vorteil erhoffe, aber wenn ich einen mündlichen mietvertrag habe oder ihn "verloren" habe, können die mich mal, so einfach ist das.. sie können nicht einmal beweisen, dass ein mietvertrag existiert, wie um alles in der welt können sie dann eine herausgabe erzwingen!? eine aussage im rahmen der auskunftspflicht ist selbstverständlich ein "nachweis", so lange keine berechtigten zweifel bestehen (z.b. zeugenaussagen - sind das etwa auch keine nachweise/beweise? sag das mal einem richter
)..
es geht am ende nur darum, ob die aussage (ggf. inkl. zeugen) ein glaubwürdiger nachweis ist - und wenn sie ihnen nicht gefällt, müssen
sie den nachweis erbringen, dass ich schon länger wohne als laut aussage angegeben, z.b. wenn sie doch das meldedatum von den meldeämtern bekommen oder ihre eigenen zeugen befragen (aussagen über aussagen
).. liegt nichts von all dem vor, ist lediglich der zeitpunkt der auskunft beim meldeamt gerichtsverwertbar (wenn überhaupt - man könnte ja eigene zeugen holen, die bestätigen, dass man seit jahren woanders wohnt, ohne sich umgemeldet zu haben, falls das einen billiger kommt als die GEZ).. insbesondere können sie die beitragspflicht nicht rückdatieren, wenn es keine
beweise (also ggf. auch aussagen) dafür gibt..
es ist genauso wie früher das auskunftserzwingungsverfahren, wo man ggf. vor gericht darlegen musste, welche empfangsgeräte man besitzt - bei einer falschaussage riskierte man eben eine strafe.. aber insbesondere war da die aussage auch der nachweis, ohne dass man irgendwelche kaufbelege vorlegen musste oder seine wohnung durchsuchen lassen musste - warum sollte das bei wohnungen anders sein?
Wäre aber doch auch ein bisschen aufwändig, für alle Fälle gesetzlich zu regeln. Eine WG z.B. muss doch ganz anders behandelt werden als ein Einfamilienhaus.
Ach, hab grad was dazu gefunden:
Quelle
das wäre überhaupt nicht aufwendig, es wäre ein einziger weiterer satz im gesetzestext, der festlegt,
welcher bewohner für die wohnung beitragspflichtig ist - oder eben dass alle beitragspflichtig sind, solange bis sich einer anmeldet (was aber gegen den grundsatz "ein beitrag pro wohnung" verstößt).. naja, wer ein bescheuertes gesetz macht, muss eben mit den konsequenzen rechnen, aber wir sind es ja vom merkel gewohnt, dass das BVerfG alle seine gesetze nochmal "überarbeitet"
..
und das was du gefunden hast, ist nur eine vage interpretation.. der status quo ist, dass
alle bewohner zwangsangemeldet werden können (und werden) und nicht bloß irgendeiner.. man könnte zwar dann dagegen klagen und sich darauf berufen, dass hier mehrfach für eine wohnung gezahlt werden soll (s.o.), aber in sachen GEZ (wie in vielem anderen auch) hat das BVerfG noch nie den gesunden menschenverstand eingeschaltet, also würde ich mich nicht darauf verlassen.. auf keinen fall kann sich aber einer, der sich z.b. freiwillig anmeldet, den beitrag von den anderen anteilig zurückholen - man kann entsprechendes im untermietvertrag o.ä. zivilrechtlich vereinbaren, aber ohne so eine einigung im vorfeld sind die mitbewohner eben
nicht ausgleichsverpflichtet, genausowenig wie die oma oder die erwachsenen kinder den eltern den GEZ-beitrag anteilig erstatten müssen..