• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

GEZ - Anmeldung bekommen

Novgorod

ngb-Nutte

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Natürlich wäre es richtig, sich nicht zu beugen. Aber für einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang hab ich weder die finanziellen noch die zeitlichen Mittel. Und gegen den Staat verliert der kleine Mann. Ist halt leider so.

ahm, hab ich was von einem rechtsstreit gesagt? du bist in keinem rechtsstreit, weil dich niemand anklagt bzw. irgendwelche bescheide gegen dich verhängt, gegen die du dann klagen müsstest.. tatsache ist, dass du von dir aus genau garnichts machen musst und dabei keinen rechtsstreit o.ä. riskierst - das schlimmste was passieren kann, ist, dass sie dich ohne deine zustimmung anmelden, mehr nicht.. es gibt genau keinen grund, ihnen entgegenzukommen und ihren bürokratiescheiß für sie angenehmer zu machen..
wenn du übrigens mehrere monate nicht in der wohnung wohnst, solltest du dich abmelden bzw. natürlich garnicht erst anmelden..

anteilmäßig mit diesen zahlen

in welchem gesetz steht denn bitteschön das!? :eek:

Ich glaube das hat etwas damit zu tun, dass es dann staatliches TV wäre, was verboten ist, weil möglicherweise Propaganda und bei unsrer Hitler-Vergangenheit blah blah..

das ist quatsch, niemand hat was gegen propaganda und hitler, zumal die nachfolgepartei der NSDAP so beliebt ist wie nie :D..
nein, der grund weshalb es nicht steuer genannt werden darf ist - neben der unsolidaren natur der pauschalabgabe (d.h. jeder zahlt unabhängig vom verdienst und konsum) - dass steuern nicht zweckgebunden sein dürfen und somit das schwuletantenstadl mit schulen, theatern und dem straßenbau um eine finanzierung aus dem großen steuertopf konkurrieren müsste (siehe Kfz- und mineralölsteuer).. und trotz extra-steuer könnte es dann rein theoretisch dazu kommen, dass bei haushaltsdefiziten nicht nur schulen und unis die leidtragenden wären, sondern markus schwanz & co. weniger gehalt bekämen, weil das geld woanders dringender benötigt würde (z.b. um banken zu retten :rolleyes:) - und das geht mal garnicht :D.. ich meine, öffentlich finanziertes fernsehen ist das höchste gut dieses landes und braucht eine unabhängige, garantierte und nie versiegende geldquelle - das bildungs- und sozialsystem kann mit schwankenden einnahmen auskommen, aber um himmels willen nicht das TV, wo sollten denn sonst ausgebrannte politiker zum abklingen hin? die altenheime sind unterversorgt und in brüssel ist seit stoiber auch nicht mehr so viel platz :eek:..
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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wo sollten denn sonst ausgebrannte politiker zum abklingen hin
Und Joko und Klaas zur Hauptsendezeit um die Wette auf der Straße stehen :dozey:

Wie auch immer. Ich denke auch nicht, dass du dir groß Ärger einhandelst, wenn du erstmal abwartest. Aber ob du das eventuelle Risiko eingehen willst oder nicht, das bleibt natürlich dir überlassen.

@Novgorod: Was hast du denn gegen die Aussage, dass jetzt pro Haushalt nur noch einmal gezahlt werden muss?
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Naja, aber mit welcher rechtlichen Grundlage sollten sie das tun? Steht in dem Gesetz drin "wer uns nicht sagt, wann er eingezogen ist, muss automatisch ab dem 1.1.13 zahlen"?
 

Mr_J

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Das Gesetz verpflichtet dich zu zahlen so bald du in eine Wohnung einziehst und sie können unter anderem die Vorlage des Mietvertrags erzwingen. Letzten Endes wirst du beweisen müssen, dass du ab dem 01.01.2013 nicht in der Wohnung gewohnt hast um den Gebühren zu entgehen.

MfG
Mr. J
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Haben sie denn mit der Reform zusätzliche Kompetenzen bekommen? Wo sie doch früher nicht mal nachsehen kommen durften, ob du wirklich ein Empfangsgerät besitzt :unknown:
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Da steht aber nichts davon, dass man ggf. nen Mietvertrag herzeigen muss :unknown:
Kenn mich jetzt mit Gesetzestexten nicht so tierisch aus. Wo müsste man denn nachlesen, in welcher Form ein Auslassen dieser Anzeige verfolgt wird?
 

Mr_J

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Da steht aber nichts davon, dass man ggf. nen Mietvertrag herzeigen muss :unknown:[...]

Aber natürlich steht das dort, Artikel 8 Punkt (4) Unterpunkt 9:
Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:[...]
9. Datum des Beginns des Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Beitragspflichtigen Kraftverzeugs

Es ist zwar in beamtisch geschrieben, heist aber unterm Strich, dass sie dich dazu zwingen können nachzuweisen wo du wohnst und seit wann du das tust.

MfG
Mr. J
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Novgorod: Was hast du denn gegen die Aussage, dass jetzt pro Haushalt nur noch einmal gezahlt werden muss?

das war nicht die aussage - die aussage war, dass anteilig gezahlt wird, und davon steht genau garnichts im gesetz, insbesondere steht dort nicht, wer denn nun genau von den bewohnern zahlen muss, wenn keiner zahlen will.. die werden eine diesbezügliche grundsatzentscheidung natürlich so weit es geht hinauszögern wollen, aber nach den glanzleistungen unseres BVerfG zu urteilen, müssten dann wahrscheinlich einfach alle zahlen :rolleyes:..

Doch, es gibt einen Grund: die GEZ könnte rückwirkend anmelden und wie bereits bemerkt kann man mit Angabe des passenden Datums also etwas Geld sparen.

wie um alles in der welt kommst du darauf? :eek: - wenn sie dich einfach so rückwirkend anmelden könnten, müssten sie sich nicht die mühe machen nachzufragen - einfach die letzten posts nochmal lesen... wenn sie so eine befugnis hätten, könnten sie genausogut darauf pfeifen, was du als datum angibst (bzw. trotzdem auf den 1.1. zurückdatieren), und wenn nicht, könntest du einem entsprechenden bescheid trivial widersprechen und ein anderes datum angeben.. es ändert genau garnix an den rechtlichen möglichkeiten, ob du dich selber anmeldest oder es von den arschgeigen machen lässt..

Es ist zwar in beamtisch geschrieben, heist aber unterm Strich, dass sie dich dazu zwingen können nachzuweisen wo du wohnst und seit wann du das tust.

genau, und in dem punkt hat sich zu früher garnix geändert - was da steht, heißt einzig und allein, dass sie von dir eine aussage fordern können, mehr nicht.. das war früher genauso, nur eben war die aussagepflicht an den besitz von geräten gebunden und das musste erstmal bewiesen werden; jetzt besteht die aussagepflicht grundsätzlich wenn man wohnt (man könnte auch einfach aufhören zu wohnen, so aus protest :D).. ändert aber nichts daran, dass es sich um eine simple aussage handelt.. du musst außer der aussage garnichts herausgeben, es sei denn ein richter ordnet das an und das wird er nur, wenn es zu einem prozess kommt, wofür es schon ganz deutliche hinweise braucht, dass deine aussage falsch war und dann muss es noch gerichtsfest bewiesen werden.. selbst dann gibts auch mündliche mietverträge und überhaupt ist die beitragspflicht nicht an einen mietvertrag gekoppelt, sondern ans wohnen.. falls es dafür keine stichhaltigen beweise gibt (z.b. meldeamt), läuft es wieder auf aussagen hinaus.. wie gesagt, es gibt schon möglichkeiten drumherum zu kommen, wenn man bereit ist nicht ganz ehrlich zu sein, wenngleich es auch nicht ganz so einfach ist wie früher..
 

LemonDrops

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@Novgorod: Dort steht: "... er hat auf Verlangen nachzuweisen ...", das heißt eindeutig, dass man in der Nachweispflicht ist.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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logo - und wie unterscheidet sich das von der geräte-auskunft von früher? eben, garnicht.. eine aussage ist der nachweis und wenn es denen nicht gefällt, müssen sie eben berechtigte zweifel daran anbringen..
es war jedenfalls früher so, dass man - falls man tatsächlich ein auskunftserzwingungsverfahren aufgehalst bekommen hat - keine führung in der eigenen wohnung veranstalten musste, um zu zeigen, dass man keine geräte besitzt.. es reichte das "gute wort", sofern nicht beweise für das gegenteil aufgetaucht sind..
 

LemonDrops

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Es unterscheidet sich darin, dass deine Aussage kein Nachweis, sondern eine Auskunft ist. Durch deine Wohnung brauchst du so oder so niemand führen, ganz einfach weil es keine Rolle spielst welche Geräte du hast.
 

Mr_J

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[...]wie um alles in der welt kommst du darauf?[...]

Wie ich darauf komme? Ist Bekannten schon so passiert, dagegen machen konnte man nichts wegen der Nachweispflicht.

[...]was da steht, heißt einzig und allein, dass sie von dir eine aussage fordern können, mehr nicht.. [...]

Das ist falsch, dort steht auch ganz deutlich: Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Eine Aussage ist kein Nachweis und sie können tatsächlich die Vorlage des Mietvertrags verlangen, ob dir das nun passt oder nicht. Die Befugnisse wurden hier offensichtlich im Vergleich zu vorher erweitert.

MfG
Mr. J
 

musv

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  • #36
@musv: Rechtlich betrachtet ist die GEZ-Abgabe (oder wie es jetzt auch immer heißt) keine Steuer
Weiß ich. Ich nenne es Steuer, weil die Bevölkerung die Kohle abgeknöpft wird und dann in irgendwelche dunklen Kanäle ohne konkrete Zweckbestimmung verschwindet. Dass die Einnahmen in die Rundfunkanstalten fließen, widerspricht meiner Aussage im vorherigen Satz nicht.

Haben sie denn mit der Reform zusätzliche Kompetenzen bekommen? Wo sie doch früher nicht mal nachsehen kommen durften, ob du wirklich ein Empfangsgerät besitzt :unknown:
Sie konnten Dich früher zwangsanmelden, wenn sie einen hinreichenden Verdacht hatten, dass du ein Empfangsgerät besitzt. Da, wie bereits festgestellt, der notwendige Zahlungsgrund jetzt praktisch durch ein Namensschild an der Klingel festgestellt werden kann, kommt die GEZtapo nicht mehr mit Art 13, GG in Konflikt.

Novgorod:
Ich werd mein weiteres Vorgehen noch mal überdenken und noch etwas recherchieren. Vielleicht wart ich wirklich noch etwas länger.
 
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