• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Polizeiaufgabengesetz - wie ernst ist die Lage - welche Vorbereitungen treffen (vielleicht mit Plan B abzuhauen, wohin)?

Maieskuel

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Es ist zwar so, dass das Gewaltschutzgesetz schon länger gibt und es ist ein gutes Beispiel, welche negativen Ausmaße große Befugnisse annehmen, also wo die Polizei vor Ort Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen treffen kann. Und ich muss sagen: Absolut erschreckend!.
Es ist mittlerweile schon so weit, dass der Missbrauch des Gesetzes offen als "Trick 17" kommuniziert wird. Ich zitiere hier mal aus dem Scheidungs-Ratgeber:
Das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung durchzustehen kostet Nerven. Vor allen dann, wenn man den anderen am liebsten zur Hölle wünschen würde. Was tun? Hier können Sie in die Trickkiste greifen. Warten Sie bis er aus der Wohnung ist. Lassen Sie dann ein neues Schloss einbauen. Kommt er dann nach Hause und verlangt lautstark, eingelassen zu werden, rufen Sie die Polizei. Schildern, dass Ihr Mann gewalttätig wird, dass Sie ihm Trennungsjahr leben und dauernd Angst vor ihm hätten; die Beamten werden ihn mitnehmen.
Quelle: "Lass dich endlich scheiden" von Karin Dietl-Wichmann, Link zum Buch, ehemals Chefredakteurin von "BUNTE", "Cosmopolitan" und "Miss Vogue".
Ich könnte auch schon eine Familie nennen, wo es Alltag war, dass die Ehefrau mit dem Handy droht, wenn sie ihren Willen nicht kriegt. Möchte ich nicht, da ich hier schon etwas Pseudonym bleiben will.

Ich sehe hier deutlich: Wo Befugnisse sind, werden sie auch missbraucht

Ja, weiter geht's. Vielleicht weiß der Eine oder Andere es noch: Teile des StGBs wurden letztes Jahr drastisch verschärft: Wer einen Polizisten auch nur locker schubst, hat sofort eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten am Bein. Ich meine im Lawblog irgendwo mal gelesen zu haben, dass dieser Paragraph bereits als Druckmittel eingesetzt wurde, zu kooperieren. Selbst wenns nur irgendwo im Kommentar stand und erfunden war, halte ich es für Plausibel und vorallem eins: Absolut grauenhaft. Ein Polizist, der einfach so jemanden etwas reinwürgen kann. Nicht nur irgendwelche Tagessätze wegen sonstwas - Nein - es gibt sofort mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe, ohne Ermessensspielraum nach unten! Heute schon Realität. Wahnsinn.

Und jetzt kommt auch noch das neue Polizeigesetz? Leute, sind eigentlich die mein im Eingangsthread genannte Szenarien wirklich eine Spinnerei? Ganz sicher? Die Voraussetzungen für ein Arbeitslager wären mit dem neuen Polizeigesetz doch gegeben, oder etwa nicht? Kommt mir nicht mit Theorie. Was bringen gesetzliche Vorbehalte wie "nur in schwerwiegenden Fällen", wenn die Polizei sich einfach nicht dran hält? Die Dienstaufsichtsbeschwerden kann man heutzutage nun wegen der drohenden Retourkutsche (wisst ja, 3 Monate ...) ganz vergessen.

Achja, es geht langsam los: https://twitter.com/watch_union/status/1042703678258466816
 
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drfuture

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Missbrauch ist aber immer ein Thema. - Nur was tun?
Wenn ein Partner in der Wohnung (können ja nun beide sein) gewalttätig ist - soll erst einmal prozessiert werden und einige Tage, Wochen, Monate gewartet werden bis ein Gericht anhand von Fakten (Woher bekommen? Der Polizei muss man nichts sagen, außer der der beschuldigt - der wird aussagen, der gewaltige natürlich nicht - In die Wohnung darf man nicht einfach so / soll man nicht dürfen nehme ich an?, Abhören usw. geht schon mal gar nicht...) entschieden wird das ein Partner nicht weiter dort wohnen darf?


Ich finde es wirklich gut wenn man sich mit solchen Gesetzen kritisch auseinandersetzt und nicht alles gefallen lässt.
Würde mir aber öfter wünschen auch die Gegenseite / Die Ergebnisse zu bedenken was passiert wenn es die Rechte nicht gäbe.


Und eher nicht nur "Das ist alles gefährlich, wir werden alle sterben, das muss alles anders" sondern mit Gegenvorschlägen oder Gedanken zu kommen. Muss ja keine "Lösung" sein.
 

KaPiTN

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@drfuture:

Dabei geht es gar nicht unbedingt um Mißbrauch, sondern um gängige Praxis, die nicht im Gesetz festgeschrieben ist.
Beispiel. Ein Mann ruf an, die Frau randaliert und schmeißt die Möbel um, könnte er zu hören bekommen, wegen Ehestreitigkeiten kommen wird nicht. (Wenig glaubhaft. Kommt halt darauf an, wer anruft )
Jetzt kommen die doch, weil die Nachbarn danach wegen Lärm angerufen haben.
Jetzt entscheidet die Polizei, daß nicht beide in der Wohnung zurückgelassen werden können, da weitere Auseinandersetzungen möglich. Also wird der Mann gebeten die Wohnung zu verlassen.

Das hat zwar auch mit Polizei zu tun, aber nicht unbedingt etwas mit dem Polizeigesetz. insbesondere nicht mit den Änderungen. Ist also OT.
 

KaPiTN

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@drfuture:

Da verstehen wir uns falsch. Derartige beschriebene Verweise waren auch vorher gesetzlich erlaubt. Was nicht im Gesetz steht, auch heute nicht (oder?), daß der der Mann als Täter und die Frau als Opfer anzunehmen sind.
Das ist zwar auch ein Thema, aber nicht im Zusammenhang mit dem neuen PAG.
 

Carsten

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Naja, vielleicht doch - oder auch nicht. Wer weiß das schon bei so schwammigen Aussagen? Vielleicht ein Richter.. Wochen oder Monate nach einer Durchsuchung oder Haft.

Es geht immer erst nur um staatsgefährdende Sachen und Straftaten - und auf einmal ist man bei Kleinkriminellen, Drogendelikten und Raubkopien. War das nicht erst bei der TK-Überwachung der Fall? Und gerade Raubkopien waren scheinbar immer von "besonderem Interesse".
 

Maieskuel

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Mir geht's primär um die Problematik, wenn ein Polizist weitreichende Entscheidungen treffen darf. Deswegen habe ich das Beispiel mit dem Gewaltschutzgesetz eingeworfen. Wenn da schon fleißig und massenweise missbraucht wird, wie soll es später beim Polizeiaufgabengesetz aussehen? Bestimmt nicht besser.

Passt wohl auf beides nicht.
Ich glaube, meine Befürchtungen werden nicht von jedem ganz verstanden :( Du sagst, das passt beides nicht. Was ist, wenn der Polizist einfach aus blauem Dunst sagt "doch"? Dann muss man erst einmal das machen, was der Polizist sagt - z.B. von der Familie wegziehen - und erst x Monate später sagt man "sorry, das passte wohl doch nicht".
 

drfuture

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Dann kannst du dir noch immer am selben Tag eine Anwalt nehmen.
Ausgenutzt wird es zum Teil wohl wie hier beschrieben von Ehepartnern um den Partner "los" zu werden? - Da ist das Problem dann eher zu Hause als die Polizei.
Das Gewaltschutzgesetz gibt es ja wie oben schon öfter geschrieben schon lange - und daran ändert das Polizeiaufgabengesetz was?
Wenn eine Person anderen Gewalt egal ob Psychisch oder Physisch zufügt sollte die Polizei wohl die Macht haben diese Person (Und das sind normal maximal 5? Tage oder sowas nicht 4 Wochen und ausziehen - wo hast du das her? ) der Wohnung zu verweisen.
Komplett ohne Anhaltspunkte stell ich mir das etwas schwer vor.
Die Polizei hat gerade nichts zu tun - klingelt bei fremden und verweist den Mann oder die Frau der Wohnung?

Du hast als eingetragener Mieter so oder so ein Wohnrecht - kannst nur für eben ein paar Tage zum "abkühlen" der Wohnung verweisen werden - um z.B. dem Partner auch die Change zu geben auszuziehen oder sich Hilfe zu suchen.

Was ich zum neuen Gesetz gefunden habe:

  • Es werden neue Präventivmaßnahmen geschaffen, die allerdings stets zuvor von einem Richter genehmigt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise das Abhören von Telefonen und Diensten wie WhatsApp, sowie Online-Untersuchungen.

Zur Online-Durchsuchung kamen ja in letzter Zeit dann auch schon mal Gesetzesvorschläge das man in die Wohnung einbrechen können soll um einen Trojaner zu Installieren... solche Gesetze sind immer Toll - die werden beschlossen und danach fällt ihnen auf das sie gar nicht benutzerbar sind da eben erste einmal z.B. am Handy eine Anwendung installiert werden muss und die meisten ja sogar mit ihrem Handy schlafen... :p


  • Handgranaten und Sprengstoff sollen – entgegen der im Netz kursierten Behauptungen – auch laut dem neuen Polizeigesetz nicht alle Polizisten benutzen dürfen, sondern allein zwei Spezialeinsatzkommandos in München und Nürnberg. Der Einsatz dieser Waffen kann nun durch den Polizeivorsitzenden genehmigt werden, zuvor brauchte es die Einverständniserklärung des Innenministers.
Richter mögen zwar überlastet sein - aber der Polizeivorsitzende + Innenminister dürften doch eine gewisse Hürde sein - und das man in Öffentlichkeit einfach Handgranaten rum wirft dürfte aus Vielerlei Gründen nicht wo eine tolle Idee sein wie etwa Schaden von vielen unschuldigen und das man das dann auch nicht als "aus versehen" hinstellen kann.

  • Ein weiterer Punkt ist das sogenannte „Pre-Recording“: Mit dem neuen PAG dürfen Polizisten Body-Cams tragen, die ständig laufen. Die Aufnahmen werden jedoch erst gespeichert, wenn der Polizist nach der Aufnahme einen bestimmten Knopf drückt.
Hier stellt sich noch die Frage ob es auch ein Gesetz gibt das man den Polizisten zur Aufnahme "zwingen" kann als Bürger. So oder so finde ich das aber eher gut statt schlecht - denn es gibt mehr als genug die nicht nur Feuerwehr und Notarzt sondern auch die Polizei wie Dreck behandeln und das hat keiner verdient.

  • Bei drohender Gefahr soll nun außerdem die Anwendung einer „erweiterten DNA“ möglich sein. Mit dieser sollen sämtliche äußeren Merkmale einer gesuchten Person bestimmt werden. Dies greift bereits im Verdachtsfall tief in das Selbstbestimmungsrecht des Gesuchten ein – und steht dementsprechend in der Kritik.
Hier fehlt mir die Fantasie oder Idee- was hier in die Selbstbestimmungsrechte einschneidet oder Gefährlich ist.
Ich würde die Bestimmung des Aussehens anhand der DNA (Klar die DNA muss nicht vom Täter sein) Sicherer halten als ein Phantombild eines Augenzeugen. In beiden Fällen wird man dann von der Polizei zur Vernehmung geladen.
Bei der DNA ist sichergestellt das du am Tatort gewesen sein musst. Bei Augenzeugen musst du auch hoffen ein Alibi zu haben. Was nun besser ist?

  • Äußerst umstritten ist auch der Punkt der Präventivhaft: Bereits jetzt dürfen Verdächtige in Bayern bis zu drei Monate festgesetzt werden, anschließend muss ein Richter über eine Verlängerung der Haft entscheiden. Dies galt jedoch im Falle einer konkreten Gefahr. Nun kann diese Präventivhaft bereits bei „drohender Gefahr“ angewendet werden, so beispielsweise bei dem Verstoß gegen das Tragen einer Fußfessel.
Hier werden die Fälle von bekannten Gefährdern eine Rolle spielen - die irgend eine Straftat ausgeführt haben da man sie mal kurz nicht überwacht hat - vorher aber nicht festsetzen konnte da sie eben nichts getan haben.
Klar ist es dämlich jemand Festzuhalten der unschuldig ist.
Wenn jemand aber Schuldig ist und Menschen tötet und dann jemand sagt *wir konnten ihn nicht festhalten da es zwar hinweise gab das er etwas Plant aber die Hinweise nicht deutlich genug waren ihn Festzuhalten* - Dann gibt es auch wieder eine Aufschrei.


Insgesamt muss man schon zwischen allen Zeilen negatives Unterstellen um das so Gefährlich auszulegen.
Ob das nun gerechtfertigt ist? Das kann ich nicht sagen. Ich habe in Deutschland bei weitem nicht den Eindruck das der Staat eine Gefahr ist. Ich lebe hier wesentlich lieber als in den meisten anderen Ländern.
Wer den Staat für so gefährlich hält könnte ja auch jederzeit darüber nachdenken sich ein schöneres Land zu suchen. Immerhin sind die Deutschen quasie in fast jedem Land der Welt willkommen.
 

KaPiTN

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Wer den Staat für so gefährlich hält könnte ja auch jederzeit darüber nachdenken sich ein schöneres Land zu suchen.
:m

Die Gefahr besteht vor allem darin, daß die Präventivmaßnahmen, egal ob Einbruch, Post einsacken, Unschuldige wegsperren oder anderes dem Gesetz nach ziemlich willkürlich durchgeführt werden können.

Wenn z.B. die Polizei es für notwendig ansieht "Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden," weil "das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet""wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind".

Übersetzt:
"So wie der da rumläuft, vermute ich mal, der führt nix Gutes im Schilde"

Das ist keine große Hürde um extrem in die Rechte eines Menschen eingreifen zu können.
 

drfuture

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Ja dem Wiederspreche ich ja nicht.
Aber es gibt ebenso viele Fälle in denen eine zu große Hürde dazu führt das jemand nicht belangt werden kann. Wenn die genaue Definition im Gesetz lautet "2x in den Bauch schlagen ist noch ok, ab 3x ist es Gewalttätig" - dann darf man nichts mehr machen egal wie fest 2x geschlagen wird?
Möchtest du die stärke "Messen"?

Schönes Beispiel... in Österreich ist es wohl laut Gesetz sexuelle Belästigung wenn die Person die Anzeigt sich ihrer Meinung nach Belästigt fühlt.
Nun kann eine Person sehr empfindlich sein und sich schon belästigt fühlen wenn man ihr tief in die Augen schaut und lächelt. > Anzeige.
Anderers sieht es aus wenn die Person sie belästigt wird Beweise liefern muss das sie belästigt wurde. Das ist oft schlicht nicht möglich und schon kann man kaum dafür bestraft werden.
Wenn man das nun noch verstärkt das bei mündlichen Aussagen "Aussage gegen Aussage" steht zwischen Täter und Opfer und man schriftliche Beweise benötigt - werden 90% schauen keine schriftlichen zu hinterlassen - was bei Belästigung nicht sonderlich schwer ist.

Will nur sagen - das richtige Maß dürfte wohl kaum zu finden sein - es gibt immer Verlierer und Gewinner. Die Frage ist was die Gesellschaft aus den neuen Regeln macht - und was man im Zweifel machen kann wenn sie falsch verwendet werden.
Daher auch mal von mir die Frage wer das eigentlich ändern könnte das Richter zu leichtsinnig irgendwas unterschreiben.

Wichtig ist für mich eher die Sinnvolle Kontrolle und nicht ein zu strenges Gesetz.
 

KaPiTN

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Ja dem Wiederspreche ich ja nicht.
Aber es gibt ebenso viele Fälle in denen eine zu große Hürde dazu führt das jemand nicht belangt werden kann. Wenn die genaue Definition im Gesetz lautet "2x in den Bauch schlagen ist noch ok, ab 3x ist es Gewalttätig" - dann darf man nichts mehr machen egal wie fest 2x geschlagen wird?
Möchtest du die stärke "Messen"?

Du hast das noch nicht verstanden. Um jemanden belangen zu können, muß der erst einmal eine Vergehen begangen haben.

Darum geht es hier aber gar nicht, sondern die ganzen Maßnahmen sollen von der Polizei getroffen werden können, weil jemand vielleicht mal in einer zeitlich nicht genau festgelegten Zukunft evtl. ein Vergehen begehen könnte.
 
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