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- #21
Es ist zwar so, dass das Gewaltschutzgesetz schon länger gibt und es ist ein gutes Beispiel, welche negativen Ausmaße große Befugnisse annehmen, also wo die Polizei vor Ort Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen treffen kann. Und ich muss sagen: Absolut erschreckend!.
Es ist mittlerweile schon so weit, dass der Missbrauch des Gesetzes offen als "Trick 17" kommuniziert wird. Ich zitiere hier mal aus dem Scheidungs-Ratgeber:
Ich könnte auch schon eine Familie nennen, wo es Alltag war, dass die Ehefrau mit dem Handy droht, wenn sie ihren Willen nicht kriegt. Möchte ich nicht, da ich hier schon etwas Pseudonym bleiben will.
Ich sehe hier deutlich: Wo Befugnisse sind, werden sie auch missbraucht
Ja, weiter geht's. Vielleicht weiß der Eine oder Andere es noch: Teile des StGBs wurden letztes Jahr drastisch verschärft: Wer einen Polizisten auch nur locker schubst, hat sofort eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten am Bein. Ich meine im Lawblog irgendwo mal gelesen zu haben, dass dieser Paragraph bereits als Druckmittel eingesetzt wurde, zu kooperieren. Selbst wenns nur irgendwo im Kommentar stand und erfunden war, halte ich es für Plausibel und vorallem eins: Absolut grauenhaft. Ein Polizist, der einfach so jemanden etwas reinwürgen kann. Nicht nur irgendwelche Tagessätze wegen sonstwas - Nein - es gibt sofort mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe, ohne Ermessensspielraum nach unten! Heute schon Realität. Wahnsinn.
Und jetzt kommt auch noch das neue Polizeigesetz? Leute, sind eigentlich die mein im Eingangsthread genannte Szenarien wirklich eine Spinnerei? Ganz sicher? Die Voraussetzungen für ein Arbeitslager wären mit dem neuen Polizeigesetz doch gegeben, oder etwa nicht? Kommt mir nicht mit Theorie. Was bringen gesetzliche Vorbehalte wie "nur in schwerwiegenden Fällen", wenn die Polizei sich einfach nicht dran hält? Die Dienstaufsichtsbeschwerden kann man heutzutage nun wegen der drohenden Retourkutsche (wisst ja, 3 Monate ...) ganz vergessen.
Achja, es geht langsam los: https://twitter.com/watch_union/status/1042703678258466816
Es ist mittlerweile schon so weit, dass der Missbrauch des Gesetzes offen als "Trick 17" kommuniziert wird. Ich zitiere hier mal aus dem Scheidungs-Ratgeber:
Quelle: "Lass dich endlich scheiden" von Karin Dietl-Wichmann, Link zum Buch, ehemals Chefredakteurin von "BUNTE", "Cosmopolitan" und "Miss Vogue".Das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung durchzustehen kostet Nerven. Vor allen dann, wenn man den anderen am liebsten zur Hölle wünschen würde. Was tun? Hier können Sie in die Trickkiste greifen. Warten Sie bis er aus der Wohnung ist. Lassen Sie dann ein neues Schloss einbauen. Kommt er dann nach Hause und verlangt lautstark, eingelassen zu werden, rufen Sie die Polizei. Schildern, dass Ihr Mann gewalttätig wird, dass Sie ihm Trennungsjahr leben und dauernd Angst vor ihm hätten; die Beamten werden ihn mitnehmen.
Ich könnte auch schon eine Familie nennen, wo es Alltag war, dass die Ehefrau mit dem Handy droht, wenn sie ihren Willen nicht kriegt. Möchte ich nicht, da ich hier schon etwas Pseudonym bleiben will.
Ich sehe hier deutlich: Wo Befugnisse sind, werden sie auch missbraucht
Ja, weiter geht's. Vielleicht weiß der Eine oder Andere es noch: Teile des StGBs wurden letztes Jahr drastisch verschärft: Wer einen Polizisten auch nur locker schubst, hat sofort eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten am Bein. Ich meine im Lawblog irgendwo mal gelesen zu haben, dass dieser Paragraph bereits als Druckmittel eingesetzt wurde, zu kooperieren. Selbst wenns nur irgendwo im Kommentar stand und erfunden war, halte ich es für Plausibel und vorallem eins: Absolut grauenhaft. Ein Polizist, der einfach so jemanden etwas reinwürgen kann. Nicht nur irgendwelche Tagessätze wegen sonstwas - Nein - es gibt sofort mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe, ohne Ermessensspielraum nach unten! Heute schon Realität. Wahnsinn.
Und jetzt kommt auch noch das neue Polizeigesetz? Leute, sind eigentlich die mein im Eingangsthread genannte Szenarien wirklich eine Spinnerei? Ganz sicher? Die Voraussetzungen für ein Arbeitslager wären mit dem neuen Polizeigesetz doch gegeben, oder etwa nicht? Kommt mir nicht mit Theorie. Was bringen gesetzliche Vorbehalte wie "nur in schwerwiegenden Fällen", wenn die Polizei sich einfach nicht dran hält? Die Dienstaufsichtsbeschwerden kann man heutzutage nun wegen der drohenden Retourkutsche (wisst ja, 3 Monate ...) ganz vergessen.
Achja, es geht langsam los: https://twitter.com/watch_union/status/1042703678258466816
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