• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Grundsatzerklärung der "Five Eyes" über den Zugang zu Beweismitteln und Verschlüsselung

Bei ihrer diesjährigen Fünf-Länder-Ministerkonferenz haben die Länder USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseelands eine gemeinsame Erklärung zu Datenschutz und behördlichem Zugriff auf verschlüsselte Daten verfaßt. Die Staaten sehen sich darin grundsätzlich der Privatsphäre und den persönlichen Rechten gegenüber verpflichtet und erkennen die entscheidende Bedeutung für die digitale Wirtschaft und den Schutz persönlicher, kommerzieller und staatlicher Informationen an.
Allerdings sind sie der Meinung, daß der Datenschutz lediglich vor willkürlichem oder unrechtmäßigen Zugriff schützen soll, der Staat, im Rahmen seiner legalen Tätigkeiten, wie der Strafverfolgung, müsse aber die Möglichkeit haben, unter Beachtung gesetzlicher Standards, Zugriff auf diese Daten zu bekommen, ebenso wie er heute Häuser, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände durchsuchen kann, denn die Verschlüsselung würde auch durch „Kriminelle, einschließlich Sexualstraftätern, Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen verwendet, um Ermittlungen zu vereiteln und Entdeckung und Strafverfolgung zu vermeiden,“ verwendet.
Das Papier sieht ein dringendes internationales Anliegen, welches aus der sich vergrößernden Kluft, zwischen den Möglichkeiten der Behörden bei der Strafverfolgung legal an Daten zu gelangen, und ihren Fähigkeiten, diese auch lesen zu können, ergibt. Ohne Lösungen würden die Justizsysteme untergraben, weil sich gerichtliche Beschlüsse auf diesem Gebiet nicht mehr durchsetzen ließen.
Die mangelnden Zugriffsmöglichkeiten werden nicht als ein alleiniges Problem der Regierungen gesehen, sondern sollen der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligter unterliegen. Denn „Anbieter von Informations- und Kommunikationstechniken und -diensten - Netzbetreiber, Gerätehersteller oder Over-the-Top-Diensteanbieter“ unterliegen dem Gesetz, welches Anforderungen für die Unterstützung zum Gelangen an die Daten umfassen kann.
Es wird gefordert, daß die Regierungen anerkennen sollten, daß die Verschlüsselung derart ist, daß es unter Umständen dazu kommen kann, daß der Zugang zu Daten unmöglich ist, auch wenn dem selten so sein solle.
Weiter sollen die Regierungen sicherstellen, daß die von den Technikanbietern geforderten Maßnahmen nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlicher Verfahren stehen. Geschaffene legal Zugriffsmöglichkeiten sollen immer der Aufsicht unabhängiger Behörden und/oder der gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

Die Regierungen der "Five Eyes" ermutigen die Anbieter freiwillig Möglichkeiten zu schaffen und gewähren den Anbietern Wahlfreiheit. Das zumindest bei der technischen Umsetzung. Hier wir ihnen keine Technik vorgeschrieben sondern sie sollen Lösungen entwickeln, die maßgeschneidert für ihre jeweiligen Systeme sind.

Die Grenze der Freiheit für die Anbieter wird abschließend durch die Drohung aufgezeigt, von Seiten der Regierungen technische,gesetzgeberische, Zwangs- oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um legale Zugangslösungen zu erreichen, falls die diese weiterhin beim Zugang auf Schwierigkeiten stoßen würden.


Quelle:
Australian Government : Department of Home Affairs
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.620
Ort
.\
Von den USA wusste man das ja nun sowieso schon. Die Briten machen ja in vielen Zusammenhängen eh, was der große Bruder vorlebt.
Bleibt nur zu hoffen, dass das bei uns nicht kommt. Wenn allerdings so viele und wichtige andere westliche Industriestaaten schon in diese Richtung arbeiten, wird das wohl bei uns auch nicht mehr lang dauern :(
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
Hat ihnen mal jemand gesagt das ihr Zugang der unrechtmäßige ist?
Wenn die nicht so umfassend jeden ausschnüffeln würden, hätten wir viel weniger Probleme damit, wenn sie es im Zuge normaler Verfahren tun würden.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
Man sollte da vielleicht nicht alle über einen Kamm scheren. Auch "Der Staat" ist kein homogener Apparat. (OT: Die verschiedensten Behörden sollen zuweilen ja angeblich sogar schon mal gegeneinander arbeiten.)

Ich halte das Anliegen von Strafverfolgungsbehörden in dieser Sache für völlig legitim. Eine Wohnung kann man auch durchsuchen, ein Telephonat abhören und das Postgeheimnis ist auch nicht unumstößlich.

Das Problem liegt in der Sache, so können sie nicht wirklich sicherstellen, daß die Schwachstellen nur rechtsstaatlich benutzt werden. Sie können das natürlich ihre Gesetze reinschreiben und sich als Ermittler auch daran gebunden fühlen.
Aber sie haben keine Kontrolle über das Einfallstor. Ein Schloß, für das auch andere einen Schlüssel haben, ist nicht mehr sicher.

Ihr eigenes Argument mit den Kriminellen läßt sich auch gegen sie anwenden. Systeme mit einem Backdoor werden auch Opfer von Kriminellen werden, einschließlich Betrügern, Geheimdiensten und angeblichen Terrorbekämpfern.
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
@KaPiTN:
Ich habs eventuell etwas ungeschickt formuliert:

Wenn sie nicht angefangen hätten alles und jeden zu überwachen, hätte wohl kaum einer was dagegen, wenn sie im Rahmen indizienbasierter Ermittlungen Überwachung zum Zwecke der Beweissammlung einsetzen.
Sie haben allerdings anlaslos alles überwacht um überhaupt erst auf mögliche Indizien zu kommen und damit den Generalverdacht ausgesprochen und als verdächtiger bin ich nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Ich halte das Anliegen von Strafverfolgungsbehörden in dieser Sache für völlig legitim. Eine Wohnung kann man auch durchsuchen, ein Telephonat abhören und das Postgeheimnis ist auch nicht unumstößlich.

mhm, ich weiß nicht.. das argument dafür, all das zu machen, ist ja nicht "weil die vernunft es verlangt", sondern "weil man's kann" - sonst gäbe es ja eine art ethische grenze dafür, was absolut tabu ist, egal wie schlimm das verbrechen sein mag, was man aufklären will.. aber diese grenze ist ja nicht ethisch, sondern lediglich technisch, oder? sie können keine hausdurchsuchung in deinem kopf machen ;).. ok, folter zur informationsgewinnung ist verboten (außer im amiland und anderen schurkenstaaten), aber nicht weil der zugriff auf die information im kopf per se tabu ist, sondern nur weil die methode unverhältnismäßig ist.. wenn wir die sache in richtung science fiction weiterspinnen und es vielleicht irgendwann möglich sein wird, informationen "neuroelektronisch" oder telepathisch (:D) aus dem gehirn zu extrahieren, welchen schutz kann es davor geben, wenn es nur deswegen ein "legitimes anliegen" ist, weil es geht?

crypto bietet gerade dort einen schutz wo es keine fundamentalen ethischen grenzen gibt (das lässt sich irgendwie bestimmt auch gehirnscan-sicher implementieren :D).. der staat kann es verbieten (wie den besitz eines "unknackbaren" safes) aber nicht verhindern.. letztlich kommt es immer nur darauf an wieviel widerstand man persönlich bereit ist zu leisten..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #7
@Novgorod:

Da hast Du etwas mißverstanden. Ich halte das Interesse an den verschlüsselten Daten für legitim, in gleicher Weise, wie bei anderen Daten, an die man nur mit richterlichem Beschluß kommt.
Ich halte nicht die Methoden, die hier angedacht werden, für legitim.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
ok, aber "interesse" ist doch irrelevant, denn das gibts immer und für alles.. es gibt sicher auch legitimes interesse an einer fest installierten kamera in jedem haushalt, die nur auf richterlichen beschluss eingeschaltet wird, aber es ist halt "technisch" (in dem fall rechtlich) nicht machbar..

die wichtigere diskussion ist dann also, wie so ein berechtigtes interesse durchgesetzt wird.. bei crypto gibt es aber garkeine möglichkeit zur effektiven durchsetzung des interesses an den verschlüsselten daten - sie können es höchstens verbieten und hoffen, dass nicht zuviele verbrecher es heimlich tun..

eine diskussion um backdoors in mainstream-software und potentielle gefahr durch böse hacker geht aber am thema vorbei und das ist das recht, wirklich jeden von seinen informationen auszusperren, egal wie hoch das interesse daran ist..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
  • Thread Starter Thread Starter
  • #9
Ich denke, ich bin da bei Dir.

Backdoors können aus meiner Sicht für die Massenüberwachung benutzt werden, oder für die Dummen und/oder Arglosen.
Spätestens wenn jemand um die Gefahr von Hintertüren weiß jemand, kann er weiter Verschlüsselung dazwischenschalten.
Verschlüsselung verbieten wollen sie ja derzeit nicht.

OT: Was ist eigentlich mit alternativen Übertragungswegen, die so, ich sage mal als Beiwerk, abfallen? Hat die jemand auf dem Schirm und wenn ja, wie?
Mein jüngster telephoniert nie, WhatsApp ist außer dem Klassenchat nur eine Verwandte drin, glaube ich. Das wird eigentlich nur benutzt um sich gegenseitig zu versichern, daß man auch nicht weiß, was man für Hausaufgaben bekommen hat.
Die unterhalten sich über Headset und Konsolen.
War da nicht auch mal was mit Terroristen? Und da ist nicht mal eine Verschlüsselung, meine ich.
Paßt hier, wie gesagt aber nur am Rande.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.620
Ort
.\
OT: Was ist eigentlich mit alternativen Übertragungswegen [...]

Soweit ich mich erinnere, gab es da doch mal einen Fall, wo Terroristen den in Game Chat eines bestimmten Spiels für Absprachen benutzt haben. Bei der Menge an Kommunikationswegen, die es inzwischen gibt, wird wahrscheinlich eine flächendeckende Überwachung schwierig, so dass eine findige Person immer eine Möglichkeit findet, die noch nicht überwacht wird. Selbst eine Algorithmen-basierte Überwachung wird ja schwierig, wenn die Täter Code-Wörter nutzen oder dann eben am Ende im in Game Chat einfach eine billige Verschlüsselung nutzen oder so.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Verschlüsselung verbieten wollen sie ja derzeit nicht.

"derzeit" :rolleyes:.. ich denke halt zwei schritte weiter an das offensichtliche, was passieren wird.. das sieht man auch sehr schön an der farce, die gerade um Cody Wilson und seine 3D-gedruckten pistolen gemacht wird.. dabei sind den amis ihr 1. und 2. amendment heilig und trotzdem machen sie sich in die hose, wo es lediglich um information geht.. hier und anderswo, wo rede- und informationsfreiheit nicht über alles gestellt wird, gibt es auch keinen fundamentalen schutz vor zensur.. was sollte sie davon abhalten? als grund reicht dann die tatsache, dass die information (crypto in dem fall) dem interesse des staates an den verschlüsselten daten im wege steht..

deswegen brauchen wir erstmal eine fundamentale debatte um die "ethische" grenze, denn die gibt es momentan nicht..
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.571
@Kenobi van Gin:
Das ist ja am Rande meines Posts enthalten.
Du darfst nicht einfach den gesamten Chat überwachen.
Du darfst aber bestimmte Chats überwachen, wenn du einen vernünftiges Indiz dafür hast, dass sie dort kommunizieren und dann auch nur die betreffenden Bereiche des Chats.

Dafür braucht man auch keine phösen Algorithmen oder sonstiges, die Jungs dürfen gerne mal arbeiten und Chatprotokolle nachlesen.

Selbst für eine ganz einfache Personenkontrolle muss der Polizist reinschreiben warum er dich kontrolliert hat.
Das ist zwar nur ne geringe Hürde, aber wenigstens ist es eine.
 
Oben