Bei ihrer diesjährigen Fünf-Länder-Ministerkonferenz haben die Länder USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseelands eine gemeinsame Erklärung zu Datenschutz und behördlichem Zugriff auf verschlüsselte Daten verfaßt. Die Staaten sehen sich darin grundsätzlich der Privatsphäre und den persönlichen Rechten gegenüber verpflichtet und erkennen die entscheidende Bedeutung für die digitale Wirtschaft und den Schutz persönlicher, kommerzieller und staatlicher Informationen an.
Allerdings sind sie der Meinung, daß der Datenschutz lediglich vor willkürlichem oder unrechtmäßigen Zugriff schützen soll, der Staat, im Rahmen seiner legalen Tätigkeiten, wie der Strafverfolgung, müsse aber die Möglichkeit haben, unter Beachtung gesetzlicher Standards, Zugriff auf diese Daten zu bekommen, ebenso wie er heute Häuser, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände durchsuchen kann, denn die Verschlüsselung würde auch durch „Kriminelle, einschließlich Sexualstraftätern, Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen verwendet, um Ermittlungen zu vereiteln und Entdeckung und Strafverfolgung zu vermeiden,“ verwendet.
Das Papier sieht ein dringendes internationales Anliegen, welches aus der sich vergrößernden Kluft, zwischen den Möglichkeiten der Behörden bei der Strafverfolgung legal an Daten zu gelangen, und ihren Fähigkeiten, diese auch lesen zu können, ergibt. Ohne Lösungen würden die Justizsysteme untergraben, weil sich gerichtliche Beschlüsse auf diesem Gebiet nicht mehr durchsetzen ließen.
Die mangelnden Zugriffsmöglichkeiten werden nicht als ein alleiniges Problem der Regierungen gesehen, sondern sollen der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligter unterliegen. Denn „Anbieter von Informations- und Kommunikationstechniken und -diensten - Netzbetreiber, Gerätehersteller oder Over-the-Top-Diensteanbieter“ unterliegen dem Gesetz, welches Anforderungen für die Unterstützung zum Gelangen an die Daten umfassen kann.
Es wird gefordert, daß die Regierungen anerkennen sollten, daß die Verschlüsselung derart ist, daß es unter Umständen dazu kommen kann, daß der Zugang zu Daten unmöglich ist, auch wenn dem selten so sein solle.
Weiter sollen die Regierungen sicherstellen, daß die von den Technikanbietern geforderten Maßnahmen nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlicher Verfahren stehen. Geschaffene legal Zugriffsmöglichkeiten sollen immer der Aufsicht unabhängiger Behörden und/oder der gerichtlichen Überprüfung unterliegen.
Die Regierungen der "Five Eyes" ermutigen die Anbieter freiwillig Möglichkeiten zu schaffen und gewähren den Anbietern Wahlfreiheit. Das zumindest bei der technischen Umsetzung. Hier wir ihnen keine Technik vorgeschrieben sondern sie sollen Lösungen entwickeln, die maßgeschneidert für ihre jeweiligen Systeme sind.
Die Grenze der Freiheit für die Anbieter wird abschließend durch die Drohung aufgezeigt, von Seiten der Regierungen technische,gesetzgeberische, Zwangs- oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um legale Zugangslösungen zu erreichen, falls die diese weiterhin beim Zugang auf Schwierigkeiten stoßen würden.
Quelle:
Australian Government : Department of Home Affairs
Allerdings sind sie der Meinung, daß der Datenschutz lediglich vor willkürlichem oder unrechtmäßigen Zugriff schützen soll, der Staat, im Rahmen seiner legalen Tätigkeiten, wie der Strafverfolgung, müsse aber die Möglichkeit haben, unter Beachtung gesetzlicher Standards, Zugriff auf diese Daten zu bekommen, ebenso wie er heute Häuser, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände durchsuchen kann, denn die Verschlüsselung würde auch durch „Kriminelle, einschließlich Sexualstraftätern, Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen verwendet, um Ermittlungen zu vereiteln und Entdeckung und Strafverfolgung zu vermeiden,“ verwendet.
Das Papier sieht ein dringendes internationales Anliegen, welches aus der sich vergrößernden Kluft, zwischen den Möglichkeiten der Behörden bei der Strafverfolgung legal an Daten zu gelangen, und ihren Fähigkeiten, diese auch lesen zu können, ergibt. Ohne Lösungen würden die Justizsysteme untergraben, weil sich gerichtliche Beschlüsse auf diesem Gebiet nicht mehr durchsetzen ließen.
Die mangelnden Zugriffsmöglichkeiten werden nicht als ein alleiniges Problem der Regierungen gesehen, sondern sollen der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligter unterliegen. Denn „Anbieter von Informations- und Kommunikationstechniken und -diensten - Netzbetreiber, Gerätehersteller oder Over-the-Top-Diensteanbieter“ unterliegen dem Gesetz, welches Anforderungen für die Unterstützung zum Gelangen an die Daten umfassen kann.
Es wird gefordert, daß die Regierungen anerkennen sollten, daß die Verschlüsselung derart ist, daß es unter Umständen dazu kommen kann, daß der Zugang zu Daten unmöglich ist, auch wenn dem selten so sein solle.
Weiter sollen die Regierungen sicherstellen, daß die von den Technikanbietern geforderten Maßnahmen nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlicher Verfahren stehen. Geschaffene legal Zugriffsmöglichkeiten sollen immer der Aufsicht unabhängiger Behörden und/oder der gerichtlichen Überprüfung unterliegen.
Die Regierungen der "Five Eyes" ermutigen die Anbieter freiwillig Möglichkeiten zu schaffen und gewähren den Anbietern Wahlfreiheit. Das zumindest bei der technischen Umsetzung. Hier wir ihnen keine Technik vorgeschrieben sondern sie sollen Lösungen entwickeln, die maßgeschneidert für ihre jeweiligen Systeme sind.
Die Grenze der Freiheit für die Anbieter wird abschließend durch die Drohung aufgezeigt, von Seiten der Regierungen technische,gesetzgeberische, Zwangs- oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um legale Zugangslösungen zu erreichen, falls die diese weiterhin beim Zugang auf Schwierigkeiten stoßen würden.
Quelle:
Australian Government : Department of Home Affairs