• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mal wieder ein GEZ Thema

klausimator

böses dickes Kind

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Moin zusammen,

nach langer Zeit muss ich mich wieder mit dem Thema GEZ beschäftigen und finde via Google nur veraltete und/oder nicht ganz passende Fälle.

Meine Freundin rief mich heute an, da sie einen Brief von der GEZ bekommen hat mit einer Nachforderung der letzten drei Jahre über nun 630€.

Vor drei Jahren ist sie mit ihrem jetzigen Ex zusammen in eine Wohnung gezogen. Sie ging damals davon aus, dass ihr Freund die GEZ-Gebühren bezahlt, da sämtliche Zahlungen die Wohnung betreffend und alles was damit zusammenhängt über sein Konto lief. Sie hat ihm dann jeden Monat anteilig ihren Teil überwiesen für die Kosten der Wohnung.

Ihr Freund zog vor ca. einem Jahr aus. Trennung verlief nicht gut, Kontakt nicht mehr vorhanden und auch nicht gewünscht.


Hat sie jetzt irgendeine Möglichkeit in Erfahrung bringen ob damals für diese Wohnung GEZ gezahlt wurde und wenn ja wie lange? Müsste die GEZ das nicht zuordnen können, wenn sie dort den Namen ihres Exfreundes nebst der gemeinsamen Adresse nennt?


Was ist wenn damals gar keine GEZ-Gebühren gezahlt worden sind? Muss sie dann alleine die vollen drei Jahre nachbezahlen? Wer ist denn überhaupt in der Pflicht zu zahlen, wenn zwei Menschen in einer Wohnung wohnen und dort GEZ-Gebühren anfallen? Gilt da eine gesamtschuldnerische Haftung oder kann sie die Hälfte zahlen und für den Rest auf ihren Ex verweisen? Zivilrechtlich ist bei dem Ex nichts zu holen.


Zweite Frage in eigener Sache :D


Ich bin vor 2,5 Jahren zurück in mein Elternhaus gezogen, habe die GEZ auch nicht darüber informiert, da hier ja bereits GEZ Gebühren gezahlt werden.

Sollten die jetzt irgendwann an mich herantreten, reicht es dann aus darauf zu verweisen, dass hier die ganze Zeit für dieses Haus GEZ Gebühren gezahlt worden sind oder kann man mir daraus einen Strick drehen?

mfg JP
 

drfuture

Zeitreisender
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in der Zukunft
Wenn du in eine Wohnung ziehst und dich ummeldest - bekommen die das früher oder später mit und werden sich bei dir melden.
Die Rundfunkgebührenanstalt geht dann erst mal immer davon aus das du alleine an dieser Adresse wohnst (bei deiner Freundin ebenso).
Wie viele Wohnungen dort genau sind wissen die glaube ich nicht und ist ihnen auch egal - somit ist die Zuordnung über die Adresse für den Laden nicht gerade gut... sonst würde in großen Häusern immer der erste zahlen der sich meldet ;D

Der der in eine Wohnung einzieht und sich selber bei dem Laden meldet - oder wenn die sich melden - muss angeben Das man entweder Zahlt oder wer sonst für "ihn" zahlt und die Teilnehmernummer mit angeben.
Wenn dann die Teilnehmernummer unter der gleichen Adresse gemeldet ist bist du auch angemeldet - aber Beitragsfrei.
Das so zu melden geht wohl auch hinterher - zumindest haben sie sich bei mir vor kurzem für meine Firma gemeldet für die ich nichts gemeldet hatte und konnte das dann auch rückwirkend klären.

Wenn es also korrekt gelaufen währe hätte deine Freundin sich bei der ex-GEZ gemeldet und die Nummer des Ex-Freundes angegeben dann währe dieser alleinig verantwortlich das das Geld gezahlt wird.

Hinterher wird das wohl nun recht schwer - vor allem da sie die Nummer nicht haben wird. Wer dann in der Beweispflicht ist das die 2 wirklich in einer Wohnung gewohnt haben und wie man das am besten macht weiß ich nicht.
 

klausimator

böses dickes Kind

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  • #3
Hm ok Danke für das Feedback.

Da wird sie wohl die vollen drei Jahre alleine blechen müssen.
Alternativ evtl. einen ihrer netten Nachbarn im selben MFH anhauen der da schon über drei Jahre wohnt ob sie seine Teilnehmernummer angeben darf :P Oder werden da jetzt schon wieder Klingelschilder von den Stasischergen gesichtet?


Zumindest scheine ich dann ja erst mal save zu sein.
 

Seedy

A.C.I.D

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@klausimator:
Frag sie mal wer im Mietvertrag stand.
Wenn beide, oder nur er, kann man da was drehen.
Wenn nur Sie und es keinen schriftlichen Nachweis über die Tatsache gibt, dass er dort gewohnt hat, sieht es schlecht aus.
 

LZ9900

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Warum hast du den Brief geöffnet? Dafür gibt's doch die gelben Postkästen. :unknown:
 

LZ9900

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Stimmt, dann hat er auch kein Problem. Ist ja ein Brief an wen anders.
Die Empfängerin sollte widersprechen und dann nie wieder einen Brief von denen öffnen, sondern in Postbriefkasten werfen.
 

klausimator

böses dickes Kind

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  • #9
Sowohl sie selbst auch ihr Ex waren dort gemeldet.

Ob und wann sich ihr Ex umgemeldet hat weiß sie nicht. Er steht zumindest auch noch im aktuellen Mietvertrag, der läuft also nach wie vor auf sie beide.

Scheuklappen aufsetzen und Briefe nicht öffnen ist in meinen Augen kontraproduktiv, irgendwann kommt dann der lustige Mahnbescheid vom Gerichtsvollzieher usw. Lieber jetzt ein Mal die Situation bereinigen und gut ist.
 

LZ9900

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Ich würde erst mal prüfen, ob die gesetzliche Verjährung eingetreten ist.
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.

Wenn der Brief an sie adressiert wurde, wird der Beitragsservice schon einen Grund haben, die Forderung an sie zu stellen.
Offensichtlich wurde keine Abbuchungsermächtigung erteilt.

Die Briefe wieder in den Kasten werfen ist keine Vogel-Strauß-Politik, das wäre das Vernichten der Briefe.
Die Beweislast der Zustellung liegt immer beim Absender.
Wenn ein gelber Brief kommt, kann man auch dieser Forderung widersprechen.
Dann geht alles von vorne los. Das ist aber nur was für Spieler, nichts für brave Bürger.

Wenn ihr Ex nicht zahlt, müßte sie gegen ihn klagen. Das kann sich ziehen.
Also sollte sie die 630€ zahlen und den nächsten Urlaub ggf. sparsamer gestalten. Oder so.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wer ist denn überhaupt in der Pflicht zu zahlen, wenn zwei Menschen in einer Wohnung wohnen und dort GEZ-Gebühren anfallen? Gilt da eine gesamtschuldnerische Haftung oder kann sie die Hälfte zahlen und für den Rest auf ihren Ex verweisen?

das schöne daran, wenn man gesetze für sich selbst schreiben kann, ist, dass man sich nicht mit läppischen details herumschlagen muss ;).. die antwort der GEZ also: "der haushalt" muss zahlen :T:m.. es gibt keine rechtsklarheit und soweit ich weiß (noch) keinen präzedenzfall..

in der (juristischen) praxis läuft es deshalb relativ einfach ab: es muss grundsätzlich derjenige zahlen, den die GEZ als wohnungsinhaber ausgewürfelt hat, also auf dessen namen der gebührenbescheid ausgestellt ist.. gegen den bescheid kann man natürlich widerspruch einlegen und sagen, dass noch jemand in der wohnung wohnt, der keinen bescheid bekommen hat - der widerspruch wird dann abgelehnt mit der begründung, dass du ja in der wohnung wohnst und für jede wohnung GEZ gezahlt werden muss, fertig :).. wenn du immernoch nicht einverstanden bist, musst du klagen und dann entscheidet das verwaltungsgericht.. das gericht wird aber nicht viel machen können (allein von der rechtslage her [-> RBStV.]), denn 1. war der bescheid rechtmäßig (du wohnst in der wohnung und für die wohnung wurde noch nicht gezahlt) und 2. gibt es kein gesetz, das bestimmt, welcher bewohner zahlen muss, somit wurde auch gegen kein gesetz verstoßen, als die GEZ dich ausgewürfelt hat.. um da rauszukommen, müsstest du schon beweisen, dass du garnicht in der wohnung wohnst (z.b. nicht im mietvertrag stehst).. du könntest höchstens versuchen, die anteiligen kosten von den mitbewohnern einzuklagen (wie gesagt, ich kenne keinen solchen fall, wäre aber durchaus möglich wie bei anderen nebenkosten), aber das wäre eine zivilklage gegen den/die mitbewohner und keine verwaltungsklage gegen die GEZ.. prinzipiell gilt also: wer den bescheid hat, hat die arschkarte..

im konkreten fall gibt es für deine freundin evtl. eine hauchdünne chance, einen anderen "zahler" zu finden.. wichtig: ist der brief tatsächlich der beitragsbescheid mit rechtsmittelbelehrung oder nur eine "mahnung"? nur gegen den bescheid kann man überhaupt widerspruch einlegen, daher brauchst und kannst du nichts machen bis der bescheid kommt..
wenn das also geklärt ist, nun zum hypothetischen: zum einen kann sie pokern und annehmen, dass der ex-freund bereits gezahlt hat oder zumindest auch einen bescheid bekommen hat, und im widerspruch schreiben, dass für diese wohnung bereits ein beitragskonto auf den namen soundso [geb. am xxx] eröffnet wurde; teilnehmernummer kann nicht angegeben werden, weil soundso unbekannt verzogen ist.. eine kopie vom mietvertrag mit seinem namen anzuhängen kann auch nicht schaden.. wenn sie ihn nicht im system haben, werden sie natürlich alles abstreiten - andernfalls könntest du glück haben und sie leiten gegen ihn bereits ein mahnverfahren ein, während sie bei deiner freundin noch mit dem widerspruch beschäftigt sind.. in der praxis ist es aber eher selten, dass beide bewohner einen bescheid bekommen (-> erfahrungswert) - sie schicken die bettelbriefe an alle bewohner, suchen dann aber nur einen aus für den eigentlichen bescheid..
zum anderen kann sie nach der teilnehmernummer eines nachbarn fragen, wie du selbst vorgeschlagen hast, und die dann beim widerspruch angeben.. wie weit sie gehen werden zu ermitteln, ob das wirklich dieselbe wohnung und nicht nur die gleiche adresse war, kann ich nicht beurteilen - ultimativ haben sie einen auskunftsanspruch gegen den vermieter, aber ein versuch kann nicht schaden..

wenn du in eine wohnung einziehst, für die bereits gezahlt wird, musst du nichts machen und auch das "anmelden" mit der teilnehmernummer des zahlers ist komplett optional (das wird nur bei einer abmeldung benötigt).. falls tatsächlich ein bescheid kommen sollte, kannst du immer nachweisen, dass für die wohnung für den zeitraum von wem anders bereits gezahlt wurde, und somit erfolgreich widersprechen..

oh und mit verjährung wäre ich grundsätzlich sehr vorsichtig - zum einen sind die ansprüche nicht 3 jahre alt, sondern reichen lediglich bis zum auszug zurück oder allenfalls bis zum monat der verjährungsfrist, und zum anderen hat die GEZ alle möglichen sonderrechte (z.b. selbst schulden eintreiben zu können), weil sie kein privatrechtliches unternehmen ist (-> zivilrecht), sondern quasi behördenstatus hat (-> verwaltungsrecht)..
 

darksider3

NGBler

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@klausimator: Neben der Frage, wer im Mietvertrag stand, kann man noch hier ansetzen: ob es Nachweise wegen den Zahlungen an den Ex gibt, wo explizit die GEZ angerechnet mit dran steht. Das mit dem Brief sehe ich ähnlich, man macht sich höchstens rechtlich Angreifbar.
 

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Es sind doch alle Bewohner >18 Gesamtschuldner. Da ist es egal wer im Mietvertrag steht oder eine Rundfunknummer hat. Wenn der eine nicht zahl, muß es halt der andere machen.
 

Seedy

A.C.I.D

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Der Grund warum ich fragte:
Afaik ist der Mieter in der Pflicht.
Wenn also ER drinstehen würde, müsste ER und auch nur ER zahlen.
Steht SIE drin, genau so.
Stehen beide drin, ist sie zwar erstmal in der Pflicht (schließlich hat sie den Brief bekommen), kann allerdings anteilig von ihm zurück fordern.

Dennoch der Vorschlag zu Prüfen ob er gezahlt hat ist erstmal das Sinnvollste.
 

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Die arbeiten nicht mit Mietverträgen sondern mit Meldedaten und die bekommen die von den Kommunen. Das dauert manchmal nur Tage und Du bist auskunftspflichtig. Du kannst dann wählen a)neu anmelden b) hast schon eine Nummer c) wohnst in einer Wohnung wo einer eine Nummer hat (Angabe der Nummer) d) brauche keine weil (Kopie behördlicher Befreiungsgrund)
Ohne Antwort gehen die von a) aus und teilen Dir eine Nummer zu
 

LZ9900

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Der Beitragsservice gleicht 2018 auf gesetzlicher Grundlage (§ 14 Abs. 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. So soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Meldedatenabgleich 2018 schließt an den Meldedatenabgleich aus den Jahren 2013/2014 an und soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Fragen und Antworten zum Meldedatenabgleich 2018

Da steht auch, wer angeschrieben wird, ob nachgezahlt werden muss usw. usf.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Afaik ist der Mieter in der Pflicht.
Wenn also ER drinstehen würde, müsste ER und auch nur ER zahlen.

nein, das ist gesetzlich nicht so geregelt (das ist nämlich garnicht geregelt).. zahlen muss der bewohner, nicht der mieter, das ist die einzige juristische grundlage.. der mieter wird aber regelmäßig als bewohner "vermutet" (das steht wiederum im gesetz, zusammen mit gequirltem firlefanz darüber, was eine "wohnung" eigentlich ist).. diese vermutung begründet aber keine zahlungspflicht, sondern legitimiert bloß eine zwangsanmeldung (genauso wie die meldedaten das tun).. wenn der mieter nachweisen kann, dass er nicht in der wohnung wohnt (sondern z.b. nur die miete für wen anders zahlt), kann er dem bescheid erfolgreich widersprechen.. ob in dem fall dann auch ein auskunftsanspruch gegen den mieter (statt nur gegen den vermieter) entsteht, weiß ich nicht, kann aber durchaus sein, weil der mieter dadurch quasi zum untervermieter wird (selbst für 0€ untermiete).. es kann aber auch sein, dass die wohnung vermietet ist aber niemand drin wohnt (aus gründen) und damit kein gesetzlicher anspruch auf GEZ-kohle besteht - das würde dann aber wahrscheinlich vor gericht landen, was an sich ein unterhaltsamer fall wäre :)..
 

ArcadeMeier

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Die melden sich auf jeden fall bei dir. Und für jede Wohnung, in der du lebst, musst du zahlen. Pro Wohnung muss gezahlt werden - ob vom Mieter oder jemand anderem, ist dabei egal.
 
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