klausimator
böses dickes Kind
- Registriert
- 14 Juli 2013
- Beiträge
- 104
Moin zusammen,
nach langer Zeit muss ich mich wieder mit dem Thema GEZ beschäftigen und finde via Google nur veraltete und/oder nicht ganz passende Fälle.
Meine Freundin rief mich heute an, da sie einen Brief von der GEZ bekommen hat mit einer Nachforderung der letzten drei Jahre über nun 630€.
Vor drei Jahren ist sie mit ihrem jetzigen Ex zusammen in eine Wohnung gezogen. Sie ging damals davon aus, dass ihr Freund die GEZ-Gebühren bezahlt, da sämtliche Zahlungen die Wohnung betreffend und alles was damit zusammenhängt über sein Konto lief. Sie hat ihm dann jeden Monat anteilig ihren Teil überwiesen für die Kosten der Wohnung.
Ihr Freund zog vor ca. einem Jahr aus. Trennung verlief nicht gut, Kontakt nicht mehr vorhanden und auch nicht gewünscht.
Hat sie jetzt irgendeine Möglichkeit in Erfahrung bringen ob damals für diese Wohnung GEZ gezahlt wurde und wenn ja wie lange? Müsste die GEZ das nicht zuordnen können, wenn sie dort den Namen ihres Exfreundes nebst der gemeinsamen Adresse nennt?
Was ist wenn damals gar keine GEZ-Gebühren gezahlt worden sind? Muss sie dann alleine die vollen drei Jahre nachbezahlen? Wer ist denn überhaupt in der Pflicht zu zahlen, wenn zwei Menschen in einer Wohnung wohnen und dort GEZ-Gebühren anfallen? Gilt da eine gesamtschuldnerische Haftung oder kann sie die Hälfte zahlen und für den Rest auf ihren Ex verweisen? Zivilrechtlich ist bei dem Ex nichts zu holen.
Zweite Frage in eigener Sache
Ich bin vor 2,5 Jahren zurück in mein Elternhaus gezogen, habe die GEZ auch nicht darüber informiert, da hier ja bereits GEZ Gebühren gezahlt werden.
Sollten die jetzt irgendwann an mich herantreten, reicht es dann aus darauf zu verweisen, dass hier die ganze Zeit für dieses Haus GEZ Gebühren gezahlt worden sind oder kann man mir daraus einen Strick drehen?
mfg JP
nach langer Zeit muss ich mich wieder mit dem Thema GEZ beschäftigen und finde via Google nur veraltete und/oder nicht ganz passende Fälle.
Meine Freundin rief mich heute an, da sie einen Brief von der GEZ bekommen hat mit einer Nachforderung der letzten drei Jahre über nun 630€.
Vor drei Jahren ist sie mit ihrem jetzigen Ex zusammen in eine Wohnung gezogen. Sie ging damals davon aus, dass ihr Freund die GEZ-Gebühren bezahlt, da sämtliche Zahlungen die Wohnung betreffend und alles was damit zusammenhängt über sein Konto lief. Sie hat ihm dann jeden Monat anteilig ihren Teil überwiesen für die Kosten der Wohnung.
Ihr Freund zog vor ca. einem Jahr aus. Trennung verlief nicht gut, Kontakt nicht mehr vorhanden und auch nicht gewünscht.
Hat sie jetzt irgendeine Möglichkeit in Erfahrung bringen ob damals für diese Wohnung GEZ gezahlt wurde und wenn ja wie lange? Müsste die GEZ das nicht zuordnen können, wenn sie dort den Namen ihres Exfreundes nebst der gemeinsamen Adresse nennt?
Was ist wenn damals gar keine GEZ-Gebühren gezahlt worden sind? Muss sie dann alleine die vollen drei Jahre nachbezahlen? Wer ist denn überhaupt in der Pflicht zu zahlen, wenn zwei Menschen in einer Wohnung wohnen und dort GEZ-Gebühren anfallen? Gilt da eine gesamtschuldnerische Haftung oder kann sie die Hälfte zahlen und für den Rest auf ihren Ex verweisen? Zivilrechtlich ist bei dem Ex nichts zu holen.
Zweite Frage in eigener Sache
Ich bin vor 2,5 Jahren zurück in mein Elternhaus gezogen, habe die GEZ auch nicht darüber informiert, da hier ja bereits GEZ Gebühren gezahlt werden.
Sollten die jetzt irgendwann an mich herantreten, reicht es dann aus darauf zu verweisen, dass hier die ganze Zeit für dieses Haus GEZ Gebühren gezahlt worden sind oder kann man mir daraus einen Strick drehen?
mfg JP