Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Ja, das ist auch ein wichtiger Punkt. Zinsbindung wird oft für 5 oder 10 Jahre gemacht, der Kredit aber deutlich länger abbezahlt. Da kann es sein, dass man danach dann plötzlich ein paar hundert Euro mehr zahlen muss pro Monat.Die Zinsen für Baukredite sind (noch) günstig, aber wie lange noch?
Ich persönlich würde es vorher ganz genau durchrechnen. Ist aber glaube ich eher eine emotionale Frage. Will man sich eine Immobilie überhaupt ans Bein binden? Oder hat man auch einfach Bock auf Haus / Eigentum?
§ 573a Abs.1 S.1 BGB sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.
@cokeZ:
@BurneR: Mietwohnungen haben den einfachen Vorteil, das man Eigenbedarf am Wohnraum anmelden kann, um unliebsame Mieter rauszuschmeißen... und das bei einem Zweifamillienhaus zu deklarieren, wer ausziehen muss für den Platzgewinn, ist dann auch Recht einfach festgestellt.
Das hast du denke ich falsch verstanden. In der oben beschriebenen speziellen Konstellation musst du *nicht* Eigenbedarf deklarieren. Du kannst dem Mieter *grundlos* kündigen, wenn du mit ihm in einem Haus mit zwei Wohnungen lebst.@BurneR: Mietwohnungen haben den einfachen Vorteil, das man Eigenbedarf am Wohnraum anmelden kann, um unliebsame Mieter rauszuschmeißen... und das bei einem Zweifamillienhaus zu deklarieren, wer ausziehen muss für den Platzgewinn, ist dann auch Recht einfach festgestellt.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten. Die von mir beschriebene. Und außerdem noch den Spezialfall der Vermietung von möbliertem Wohnraum als Untermiete oder als Miete in der Wohnung des Vermieters.Keine Methode einen "unliebsamen" Mieter loszuwerden ist ohne möglichkeit, nach hinten los zu gehen.
Nun, Du musst nur Nachweisen, das der Unterhalt der Wohnung der Mutti mehr kostet als wenn sie kostenfrei in das Eigentum einzieht. Die Rechnung ist also eher einfach."Mutti will einziehen" reicht ja - glaube ich - noch nicht einmal, es muss dargelegt werden, warum Mutti einen echten Bedarf zu dieser Wohnung jetzt auf einmal hat - berufsbedingter Umzug etc..
Das ist schon relativ aufwendiger Betrug.
Okay, vielleicht habt ihr beide mich(aufgrund, zugegeben, sehr missverständlicher Formulierung) nicht richtig verstanden: Es war ein Scherz. Deshalb der Lachsmiley dazu. Wäre die Diskussion darüber jetzt nicht aufgekommen, hätte ich eine Anekdote über einen Freund erzählt, der so mal wieder in seine alte (von ihm angemietete) Wohnung kamDas hast du denke ich falsch verstanden. In der oben beschriebenen speziellen Konstellation musst du *nicht* Eigenbedarf deklarieren. Du kannst dem Mieter *grundlos* kündigen, wenn du mit ihm in einem Haus mit zwei Wohnungen lebst.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten. Die von mir beschriebene. Und außerdem noch den Spezialfall der Vermietung von möbliertem Wohnraum als Untermiete oder als Miete in der Wohnung des Vermieters.
Das sind natürlich Rahmenbedingungen, die so in aller Regel nicht gegeben sind