Der Rundfunkbeitrag ist in großen Teilen mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil ist das Verfassungsgericht heute gekommen. Allerdings beanstandeten die Richter, dass Menschen mit mehreren Wohnungen mehrfach zahlen müssen. Bis Mitte 2020 soll dieser Punkt nachgebessert werden.
Den Beitrag an sich stellten die Richter nicht infrage. Jeder Deutsche habe die "realistische Möglichkeit", den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, sagte der Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob jemand kein Empfangsgerät habe oder die Inhalte nicht nutzen möchte, spiele keine Rolle.
2013 wurde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland neu geregelt: Aus der Rundfunkgebühr (auch GEZ genannt) wurde ein Rundfunkbeitrag. Dieser Beitrag richtet sich nicht mehr nach möglichen Empfangsgeräten, sondern wird pro Wohnung erhoben. Mehrere Privatleute und der Autovermieter Sixt hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Beitrag eingereicht. Ein strittiger Punkt: Für sie war die Abgabe eher eine Steuer. Dann hätten die Länder, die für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlich sind, die neuen Regelungen nicht erlassen dürfen, weil sie dafür nicht zuständig sind.
Quellen: Tagesschau, SZ
Den Beitrag an sich stellten die Richter nicht infrage. Jeder Deutsche habe die "realistische Möglichkeit", den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, sagte der Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob jemand kein Empfangsgerät habe oder die Inhalte nicht nutzen möchte, spiele keine Rolle.
2013 wurde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland neu geregelt: Aus der Rundfunkgebühr (auch GEZ genannt) wurde ein Rundfunkbeitrag. Dieser Beitrag richtet sich nicht mehr nach möglichen Empfangsgeräten, sondern wird pro Wohnung erhoben. Mehrere Privatleute und der Autovermieter Sixt hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Beitrag eingereicht. Ein strittiger Punkt: Für sie war die Abgabe eher eine Steuer. Dann hätten die Länder, die für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlich sind, die neuen Regelungen nicht erlassen dürfen, weil sie dafür nicht zuständig sind.
Quellen: Tagesschau, SZ