• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Niederlande: Newsconnection muss Uploader verraten




Das Berufungsgericht im niederländischen ’s-Hertogenbosch entschied kürzlich über eine Klage der Stiftung BREIN gegen den Usenet-Provider Newsconnection (Urteil vom 10.07.2018, Az. 200.207.551 / 01). Auslöser des Rechtsstreits war die Aufforderung, die Identität mehrerer Uploader preiszugeben, die im großen Umfang rechtsverletzende Inhalte in das Usenet hochgeladen haben.

Der „Gerechtshof’s-Hertogenbosch“ verurteilte „Newsconnection“ am 10.07. zur Preisgabe des Namens, Anschrift und E-Mail-Adresse seiner Kunden, die im großen Stil Werke hochgeladen haben. Urheberrechtliche Auskunftsansprüche sind in Europa nichts Neues. Meistens laufen derartige Ansprüche ins Leere, weil die Nutzer sich mit einer falschen Identität anmelden. Das Berufungsgericht verurteilte den Usenet-Provider aber zudem zur Herausgabe der Bankverbindung seiner Kunden, womit diese schnell aufgedeckt werden konnten. Das Gericht kam zur Ansicht, dass die Preisgabe der Bankverbindung in diesem Zusammenhang besonders gut geeignet sei, um Kunden zu enttarnen, die das Urheberrecht Dritter im großen Umfang verletzt haben. Außerdem musste das Unternehmen die IP-Adressen der Uploader preisgeben, weil auch diese gut zur Identifikation geeignet seien.




Newsconnection: Urheberrechtsverletzungen als Geschäftsmodell?




Das Gericht betonte, dass vom Usenet-Provider weitere Maßnahmen gefordert werden können, um noch aussagefähigere Auskünfte über die Kunden preiszugeben. Welche Maßnahmen dies im Einzelnen seien, ließ das Gericht allerdings offen. Die Anwälte von „Newsconnection“ brachten vor Gericht vor, derartige Maßnahmen könnten Kunden abschrecken, die den Verlust ihrer bislang gewährleisteten Anonymität schätzen. Die Richter hielten hingegen fest, dass es für Urheberrechtsverletzungen nach niederländischem Recht kein Anrecht auf jeglichen Schutz gebe. Dass der Usenet-Anbieter seine Sorge äußerte, Kunden nach Einführung einer effektiven Identitätsüberprüfung zu verlieren, war wenig hilfreich. Es zeigte den Richtern, dass dieser genau wisse, dass seine Dienstleistung in großem Umfang für Urheberrechtsverletzungen genutzt werde. Der Slogan des Anbieters lautet höchst passend: „schneller downloaden“.

Der wichtige neue Punkt dieser Entscheidung ist, dass der Richter entschieden hat, dass ein Vermittler (hier: Usenet-Provider) sicherstellen muss, dass er seine Kunden tatsächlich identifizieren kann„, kommentiert BREIN-Direktor Tim Kuik das Urteil. „Daher muss der Vermittler die Kundendaten überprüfen. Wenn die Hilfe eines Geschäftspartners (wie in diesem Fall von BREIN) erforderlich ist, muss der Vermittler mit dieser Partei vertraglich übereinstimmen.

In Deutschland wird die Preisgabe der Auskunftsansprüche bislang zumeist restriktiv gehandhabt. Wie Rechtsanwalt Mirko Brüß von Waldorf Frommer festhält, fallen derartige Ansprüche auf IP-Adressen und Bankverbindungen der Kunden nach Auffassung einiger deutscher Gerichte nicht unter diese Norm. Bleibt abzuwarten, wie lange es dauern wird, bis sich „Newsconnection“ und andere Anbieter aus der EU ins Ausland absetzen. Gegen Firmen mit Hauptsitz einem Briefkasten in den Vereinigen Arabischen Emiraten (wie etwa Firstload der Wiener Familie Fritzmann aka Schweiger), ist noch kein Kraut gewachsen. Auch das jüngste Urteil gegen die Betreibergesellschaft von Usenext spricht eindeutig für eine baldige Verlagerung des offiziellen Firmensitzes ins Ausland. Sofern die Aviteo Ltd. keine effektiven Maßnahmen gegen die erneute Verfügbarkeit der strittigen Musiktitel ergreift (Re-Uploads), müssen sie der GEMA Schadenersatz leisten.



Quelle Beitragsbild, thx! (CC0 1.0)



https://tarnkappe.info/niederlande-newsconnection-muss-uploader-verraten/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 
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