• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] BGH-Urteil: Erben bekommen Zugang auf Facebook-Konto

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in letzter Instanz heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Zugriff auf Facebook-Konten vererbbar ist. Hintergrund des Urteils ist ein tragischer Unfall, der sich Ende 2012 in einem U-Bahnhof in Berlin ereignete. Dort wurde ein 15-jähriges Mädchen von einem Zug erfasst. Offen blieb die Frage, war es ein Unfall oder hatte das Mädchen möglicherweise Suizid begangen.



Mit dem Urteil widersprachen die Karlsruher Richter einem Urteil des Berliner Kammergerichts, das eine Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Jedoch noch in der Vorinstanz hatte das Landgericht Berlin im Jahre 2015 der Klage der Mutter zunächst stattgegeben. Den Eltern des toten Mädchens wurde der Zugriff auf den Facebook-Account ihrer Tochter bereits seit fünfeinhalb Jahren verwehrt. Die Eltern erhofften sich durch einen Einblick in das Facebook-Konto ihrer Tochter Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Die Mutter trat als Klägerin auf, die daher gerne die Nachrichten ihrer Tochter einsehen wollte.



Zwar kannten die Eltern des Mädchens ihr Facebook-Passwort, ein Zugriff auf das Konto blieb ihnen aber verwehrt, weil sich das Konto zu dem Zeitpunkt bereits im sogenannten Gedenkzustand befand, einem Profilstatus für Verstorbene. Facebook veranlasste das nach einem Nutzerhinweis auf den Tod des Mädchen. Unter Gedenkzustand ist zu verstehen, dass das Profil online bleibt und nur für die Nutzer sichtbar ist, die auch vorher bereits Einblick hatten. Auf Nachfrage der Eltern weigerte sich Facebook mit der Begründung, dass der Gedenkzustand nicht nur die Rechte toter Nutzer schütze, sondern auch die von ihren Facebook-Kontakten, das Konto freizugeben. Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass die ausgetauschten Nachrichten privat blieben.

Mit der Urteilsbegründung, dass auch Briefe und Tagebücher an die Erben übergingen, entschied der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann, dass hier ebenso kein Grund bestehe, digitale Inhalte anders zu behandeln. Da die Tochter mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen habe, wären nun die Eltern berechtigt, als Erben in diesen Vertrag einzutreten, das auch durch Facebooks Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt wird. Fraglich war vor der Entscheidung generell, ob sich digitale Inhalte vererben lassen, also auch auf Festplatten befindliche Daten oder solche auf fremden Servern.

Die Mutter kommentierte: „Wir sind überaus erleichtert über die Entscheidung des BGH. Facebook hat immer betont, anhand unseres Falles Rechtssicherheit gewinnen zu wollen. Sie ist nun hergestellt und darum hoffen wir sehr, dass das Unternehmen uns nun umgehend Zugang zu dem Account unserer Tochter gewährt und uns nicht weitere Wochen, Monate oder gar Jahre des quälenden Wartens zumutet.“

Ein Facebook-Sprecher gab bekannt: „Wir fühlen mit der Familie. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass der persönliche Austausch zwischen Menschen auf Facebook geschützt ist. Wir haben inhaltlich eine andere Position vertreten und der langwierige Prozess zeigt, wie komplex der verhandelte Sachverhalt ist.“

Bildquelle: kropekk_pl, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/bgh-urteil-erben-bekommen-zugang-auf-facebook-konto/Quelle
Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 
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