Mit dem Urteil widersprachen die Karlsruher Richter einem Urteil des Berliner Kammergerichts, das eine Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Jedoch noch in der Vorinstanz hatte das Landgericht Berlin im Jahre 2015 der Klage der Mutter zunächst stattgegeben. Den Eltern des toten Mädchens wurde der Zugriff auf den Facebook-Account ihrer Tochter bereits seit fünfeinhalb Jahren verwehrt. Die Eltern erhofften sich durch einen Einblick in das Facebook-Konto ihrer Tochter Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Die Mutter trat als Klägerin auf, die daher gerne die Nachrichten ihrer Tochter einsehen wollte.
Zwar kannten die Eltern des Mädchens ihr Facebook-Passwort, ein Zugriff auf das Konto blieb ihnen aber verwehrt, weil sich das Konto zu dem Zeitpunkt bereits im sogenannten Gedenkzustand befand, einem Profilstatus für Verstorbene. Facebook veranlasste das nach einem Nutzerhinweis auf den Tod des Mädchen. Unter Gedenkzustand ist zu verstehen, dass das Profil online bleibt und nur für die Nutzer sichtbar ist, die auch vorher bereits Einblick hatten. Auf Nachfrage der Eltern weigerte sich Facebook mit der Begründung, dass der Gedenkzustand nicht nur die Rechte toter Nutzer schütze, sondern auch die von ihren Facebook-Kontakten, das Konto freizugeben. Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass die ausgetauschten Nachrichten privat blieben.
Mit der Urteilsbegründung, dass auch Briefe und Tagebücher an die Erben übergingen, entschied der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann, dass hier ebenso kein Grund bestehe, digitale Inhalte anders zu behandeln. Da die Tochter mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen habe, wären nun die Eltern berechtigt, als Erben in diesen Vertrag einzutreten, das auch durch Facebooks Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt wird. Fraglich war vor der Entscheidung generell, ob sich digitale Inhalte vererben lassen, also auch auf Festplatten befindliche Daten oder solche auf fremden Servern.
Die Mutter kommentierte: „Wir sind überaus erleichtert über die Entscheidung des BGH. Facebook hat immer betont, anhand unseres Falles Rechtssicherheit gewinnen zu wollen. Sie ist nun hergestellt und darum hoffen wir sehr, dass das Unternehmen uns nun umgehend Zugang zu dem Account unserer Tochter gewährt und uns nicht weitere Wochen, Monate oder gar Jahre des quälenden Wartens zumutet.“
Ein Facebook-Sprecher gab bekannt: „Wir fühlen mit der Familie. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass der persönliche Austausch zwischen Menschen auf Facebook geschützt ist. Wir haben inhaltlich eine andere Position vertreten und der langwierige Prozess zeigt, wie komplex der verhandelte Sachverhalt ist.“
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https://tarnkappe.info/bgh-urteil-erben-bekommen-zugang-auf-facebook-konto/Quelle
Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info