• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Urteil im Fall Infinus: Gefängnis für die Manager

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In einem heutigen Urteil (Az.: 5 KLs 100 Js 7387/12) verkündete das Landgericht Dresden zum Fall des Finanzdienstleisters Infinus, wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs in besonders schwerem Fall, die Haftstrafen. Der Gründer des Mutterkonzerns Future Business und vier angeklagte Ex-Manager müssen zwischen acht Jahre sowie fünf Jahre und vier Monate in das Gefängnis. Ein weiterer Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe verurteilt, gemäß Medienberichten.



Der Dresdner Finanzdienstleister Infinus spekulierte seit der Gründung ihrer Finanzholding im Jahr 2000 mit Lebensversicherungen, Gold und Immobilien. Allerdings konnten die hohe Renditeversprechen von Schuldverschreibungen und Genussscheinen nur mit dem Geld anderer Anleger gedeckt werden. Also war deren Finanzkonzept ein Schneeballsystem. Bei einem Schaden von 312 Millionen Euro wurden so mindestens 22.000 Anleger um ihr Geld gebracht. Ihre langjährigen Anleger hielen sie in dem Glauben, ihr Geld gewinnbringend angelegt zu haben. Seit 2002 hatte Infinius mehr als 800 Millionen Euro von Privatinvestoren bezogen.



Dank eines Hinweises der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin kam durch darauffolgende Untersuchungen bei Infinus Mitte 2012 der Betrug ans Tageslicht, gut ein Jahr später klickten dann die Handschellen, gleich mehrere Führungskräfte des Finanzunternehmens wurden seinerzeit festgenommen. Bei einer Großrazzia am 5. November 2013 durchsuchten Ermittler Büros und Wohnungen der nun Verurteilten in mehreren Städten in Deutschland und Österreich. Beschlagnahmt wurden Villen, Luxuswagen und andere Vermögenswerte. Seit Herbst 2016 sind die Beschuldigten gegen Kaution oder unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.

Die Bilanz von 165 Verhandlungstagen und 238 Zeugen im Infinus-Prozess brachte eine Verurteilung für den 56-jährigen Gründer und Kopf der Betrüger von acht Jahren Haft; vier weitere Manager müssen zwischen fünf Jahre und vier Monate und sechs Jahre und zehn Monate in das Gefängnis, zum Teil noch über das geforderte Maß der Staatsanwaltschaft hinaus. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem hat das Gericht die Einziehung des Vermögens der Angeklagten in einer Höhe von rund 50 Millionen beantragt. Für die kommenden Wochen ist geplant, dass die Anleger erstmals Geld aus der Insolvenzmasse erhalten. Einer der Verwalter kündigte eine Abschlagszahlung von fünf bis sechs Prozent an. Somit wären mit etwa 20 Prozent an Rückzahlungen zu rechnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Die Beschuldigten legten kein Geständnis ab, sie bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe bis zuletzt. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Der Richter stellte fest, dass es sich um ein wirtschaftlich eng verwobenes, von außen kaum durchschaubares Geflecht von Firmen gehandelt habe, die täglich neu gesteuert untereinander Geschäfte machten. Eine reale Vermögenserzielung sei nicht zu erkennen gewesen. Abschließend, in der Urteilsverkündung, wendete sich der Richter an den Hauptangeklagten Biehl mit den Worten: „Ihre Fähigkeiten sind durchaus sehr eindrucksvoll, Sie sind ein Selfmade-Mann par excellence“. Zwar habe er mit viel Fach- und Sachkenntnis einen Finanzvertrieb aufgebaut, jedoch habe ihn sein ungezügeltes wirtschaftliches Expansionsstreben „nun leider auch hierher gebracht“. Im Falle einer Mitarbeit oder eines Geständnisses von seiner Seite aus, wäre auch ein deutlich geringeres Strafmaß möglich gewesen.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/urteil-im-fall-infinus-gefaengnis-fuer-die-manager/Quelle
Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Der Hauptbeschuldigte saß fast 3 Jahre in UHaft. Wenns so abläuft, wie beim Hoeneß, der ja schon nach der Hälfte frei kam, dann bleibt nicht mehr viel vom Knast übrig. Auch dürfe permanenter Freigang durchaus drinnen sein. Siehe ebenfalls Hoeneß. Naja, es sei denn, der Hoeneß hätte eine Sonderbehandlung erfahren, was natürlich völliger Unfug ist, denn die Justiz misst ja bekanntlich nie mit zweierlei Maß. ;)
 
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