• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Bescheinigung vom Arzt

Schwarzhut

Guest

S
Schulsport?!
Bah, was diskutiere ich hier eigentlich noch.
Weißt du was? Warten wir doch einfach mal was aus der Sache heute wird, und dann kann man weiter spekulieren und Sachen dazudichten die es gar nicht gibt, und was weiß ich alles.
Möchte jetzt hier auch nicht weiter herumspammen.

Recht hast du godlike, nur macht das kein Betrieb wenn dieser nicht direkt asozial ist. Es gibt zwar genug asoziale Betriebe, aber selbst sowas machen diese auch nicht.
Und ich bin mir ziemlich sicher das der Betrieb vom TS nicht zu der asozialen Sparte gehört.
 

godlike

Warp drölf
Veteran

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
14.327
Ort
Topkekistan
Sag ich ja. Sowas geht zu 101% gut, wenn nicht würde ich auch den Betrieb wechseln. Auf Dauer will man ja nicht mit solchen Korinthenkackern arbeiten :coffee:
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
Allgemein kann der Arbeitgeber sogar verlangen das der AN seine Arzttermine in der Freizeit wahrnimmt. Da ich nicht davon ausgehe das dein Problem mit den Ohren akut lebensbedrohlich oder so schlimm ist, das an Arbeiten nicht mal zu denken wäre, könnte dir der AG den Arztbesuch auch verweigern bzw. den Lohn für den Zeitraum einbehalten/zurückzahlen (vgl. 616 BGB).

Also das man bei nicht akuten Problemen in seiner Freizeit zum Arzt geht ist eingentlich Gang und Gäbe.

Oder geht ihr zu euren Routine-Terminen bei Zahnarzt - oder im Falle von Frauen z.B. noch der Gynäkologe - wärend der Arbeitszeit?

Wenns nicht anders geht, bekommt man frei - die Zeit aber sicherlich nicht noch bezahlt^^
 

godlike

Warp drölf
Veteran

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
14.327
Ort
Topkekistan
Oder geht ihr zu euren Routine-Terminen bei Zahnarzt oder im Falle von Frauen noch der Gynäkologe wärend der Arbeitszeit?
Natürlich nicht mit Absicht. Da das Leben aber kein Wunschkonzert ist, der Arzt genau so Öffnungszeiten hat, die sich in der Regel mit meinem Arbeitszeiten beißen, kommt das natürlich vor. Klar. Ich muss mich da ja auch nach dem Arzt richten. Aber wie gesagt, zum Arzt geht man im Normalfall nicht aus Spaß. Darum ist es (zumindest bei mir) auch OK für meinen AG. Erst recht weil ich echt sehr selten Krank bin.
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
Natürlich nicht mit Absicht. Da das Leben aber kein Wunschkonzert ist, der Arzt genau so Öffnungszeiten hat, die sich in der Regel mit meinem Arbeitszeiten beißen, kommt das natürlich vor. Klar. Ich muss mich da ja auch nach dem Arzt richten. Aber wie gesagt, zum Arzt geht man im Normalfall nicht aus Spaß.

Ich rede ja von nicht akuten Problemen. Wenn du Zahnschmerzen hast ok.

Aber wenn du deinem Chef sagst: "Hey ich hab um 10Uhr einen Termin beim Zahnarzt für ein Kontrolltermin, ich komm um 13 Uhr wieder" kriegst du die Zeit bezahlt?

Mein Chef würde sagen "Klar viel Spaß" aber ich würde die Zeit nicht bezahlt bekommen.
 

Schwarzhut

Guest

S
Männers, es geht hier um des TS Betrieb.
Ich könnte jetzt auch Geschichten über "Kranksein" und was weiß ich alles erzählen, aber es geht hier nun mal um einen akuten Fall von Folgen einer Grippe des TS.
In jedem Betrieb ist es nun mal anders und der Unterschied zwischen Auszubildenden und Facharbeiter kennt von uns mit Sicherheit jeder (hoffentlich).
Auszubildende haben verschiedenere in einem Betrieb als der Fach- oder Zeitarbeiter. Diese umfassen Krankschreibungen und ärztliche Atteste und noch dazu die Berufsschule an sich.

Generell ist in jedem Arbeitsverhältnis niedergeschrieben das der Arbeitnehmer 3 Tage Zeit hat nach der telefonischen Bescheidgabe ein ärztliches Attest vorzuzeigen, sonst gibt's Verwarnung. Die Zeit während der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, wird regulär bezahlt. Zumindest in Großbetrieben und wenn der Arbeitnehmer keine entscheidende Position im Betrieb hat. Ansonsten ist es sowieso immer schwierig was das Thema Kranksein angeht.
 

godlike

Warp drölf
Veteran

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
14.327
Ort
Topkekistan
Aber wenn du deinem Chef sagst: "Hey ich hab um 10Uhr einen Termin beim Zahnarzt für ein Kontrolltermin, ich komm um 13 Uhr wieder" kriegst du die Zeit bezahlt?
Unter der Voraussetzung das ich keinen anderen alternativen Termin bekommen habe? Natürlich. Bin gerade wegen einer Erkrankung beim Rheumatologen. Der hat exakt von 9 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Sprich mir wäre es NIE möglich außerhalb meiner Arbeitszeit zu dem zu gehen. Also gehen ich halt während der Arbeitszeit. Ich versuche den Termin dann eben an den Anfang oder ans Ende zu legen und gut ist. Klar, toll ist das nicht. Toll ist es aber auch nicht zum Rheumatologen zu müssen. So viel Hirn hat mein Chef.

Wenn es bei dir so dermaßen zugeht das du dich als Humankapital betrachten darfst such dir echt ne Arbeit mit angenehmerem Klima!

Und jetzt wieder etwas zum Topic kommen. Bei Interesse darf gerne ein separater Thread erstellt werden ;)
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
OT: Godlike, dann hast du sicher auch keine Stempeluhr und Gleitzeit oder so? Bei mir kann ich dann ja für die Zeit Gleitzeit nehmen (Stunden habe ich prinzipiell immer genug^^)

Topic:
Der Arbeitgeber kann verlangen dass er die Zeit die er beim Arzt war an anderen Tagen nacholt (ein paar Tage täglich ein bisschen länger bleiben oder so).

Aber ihm den Gang zum Arzt zu verweigern, kann er glaube ich nicht.
 

PLanB

NGBler

Registriert
29 Juli 2013
Beiträge
208
Ich weiß gar nicht was hier diskutiert wird... Natürlich kann sich der Betrieb auf viele arten Quer stellen - in den wenigsten Fällen wird er aber tatsächlich davon gebrauch machen.

Ich sehe das so, wenn man akkut krank ist ist man krank, da ist es mir vollkommen wumpe was mein Betrieb davon hält! Meine Gesundheit ist in diesem Fall wichtiger als das. Wie Godlike schon geschrieben hat kann man auch nicht jeden Arzttermin außerhalb der Arbeitszeiten wahrnehmen.

an den TS:

Ruf in der Firma an so dass diese bescheid wissen das du nicht zur Schule kannst und gut ist. Beim HNO lässt du dir nen gelben Zettel für den Tag geben und den gibst du dann deinem Arbeitgeber und/oder der Schule.

Fertig.
 

Grimwald

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
577
Ort
Zensur.
  • Thread Starter Thread Starter
  • #31
Hey,

Freunde beruhigt eure Gemüter :D
Ich habe die Schule angerufen, die hats garnicht interessiert, auch nicht meinen Klassenlehrer bescheid gesagt. Ich soll den Wisch einfach nach den Ferien abgeben und fertig.
Der Betrieb wurde auch davon unterrichtet, man bat mich, falls ich früher rauskomme aus der Praxis das ich noch zur Schule fahren soll, war aber leider nicht möglich weil ich 3 Stunden warten musst. Und nein, ich bekomme keine Arbeitsstunden abgezogen. Einen Gelben Schein hab ich nicht verlangt, da der Betrieb anscheinend mit der Bescheinigung zufrieden ist, ansonsten wenn sie mehr wollen sollen sie beim Arzt anrufen und sich bestätigen lassen dass ich von 8:30 bis 12 Uhr da war.

Also, alles Tutti und nun höre ich auch wieder, das war nämlich relativ Akut, deswegen ja die Befreiung.

Besten dank für euren Rat

und Liebe grüße
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Und manche wären ohne zu motzen wohl nicht Glücklich. Tob dich woanders aus, Tiger.

Ich hätt genauso meine Oma, meinen Arzt (wenn er denn noch da wäre) oder ein Lexikon zu rate ziehen können. Was ist an einem Rat vom Forum denn verkehrt? :m
Selbst denken wäre vielleicht eine Lösung. Aber das ist ja heutzutage anscheinend unmodern. :p

Die Bescheinigung entbindet dich nicht grundsätzlich von deiner Arbeitspflicht (bzw. im Azubi-Verhältnis zur Ausbildung), zu der auch der Besuch einer Berufsschule gehört. Wenn du das willst, brauchst du einen "richtigen Gelben".

Und wie soll ich das übermitteln? Es ist morgen!
Beim Arzt warst du also gestern. Und da hättest du nicht zumindest mal bei deinem Arbeitgeber anrufen können?
Wenn du keine AU hast, musst du dich für morgen (also heute) sowieso wieder früh am Morgen abmelden.


Hast du überhaupt einen Plan was du da redest? Wenn nicht, dann lies dir doch nochmal deinen Text durch.

Wenn der Auszubildende gesundheitliche Probleme hat, dann kann kein einziger Betrieb in Deutschland den Auszubildenden dazu zwingen das dieser bei der Arbeit erscheinen soll. In dem Fall hat der TS gesundheitliche Einschränkungen durch die Folgen einer Grippe.

Wenn die Sache sowieso ärztlich bestätigt ist, dann ist die Sache gegessen.

:m
Ist sie aber nicht. Bisher hat er nur eine formlose Bescheinigung, dass er nicht zur Berufsschule gehen kann.
Das ändert im Übrigen nichts an der Tatsache, dass die Vorlage einer AU auch bereits für den und am ersten Tag gefordert werden kann und das Arzttermine "üblicherweise" in die Freizeit zu verlegen sind. Falsch ist übrigens auch das Märchen, ein Arbeitnehmer dürfe nicht in oder wegen einer Krankheit gekündigt werden.
Ansonsten (bezugnehmend auf deine spätere Frage) hast du natürlich Recht. Diskutiere nicht bei Themen, wo du keine Ahnung hast.
Die Empfehlung trifft insbesondere für deinen Folgebeitrag auf Seite 2 zu.

Ich weiß gar nicht was hier diskutiert wird... Natürlich kann sich der Betrieb auf viele arten Quer stellen - in den wenigsten Fällen wird er aber tatsächlich davon gebrauch machen.
Das hängt natürlich auch vom Azubi ab. Die sind im Regelfall fast unkündbar. Zumindest gelten recht hohe Hürden, es muss z.B. das Erreichen des Ausbildungsziels erkennbar gefährdet sein.
Hier könnten ständige Krankschreibungen und dazu evtl. auch noch Verfehlungen wie "Blaumachen" vielleicht das Zünglein an der Waage sein.

Aber da der TS mittlerweile sowieso gefeuert ist und stempeln geht (für die Raffnixe: Das war ein Scherz.), ist das Thema eh durch.
Also bleibt hier nur noch der Wunsch zur guten Besserung. ;)
 

Grimwald

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
577
Ort
Zensur.
  • Thread Starter Thread Starter
  • #33
Hallo,

Ich kann selber denken, zumindest manchmal.
Wie gesagt die Firma ist zufrieden und ich bin unterdurchschnittlich oft Krank, von daher bin ich einer Kündigung noch glimpflich davongekommen. :coffee:
 

Schwarzhut

Guest

S
Freut mich das alles gut gegangen ist, Grimwald.

Und wie du auch schon in diesem Thema erkennst, gibt es tatsächlich immer noch Leute die gerne verschiedene Sachen in ein Thema hineininterpretieren die es in normaler Form gar nicht gibt.
Und der liebe bevoller scheint einen Doktortitel in Arbeitsrecht zu besitzen, so ich wie ich das sehe.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Also können die sich Querstellen? Was ein Humbug.

Wenn dich ein Arzt krank schreibt, dann schreibt er dich krank. Schlimmstenfalls könnte deine Schule sagen, dass sie vom "normalen" Arzt keine Krankenscheine annehmen, dann müsstest du zu einem sog. Amtsarzt. Das passiert aber eigentlich nicht, in Ausnahmefällen, wenn du ungewöhnlich viele Krankenscheine von einem Arzt mitbringst. Spätestens aber mit einem Krankenschein vom Amtsarzt kann dir niemand mehr etwas.
Das heißt aber nicht, dass du Krankenscheine sammeln und irgendwann gar nicht mehr zur Schule musst. Bei zu vielen Fehlstunden kann dir eine Leistung auch aberkannt werden. (Schulisch gesehen!) Wenn du jedoch krank bist, bist du gegenüber deinem Arbeitgeber erst mal im Kündigungsschutz und "zu häufig krank" ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Würde dein Arbeitgeber dir also kündigen, weil du zu oft krank warst, könntest du dich, zumindest in Deutschland, wieder einklagen. Die Kündigung wäre eben ungültig/ nicht zulässig. Wie das allerdings im Ausbildungsverhältnis aussieht weiß ich auch nicht, aber aber mir fällt spontan nicht ein, wieso ein Azubi in einem anderen Verhältnis behandelt werden sollte, als ein beliebiger anderer Arbeitnehmer. - Wie gesagt, mir fällt da spontan nichts ein, was dagegen spricht, die genaue Gesetzeslage müsstest du ggf. allerdings noch mal nachprüfen.
Da es sich jedoch nur um einen Tag handelt, gehe ich mal nicht davon aus, dass du Probleme irgendeiner Art bekommen könntest.

Eingeschränkt wird das nur für den Bund, dort gilt keine Zivilgesetzgebung und du kannst nicht einfach zu irgendeinem Arzt, aber das trifft ja für dich nicht zu.
 
Oben