Bevor ich hier rausfliege muß ich noch zwei Gasköpfen eine reinwürgen und zwar zum diesem Thema:
https://ngb.to/threads/35601-Verkaufsplattform-im-Tor-Browser/page2
1.) @phre4k : Wenn du zu dumm zum lesen bist, dann gebe doch keine Kommentare ab. Ich bin sicher nicht zu dumm mich im Internet zurechzufinden aber wie ich schon schrieb, mangelt es an zu wenig Englisch-Kenntnissen und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun aber das raffst du anscheinend nicht.
2.) @poesie noire: Diese Gesetze der Urkundenfälschung kannte ich schon Jahrzehnte vor dir. Du schreibst hier pseudo-intellktuel und hast doch null Ahnung. Willst du Ahnungsloser intelligenter sein als der Staatsanwalt selber ?
Sogar zu doof zum lesen bist du. Unter §267 (1) steht das Wort gebraucht Kapierst du das nicht ? Was ist daran so schwer zu verstehen ? Aber um das für dich zu übersetzen damit auch Unterbemittelte wie du das verstehen erkäre ich es dir : Ich darf zum Beispiel in Zeugnissen aus einer fünf oder sechs die Note 1 oder 2 machen je nach Bedarf und darf das ausdrucken und an meine Wand hängen = ist nicht strafbar. Gebrauche ich aber dieses gefälschte Zeugniss in dem ich es versende usw. = strafbar
Würde ich also im Darknet für andere z:B Zeugnisse fälschen und die würden sich das dann runterladen, nachdem ich gegen vorherige Bezahlung das gemacht habe und hängen sich das dann an ihre Wand zu Hause, wäre das also auch keine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinne. Mißbrauchen die das dann aber, dann wäre das nicht mein Problem, sondern die hätten dann das falsche Zeugniss gebraucht.
Strafrechtlich würde es eher relevant werden wegen Gewerbe oder Steuerhinterziehung falls man das im großen Stil machen würde. Aber wer macht denn sowas
https://ngb.to/threads/35601-Verkaufsplattform-im-Tor-Browser/page2
1.) @phre4k : Wenn du zu dumm zum lesen bist, dann gebe doch keine Kommentare ab. Ich bin sicher nicht zu dumm mich im Internet zurechzufinden aber wie ich schon schrieb, mangelt es an zu wenig Englisch-Kenntnissen und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun aber das raffst du anscheinend nicht.
2.) @poesie noire: Diese Gesetze der Urkundenfälschung kannte ich schon Jahrzehnte vor dir. Du schreibst hier pseudo-intellktuel und hast doch null Ahnung. Willst du Ahnungsloser intelligenter sein als der Staatsanwalt selber ?
Sogar zu doof zum lesen bist du. Unter §267 (1) steht das Wort gebraucht Kapierst du das nicht ? Was ist daran so schwer zu verstehen ? Aber um das für dich zu übersetzen damit auch Unterbemittelte wie du das verstehen erkäre ich es dir : Ich darf zum Beispiel in Zeugnissen aus einer fünf oder sechs die Note 1 oder 2 machen je nach Bedarf und darf das ausdrucken und an meine Wand hängen = ist nicht strafbar. Gebrauche ich aber dieses gefälschte Zeugniss in dem ich es versende usw. = strafbar
Würde ich also im Darknet für andere z:B Zeugnisse fälschen und die würden sich das dann runterladen, nachdem ich gegen vorherige Bezahlung das gemacht habe und hängen sich das dann an ihre Wand zu Hause, wäre das also auch keine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinne. Mißbrauchen die das dann aber, dann wäre das nicht mein Problem, sondern die hätten dann das falsche Zeugniss gebraucht.
Strafrechtlich würde es eher relevant werden wegen Gewerbe oder Steuerhinterziehung falls man das im großen Stil machen würde. Aber wer macht denn sowas