Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem aktuellen Video berichtet, wurde eine Immobilienfirma durch Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin abgemahnt. Grund hierfür ist die Webseite der Firma, auf der es auch ein Kontaktformular gibt. Der Mandant des Rechtsanwalt Sandhage hat das Formular ausgefüllt und abgeschickt, ohne zu bemerken, dass dieses nicht SSL verschlüsselt war.
Aus diesem Grund sieht Rechtsanwalt Sandhage eine Schadensersatzpflicht seitens der Immobilienfirma, da diese dem Mandanten dadurch schwer geschadet habe. Konkret geht es hierbei wohl um Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Aufgrund dieses Verstoßes fordert Rechtsanwalt Sandhage, dass der immaterielle Schaden in Form eines Schmerzensgeldes erstattet wird. Die Forderung beträgt demnach 12.500 Euro. Sandhage ist der Auffassung, dass dieser Betrag aufgrund der möglichen Obergrenze von 20 Millionen Euro eher am unteren Ende der Skala einzuordnen sei. Was Sandhage hier jedoch nicht berücksichtigt hat: Bei den 20 Millionen gehe es keineswegs um Schadensersatz oder Schmerzensgeld, sondern lediglich um mögliche Bußgelder, erklärt Rechtsanwalt Solmecke.
Sollte Rechtsanwalt Sandhage hier nun erfolgreich sein, könnte das weitere Folgen für Webseiten ohne SSL-Verschlüsselung haben. Allerdings ist Rechtsanwalt Solmecke der Auffassung, dass die Abmahnung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Bild: Pixabay
Quelle: Kanzlei WBS über YouTube
Aus diesem Grund sieht Rechtsanwalt Sandhage eine Schadensersatzpflicht seitens der Immobilienfirma, da diese dem Mandanten dadurch schwer geschadet habe. Konkret geht es hierbei wohl um Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Aufgrund dieses Verstoßes fordert Rechtsanwalt Sandhage, dass der immaterielle Schaden in Form eines Schmerzensgeldes erstattet wird. Die Forderung beträgt demnach 12.500 Euro. Sandhage ist der Auffassung, dass dieser Betrag aufgrund der möglichen Obergrenze von 20 Millionen Euro eher am unteren Ende der Skala einzuordnen sei. Was Sandhage hier jedoch nicht berücksichtigt hat: Bei den 20 Millionen gehe es keineswegs um Schadensersatz oder Schmerzensgeld, sondern lediglich um mögliche Bußgelder, erklärt Rechtsanwalt Solmecke.
Sollte Rechtsanwalt Sandhage hier nun erfolgreich sein, könnte das weitere Folgen für Webseiten ohne SSL-Verschlüsselung haben. Allerdings ist Rechtsanwalt Solmecke der Auffassung, dass die Abmahnung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
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Quelle: Kanzlei WBS über YouTube