• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Filesharing: Wer seine Familie verschont, verliert vor Gericht

richterhammer_waldorf_frommer.jpg
Filesharing und seine Konsequenzen: Das Amtsgericht Magdeburg entschied am 27.04.2018 unter dem Az. 140 C 995/17 (140) über eine Klage der Medienkanzlei Waldorf Frommer gegen eine Anschlussinhaberin. Der Frau wird vorgeworfen, einen Kinofilm mittels einer P2P-Tauschbörse illegal über ihren Internet-Anschluss verbreitet zu haben. Sie trug vor Gericht vor, sie habe die Tat nicht begangen. Auch seien keine Familienmitglieder daran beteiligt gewesen. Das war für das Gericht als Erklärung nicht ausreichend. Sie hätte schon ein Familienmitglied anschwärzen müssen, um als Täterin außen vor zu sein.

Im Auftrag eines Filmstudios hat die Kanzlei Waldorf Frommer vor einigen Monaten eine Frau aus dem Raum Magdeburg abgemahnt. Vor Gericht trug sie vor, sie habe an keinen Transfers in Internet-Tauschbörsen teilgenommen. Zur Tatzeit waren allerdings noch der Ehemann und die Tochter im Haushalt anwesend, die ebenfalls als Täter infrage kamen. Die Frau sagte aus, die Familie hätte gemeinsam einen Fernsehabend verbracht, weswegen zum fraglichen Zeitpunkt niemand einen PC bedient hätte.

Wie Rechtsanwältin Anamaria Scheuneman berichtet, hat die Anschlussinhaberin damit nach Ansicht des Gerichts nicht der sekundären Darlegungslast genügt. Die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von Dritten auf den Internetanschluss reiche dafür nicht aus. Auch der gemeinsame Fernsehabend war als Argument nicht überzeugend. Sofern die Frau niemanden konkret benennt, der statt ihr das Filesharing durchgeführt hat, wird sie vor diesem Hintergrund automatisch als Täterin vermutet. Alleine die Feststellung ihrer IP-Adresse war für das Gericht schon als Beweis für ihre Schuld ausreichend. Dazu kam: Die Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie ihren WLAN-Anschluss ausreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hatte, ein Tathergang durch einen Unbekannten fiel somit weg. Da man beim Filesharing selbst nicht zwingend anwesend sein muss, bedurfte es keiner Beweisaufnahme, dass die Frau den Film tatsächlich herunter- bzw. Dritten hochgeladen hat.




Spielt die Unschuldsvermutung bei Filesharing-Verfahren überhaupt noch eine Rolle?


Da die Frau niemanden von ihrer Familie anschwärzen wollte oder konnte, hat sie das Verfahren verloren. Sie wurde gemäß dem Antrag des Klägers zur Zahlung der Kostennote der Abmahnung, des angesetzten Schadenersatzes und der übernähme der Gerichtskosten verurteilt.

Fazit: Die Unschuldsvermutung scheint bei Filesharing-Klagen keine Rolle zu spielen. Wer sich vor Gericht entlasten will, muss einen seiner Familienmitglieder der Tat überführen oder jemanden finden, der die Tat stattdessen begangen hat. Außerdem ist es in einem solchen Fall schwer bis unmöglich, seine eigene Unschuld zu beweisen. Mehr als den Router abzusichern und auszusagen, was man selbst und die anderen Familienmitglieder zur Tatzeit gemacht haben, kann man eigentlich nicht tun. Was einem als Anschlussinhaber das Genick bricht ist die Tatsache, dass den Gerichten offenbar schon die Feststellung der eigenen IP-Adresse als „Beweis“ der Tat ausreicht.



https://tarnkappe.info/filesharing-wer-seine-familie-verschont-verliert-vor-gericht/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 

KaPiTN

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Ja, die Überschrift ist im Minimum Scheiße.

Und wenn ihr beide mit dem Fazit Recht haben solltet, dann hätte ich da etwas nicht ganz richtig verstanden.

Nach meinem Verständnis muß man niemanden überführen, sondern lediglich anschwärzen. Aber außer für die Beziehung zu dieser Person hat das keine Konsequenzen, weil diese keine Darlegungspflicht hat und sie die Täterschaft lediglich abstreiten muß.

Also wäre mein Fazit(sofern ich richtig liege): Mitbewohner, dem nichts nachgewiesen werden kann und der nichts nachweisen muß, beschuldigen und die Klägerin steht blöde da.
 

alter_Bekannter

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Das machts nicht Rechtstaatlicher, irgendjemanden zu beschuldigen sollte keinerleie Relevanz haben.

Überlege doch mal was das implizieren würde wenn es das täte, machen wir dann wirklich wieder Hexenprozesse?
Rechtssystem basierend darauf wer von wie vielen beschuldigt wird?
Oder ist jemand anderen beschuldigen einfach ein Freilos? Falls ja, was soll das bezwecken? Beschäftigungstherapie für die Strafverfolgung?

Zeig mir doch bitte den Teil in unserem Rechtssystem auf den sich dieser Blödsinn stützen soll.
 

KaPiTN

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@alter_Bekannter:

Wieso verlangst Du von mir , das zu rechtfertigen. Ich halte die Auslegung der sekundären Darlegungspflicht durch die Gerichte auch für fragwürdig.

Aber jemand, der im Zweifelsfall wirklich durch P2P eine Rechtsverletzung begangen hat, sollte vielleicht jetzt weniger Gedanken über Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit verschwenden, sonder eher pragmatisch überlegen, wie er aus der Sache wieder herauskommt.

Sofern es also einen Sinn haben soll, daß TK hier vielleicht schon 50 solcher Artikel gepostet hat, dann doch wohl der, daß ein Leser und potentieller Filesharer ein Muster erkennt und vor Gericht einfach so vorgeht, wie ich nahegelegt habe.

Wer das Muster erkennt, ist zwar wahrscheinlich nicht doof genug P2P zu verwenden, aber ob TK oder Waldorf-Astoria, es ist ein Rätsel, wer die Zielgruppe und was die Botschaft sein soll.

Die Kanzlei möchte wahrscheinlich abschrecken, gibt aber ungewollt eine Anleitung für die Gegenseite.
Der aber ist das völlig egal, weil die es eh nicht liest. Vielleicht bestünde Interesse aber man kennt die Publikationen nicht.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Sie hätte schon ein Familienmitglied anschwärzen müssen, um als Täterin außen vor zu sein.

das ist natürlich eine dreiste lüge und kein clickbait mehr...

Spielt die Unschuldsvermutung bei Filesharing-Verfahren überhaupt noch eine Rolle?

es ist ein zivilprozess! :m

Rechtssystem basierend darauf wer von wie vielen beschuldigt wird?

auch das nennt sich zivilprozess und hat weniger mit der quantität, sondern mit der qualität der beschuldigungen (bzw. seiner aussagen allgemein) zu tun.. ich verstehe auch nicht ganz, wieso sich darüber aufgeregt wird, dass man bei einer "plausiblen schuldvermutung" gegen sich selbst glaubhaft darlegen muss, dass man es nicht war.. es gelten weniger strenge standards für die faktenermittlung beim zivilprozess, weil dich nicht der staat sondern eine andere (privat-)person rechtlich verfolgt und lediglich ein schadenersatz bzw. eine vertragserfüllung erzwungen wird und keine "buße".. man kann natürlich darüber diskutieren, ob es überhaupt sinnvoll ist, beim zivilprozess weichere standards zu haben, aber deren anwendung beim filesharing ist doch eigentlich relativ kanonisch, also rein vom rechtsstandard her..

viel eher verwundert es mich, dass sich niemand über die "unbeirrbaren" ermittlungsmethoden irgendwelcher firmen aufregt, die de facto einen rechtlich priviligierten status wie ermittlungsbehörden haben, obwohl sie lediglich auf der aussage eines gekauften sachverständigen basieren.. wenn eine IP und ein vom client gebroadcasteter (und nicht aus einer übertragung ermittelter!) hashwert ein rechtssicherer beweis für das stattfinden einer "verbreitung" ist, dann rechtfertigt es natürlich die beweislastumkehr, so wie wenn dein nachbar dein auto dabei gefilmt hat, wie es seinen hund überfährt (aber der fahrer war nicht genau zu erkennen).. in anderen ländern muss für eine derartige beweislastumkehr nachgewiesen werden, dass das geschützte werk auch wirklich auf dem rechner des beklagten vorhanden ist und von dort verbreitet wurde (so wie es in deutschland bei der strafverfolgung mit erhöhtem beweisstandard der fall ist)..

es geht also nicht ums anschwärzen, sondern um die darlegung, warum man trotz lupenreiner ermittlung nicht der täter sein kann - und dafür gibt es in der tat etablierte magische worte und formeln.. schade, dass TK nie darüber berichtet, wenn sich jemand mal nicht extra doof anstellt, sondern die magischen worte sagt und aus dem schneider ist (vielleicht sind solche leute auch einfach nicht doof genug sich erwischen zu lassen, aber das ist schwer zu glauben).. aber die aufmerksamkeitsspanne reicht offenbar nur für die WF-pressemitteilungen :unknown:..
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Also war auch beim Fazit die Formulierung von Tarnkappe einfach nur Kacke genau wie bei dem letzten "Familienurteil"?

Was wollte die Strafverfolgerseite denn in diesem Fall? Wie gesagt ich versteht es nicht. Mit dem Finger auf jemand anders zeigen macht halt einfach keinen Sinn. Ich meine wo endet die Kette? Wenn auf jeden einmal gezeigt wurde? Nach 50 mal zeigen? Wenn man wieder am Startpunkt rauskommt?

Beim letzten mawars ja die Dummheit zu sagen:
Ich weiss wers war, sags aber nicht. - Verweigerung der Aussage, das darf man afaik nicht wenn man nicht der Täter ist. Lügen und behaupten man wars nicht darf man technisch gesehen allerdings schon. Man sollte sie halt so formulieren das sie nicht objektiv widerlegt werden kann. "Weiss ich nicht" ist da halt eine "gute" Antwort. Solange man keine Gerhirnscans machen kann die einem Zweifellos mitteilen was einer weiss und was nicht. Außerdem muss man sich nicht selbst belasten, um Hexenprozesse zu vermeiden. Das heisst selbst wenn Zweidelsfrei nachgewisen wird das mans war, dann ist man halt der Täter und hatte damit das Freilos in der Aussage. Tja die einzige praktikable Alternative wäre "alle killen soll Gott sie richten". Das ist allerdings für die Gesellschaft nicht tragbar. Außerdem ist diese Aussage eins der wenigen Beispiele für folgendes Geständnis: "Ich behindere vorsätzlich die Justiz." Was in der Tat eine Straftat ist.(Passneder Paragraph)

Das war was völlig anderes. Nach meine Verständnis des Rechtssystems hätte man das leicht vermieden können durch:
Ich weiss nicht wers war. - Damit hat man seine Zeugenaussage gemacht und ist raus falls es keine weiteren Fragen gibt.

Wenn es allerdings strafbar wäre nicht zu wissen wer der Täter ist, müsste man alle einknasten die nichts mit der Straftat zu tun hatten. Aber nicht belegen können nichts damit zu tun zu haben. Also "Schuldig bis zum Bewies der Unschuld." Und so funktioniert unser System halt afaik nicht.
 

KaPiTN

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Was wollte die Strafverfolgerseite denn in diesem Fall? Wie gesagt ich versteht es nicht. Mit dem Finger auf jemand anders zeigen macht halt einfach keinen Sinn. Ich meine wo endet die Kette? Wenn auf jeden einmal gezeigt wurde? Nach 50 mal zeigen? Wenn man wieder am Startpunkt rauskommt?

Novgorod erwähnte zeitnah, daß es kein Strafverfahren, sonder ein Zivilverfahren ist.
Es gibt auch keine Kette, weil nur der Anschlußinhaber eine Darlegungspflicht hat. Wenn der z.B. sagt, das war dann wohl mein Sohn, hat er dieser genügt. Der Sohn, sollte er gefragt werden, brauch nur die Tat zu bestreiten.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wenn der z.B. sagt, das war dann wohl mein Sohn, hat er dieser genügt. Der Sohn, sollte er gefragt werden, brauch nur die Tat zu bestreiten.

hmm, da muss man aber auch aufpassen was man sagt - bei einer konkreten anschuldigung muss man schon beweise vorlegen, sonst sagt das gericht noch, es sei eine schutzbehauptung.. es sollte aber reichen zu sagen, es könnte jemand anders gewesen sein, und zwar soundso.. mangels entsprechender berichterstattung werden wir es aber kaum erfahren..
 

KaPiTN

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Stimmt. Man sagt, (um im Beispiel zu bleiben) es könnte mein Sohn gewesen sein. Das reicht. Der Sohn kann auch die Aussage verweigern.
 

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Para La Santa Muerte

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@Ghandy:

Ich auch. Weiß nicht, wo das Clickbait oder sonstige Kacke sein soll.

Zum Thema... Echt toll wie man von den Leuten mehr oder weniger verlangt, zum Denunzianten zu werden. Einfach nur widerlich. :mad:
 

KaPiTN

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Sie paßt nicht, weil der Familie nichts angetan wird, auch keine Denunziation.
 

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Para La Santa Muerte

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Auch nur, weil die Beklagte sich geweigert hat, ihre Familie zu denunzieren. Würde ich nicht anders machen. Und wie gesagt, die Überschrift passt nicht nur meiner Meinung nach. Lies den Artikel nochmal, dann wirst du möglicherweise verstehen, warum die Überschrift richtig gewählt wurde.
 

KaPiTN

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Du verstehst es nicht. Du mußt darlegen, daß es jemand anderes gewesen sein könnte. Das machst Du nicht, in denen Du allen in Frage kommenden ein Alibi gibst.
 

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Para La Santa Muerte

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Es steht doch eh im Artikel, daß es dem sog. "Gericht" nicht ausreicht, nur zu sagen, daß es jemand anderes (also kein Mitglied der Hausgemeinschaft) gewesen sein könnte.
 

KaPiTN

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Der Artikel ist halt ebenso Scheiße falsch wie die Überschrift.

Ließ halt die verlinkte Quelle.
 
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