• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Tor-Exit-Node: BGH entscheidet morgen über Haftung bei Filesharing

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Am morgigen Donnerstag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Klage der Koch Media GmbH gegen eine Privatperson. Deren Kanzlei .rka Rechtsanwälte mahnte den Betreiber einer Tor-Exit-Node bzw. mehrerer WLAN-Hotspots ab, weil darüber Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.

Die Koch Media GmbH ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte des Egoshooters „Dead Island„. Zwar hat das Unternehmen dieses PC-Spiel nicht selbst entwickelt. Das Studio Techland hat dem Unternehmen allerdings in Deutschland die Vertriebsrechte an diesem Action-Adventure eingeräumt. Am 6. Januar 2013 wurde das Spiel über die Tor-Exit-Node oder aber einen der WLAN-Hotspots des Beklagten illegal verbreitet. Kurze Zeit später wurde der Betreiber abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die im Abmahn-Business bekannte Kanzlei .rka Rechtsanwälte hatte die Privatperson schon zuvor bereits zweifach wegen vergleichbarer Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.



Der Beklagte machte im Januar 2016 vor dem LG Düsseldorf in erster Instanz geltend, selbst keine Rechtsverletzungen begangen zu haben. Er betreibe unter seiner IP-Adresse fünf öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots und zwei eingehende Kanäle aus dem TOR-Netzwerk („Tor-Exit-Node“). Das Landgericht hatte dennoch der Klage stattgegeben, dass der Beklagte die Abmahnkosten übernehmen und die Unterlassungserklärung abgeben sollte. Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf) hat die Berufung des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln aufgetragen wird, Dritte daran zu hindern, das Computerspiel oder Teile davon der Öffentlichkeit mittels seines Internetanschlusses über eine Internet-Tauschbörse zur Verfügung zu stellen. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte hafte sowohl dann als Störer, wenn die Rechtsverletzung über einen vom Beklagten betriebenen offenen WLAN-Hotspot begangen worden sei, als auch dann, wenn die Rechtsverletzung über den ebenfalls vom Beklagten betriebenen Tor-Exit-Node geschehen sei. Der Beklagte habe es pflichtwidrig unterlassen, seinen Internetanschluss gegen die missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu schützen. Wie aber will man als Betreiber einer Exit-Node verhindern, dass darüber Urheberrechtsverletzungen begangen werden? Technisch gesehen ist das nahezu unmöglich.

Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision möchte der Beklagte die Abweisung der Klage erreichen. Wir werden natürlich über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichten.

@Ronja333 @Netz4ktivisten jetzt hoffen, dass das BGH die Störerhaftung kippt und dann geht mein Exit-Node auch endlich online #tor
— Christian Deters (@Chr_Deters) 21. März 2013


P.S.: Wer als Betreiber einer Tor-Node selbst einmal juristische Probleme bekommt, sollte sich an den Verein Zwiebelfreunde in Dresden wenden. Als Betreiber mehrerer Tor-Knoten verfügt der Verein über jede Menge Erfahrung bei der Abwehr von zivil- und strafrechtlichen Androhungen.



Quelle Beitragsbild, thx! (CC0 1.0 PD)



https://tarnkappe.info/tor-exit-node-bgh-entscheidet-morgen-ueber-haftung-bei-filesharing/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 
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