• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Defekt während Gewährleistung - Händler stellt Rechnung

musv

Bekannter NGBler

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Es hieß wieder, dass […] es daher sicherlich kein Garantiefall wäre.
Das ist auch zu 100% korrekt. Die Garantie tritt erst dann in Kraft, wenn die gesetzliche Gewährleistung erschöpft ist. ATU hat das aber sicherlich so nicht gemeint. :)

Es gibt auch eine Kundenservice-Hotline die tatsächlich Dinge zu bewegen scheint. Überlege da nun auch anzurufen, noch bevor ich mit der Filialleitung spreche - oder ist es hier besser erst mal mit der Filialleitung zu reden?
An der Stelle gibt's eigentlich gar keine Diskussion. Innerhalb der ersten 6 Monate ist das ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung mit Beweispflicht durch den Verkäufer:

https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html schrieb:
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ich glaub mich dunkel erinnern zu können, dass der Verkäufer das Recht hat, den Gegenstand (Fahrrad) zu reparieren, bevor du vom Verkauf zurücktreten kannst. Aber da bin ich mir nicht sicher.

Ich würde wohl eher den Filialleiter kontaktieren ihm auch genau den o.g. Paragraphen unter die Nase halten.
 

MisterM

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  • #22
Das die Leute auch heutzutage nicht wissen wo der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt, schockt mich immer wieder... Habe selbst als Student im Einzelhandel gearbeitet. Hätte ich jedes mal wenn jemand sich auf 14 Tägiges Rückgaberecht

Filialleiter hat mich nun zurückgerufen und Zähneknirschend gemeint, dass sie "es diesmal als Gewährleistung durchgehen lassen, künftig aber wird der Hersteller eingeschaltet und das Rad zu ihm geschickt." --> Hierzu hab ich gelesen, dass die Meinung des Herstellers irrelevant ist, da dieser kein unbeteiligter Dritter ist und automatisch ein starkes Eigeninteresse hätte - ist das wahr? Und würde das bedeutet, dass Sie mir dann einfach alles in Rechnung stellen könnten, wenn Dr. Marlboro behauptet, dass Zigaretten gar nicht schädlich sind? Also müsste ja dann für Versand und co aufnkommen?
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Der Hersteller spielt keine Rolle, mit dem hast du keinen Kaufvertrag.

Der Filialleiter hat nur klein beigegeben und wollte dennoch im Recht bleiben. Da würde ich einfach nie wieder was kaufen, die stressen rum bei Gewährleistungsfällen und geben erst dann klein bei, wenn der Kunde nicht nachgibt.
 

Doc Lion

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Da muss ich - zähneknirschend :D - dem Trolling Stone recht geben.

Im Ernst, der Filialleiter ist ein Idiot, der keine Ahnung vom Sachmängelrecht nach BGB gegenüber Endkunden hat.

Wenn eine Sache während der ersten 6 Monate fehlerhaft ist, so muss man regelmäßig davon ausgehen, dass ein Herstellungs-/Materialfehler vorliegt und hier haftet der Händler nach BGB eindeutig. Sofern er nicht beweisen kann, dass ein Kunde eigenmächtig versucht hat, nicht t statthafte Eingriffe vorzunehmen. Einen Schnellverschluss zu öffnen, gehört garantiert nicht dazu.

Wie schon geschrieben, von ATU kann man nur abraten. Die Kette hat mit die höchsten Unzufriedenheitsraten in Sachen KFZ Werkstatt und Service bei den Kunden. Kein Wunder, standen die Ende 2016 kurz vor der Pleite und wurden nur durch einen Investor gerettet.
https://www.morgenpost.de/wirtschaf...T-U-entgeht-der-Pleite-und-wird-verkauft.html
 

MisterM

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  • #25
Gut, heißt also dass es mir egal sein kann für die nächsten 3 Monate was sie mit dem Radl machen. Ob sie es zum Hersteller oder zur NASA schicken.

An der Stelle muss ich aber auch sagen, dass die jeweiligen Mitarbeiter sehr bemüht waren eine Lösung zu finden. Ich wurde auch nicht unschön behandelt oder sonst was. Jedoch glaube ich, dass sich hier die Umsatzbeteiligung negativ auswirkt und Leute tatsächlich keine vernünftige Schulung zum Thema Gewährleistung erhalten - Sobald die 6 Monate rum sind, heißt es für mich dass ich selbst ran muss, es sei denn mein Motor raucht ab?
 

BurnerR

Bot #0384479

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ImHo so eine negative Schleife, mit der man sich selber abschafft.
Zu wenig Umsatz / Gewinn: Man geht schon eh auf dem Zahnfleisch und dann tut jeder 'doofe Kunde' weh, der da offenbar/vermutlich/eventuell dran rumgefummelt hat und dann will man eben Geld von dem. Ist strategisch natürlich ganz schlecht.
Also im besseren Fall, ohne die Annahme, dass sie absichtlich solche Unterstellungen machen um Kunden zu verarschen.
 

KaPiTN

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Im Ernst, der Filialleiter ist ein Idiot, der keine Ahnung vom Sachmängelrecht nach BGB gegenüber Endkunden hat.

Ich fürchte, Du liegst da falsch und es ist noch schlimmer.

Die stellen wider besseren Wissens ungerechtfertigte Rechnungen, ziehen also die Kunden ab. Und bei denen wo es nicht gelingt, haben sie zum einen keinen Schaden, zum anderen aber auch kaum was zu befürchten.

Gauner.
 

Doc Lion

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Ich fürchte, Du liegst da falsch und es ist noch schlimmer. .

Nöö, das ist oftmals System bei den Großen.

Bei der Telekom wollte mir ein Filialleiter weismachen, dass für Handys eine andere gesetzliche Gewährleistung gilt, als für sonstige Geräte/Sachen. Selten so einen Blödsinn vernommen.
Immerhin ging mir eine Mitarbeiterin des Shops hinterher auf die Straße und bestätigte frank und frei, dass ihr Chef keine Ahnung hätte und entschuldigte sich sogar bei mir.

Die Telekom oder auch Opel Supportmitarbeiter haben genausowenig Ahnung. Grund: Die Mitarbeiter werden einfach nicht ausreichend geschult (kostet Geld), statt dessen sofort auf Kunden losgelassen. Bei der ATU-Kette wird das ähnlich aussehen.

Verantwortlich sind die Dumpfbacken ganz oben in den Unternehmen, die Geld sparen wollen und nicht bedenken, dass sich unzufriedene Kunden, die sich potenzieren in der Anzahl, auch mal für Wettberwerber entscheiden bei den nächsten Anschaffungen.
 

MisterM

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  • #29
@Doc Lion:

Finde es echt schade, dass die Leute es sich so vergraulen müssen mit anderen. Es gibt jede Menge dumme Kunden, keine Frage - aber so dreist zu versuchen Rechte zu verweigern schockt mich immer wieder.

Da hilft wohl nichts anderes als ne Rechtsschutzversicherung.
 

drfuture

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in der Zukunft
Die ist da ebenso nicht Sinnvoll.

Der Rechtsanwalt rechnet nach Streitwert ab.
z.B. bei mir einmal ca. 800€ Streitwert > 80€ Anwalts und Gerichtskosten (grobe werte - ist einige Jahre her, können auch 900€ und 70€ sein etc.)

Eine Privat-Rechtsschutz Versicherung ohne Selbstbeteiligung kostet ~200€ / Jahr.
Dafür kann man schon recht viel "Anwalt" bezahlen.

Nimmt man nun eine günstigere mit z.B. 150€ Selbstbeteiligung kostet die Versicherung noch 100€ / Jahr.
Das tolle ist - die Selbstbeteiligung wird auch fällig wenn du bei z.B. 80€ Anwalts u. Gerichtskosten bleibst und es der Versicherung vorher gemeldet hast da es ja teurer werden könnte... - dann zahlst du bei diesem Beispiel noch mal 70€ drauf.

Klar - ist nun die Frage wie oft man erwartet Streitfälle von 10.000€ und mehr zu haben + dabei um dein Recht kämpfen zu müssen (Wenn du gewinnst zahlt die Kosten in den meisten Fällen dann eh nicht der Kläger, du musst sie vielleicht blöder Weise vorstrecken) - dann ist da schon die Frage ob sich das so arg rentiert.

Wenn man sich einmal beraten lassen möchte kostet das auch nicht viel / oder es gibt div. Dienste im Internet wo man für eine Fix-Preis eine Beratung bekommt die dann erst einmal nicht bindend ist - jedoch von Juristen getätigt wird.
 

Goetz-Expat

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Schreib alles zusammen, inkl. Unterschlagung der HErausgabe, in einem Brief.
Doppelte Ausführung !
Den Brief gibst Du am Montag dem Fillialleiter und lässt ihn unterschreiben - inkl. der Kopie.
Somit hast Du die Sicherheit sagen zu können WANN Du WAS schriftlich dargelegt hast und der Filialleiter davon Kenntnis hat.

Weigert sich der Filialleiter sagst Du ihm, dass Du das Schreiben dann eben ohne seine Unterschrift da lassen wirst, und das Deine Freundin gerne später bezeugt dass er die Annahme verweigerte !
Du solltest ihn auch darauf hinweisen (Du hast ja dann seinen Namen), dass Du Dich über den Fall und IHN bei der Hauptverwaltung (Regionalleiter halt) schriftlich beschweren wirst.

Kein Chef mag es, wenn sein Vorgesetzter eingeschaltet wird - nutze das !!
 

MisterM

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  • #32
@Goetz-Expat: Wäre es noch weiter gegangen, hätte ich diese Schritte nun eingeleitet. Hab das Fahrrad dann aber gestern ohne jegliche Diskussion bekommen.

Dass er es als Kulanz abgetan hat, ärgert mich - jedoch kann ich auch nicht erwarten, dass er zu Kreuze kriecht wegen dem Ganzen. Habe am Telefon auch noch mal betont, dass ich mich nicht über das Verhalten der Angestellten beschweren will, denn dieses war tadellos. Aber ich verstehe nicht, wie man die Leute so schlecht informieren kann.

Den Schritt mit dem Filialleiter hätte ich aber schon eher gehen sollen, da ich sowas ungern auf dem Rücken der Angestellten austragen will.

Fahrrad ist nun jedenfalls da und ich weiß nun, dass ich künftig lieber alles selbst repariere und fertig.
 

KaPiTN

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Das eigentlich genau nicht.
 

Baer

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Unterschlagung...ich darf mal laut lachen. :D

Habt Ihr verkappten Anwälte noch nie etwas von einem Werkunternehmerpfandrecht gehört?

Gruß
Baer
 

KaPiTN

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Das paßt hier aber gar nicht, geht es ja nicht um einen Reparaturauftrag, sondern um Nacherfüllung.
 

MisterM

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  • #36
Mit dem selbst reparieren meinte ich eher, wenn es noch mal Probleme gibt in so 3-4 Monaten, werde ich mich definitiv nicht an diese ATU Filiale wenden. Außer es gibt Probleme mit dem Motor etc., also Dinge die nicht selbst verursacht werden können. Auch hier ist aber die Frage wie lange ich auf die Elektronik Garantie hab. Müsste ich mal prüfen.

Bzgl. Dem Pfandrecht das bei Werkverträgen hervorgeht, bin ich etwas zwiegespalten. Für mich war es eine Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung, für sie war es angeblich ein Reparaturauftrag, da es für sie ja kein Gewährleistungsfall war. Hätte ich hier eine Anzeige wegen Unterschlagung gestellt, wäre also erst mal die Frage zu klären gewesen ob es eben Pfand oder Unterschlagung war. Bei Unterschlagung wäre zumindest der Streitwert höher, da könnte sich dann also auch die Rechtsschutzversicherung lohnen auf die ich so poche.. :D
 

drfuture

Zeitreisender
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in der Zukunft
in den nächsten 3 Monaten hat die Garantie - auch bei der Elektronik - nichts zu suchen. Garantien haben eigene Bedingungen die der Hersteller "frei" erfinden kann. (jaja nicht ganz frei...).
Das heißt er gibt die Garantie von 3 Jahren auf die Elektronik; schließt aber alle beweglichen Teile aus....

Die Gewährleistung gilt voll umfänglich ohne weitere Ausflüchte.
Also wenn in den nächsten 3 Monaten etwas kaputt geht solltest du dringend genau in diese ATU Filliale gehen, den Verkäufer darauf hinweisen das das ein Gewährleistungsfall ist und du deswegen vom Kauf zurück treten möchtest.
Wenn er sagt das geht nicht > dann gleich den Filialleiter (der kennt dich ja dann auch schon.) Der Laden seiner seits darf dir dann eine Reperatur anbieten. Dann sollte aber im Auftrag auch explizit Nacherfüllung aufgrund von Gewährleistung stehen.
Dann gibt es danach auch keinen ärger wegen der Rechnung.

Alles nach den 6 Monaten würde ich zu aller erst an den Hersteller zur Prüfung schicken >> dann selber reparieren.
 

KaPiTN

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Interessant ist auch, daß der Betrieb, dadurch, daß er die Reparatur als aus seiner Sicht Kulanz durchgeführt und die Pflicht zur Nachbesserung nicht anerkannt hat, verhindert hat, daß die Frist erneut beginnt zu laufen.
 

MisterM

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  • #39
@drfuture:

Hier habe ich tatsächlich bewusst Garantie geschrieben ;) Denn wenn es zu Problemen mit dem Motor kommt in nem Jahr oder so, wird mir die Gewährleistung nicht mehr viel bringen. Da werd ich nur auf eine vernünftige Garantie hoffen können. Insbesondere wegen Beweislastumkehr etc.

Ok hast auf jeden Fall recht mit dem, nichtsdestotrotz mich an die Filiale wenden. Wenn die mein Rad dann aber zum Hersteller schicken und der dann behauptet es wäre kein Gewährleistungsfall, darf mir dann ATU die Aktion in Rechnung stellen? Also Speditionsversand etc. pp.? Denn ich hab ja den Vertrag mit ATU und nicht mit der KSR Group.

--- [2018-06-19 13:01 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

@KaPiTN: Sie wäre ja aber nur angehalten worden und nicht zurückgesetzt? Also wäre ja hier nur um 2 Wochen gegangen. <-- Die könnten natürlich am Ende entscheidend sein. Aber bei nem Monat hätte ich es kritischer gesehen.
 

KaPiTN

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Die 2 Wochen, grundsätzlich die Reparaturzeit, werden grundsätzlich nicht dazugerechnet.
Bei Anerkennung als Gewährleistung beginnt die Frist u.U. neu. Laut Bundesregierung bei Austausch.
Das muß aber explizit geschehen. Wenn die jetzt nur anstandslos repariert hätten, wäre dies ohne Beweiskraft. Da müßte es schon etwas schriftliches geben, wo Gewährleistungfall darauf steht.
 
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