Seedy
A.C.I.D
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- #21
@Amixor33:
Aso,
Es geht um die Diskrepanz zwischen Haftung und Aufsicht.
Eltern haften nur wenn die Aufsicht vernachlässigt wurde.
Kinder haften nur wenn sie ein bestimmtes Alter haben.
Dadurch klafft eine Lücke in der Eltern zwar nicht mehr 24/7 Aufsichtspflichtig sind, kinder aber noch nicht haftbar.
BGB §832
+
BGB §828
+
BGB §1626
+
Referenzurteile
Ergibt:
Eltern haften nicht wenn die Kinder angemessen beaufsichtigt wurden.
Kinder haften nur wenn sie älter als 11 (bzw. älter als 7 ohne Vorsatz).
Aufsicht muss nicht allumfassend erfolgen, sondern nur angemessen sein.
Bei 5-7 Jährigen reicht idr. auch ein Kontrollblick in Intervallen.
Aso,
Es geht um die Diskrepanz zwischen Haftung und Aufsicht.
Eltern haften nur wenn die Aufsicht vernachlässigt wurde.
Kinder haften nur wenn sie ein bestimmtes Alter haben.
Dadurch klafft eine Lücke in der Eltern zwar nicht mehr 24/7 Aufsichtspflichtig sind, kinder aber noch nicht haftbar.
BGB §832
+
BGB §828
+
BGB §1626
+
Referenzurteile
Ergibt:
Eltern haften nicht wenn die Kinder angemessen beaufsichtigt wurden.
Kinder haften nur wenn sie älter als 11 (bzw. älter als 7 ohne Vorsatz).
Aufsicht muss nicht allumfassend erfolgen, sondern nur angemessen sein.
Bei 5-7 Jährigen reicht idr. auch ein Kontrollblick in Intervallen.