Der 25. Mai ist allen für die Einführung der Datenschutzgrundverordnung bekannt. Was wenige wissen, an diesem Tag tritt auch das umstrittene Fluggastdaten-Gesetz in Kraft, durch welches das BKA Einblick in alle Fluggastdaten in der EU erhält.
In diesem Personal Name Record (PNR) werden bis zu 300 Positionen pro Fluggast gespeichert. Neben Name, Sitzplatz, E-Mail, Telefonnummer und Reiseroute, können das auch Hotel und Mietwagen, Bezahlung, Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen, Sonderwünsche beim Essen und Reisebegleiter sein.
Diese Regelung wird mit der Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten begründet. Zukünftig werden die Daten sämtlicher Flüge bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA gesammelt. Das BKA darf die Daten mit anderen Daten abgleichen, mit europäischen Staaten austauschen und an Ermittlungsbehörden weiterleiten. Die Daten sollen sechs Monate personalisiert, anschließend fünf Jahre lang anonymisiert gespeichert werden.
Die EU verlangt die Speicherung der Daten der Flüge von Orten in der EU von und zu Orten außerhalb der EU. Deutschland übertrifft diese Vorgabe, indem alle Flugdaten gespeichert werden, auch von Flügen innerhalb der EU und innerhalb Deutschlands.
In diesem Personal Name Record (PNR) werden bis zu 300 Positionen pro Fluggast gespeichert. Neben Name, Sitzplatz, E-Mail, Telefonnummer und Reiseroute, können das auch Hotel und Mietwagen, Bezahlung, Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen, Sonderwünsche beim Essen und Reisebegleiter sein.
Diese Regelung wird mit der Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten begründet. Zukünftig werden die Daten sämtlicher Flüge bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA gesammelt. Das BKA darf die Daten mit anderen Daten abgleichen, mit europäischen Staaten austauschen und an Ermittlungsbehörden weiterleiten. Die Daten sollen sechs Monate personalisiert, anschließend fünf Jahre lang anonymisiert gespeichert werden.
Die EU verlangt die Speicherung der Daten der Flüge von Orten in der EU von und zu Orten außerhalb der EU. Deutschland übertrifft diese Vorgabe, indem alle Flugdaten gespeichert werden, auch von Flügen innerhalb der EU und innerhalb Deutschlands.