EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourová, kritisiert vor ihrem Deutschlandbesuch die deutschen Regeln zum Umgang mit Whistleblowern und fordert zugleich für Hinweisgeber einen besseren Schutz. Sie geht nun auf Werbetour für ein entsprechendes EU- Gesetzesvorhaben und erhofft sich von Justizministerin Katarina Barley (SPD) Unterstützung, teilte Jourová am Montag der Deutschen Presse- Agentur mit.
Zum Schutz von Whistleblowern, die Rechtsverstöße in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen melden würden, müsse in Deutschland mehr unternommen werden, denn die Schutzmaßnahmen seien in Deutschland sehr begrenzt: „Es gibt weder klare Meldewege, noch gibt es ausreichenden Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen“, kritisiert Jourová vor ihrem Treffen mit Justizministerin Katarina Barley (SPD) in Berlin.
Jourová hofft nun darauf, dass die Bundesregierung einen Vorschlag der EU-Kommission einer besseren rechtlichen Absicherung für Whistleblower mitträgt. Bereits im April stellte die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Der Entwurf würde den Vorgang des Meldens von Rechtsverstößen vereinheitlichen und Whistleblower würden damit mehr Rechtssicherheit gewinnen, indem sie vor Repressalien des Arbeitgebers besser geschützt werden. Zunächst sehen die Maßnahmen einen internen Beschwerdeweg in Unternehmen vor, anschließend können sich die Hinweisgeber an die Behörden wenden.
Derzeit ist der rechtliche Schutz für Whistleblower in den 28 EU-Staaten unterschiedlich geregelt. Hinweisgeber von Rechtsverstößen genießen in Großbritannien oder Irland hohen Schutz, allerdings gibt es in Zypern keinerlei Regelungen.
Zugleich wolle Vera Jourová bei dem Gespräch mit Justizministerin Barley auch das deutsche Modell einer Sammelklage ansprechen: „Es scheint, als ginge es in die gleiche Richtung wie unser Vorschlag.“, führt sie aus. Ziel einer Musterfeststellungsklage wäre es, dass Verbraucher in Deutschland in Fällen mit vielen Betroffenen die Möglichkeit bekommen, Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Verbraucherschutzbände werden die Klagenden dann vor Gericht vertreten. Auch hierfür hatte die EU-Kommission kürzlich ein Modell für EU-weite Sammelklagen vorgeschlagen. Jedoch müssen Europaparlament und EU-Staaten dem Vorschlag noch mehrheitlich zustimmen.
Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info