Wegen Kokainkäufen im Darknet hat das Amtsgericht München am 26. März 2018 einen Zahnarzt aus Grünwald bei München zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er als Bewährungsauflage eine Geldsumme in Höhe von 6.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten, laut Pressemitteilung des Amtsgerichts München.
Auf die Spur des 43-jährigen Angeklagten kam die Polizei durch seinen Darknethändler. Der anonyme Dealer ist dem Zollfahndungsamt ins Netz gegangen. Die darauf folgenden Ermittlungen brachten eine minutiös geführte Buchhaltung zutage über dessen Verkäufe und seine Kunden. Eine Ermittlerin, die als Zeugin im Fall aussagte, bestätigte, dass bei dem Drogenverkäufer Bestelllisten aufgetaucht waren, die auch zum Angeklagten führten.
Der Zahnarzt gab zu, zwischen September 2014 und Januar 2015 bei zwei verschiedenen, unter Pseudonym agierenden Darknet-Händlern, insgesamt acht Mal Kokain, immer in Größenordnungen zwischen einem und zehn Gramm, über das Darknet an eine Tarnadresse bestellt zu haben. Um weniger oft die Drogen anzufordern, habe er die Bestellmenge zuletzt auf jeweils 10g erhöht. Zur Begründung seiner Taten führte er aus, dass er sich, aufgrund beruflicher Unsicherheiten, in einer schwierigen Situation befunden hätte. Als sich die Umstände wieder stabilisierten, habe er sofort seinen Drogenkonsum eingestellt, versicherte er. Jedoch könnte es dennoch sein, dass ihn nun berufliche Probleme erwarten, zum Einen seitens der Regierung von Oberbayern, zum Anderen seitens der Ärztekammer.
Das vom Angeklagten abgelegte umfassende Geständnis sprach bei der Urteilsfindung für ihn. Zudem lagen die begangenen Taten schon mehrere Jahre zurück. Gegen ihn sprachen jedoch seine bereits erhaltenen Vorstrafen. So wurde der 43-Jährige wegen gewalttätiger Übergriffe im Straßenverkehr in der Vergangenheit mehrfach zu Geldstrafen verurteilt. Diesbezüglich sprach das Gericht sogar eine Bewährungsstrafe gegen ihn aus. Auch negativ wurden die Bestellmengen von ihm gewertet. Mit 10 Gramm Koks hätte der Dentist sogar „erhebliche Mengen bestellt„.
Da Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung Berufung eingelegt haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Bildquelle: stevepb, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info