Quest, ein Unternehmen, das für die Entwicklung einer Vielzahl von Datenbanksoftware bekannt ist, reichte diese Woche eine Klage vor einem Bundesgericht in Oregon ein, in der sie Nike eine Urheberrechtsverletzung vorwarfen. Beide Parteien haben seit 2001 eine Softwarelizenzvereinbarung, aber während eines Audits im letzten Jahr bemerkte Qwest, dass nicht alle Produkte ordnungsgemäß lizenziert waren. In der Klage, die bei einem Bundesgericht in Oregon eingereicht wurde, schreibt Quest: „Diese Prüfung ergab, dass Nike Quest Software-Produkte weit über den vom SLA der Parteien erlaubten Umfang hinaus eingesetzt hatte. […] Das Audit ergab auch, dass Nike illegale Softwareschlüssel verwendet hatte, um das Quest License Key System zu umgehen und nicht autorisierte Kopien bestimmter Quest Software Produkte herzustellen, indem es die technologischen Sicherheitsmaßnahmen von Quest umging.“
Quest fand anhand einer eigens dafür geführten eigenen Datenbank mit allen gültigen Schlüsseln heraus, dass Nike „geknackte“ Versionen verwendet hat, die normalerweise nur auf illegalen Piratenportalen verbreitet werden. Diese Tatsache muss Nike bekannt sein, ist Quest überzeugt: „Nach unseren Informationen müssen Kunden, um einen illegalen Softwareschlüssel für Quest-Softwareprodukte zu erhalten, rechtswidrige Download-Sites , wie BitTorrent, aufsuchen, die Handel treiben mit dem geistigen Eigentum Anderer.“
Auch der US-Marine wurde bereits im Jahr 2016 von dem deutschen Softwareunternehmen Bitmanagement Software vorgeworfen, sie hätten ein Spezialprogramm der Firma Bitmanagement Software zur Geovisualisierung widerrechtlich vervielfältigt und auf mindestens 558.466 Computern installiert, obwohl sie nur 38 Lizenzen zu Testzwecken erworben habe. Zudem hätten sie, entgegen den Lizenzbedingungen, eigenmächtig eine Trackingfunktion der Software deaktiviert. Ein weiter Fall betraf das österreichische Bundesheer, das rund 3,8 Millionen Euro nachgezahlt hat. Auch sie betrieben deutlich mehr Geräte mit dem Betriebssystem Windows XP als vertraglich vereinbart. Nachzahlungen im Zuge von Audits sind somit bei Geschäftskunden keineswegs unüblich, da diese meist mit sogenannten Volumen-Lizenzen ausgestattet werden.
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Autor: Antonia
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